Drucksache 16/2962 07. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1953 vom 16. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbands (LFV) Rheinland-Pfalz befindet sich in einem Gebäude auf dem Gelände der Landesfeuerwehr - und Katastrophenschutzschule (LFKS) in Koblenz. Dieses Gebäude wird vom Landesfeuerwehrverband momentan gepachtet, allerdings läuft dieser Vertrag Ende 2015 aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wem genau gehört das Gebäude, in dem der Landesfeuerwehrverband momentan seinen Sitz hat, bzw. wer tritt als Verpächter gegenüber dem Landesfeuerwehrverband auf? 2. Besteht die Möglichkeit, dass der Landesfeuerwehrverband auch ab 2016 weiterhin in diesem Gebäude verbleiben kann? 3. Können Sie mir beipflichten, dass der jetzige Sitz des Landesfeuerwehrverbands Synergieeffekte innerhalb der Feuerwehr insge- samt bewirkt? 4. Werden diese Synergieeffekte von der Landesregierung auch zukünftig gefördert? 5. Wie hoch wären die jährlichen Pachtkosten für den Landesfeuerwehrverband im jetzigen Gebäude auf dem Gelände der Lan- desfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule ab 2016? 6. Falls der Landesfeuerwehrverband nicht im momentanen Gebäude auf dem Gelände der Landesfeuerwehr- und Katastrophen- schutzschule verbleiben kann, gibt es dann bereits Planungen für einen alternativen Standort? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. November 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im November 1997 wurde zwischen dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e. V. (LFV) und dem Ministerium des Innern und für Sport ein Mietvertrag über das Gebäude 5 einschließlich Außenanlagen auf dem Gelände der Feuerwehr- und Ka - tastrophenschutzschule (LFKS) geschlossen. Das Gebäude war im Jahr 1997 bei Vertragsabschluss in erheblich sanierungsbedürftigem Zustand. Die Planungen für die Neu- und Umbaumaßnahmen waren den beteiligten Vertragsparteien bekannt und sollten im Zuge der Umsiedlung des Landesfeuerwehrverbandes von Trier nach Kob lenz umgesetzt werden. Gegenstand des Mietvertrags war das gesamte Gebäude 5 (einschließlich Außenanlage), das als Geschäftsstelle für den LFV und die Jugend feuerwehr im LFV genutzt wird. Darüber hinaus sollte es als Informationszentrum für die Durchführung von Lehrgängen und Seminaren sowie zur Aus- und Weiterbildung von Feuerwehrangehörigen Nutzung finden. Der Mieter hatte einen Anspruch gegen über dem Vermieter (Land Rheinland-Pfalz) auf Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen, die Dach und Fach betrafen (die durch den LBB durchge führt worden sind). Aufgrund des Vertrags hatte der Mieter (LFV) die Sanierung und Renovierung des Gebäudes 5 in einem Umfang durchzuführen, der sicherstellte, dass das Gebäude uneingeschränkt in seiner Funktion genutzt werden konnte. Der Mieter stellte einen Höchstbetrag von 600 000 DM für vg. Sanierungs- und Renovierungsarbeiten auf seine Kosten zur Verfügung und führte die Arbeiten in eigener Zuständigkeit durch. Das Gebäude wurde dem Mieter deshalb auf Dauer von 20 Jahren mietzinsfrei über lassen. Bezüglich der Berechnung des Mietzins und der jährlichen Kaltmiete wurde eine Regelung im Mietvertrag getroffen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Dezember 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2962 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Nebenkosten für das Gebäude 5 werden vom LFV nach Aufforderung durch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule jährlich gesondert in Rechnung gestellt. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie nun folgt: Zu Frage 1: Wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft der Landesfeuerwehr- und Katastro phenschutzschule (LFKS) – mit Ausnahme der feuerwehrtechnischen Sondereinrich tungen – ist der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB). Durch die zwischen dem Ministerium des Innern und für Sport und dem LBB geschlossene Nut zungsentgeltvereinbarung wurde die Liegenschaft Koblenz-Asterstein dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Nutzung als Feuerwehr- und Katastrophenschutz - schule überlassen. Durch den zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem LFV geschlossenen Miet vertrag wurde das Gebäude 5 einschließlich Neben anlagen an den LFV vermietet. Das Land Rheinland-Pfalz tritt demnach gegenüber dem LFV als Vermieter auf. Privatrechtlich handelt es sich bei dem Mietvertrag um quasi ein Untermietverhältnis zwischen dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und dem LBB. Zu Frage 2: Der LFV hat das Gebäude 5 (Geschäftsstelle des LFV) mit Mietvertrag vom 25./26. November 1997 angemietet. Das Mietverhältnis hat gemäß § 3 des Mietvertrags am 1. Dezember 1997 begonnen und wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Gemäß § 3 des Mietvertrags können die Vertragsparteien das Mietverhältnis mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen, jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2017. Gemäß § 2 des Mietvertrags wurde das Gebäude 5 einschließlich Außenanlagen dem Mieter auf Dauer von 20 Jahren mietzinsfrei überlassen, weil der LFV – wie in der Vorbemerkung dargelegt – die damalige Renovierung auf eigene Kosten übernommen hatte. Zu Frage 3: Es ist Ihnen beizupflichten, dass es Synergien gibt, wenn der LFV an einer Feuer wehrdienststelle angesiedelt ist. Jedoch würde diese auch bestehen, wenn der LFV seinen Sitz z. B. am Sitz einer Berufsfeuerwehr, wie in der Vergangenheit in Trier, hätte. Wichtiger als die Wahl des Sitzes erscheint mir, dass ein Verein wie der LFV gut mit den freiwilligen Feuerwehren, den Berufsfeuerwehren sowie den sonsti gen ehrenamtlich tätigen Organisationen zusammenarbeitet. Die Wahl des Sitzes einer Institution wie dem Verein LFV spielt gerade im Zeitalter einer immer schneller voran schreitenden Informationstechnik eine eher untergeordnete Rolle. Zu Frage 4: Unabhängig von Synergien wird die Landesregierung auch zukünftig – wie mit dem LFV im Jahre 2012 vereinbart – eine jährliche Förderung von 150 000 Euro inkl. der Ju gendfeuerwehr im LFV gewähren. Darüber hinaus finanziert sich der LFV über seine Mitgliedsbeiträge und Spenden. Aufgrund dieser Einnahmen ist er in die Lage ver setzt, die vielen angestoßenen Projekte weiterhin zum Wohl unserer Feuerwehren umzusetzen. Trotz aller Sparzwänge sollen auch zukünftig jährlich die vereinbarten Mittel dem LFV zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 5: Im Jahre 2016 werden dem LFV noch keine Mietkosten entstehen. Erst nach Ablauf der mietfreien Zeit, ab dem 1. Dezember 2017, müsste der LFV – wie in § 2 des Mietvertrags geregelt – Kaltmiete zahlen. Diese hängt vom Umfang der genutzten Fläche ab. Zu Frage 6: Die Frage des Standorts der vereinsinternen Geschäftsstelle kann nur vom LFV selbst beantwortet werden. Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass es sich bei dem Mietvertrag um einen unbefristeten und ungekündigten Mietvertrag zwischen dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und dem LFV handelt. Die Landesregierung wird auch weiterhin die gute und zweckorientierte Zusammenar beit mit dem LFV in der vereinbarten Form fördern. Roger Lewentz Staatsminister