Drucksache 16/300 07. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gerd Schreiner und Dr.Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Folgerungen der Landesregierung aus den Gutachten zum Pensionsfonds des Landes Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 197 vom 18. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat in seinem Jahresbericht 2011, Teil II, ausführlich zum Pensionsfonds des Landes Stellung genommen. Unabhängig davon kommt ein Gutachten von Herrn Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen im Auftrag des Bundes der Steuerzahler in entscheidenden Punkten zu übereinstimmenden Beurteilungen. Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Feststellung beider Gutachten, dass der Pensionsfonds Rheinland-Pfalz so lange schon des- halb keine reale Entlastung künftiger Haushalte bewirken kann, wie das Land Einzahlungen in den Fonds aus dem Landeshaushalt nur bei fortgesetzter Nettokreditaufnahme leisten kann? 2. Wie hoch sind die Zinsen, die das Land für neu aufgenommene Kredite im Rahmen der Nettokreditaufnahme zahlen muss im Vergleich zur Höhe der Zinsen, die der Pensionsfonds aus der Anlage seiner Mittel in Schuldscheinen des Landes erhält? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Feststellung beider Gutachten, dass die weit überwiegende Anlage der Mittel des Pensionsfonds im Rahmen eines In-Sich-Geschäftes in Schuldscheinen des Landes keine Bildung eines realen Vermögens sein kann und auch deshalb keine reale Entlastung künftiger Haushalte bewirken kann? 4. Mit welchen Argumenten beabsichtigt die Landesregierung, die Zahlungen aus dem Landeshaushalt in den Pensionsfonds auch künftig als Investitionen auszuweisen und die Kreditaufnahme des Landeshaushalts für diese Zahlungen als nicht relevant für die Einhaltung der künftigen Schuldenbremse einzustufen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. September 2011 wie folgt beantwortet: Fragen in Bezug auf das im Februar 2011 erstmals vorgestellte Gutachten des Bundes der Steuerzahler zum Pensionsfonds sind bereits in einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schreiner der CDU-Fraktion thematisiert und im Rahmen der Plenarsitzung des Landtags am 24. Februar 2011 umfassend von mir erörtert worden. Das Gutachten ist anlässlich einer Pressekonferenz des Bundes der Steuerzahler am 20. Juli 2011 ohne neue Erkenntnisse zweitverwertet worden. Zuletzt hatte der Abgeordnete Bracht in der Kleinen Anfrage 154 vom 26. Juli 2011 mit fast gleichlautender Überschrift wie in der aktuellen Anfrage in Frage 1 und 2 die Landesregierung um eine Bewertung der Ergebnisse des o. g. Gutachtens und der Ausführungen des Rechnungshofs in Teil B seines Jahresberichts 2011 gebeten. Auch diese Anfrage wurde umfänglich beantwortet. *) Zu den vom Rechnungshof in Teil B des Jahresberichts 2011 gezogenen Folgerungen und Empfehlungen hat die Landesregierung zudem bereits am 29. Juni 2011 eine umfangreiche Stellungnahme (Landtagsdrucksache 16/75) abgegeben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/235. Drucksache 16/300 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorweggeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 197 namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die in der Fragestellung implizierte Aussage, der Pensionsfonds werde ausschließlich kreditfinanziert, solange der Landeshaushalt nicht ausgeglichen sei, ist irreführend. Für den Landeshaushalt gilt grundsätzlich das Prinzip der Gesamtdeckung, wonach alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben herangezogen werden. Insofern sind die Zuführungen zum Pensionsfonds wie alle anderen Ausgaben lediglich in Höhe der Kreditfinanzierungsquote kreditfinanziert. Im angesprochenen Gutachten und im Rechnungshofbericht werden weder die indirekten Wirkungen des Pensionsfonds beachtet noch werden die Zusammenhänge zur beschlossenen Konsolidierung des Landeshaushalts bis 2020 hergestellt. Zunächst einmal hatte die Einrichtung des Fonds unzweifelhaft Einfluss auf die bundesweite Diskussion zur Frage der impliziten Verschuldung des Staates gegenüber seinen Beamten und damit auch auf die Gesamtdiskussion zur Notwendigkeit der Begrenzung der Neuverschuldung insgesamt. Darüber hinaus bremste die offen ausgewiesene Belastung neuer Pensionsverpflichtungen den Anstieg der Neuverschuldung im Land. Über diese indirekten Effekte wurde bereits eine reale Entlastung künftiger Haushalte erreicht. In der mittelfristigen Perspektive ab 2020 wird der Fonds ein wichtiges Steuerungsinstrument sein, mit dem die zur dauerhaft sicheren Pensionsfinanzierung notwendigen strukturellen Überschüsse im Kernhaushalt ermittelt und gesteuert werden können. Zu Frage 2: Die jeweiligen Schuldscheine des Landes, die der Fonds erwirbt, werden zu den am Abschlusstag am Markt geltenden Konditionen verzinst. Der Fonds wird damit genauso behandelt wie ein dritter Anleger. Zurzeit werden neu abgeschlossene zehnjährige Schuldscheindarlehen mit rund drei Prozent verzinst. Zu Frage 3: Der Bildung des Vorsorgevermögens stehen Schuldscheine des Landes gegenüber. Soweit verneint würde, dass es sich beim Vermögen um reales Vermögen handle, müsste auch verneint werden, dass es sich bei den entsprechenden Schuldscheinen um reale Schulden handle. Wie schon zu Frage 1 erläutert, sind in Bezug auf die Frage einer realen Entlastung zukünftiger Haushalte auch die indirekten Effekte der Fondseinrichtung in die Betrachtung mit einzubeziehen. Zu Frage 4: Die Landesregierung wendet bei der Veranschlagung der Zuführungen an den Pensionsfonds geltendes Recht an. Nach § 3 c des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz werden die Zuführungen dem Fonds als Darlehen gewährt. Darlehen sind nach Landeshaushaltsordnung § 13, Nr. 2 e Investitionen. Bei der zukünftigen Schuldenregel spielt der kamerale Investitionsbegriff zur Begrenzung der Kreditaufnahme allerdings keine Rolle mehr. Die neue Schuldenbremse stellt auf den strukturellen Finanzierungssaldo des Landes ab. Strukturell bedeutet dabei zum einen, dass um die Auswirkungen von Konjunkturschwankungen zu bereinigen ist, zum andern aber auch, dass um die Effekte von Vermögensoperationen bereinigt werden muss. Zahlungen aus dem Kernhaushalt an den Pensionsfonds, die dort unser Vorsorgevermögen erhöhen, sind damit für den strukturellen Saldo neutral. Dies ist sowohl in der Systematik des Maastricht-Defizits so angelegt als auch in der Betrachtung der Kennziffern für den Stabilitätsrat . Der Aufbau von Vermögen erhöht nicht das strukturelle Defizit, der Abbau von Vermögen senkt es nicht. Dr. Carsten Kühl Staatsminister