Drucksache 16/2966 07. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Heranziehung zur monatlichen Handelsstatistik Die Kleine Anfrage 1956 vom 17. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz führt auf der Grundlage des Handelsstatistikgesetzes eine Monatserhebung im Bereich des Handels durch. Diese richtet sich in Form einer Stichprobe an höchstens 8,5 Prozent der Unternehmen dieses Wirtschaftsabschnitts . Die Auswahl der einzubeziehenden Unternehmen erfolgt zufällig und nach einem wissenschaftlich sowie rechtlich anerkannten Verfahren. Es besteht Auskunftspflicht. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie kann es dazu kommen, dass einzelne Unternehmen ohne Unterbrechung vier Jahre lang hintereinander zur Berichterstattung herangezogen werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. November 2013 wie folgt beantwortet: Die Monatserhebungen im Handel liefern wichtige Informationen über Teile des privaten Konsums und sind Element des konjunkturstatistischen Systems. Die jährlichen Handelsstatistiken zeigen die Struktur, die Rentabilität sowie die Produktivität im Handel auf. Zu den Hauptnutzern beider Statistiken zählen die Bundes- und Länderministerien, die Deutsche Bundesbank und die Europäische Kommission. Daneben fragen auch Wirtschaftsverbände und Interessenvertretungen der Einzel- bzw. Großhändler regelmäßig die Ergebnisse der Handelsstatistiken nach. Insofern leisten die Handelsunternehmen, die in den Berichtskreis monatliche und jährliche Handelsstatistik infolge des Rotationsprinzips einbezogen werden, einen wesentlichen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Analyse des Wirtschaftssektors Handel. Auch stehen den Handelsunternehmen die Informationen zur Marktanalyse und ggf. zur Überprüfung der eigenen Marktposition zur Verfügung. Dadurch kann sich die Wettbewerbsfähigkeit eines zur Berichtspflicht herangezogenen Handelsunter nehmens verbessern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Die Auswahl der Berichtspflichtigen erfolgt im Rahmen einer Stichprobenziehung nach einem mathematischen Zufallsprinzip. Aktuell werden jährlich rund 1/6 der Berichtsfirmen ausgetauscht (bis einschl. 2011 betrug der Rotationsanteil 1/3). Insofern beträgt derzeit die Berichtspflicht zu beiden Statistiken sechs Jahre. Da die Stichprobenziehung zufällig ist, ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb bei der neuen Berichtskreisauswahl wieder gezogen wird. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Ziehung ist größer, je kleiner die Auswahlschicht ist. Wenn ein Betrieb einer kleinen Auswahlschicht angehört, kann es also sein, dass er trotz Rotation über den Rotationszeitraum hinaus auskunftspflichtig ist. Eine Herausnahme eines Betriebs vor oder nach der Ziehung aus der Auswahlgrundlage ist nach dem Bundesstatistikgesetz nicht zulässig, da die Berichtskreisziehung dann willkürlich wäre. Der Merkmalskatalog der monatlichen Erhebung ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch mit den Fachverbänden abgestimmt worden. Bei der Monatserhebung im Einzelhandel wird die Höhe des Umsatzes, die Zahl der Vollzeit- und die Zahl der Teilzeitbeschäftigten erfragt. Das sind Zahlen, die mit vergleichsweise geringem Arbeitsaufwand gemeldet werden können. Zudem werden diese Angaben nur bei Unternehmen erfragt, die einen Jahresumsatz von mehr als 250 000 EUR ausweisen. Für statistische Zwecke reichen in der Regel sorgfältige Schätzungen, sofern endgültige Daten im Unternehmen noch nicht vorliegen. Eveline Lemke Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode