Drucksache 16/2983 14. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Planungsstand sechsspuriger Ausbau der BAB 61 bei Speyer Die Kleine Anfrage 1964 vom 23. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Bis September 2013 waren die Projektanmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einzureichen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Planungsstand hinsichtlich des sechsspurigen Ausbaus der Autobahn A 61 zwischen dem AK Frankenthal und der Rheinbrücke bei Speyer? 2. Ist eine Anmeldung des Projekts zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 beim Bund erfolgt? 3. Welches Gewicht misst die Landesregierung diesem Projekt bei, d. h., welche Einstufung in die Prioritätenliste strebt die Landes- regierung in den Verhandlungen mit dem Bund an? 4. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind nunmehr in der Ortslage Speyer geplant und wie unterscheiden sie sich von der ursprünglichen Planung? 5. Wann könnte aus Sicht der Landesregierung mit der Umsetzung begonnen werden und wie lange würden die Arbeiten andauern? 6. Spielt das Thema einer Grünbrücke bei Schifferstadt eine Rolle in den Ausbauplanungen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der genannte Abschnitt ist in zwei Planfeststellungsabschnitte untergliedert: Abschnitt 1: Autobahnkreuz Frankenthal bis Autobahnkreuz Mutterstadt Das Planfeststellungsverfahren ist für diesen Abschnitt eingeleitet. Am 23. Oktober 2013 fand der Erörterungstermin statt, in dem die Anhörungsbehörde die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken mit den Betroffenen erörterte. Nach derzeitigem Sachstand könnte in 2014 der Planfeststellungsbeschluss erfolgen. Abschnitt 2: Autobahnkreuz Mutterstadt bis Rheinbrücke Speyer Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurden hier aufgrund von Einwendungen im Bereich Landespflege und Lärmschutz sowie aufgrund von Anpassungen an die Rechtsprechung im Bereich Lärmschutz ergänzende Untersuchungen und Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erforderlich. Eine ergänzende Offenlage im laufenden Planfeststellungsverfahren wird vom 4. November 2013 bis 3. Dezember 2013 bei der Stadtverwaltung Speyer erfolgen. Nach derzeitigem Sachstand könnte in 2014 der Planfeststellungsbeschluss erfolgen. Zu den Fragen 2 und 3: Das Projekt wurde für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Priorisierung der Vorhaben erfolgt durch den Bund im Rahmen des bundeseinheitlichen Bewertungsverfahrens. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2983 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Das Lärmschutzkonzept ist gegenüber der bisher offengelegten Planung im Planfeststellungsabschnitt 2 optimiert worden. Hierdurch konnte der Umfang der Wohnbebauung deutlich erhöht werden, die durch aktive Lärmschutzmaßnahmen geschützt werden kann. Zu Frage 5: Erst nach Vorliegen des rechtskräftigen Baurechts ist eine Aussage zu einem möglichen Baubeginn und im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Aussage zur voraussichtlichen Bauzeit möglich. Zu Frage 6: Diese Thematik ist Gegenstand von Einwendungen im Planfeststellungsabschnitt 2 und wird im Rahmen der ergänzenden Offenlage in diesem Abschnitt mit betrachtet. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär