Drucksache 16/3010 26. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landeshilfe für den Flughafen Hahn Die Kleine Anfrage 1998 vom 7. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung von Vertretern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich im Koalitionsausschuss darauf geeinigt haben sollen, dem Flughafen Hahn keine weiteren staatlichen Gelder zur Verfügung zu stellen? 2. Wie weit sind die Vorbereitungen für einen Verkauf des Hunsrück Flughafens gediehen? 3. Ab welchem Zeitpunkt soll der Flughafen Hahn ohne Haushaltsmittel des Landes auskommen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. November 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Flughafen Frankfurt-Hahn zählt zu den bedeutendsten Konversionsmaßnahmen des Landes mit erheblichen arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Impulsen. Der frühere Militärflughafen hat sich seit seinem zivilen Neubeginn innerhalb kurzer Zeit rasant entwickelt. Die wirtschaftliche Lage des Flughafens wird jedoch auch heute noch durch die frühere militärische Nutzung geprägt. Überdies belasten die hohen Investitionen in die flugbetriebliche Infrastruktur die finanzielle Situation der Gesellschaft. Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck an einer Neuausrichtung der Flughafengesellschaft, um die wirtschaftliche Lage mit Blick auf die Zukunft nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 3: Die Landesregierung verfolgt mit der Neuausrichtung das Ziel, dass der Flughafenbetrieb perspektivisch ohne staatliche Unterstützungsleistungen in diesem Bereich auskommen kann. Dies soll sowohl durch eine Befreiung von Konversions- und Infrastrukturlasten als auch durch die Einbeziehung eines Privaten im Wege eines Ausschreibungsverfahrens erreicht werden. Dieses Ziel hängt mit den neuen Flughafenleitlinien der Europäischen Kommission zusammen, die den Rahmen für die künftige Finanzierung von Flughäfen vorgeben werden. Wann diese Flughafenleitlinien in Kraft treten und wie die Regelungen genau aussehen werden, kann heute jedoch noch nicht abschließend vorhergesagt werden. Nach heutigem Kenntnisstand werden die Mittel, die im kommenden Doppelhaushalt 2014/2015 und aus dem Nachtragshaushalt 2013 bereitstehen, ausreichen, um die Neuausrichtung in Abstimmung mit der Europäischen Kommission umsetzen zu können. Zu Frage 2: Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse aus der Anfang 2013 durchgeführten Markterkundung bereitet das Land derzeit ein Ausschreibungsverfahren vor. Die genauen Details der Ausschreibung hängen insbesondere ab vom laufenden Neuausrichtungsprozess und von der Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1675 (Drucksache 16/2561) verwiesen. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode