Drucksache 16/3007 27. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Grundlagenuntersuchungen im Naturschutz Die Kleine Anfrage 1979 vom 4. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 – hier der Einzelplan 14, Haushaltsstelle 526 31 –frage ich die Landesregierung: 1. Wie verteilen sich die Ist-Ausgaben für Grundlagenuntersuchungen im Naturschutz in Höhe von 1,145 Mio. Euro aus dem Jahre 2012 (bezogen auf einzelne Kategorien sowie Darstellung der einzelnen Projekte mit ihren jeweiligen Kosten)? 2. Wie verteilen sich die schon getätigten und zu erwartenden Ist-Ausgaben für Grundlagenuntersuchungen im Naturschutz aus dem Jahr 2013 (bezogen auf einzelne Kategorien sowie Darstellung der einzelnen Projekte mit ihren jeweiligen Kosten)? 3. Welche Schwerpunkte plant die Landesregierung für die Jahre 2014/2015 im Bereich der Grundlagenuntersuchungen im Naturschutz (bezogen auf einzelne Projekte und ihre jeweiligen Kosten)? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 27. November 2013 wie folgt beantwortet: Mit den bei der Haushaltsstelle 14 02, 526 31 „Grundlagenuntersuchungen im Naturschutz und der Landschaftspflege sowie Kosten für Sachverständige und Publikationen im Bereich des Umweltschutzes“ veranschlagten Mittel soll eine verlässliche Informationsbasis als unabdingbare Voraussetzung zur Erfüllung zentraler, größtenteils rechtlich verpflichtender Naturschutzaufgaben erhalten bzw. geschaffen werden. Im Zentrum stehen hierbei insbesondere folgende Aufgaben: – Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz, als fachliche Grundlage für die Naturschutzbehörden und Träger der Schutzgebiete, – Monitoring nach Art. 111 FFH-Richtlinie, Vogelmonitoring, auf Grundlage der europarechtlichen Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, – Erstellung der Bewirtschaftungspläne in Natura 2000-Gebieten gem. § 25 Abs. 2 LNatSchG und Art. 6 der FFH-Richtlinie, – Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Nationalparks und damit Umsetzung der Biodiversitätsstrategie, – Gewinnung und Verbreitung von Informationen über das Vorkommen und die Ausstattung mit Arten und Biotopen unter Einbeziehung ehrenamtlicher Akteure. Ferner können aus den Mitteln auch Maßnahmen Dritter im Bereich der naturwissenschaftlichen Landeskunde gefördert werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1979 des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Ist-Ausgaben 2012 bei Kapitel 14 02 Titel 526 31, unterteilt nach Kategorien und Projekten, sind der beigefügten Tabelle (Anlage 1 und 3) zu entnehmen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3007 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die nach Kategorien und Projekten gegliederte Aufteilung der bislang im Jahr 2013 geleisteten Ausgaben bzw. eingegangenen Verpflichtungen (erwartete Ausgaben) bei Kapitel 14 02 Titel 526 31 sind der beigefügten Tabelle (Anlage 2 und 3) zu entnehmen. Zu Frage 3: In den Jahren 2014/2015 sind folgende Schwerpunkte vorgesehen: 2014 in EUR 2015 in EUR FFH-Monitoring,Vogelmonitoring, Artenschutzmaßnahmen 200 000 200 000 Erstellung von Bewirtschaftungsplänen in Natura 2000-Gebieten 500 000 350 000 Aktualisierung Biotopkataster 240 000 530 000 Ulrike Höfken Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3007 3 Drucksache 16/3007 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3007 5 Drucksache 16/3007 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3007 7 Drucksache 16/3007 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8