Drucksache 16/2999 25. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Adolf Weiland und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Haltung der Landesregierung zur Ratifizierung eines Steuerabkommens mit der Schweiz Die Kleine Anfrage 2000 vom 7. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten, in der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags das Steuer- abkommen mit der Schweiz in Deutschland zu ratifizieren? 2. Unter welchen Voraussetzungen würde die Landesregierung einem Ratifizierungsgesetz im Bundesrat zustimmen? 3. Welche Steuermehreinnahmen für das Land Rheinland-Pfalz können sich nach Ein schät zung der Landesregierung bei einem Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz ergeben? 4. Welche Steuermehreinnahmen für das Land Rheinland-Pfalz können sich nach Einschät zung der Landesregierung aufgrund der bisherigen Erfahrungen durch den Kauf und die Auswertung sog. „Steuer-CDs“ mit Kundendaten Schweizer Banken ergeben? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Der Bundesrat hat dem Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 nicht zugestimmt. Es bestanden bekanntlich erhebliche Zweifel, ob das dem Ratifizierungsgesetz zugrunde liegende Abkommen den Anforderungen an eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung genügt. Ein gravierender Mangel bestand darin, dass das Abkommen diejenigen Steuerhinterzieher begünstigt, die in Deutschland generierte Schwarzgelder (z. B. aus gewerblicher Tätigkeit ) in der Schweiz angelegt und verschwiegen haben. Und das bei voller Anonymität des Täters. Ohne Neuverhandlungen mit der Schweiz wird daher eine Ratifizierung des Abkommens nur schwer erreichbar sein. Eine modifizierte – ggf. auch europaweit geltende – Regelung halte ich für notwendig und erstrebenswert. Ziel muss der automatische Informationsaustausch sein. Zu 3.: Welche Steuereinnahmen aus dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 zu erwarten wären, lässt sich nicht zuverlässig berechnen, da die dazu notwendigen Zahlengrundlagen (z. B. Höhe und Dauer der Kapitalanlage in der Schweiz, Verteilung des Aufkommens auf die Gebietskörperschaften) nicht bekannt sind. Im Übrigen müssten die zwischenzeitlich vereinnahmten Steuerbeträge aus Selbstanzeigen und Ermittlungserfolgen gegengerechnet werden. Zu 4.: Zum wirtschaftlichen Erfolg der „Steuer-CDs“ zählen auch alle in diesem Zusammenhang eingehenden Selbstanzeigen zu Kapitalvermögen im Ausland, losgelöst von der Frage, ob zu diesen Fällen Informationen auf den „Steuer-CDs“ enthalten sind. Alleine die Selbstanzeigen zu Kapitalvermögen im Ausland haben in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis 30. September 2013 bisher zu Zahlungseingängen i. H. v. ca. 226 Mio. € geführt. Die Abarbeitung der „Steuer-CDs“ sowie der Selbstanzeigen ist noch nicht abgeschlossen. Es gilt daher den Ermittlungsdruck aufrechtzuerhalten. Dr. Carsten Kühl Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode