Drucksache 16/2946 04. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kosten für Expertisen zum Flughafen Zweibrücken Die Kleine Anfrage 1945 vom 10. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Großen Anfrage der CDU-Fraktion war zu entnehmen, dass die Landesregierung rund 500 000 Euro für Expertisen zum Flughafen Zweibrücken ausgegeben hat. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Expertisen wurden zum Flughafen Zweibrücken erstellt und wie hoch waren die einzelnen Kosten für die Expertisen? 2. Wer hat die Expertisen auf welcher Grundlage beauftragt? 3. Wer hat die Expertisen erstellt? 4. Was waren die Ergebnisse der Expertisen? 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung nach der Auswertung der Expertisen veranlasst bzw. welche Maßnahmen werden noch veranlasst? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. November 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Insgesamt wurden im Zeitraum 1. Januar 2012 bis 30. Juni 2013 (Stichtag der Großen Anfrage 16/2532) 492 520,13 Euro für Gutachten und Beratungshonorare im Zusammenhang mit dem Flughafen Zweibrücken verausgabt. Da in der nachfolgenden Übersicht auch an Einzelpersonen erteilte Gutachtenaufträge enthalten sind, sind mit Rücksicht auf den Datenschutz und die verfassungsrechtlich durch Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz geschützten Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der Betroffenen Angaben über die Höhe der Einzelbeträge im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. Der Grundrechtsschutz verbietet die unbefugte Weitergabe von Unternehmensdaten, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung ein berechtigtes Interesse besteht. Dies ist hier der Fall, weil andernfalls Mitbewerber die betreffenden Beträge errechnen und damit den Auftragnehmern durch die Offenlegung Wettbewerbsnachteile entstehen könnten. Es stehen sich der verfassungsrechtlich verankerte Auskunftsanspruch des Parlaments und die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber und sind im Wege der praktischen Konkordanz zu einem Ausgleich zu bringen. Beide Grundrechtspositionen sollen ihre Wirkung so weit wie möglich entfalten. Durch eine vertrauliche Behandlung der Information im zuständigen Ausschuss kann dem Informationsanspruch des Parlaments genauso wie dem Geheimhaltungsinteresse der Grundrechtsträger gleichermaßen Rechnung getragen werden. Die Landesregierung ist daher bereit, soweit dies gewünscht wird, hierüber im Innenausschuss gemäß § 100 GOLT in vertraulicher Sitzung zu berichten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 3, 4 und 5: – „Rechtsberatung im Zusammenhang mit EU-Anfragen und EU-Beihilfeverfahren wegen angeblicher staatlicher Beihilfen am Flughafen Zweibrücken“ Kosten: Keine Angabe (siehe Vorbemerkung). Beauftragter: DLA Piper UK LLP, Köln. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2946 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auftragsgegenstand: Laufende juristische Verfahrensbetreuung, Rechtfertigung der bisherigen Förderung. Ergebnis/(weitere) Maßnahmen: Auf Grundlage der umfassenden Stellungnahmen hat die Bundesregierung im laufenden Beihilfeverfahren gegenüber der EU-Kommission die Auffassung vertreten, dass die untersuchten Maßnahmen jedenfalls als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und damit als materiell rechtmäßig angesehen werden könnten. Neben der Betreuung des laufenden Verfahrens ist eine weitere juristische Beratung sowohl im Hinblick auf die noch nicht hinreichend klaren rechtlichen Vorgaben der EU-Kommission (Entwurf der neuen Flughafenleitlinien) als auch die damit zusammenhängende Neuausrichtung des Flughafens Zweibrücken unerlässlich. – „Betriebswirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit der Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens und Konzeption einer Betrauung des Flughafens mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)“ Kosten: Keine Angabe (siehe Vorbemerkung). Beauftragter: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt (PwC). Auftragsgegenstand: Betriebswirtschaftliche Beratung/Begleitung zur Beantwortung des umfangreichen Fragenkatalogs der EUKommission zu operativen und hoheitlichen Kosten, Erträgen und Förderung einschließlich einer Aufschlüsselung der jeweils auf den kommerziellen und den nicht kommerziellen Flugverkehr entfallenden Anteile, ergänzende Erarbeitung eines DAWIBetrauungskonzepts und Prüfung des Erfordernisses von Rückstellungen aufgrund des laufenden Beihilfeverfahrens. Ergebnis/(weitere) Maßnahmen: Der umfangreiche Fragenkatalog der EU-Kommission wurde dezidiert abgearbeitet und konnte fristgerecht übermittelt werden. Die im Rahmen des DAWI-Konzepts gewonnenen Erkenntnisse über nicht gewinnorientierte Dienstleistungen wurden zur Unterstützung der bisherigen Strategie in das laufende Verfahren eingebracht. Eine das Betriebs - ergebnis belastende Rückstellung konnte aufgrund des Gutachtens vermieden werden. – „Erarbeitung von Handlungsalternativen im Zusammenhang mit dem EU-Beihilfeverfahren am Flughafen Zweibrücken“ Kosten: Keine Angabe (siehe Vorbemerkung). Beauftragter: PwC. Auftragsgegenstand: Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens über die von der EU-Kommission aufgegebene Frage der voraussichtlichen Liquidationskosten der Gesellschaft im Verhältnis zur Weiterführung und zu Handlungsalternativen des Landes. Ergebnis/(weitere) Maßnahmen: Bei Ausschöpfung aller betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten ist zumindest im Rahmen einer Flughafenkooperation mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass dieses Modell auch gegenüber einer Liquidation vorteilhaft ist. Das Gutachten wird, ebenso wie das nachfolgende volkswirtschaftliche Gutachten, dazu genutzt, um die EU-Kommission über die negativen Folgen einer Flughafenschließung zu informieren und den bisherigen Ausgleich von Betriebsverlus ten zu rechtfertigen. – „Wissenschaftliche Forschungsstudie zur volkswirtschaftlichen Rendite anhand von Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten am Flughafen Zweibrücken“ Kosten: Keine Angabe (siehe Vorbemerkung). Beauftragter: Prof. Dr. Richard Klophaus, Zentrum für Recht und Wirtschaft des Luftverkehrs (ZFL), Mannheim. Auftragsgegenstand: Untermauerung der strukturpolitischen Effekte der bisherigen Förderung im Zuge des EU-Beihilfeverfahrens . Ergebnis/(weitere) Maßnahmen: Gesamtwirtschaftlich sind 6 047 Arbeitsplätze mit einer Bruttowertschöpfung von 253,5 Mio. Euro mit dem Konversionsprojekt Flughafen Zweibrücken verknüpft. Die Untersuchung soll dazu genutzt werden, um bei der EU-Kommission die besondere struktur-, regionalpolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zweibrücken zu unterstreichen. – „Konzeption und Handlungsempfehlungen zur Kooperation zwischen den Flughäfen Saarbrücken und Zweibrücken“ Kosten: Keine Angabe (siehe Vorbemerkung). Beauftragter: PwC. Auftragsgegenstand: Moderation und fachliche Begleitung der Kooperationsverhandlungen sowie Bewertung der Kooperations - modelle. Ergebnis/(weitere) Maßnahmen: Das PwC-Gutachten schlägt eine gesellschaftsrechtliche Fusion beider Flughäfen mit einer gemeinsamen Geschäftsführung, paritätisch besetzten Aufsichtsorganen und einer Aufteilung der Gesellschaftsanteile von 66 Prozent (Saarland) zu 34 Prozent (Rheinland-Pfalz) vor. Dieser Vorschlag wird von der rheinland-pfälzischen Seite nach wie vor als das sinnvollste Kooperationsmodell angesehen; in den derzeitigen Verhandlungen zeichnet sich aber ab, dass nach der Regierungsneubildung im Saarland dort ein Fusionsmodell voraussichtlich nicht (mehr) mehrheitsfähig sein dürfte. Die Landesregierung wird das Gutachten aber nutzen, um im Zuge der weiteren Verhandlungen für das aus ihrer Sicht betriebswirtschaftlich vorzugswürdigere Modell zu werben. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2946 – „Beratung bei Investorengesprächen“ Kosten: Keine Angabe (siehe Vorbemerkung). Beauftragter: PwC. Auftragsgegenstand: Prüfung des Investoren-/Betriebsführungskonzepts, insbesondere der wirtschaftlichen Risiken. Ergebnis/(weitere) Maßnahmen: Die Beratung ergab, dass die wirtschaftlichen Risiken bei dem damaligen Vorschlag einseitig zu Lasten des Landes verteilt waren und führte dazu, dass derzeit ein neues Konzept mit den Interessenten verhandelt wird. Zu Frage 2: Die Vergaben erfolgten größtenteils durch die projektverantwortliche und titelbewirtschaftende Organisationseinheit in meinem Haus im Rahmen der geltenden Vergabe- und Ausschreibungsrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz. Bei den nachfolgenden Beauftragungen ist auf Besonderheiten bzw. Abweichungen bei der Beauftragung hinzuweisen: Das Rechtsberatungsmandat im EU-Beihilfeverfahren an die Kanzlei DLA Piper wurde durch das frühere Ministerium für Wirtschaft , Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vergeben und seitens des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur übernommen bzw. fortgeführt. Die betriebswirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit dem EU-Beihilfeverfahren und die Erarbeitung einer DAWI-Konzeption wurden von der Flughafen Zweibrücken GmbH (FZG) bzw. der Muttergesellschaft Flugplatz GmbH Aeroville Zweibrücken (FGAZ) vergeben. Aufgrund des unmittelbaren Zusammenhangs mit dem laufenden EU-Beihilfeverfahren wurden die entstandenen Kosten durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur vor dem Hintergrund übernommen, dass das Land Adressat des Beihilfeverfahrens gegenüber dem Bund ist und als Gesellschafter und Fördergeber ein hohes Interesse daran besitzt, die Behauptung einer angeblich beihilferechtswidrigen staatlichen Unterstützung seitens der EU-Kommission zu widerlegen. Andernfalls hätten diese Kosten das Ergebnis der Gesellschaften belastet, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs verwässert und damit die Position von Flughafen und Land sowohl im Hinblick auf laufende Verhandlungen mit privaten Interessenten als auch im Hinblick auf das EU-Beihilfeverfahren verschlechtert. Das Kooperationsgutachten für eine Zusammenarbeit der Flughäfen Saarbrücken und Zweibrücken wurde gemeinsam mit dem saarländischen Wirtschaftsministerium bzw. der Verkehrsholding Saarland GmbH bei hälftiger Kostenaufteilung vergeben. Roger Lewentz Staatsminister 3