Drucksache 16/2981 14. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau A 643 II Die Kleine Anfrage 1970 vom 24. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Diskussion über den Ausbau der A 643 hat sich die Landesregierung laut Koalitionsvertrag auf eine 4+2-Lösung verständigt. Diese Festlegung widerspricht den Planungen, die das Infrastrukturministerium bis 2011 verfolgt hat. Im August 2013 hat das Bundesverkehrsministerium den Ausbau als sechsspurige Strecke angewiesen. Um eine sachgerechte Argumentationsgrundlage zu haben, sind derzeit – insbesondere nach der Veröffentlichung der Potenzialstudie – viele Fragen unbeantwortet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Zusagen liegen der Landesregierung vor, dass auch für den Ausbau 4+2 Lärmschutz seitens des Bundes fin - anziert wird, bzw. wie ist der aktuelle Verhandlungsstand? 2. Wurde eine Variante „6+2-Light“ geprüft? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Auflagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens könnten einen umfassenden Natur- und Umweltschutz ermöglichen? 4. Wie verändert sich das Verkehrsaufkommen, wenn auf hessischer Seite ein sechsspuriger Ausbau erfolgt und in Rheinland-Pfalz ein Ausbau 4+2? 5. Zu welchen Ergebnissen haben Lärmmessungen in Mombach und Gonsenheim geführt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung setzt sich beim Bund mit Nachdruck für Lärmschutzmaßnahmen im Falle einer 4+2-Lösung beim Ausbau der Autobahn A 643 ein. Der Bund ist dieser Forderung des Landes jedoch bislang nicht nachgekommen. Zu Frage 2: Die Variantenprüfung orientiert sich an den vorgegebenen fachlichen Vorschriften und Richtlinien. Dabei gibt es in den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) einige Ermessenspielräume, die in Abstimmung mit dem zuständigen Bundesverkehrsministerium zur Minimierung der Eingriffe in den Mainzer Sand bereits genutzt wurden. Insbesondere wurden ein Sonderquerschnitt bei der Planung mit einem schmäleren Mittelstreifen und Stützelemente im Einschnitt für eine geringere Beeinträchtigung der Böschungen vorgesehen. Darüber hinaus gibt es aus Sicht der Verkehrssicherheit keine Spielräume, die Fahrstreifenbreiten schmäler zu machen. Zu Frage 3: Die Planung für einen Ausbau der A 643 muss den gesetzlichen Forderungen hinsichtlich des Natur- und Umweltschutzes entsprechen . In diesem Zusammenhang ist es grundsätzlich ein planerisches Ziel, die Eingriffe in die sensiblen Gebiete entlang der Trasse auf das absolut notwendige Maß zu minimieren. Insofern gilt es, die dem Planfeststellungsverfahren dann zugrunde liegende Planung dem sensiblen Gebiet entsprechend auszuarbeiten, sodass ein umfassender Natur- und Umweltschutz gewährleistet werden kann. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2981 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Das Verkehrsaufkommen ist abhängig von der Verkehrslage auf den beiden anderen Rheinbrücken in Mainz und im umliegenden Straßennetz und der Tageszeit. Nach dem Ausbau der A 643 kann sich aufgrund der erhöhten Leistungsfähigkeit auch das Verkehrsaufkommen erhöhen. Zu Frage 5: Lärmpegel werden nach Maßgabe der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung ausschließlich rechnerisch ermittelt; Lärmmessungen dürfen hingegen nicht herangezogen werden. Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Bewertung der Lärmsituation bei einem sechsstreifigen Ausbau der A 643 wären in den beiden Abschnitten Anschlussstelle Mombach – AS Gonsenheim und AS Gonsenheim – Dreieck Mainz umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen mit Höhen von bis zu acht Metern vorzusehen. Roger Lewentz Staatsminister