Drucksache 16/2984 18. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau A 643 I Die Kleine Anfrage 1971 vom 24. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Diskussion über den Ausbau der A 643 hat sich die Landesregierung laut Koalitionsvertrag auf eine 4+2-Lösung verständigt. Diese Festlegung wiederspricht den Planungen, die das Infrastrukturministerium bis 2011 verfolgt hat. Im August 2013 hat das Bundesverkehrsministerium den Ausbau als sechsspurige Strecke angewiesen. Um eine sachliche Argumentationsgrundlage zu haben, sind derzeit – insbesondere nach der Veröffentlichung der Potenzialstudie – viele Fragen unbeantwortet. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Warum hat die Landesregierung zunächst Planungen für einen sechsspurigen Ausbau vorgenommen? 2. Wie hoch ist der Flächenverbrauch für die Ausbauvariante 4+2 bzw. für einen sechsspurigen Ausbau? 3. Wie realistisch ist die Machbarkeit des ÖPNV-Ausbaus in Rheinland-Pfalz und in Hessen vor dem Hintergrund, dass die Kom- munen hoch verschuldet sind (Potenzialstudie A 643 Variante 2 und 3)? 4. Welche Voraussetzungen müssen für diesen Ausbau vorliegen? 5. Wie sieht die Zeitschiene für die Umsetzung der ÖPNV-Maßnahmen aus den Varianten 2 und 3 aus? 6. Plant die Landesregierung spezielle Förderprogramme für den ÖPNV, damit die in der Potenzialstudie dargestellten Verbes- serungen umgesetzt werden können? Wenn nein, warum nicht? 7. In welcher Höhe sind Haushaltsmittel dafür vorgesehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der sechsstreifige Ausbau der A 643 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Mainz und dem Autobahnkreuz (AK) Wiesbaden-Schierstein auf einer Länge von 6,4 Kilometern ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen von 2004 in die Dringlichkeit „Weite - rer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Das Land Rheinland-Pfalz war somit als Auftragsverwaltung veranlasst, die Planung aufzunehmen . Zu Frage 2: Im Rahmen der bisherigen Ausbauplanungen wurde eine Flächeninanspruchnahme überschläglich ermittelt. Derzeit hat der Streckenabschnitt der rheinland-pfälzischen A 643 rund 63 000 m² versiegelte Fläche. Bei einem 6+2-Ausbau läge der Flächenverbrauch bei rund 97 000 m². Somit würden rund 34 000 m² zusätzlich versiegelt. Für einen 4+2-Ausbau würden rund 90 000 m² Fläche benötigt und somit rund 27 000 m² zusätzlich versiegelt. Insofern ergibt sich ein Unterschied des Flächenverbrauchs bei den beiden Ausbauvarianten von rund 7 000 m². Nach den vorliegenden Untersuchungen handelt es sich hierbei teilweise um naturschutzrechtlich geschützte Flächen. Soweit solche Flächen betroffen sind, wären durch weitere Detailuntersuchungen die Verträglichkeit, Möglichkeiten der Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie geeignete Kompensationsmaßnahmen nachzuweisen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Dezember 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2984 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 bis 7: Das Szenario 1 der ÖPNV-Potenzialstudie ist als überwiegend abgesichert anzusehen. Weite Teile – insbesondere im Rahmen des Rheinland-Pfalz-Takts (RPT) 2015 – befinden sich bereits in der Umsetzung. Das Szenario 2 stellt einen Vorschlag für eine mittel - fristige Verbesserung der weiteren ÖPNV-Situation dar. Als Voraussetzung für eine mittelfristige Realisierung ist es allerdings erforderlich , dass die hierfür zuständigen Gremien entsprechende Beschlüsse fassen. Das Szenario 3 ist langfristig zu sehen und müsste ebenfalls durch die zuständigen Gremien beschlossen werden. Grundvoraussetzung für alle Szenarien sind darüber hinaus positive Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, damit sich die Vorhaben als plan- und baubar darstellen. Spezielle Förderprogramme sind nicht vorgesehen. Mögliche Maßnahmen können grundsätzlich im Rahmen der bestehenden Förderprogramme geprüft und gegebenenfalls gefördert werden. Roger Lewentz Staatsminister