Drucksache 16/2948 05. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Darlehensvergabe an die Air Cargo Germany (ACG) Die Kleine Anfrage 1947 vom 11. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wer hat seinerzeit wann die Darlehensanfrage an wen gestellt? 2. Wer war für die Gesellschafter an diesem Vorgang beteiligt? 3. Gibt es einen Beschluss der Gesellschafter, der die Geschäftsführer ermächtigt, das Darlehen auszureichen? 4. Gab es Gutachter, externe Berater und/oder Stellungnahmen, die von der Gewährung des ACG-Darlehens im Vorfeld abgera- ten oder dies kritisch gesehen haben? 5. Wenn ja, wer hatte mit welcher Begründung davor gewarnt oder Bedenken bezüglich etwaiger wirtschaftlicher Risiken geäußert? 6. Welche Sicherheiten wurden zur Absicherung im Falle eines Darlehensausfalls gefordert bzw. tatsächlich gestellt? 7. Welche weiteren Maßnahmen wurden ergriffen, um den Zahlungsausfall zu vermeiden? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Aus der o. g. Anfrage ist nicht erkennbar, welche Darlehensvergabe an die Air Cargo Germany (ACG) gemeint ist, da neben der Darlehensgewährung der ISB an die ACG auch ein Darlehen der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) an die ACG besteht. Die Beantwortung erfolgt dementsprechend für beide Darlehen, welche im Folgenden unter a) ISB an die ACG und b) FFHG an die ACG aufgeführt werden. In Bezug auf die Darlehensvergabe der FFHG an die ACG wird vorab mitgeteilt, dass es sich hierbei nicht um einen „klassischen Kreditvertrag“ handelt, wie man es in Form einer Darlehensgewährung durch Banken kennt. Vielmehr wurden im vorliegenden Fall bestehende Forderungen der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) aus einer laufenden Geschäftsbeziehung in einen Kundenkredit umgewandelt, welcher dann durch die ACG entsprechend den vereinbarten Zins- und Tilgungskonditionen zu bedienen war. Die Umwandlung der Forderungen in einen Darlehensvertrag erfolgte sowohl unter Berücksichtigung der Bedeutung von ACG für den Standort Flughafen Hahn als auch unter Berücksichtigung des durch die Präsenz von ACG entstandenen Netzwerks mit weiteren Frachtkunden. Im Übrigen handelt es sich bei der Einräumung eines solchen „Kundenkredits“ durchaus um eine übliche Praxis, wie im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der FFHG vom 23. April 2013 anlässlich des Berichts des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2012 ausdrücklich von diesem bestätigt wurde. Diese Anmerkungen vorausgeschickt, wird die Kleine Anfrage namens der Landesregierung insbesondere auf Grundlage entsprechender Angaben der ISB sowie der FFHG wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: a) Die Darlehensanfrage für eine Beteiligung der ISB an der Konsortialfinanzierung wurde im Jahr 2009 im Auftrag der ACG über das Bankhaus Hauck & Aufhäuser (als Konsortialführer) an die ISB gerichtet. b) Die Anfrage erfolgte im September 2012 durch die Geschäftsführung der ACG an die Geschäftsführung der FFHG. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Dezember 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2948 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: a) Die erste Kontaktaufnahme zur ISB wurde im Jahr 2009 über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) hergestellt. Die Bewilligung des Darlehens erfolgte gemäß der geltenden Kompetenzregelung durch die Geschäftsführung der ISB. Eine gesonderte Ermächtigung der Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss war nicht erforderlich und wurde auch nicht vorgenommen. Die Staatssekretäre des MWVLW und des FM waren in ihrer Eigenschaft als Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der ISB im Rahmen der Risikoabschirmung über den Sonderhaftungsfonds für besondere Maßnahmen mittelbar in den Kreditprozess eingebunden. Das FM war – wie bei allen größeren Engagements üblich – mündlich und schriftlich entsprechend informiert. b) Der Abschluss des Darlehensvertrags erfolgte auf Ebene der Geschäftsführung. Zum damaligen Zeitpunkt handelte es sich um eine operative Angelegenheit, die alleine dem Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung unterfiel. Eine gesonderte Ermächtigung der Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss war nicht erforderlich und wurde auch nicht vorgenommen. Die Geschäftsführung informierte den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und den gesamten Aufsichtsrat in der Sitzung am 7. Dezember 2012. Zu den Fragen 4 und 5: a) Nein. b) Nein. Wie einführend dargestellt hat im Übrigen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 in der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2013 die fragliche Umwandlung in einen Darlehensvertrag, wie von der FFHG vorgenommen, ausdrücklich als üblichen Vorgang bezeichnet. Zu Frage 6: a) Zur Absicherung wurden bankübliche Sicherheiten in Form einer Globalzession gefordert und gestellt, welche die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus den in der Bilanzposition „Sonstige Forderungen“ zusammengefassten Forderungen gegenüber den Schuldnern der ACG umfassen. b) Als Sicherheit wurde eine Vertragsklausel aufgenommen, wonach das Darlehen bei Verlust des sogenannten „Homebase-CarrierStatus “ zurückzuzahlen ist. Die Geschäftsführung der FFHG verfolgte damit das Ziel, sowohl den aktuellen Flugbetrieb als auch die mögliche Expansion der ACG am Standort Flughafen Hahn zu sichern. Eine weitergehende Absicherung etwa durch Forderungsabtretung kam nicht in Betracht, da bereits zu Gunsten der ISB eine Globalzession vereinbart war. Zu Frage 7: a) Während der Dauer des Kreditverhältnisses hat die ISB den Kredit banküblich, insbesondere mittels entsprechender Berichtsund Auskunftspflichten der ACG, überwacht. Darüber hinaus fanden diverse Gespräche zwischen der ISB und dem Unternehmen statt, teilweise auch unter Beteiligung des MWVLW (MWKEL), des ISIM sowie des FM. Ziel der Gespräche war es, die wirtschaftliche Weiterentwicklung der ACG konstruktiv zu begleiten. b) Die ACG hat die im Darlehensvertrag vereinbarten Zahlungen bis zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags geleistet. Dr. Carsten Kühl Staatsminister