Drucksache 16/2970 12. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten zur S-Bahn-Verbindung Homburg – Zweibrücken Die Kleine Anfrage 1968 vom 24. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass dem Land Rheinland-Pfalz eine Vorentwurfsplanung der Bahn-Tochter DB-Netz zur Reaktivierung der S-Bahn-Verbindung Homburg – Zweibrücken vorgestellt wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Liegt der Landesregierung die Vorentwurfsplanung der Bahn-Tochter DB-Netz schriftlich vor und welche Eckdaten enthält diese Vorentwurfsplanung? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Vorentwurfsplanung öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentlichen? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung zur Reaktivierung der S-Bahn-Verbindung Homburg – Zweibrücken jetzt unternehmen? 4. Wie ist der Verhandlungsstand mit dem Saarland in der Sache? 5. Welche Zusagen hat die Landesregierung dem Saarland bezüglich der Übernahme von Betriebs- und Investitionskosten gemacht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Vorentwurfsplanung für die Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Homburg – Zweibrücken und zur Einbeziehung in die S-Bahn Rhein-Neckar liegt der Landesregierung in der Zwischenzeit vor. Unter Annahme eines Stundentaktes, der Elektrifizierung der Strecke und der Einrichtung der Haltepunkte Homburg, Beeden, Schwarzenbach, Schwarzenacker, Einöd und Zweibrücken betragen die Investitionskosten für das Projekt rund 25,4 Mio. Euro einschließlich Planungskosten. Zu Frage 2: Die Landesregierung beabsichtigt, die abgenommene Vorentwurfsplanung auf der Homepage des Ministeriums zu veröffentlichen. Zu Frage 3: Als nächster Schritt muss die vorliegende Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Strecke Homburg – Zweibrücken aus dem Jahr 2005 unter Berücksichtigung der neuen Investitionssumme überarbeitet werden. Dies ist Voraussetzung für eine Förderung des Projektes im Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Hierzu soll noch im Jahr 2013 ein Gutachter beauftragt werden . Zu Frage 4: Mit dem Saarland besteht Einigkeit, dass die Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Strecke Homburg – Zweibrücken aktualisiert werden muss und dass das hierfür notwendige Gutachten von beiden Ländern gemeinsam finanziert wird. Zu Frage 5: Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2011 dem Saarland zugesagt, von den beim Saarland verbleibenden Investitionskosten für die Herrichtung der Infrastruktur einen Zuschuss von 2,28 Mio. Euro zu leisten. Weitere Zusagen gegenüber dem Saarland sind nicht erfolgt. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode