LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Januar 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Nicole Müller-Orth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Drogenprävention im Strafvollzug Die Kleine Anfrage 2008 vom 9. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Der allgemeine Suchtmittelkonsum in den Justizvollzugsanstalten ist vorhanden. „Es wird genommen, was zu bekommen ist“ ist eine Aussage, die die Meinung der Gefangenen ebenso wie die Erfahrung der Fachdienste (Sozialarbeiter, Psychologen), der Gefängnispfarrer und der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes widerspiegelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vollzugsanstalten müssen mit dieser Situation umgehen und den Suchtmittelkonsum durch Kontrollen eindämmen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten Substitutionsplätze für Heroinabhängige? Wenn ja, wie viele und in wel- chen Justizvollzugsanstalten? 2. Welche psychosozialen Beratungsangebote für drogenabhängige Haftinsassen gibt es in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsan- stalten (bitte aufschlüsseln nach Art der Beratung und Justizvollzugsanstalten)? 3. Gibt es Spritzentauschprogramme zur Vermeidung von Neuinfektionen mit Hepatitis und HIV? 4. Wie viele und welche Suchtmittel sind in den vergangenen fünf Jahren im Strafvollzug beschlagnahmt worden (bitte nach Justizvollzugsanstalten aufschlüsseln)? 5. Lässt sich die Suchtproblematik durch stärkere Kontrollen, zum Beispiel durch den Einsatz von Drogenspürhunden, eindämmen? 6. Welche Kosten wären mit dem Einsatz von Drogenspürhunden verbunden? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine festgelegte Anzahl an Substitutionsplätzen in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten gibt es nicht. Die Prüfung der Indikation für eine Substitutionsbehandlung erfolgt jeweils individuell für jeden Patienten. Alle hauptamtlichen Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte verfügen über die dazu erforderliche Zusatzqualifikation „Suchtmedizinische Grundversorgung “. Die Substitutionen erfolgen dann nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Qualitätssicherung der Behandlungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Diese attestierte durchgehend lege artis durchgeführte Behandlungen. Zu Frage 2: Psychosoziale Beratungsangebote bestehen vor allem in folgenden Hilfsangeboten aus dem medizinischen Bereich und aus dem Bereich der Drogenberatung: Drucksache 16/3011 28. 11. 2013 2 Entzugsbehandlung für drogenabhängige Gefangene Alle als suchtgefährdet eingestufte Gefangene werden nach ihrer Aufnahme im Vollzug vom medizinischen Dienst dahingehend untersucht, ob akute Entzugserscheinungen vorliegen und sofortige ärztliche Hilfe zu veranlassen ist. Bei abhängigen Gefangenen steht medizinischerseits die Entgiftung und medikamentöse Therapie im Vordergrund. Der Begriff der Entzugsbehandlung umfasst die körperliche Entgiftung (Erstphase), die in der Regel medikamentenunterstützt vorgenommen wird, und die Entwöhnungstherapie. Die Entgiftung wird bei den Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten, ggf. im Justizvollzugskrankenhaus oder – seltener – in öffentlichen Krankenhäusern unter Bewachung vorgenommen. Die Akzeptanz der medikamentengestützten Entgiftung ist sehr hoch, aber nicht alle Gefangenen machen davon Gebrauch. Die weitergehende Betreuung der abhängigen Gefangenen setzt eine Bereitschaft der Betroffenen voraus. Ziel ist es, die Motivation für eine Suchttherapie zu wecken, zu fördern oder bis zum Abschluss der Haft aufrechtzuerhalten. Wegen des Fehlens eines therapeutischen Klimas in den Justizvollzugsanstalten muss der Schwerpunkt der Entwöhnungstherapie außerhalb des Justizvollzugs liegen. Substitutionsbehandlung Die Substitutionsbehandlung opioidabhängiger Patienten ist eine seit Jahrzehnten international bewährte Therapie. Sie ist inzwischen für viele Patientinnen und Patienten die Methode der ersten Wahl zur Behandlung dieser chronischen Erkrankung, insbesondere dann, wenn abstinenzorientierte Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erbracht haben. Deshalb steht die Substitutionsbehandlung auch im rheinland-pfälzischen Justizvollzug zur Verfügung und kommt tendenziell zunehmend und entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Anwendung. Eine festgelegte Anzahl von Substitutionen, z. B. im Sinne von Substitutionsplätzen , ist nicht vorgegeben. Es soll vielmehr in jedem Einzelfall individuell entschieden werden, ob die Substitutionsbehandlung sachgerecht und zweckmäßig ist. Im abgelaufenen Jahr 2012 wurden insgesamt 177 Gefangene (127 Männer und 50 Frauen) während der Haft substituiert. Die Qualitätssicherung der durchgeführten Substitutionen im Justizvollzug erfolgt in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherungskommission der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Diese Zusammenarbeit des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit einer Kassenärztlichen Vereinigung ist ein bundesweit einzigartiges Modell. Die Erfahrungen mit dieser Zusammenarbeit sind durchweg positiv, insbesondere wird das Übergangsmanagement von Substitutionspatienten dadurch deutlich erleichtert. Suchtberatung und Behandlung Für die Beratung und Behandlung suchtgefährdeter und süchtiger Gefangener stehen grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem medizinischen Dienst, dem psychologischen Dienst und dem Sozialdienst zur Verfügung, aber auch auf Suchtfragen spezialisierte interne und externe Fachkräfte. Ergänzend sind auch Selbsthilfegruppen in den Justizvollzugseinrichtungen tätig, z. B. die Anonymen Alkoholiker, der Kreuzbund, der Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe Daun oder die Narcotics Anonymous. Sie bieten Gruppen an, übernehmen aber auch Einzelbetreuungen oder die Begleitung von Gefangenen bei Lockerungen. Sie öffnen außerdem ihre Meetings für lockerungsberechtigte Gefangene. Neben den eigenen Fachkräften sind externe Suchtberater aus Suchtberatungsstellen von Freien Trägern in den Justizvollzugseinrichtungen tätig. Sie halten Beratungsangebote vor und vermitteln Gefangene in externe Suchttherapien. Im abgelaufenen Jahr 2012 fand beispielsweise bei 335 Gefangenen – 29 Frauen und 306 Männern – eine solche Vermittlung in externe Langzeittherapien statt. Die Justizverwaltung erstattet den Trägern der externen Drogenberatungsstellen die entsprechenden Personal- und Sachkosten. Für die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen stehen – außer für die Sozialtherapeutische Anstalt Ludwigshafen, bei der Suchtprobleme nicht im Vordergrund sind – ca. 850 Stunden pro Monat allein für die externe Suchtberatung zur Verfügung: JVA Diez: 21,66 Std./Woche JVA Frankenthal: 28,00 Std./Woche JVA Koblenz: 13,50 Std./Woche JVA Rohrbach: 29,25 Std./Woche JVA Trier: 10,50 Std./Woche JVA Wittlich: 39,00 Std./Woche JVA Zweibrücken: 24,00 Std./Woche JSA Wittlich: 21,00 Std./Woche JSA Schifferstadt: 26,50 Std./Woche. Im abgelaufenen Jahr 2012 wurden ca. 352 000,00 € für die externe Suchtberatung aufgewendet. Informationen über die Suchtberatung und die speziellen Beratungs- und Behandlungsangebote der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung erhalten die Gefangenen bereits bei der Aufnahme in die Anstalt, insbesondere aber im sozialarbeiterischen Erstgespräch durch den Sozialdienst. Im Rahmen des Diagnoseverfahrens wird eine Suchtanamnese durch den Sozialdienst erstellt, die den Grad der Abhängigkeit einschätzt und Aussagen zu möglichen Ursachen trifft. Im Vollzugs- und Eingliederungsplan werden dann ggf. Maßnahmen der Beratung und Behandlung festgeschrieben und im Verlauf des weiteren Vollzugs regelmäßig angepasst und fortgeschrieben . Drucksache 16/3011 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den Anstalten gibt es je nach dem dortigen Bedarf und den vorhandenen Ressourcen weitere suchtbezogene Angebote wie z. B. themenspezifische Gesprächs- und Behandlungsgruppen, Selbsthilfegruppen, Informationsveranstaltungen über Suchtmittel und über externe Therapieeinrichtungen, Therapievorbereitungsgruppen, Drogenabstinenzgruppen, aufsuchende Gespräche nach positiven Urinkontrollen sowie soziales Training. Im Jugendstrafvollzug wurden spezielle Sportangebote für Jugendstrafgefangene mit Suchtproblemen und sekundär präventive Maßnahmen in Form von erlebnispädagogischen oder kreativen Angeboten ausgebaut . Auch alle anderen, nicht speziell auf Suchtfragen bezogenen Angebote der jeweiligen Anstalt, können bei Bedarf ebenfalls genutzt werden. Im Laufe der letzten Jahre wurden die personelle Ausstattung der internen Suchtberatung, aber auch die Wochenstundendeputate der externen Suchtberatung verbessert. Die Erhöhung der Wochenstundendeputate der externen Suchtberatung erfolgte dabei bedarfsgerecht auf der Basis einer Datenanalyse und auf dem Hintergrund von begrenzten Haushaltsmitteln. Trotz des Rückgangs der Belegungszahlen wird dieses wichtige Angebot in vollem Umfang aufrechterhalten. Zu Frage 3: Spritzenaustauschprogramme zur Vermeidung von Neuinfektionen mit Hepatitis und HIV gibt es im Justizvollzug in RheinlandPfalz nicht. Dies entspricht der bundesweiten Vollzugspraxis. Zu Frage 4: Folgende Suchtmittel sind – einschließlich der Funde beim Zugang von Inhaftierten und bei Besucherinnen und Besuchern – aufgefunden worden: 3 2008 2009 Justizvollzugsanstalt Menge Art Menge Art Diez 2,6 g Haschisch – – Frankenthal 6,9 g Haschisch 1,1 g Amphetamin 1,59 g Marihuana 9,2 g Heroin 4 Tabl. Subutex (?) Subutex 3,7 g Heroin 0,5 g Spice 1,3 g Haschisch 0,4 g Marihuana Koblenz 1,3 g Marihuana 4,2 g Marihuana 17,4 g Heroin 0,5 g Heroin 8,1 g Haschisch 0,5 g Amphetamin Ludwigshafen – – – – Rohrbach 5 g Amphetamine 1,5 g Amphetamine 0,7 g Haschisch 1,5 g Haschisch JSA Schifferstadt 3,1 g Haschisch 0,8 g Amphetamin 8 g Marihuana 7,4 g Marihuana 5,3 g Haschisch Trier 1 g Haschisch, 1 g Kokain Subutex JVA Wittlich 25,2 g Heroin < 1 g Haschisch 1 g Kokain (?) Opiate 1 Tabl. Subutex JSA Wittlich – – 1,3 g Amphetamin Zweibrücken 0,4 g Heroin 12,5 T. Subutex < 1 g Subutex 10 g Subutex 3 Tabl. Subutex 0,2 g Haschisch 1,2 g Amphetamin 0,3 g Pep 1,4 g Haschisch 10,3 g Heroin 0,1 g Heroin 25,2 g Marihuana JAA Worms 1 g Heroin – – < 1 g Haschisch Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3011 4 2010 2011 Justizvollzugsanstalt Menge Art Menge Art Diez 0,6 g Marihuana 9,3 g Marihuana 1,5 Tabl. Subutex 6,85 g Heroin 4 Tabl. Subutex Frankenthal 0,44 g Haschisch (?) Subutex 1,1 g Amphetamin 2,3 g Heroin Koblenz Joints 4 Stück 4,82 g Amphetamin 0,5 g Heroin 8,6 g Haschisch Ludwigshafen – – – – Rohrbach 1,9 g Amphetamine 3,1 g Amphetamine 4,9 g Haschisch 0,3 g Haschisch 0,7 g Kokain JSA Schifferstadt 12,8 g Haschisch 5,8 g Marihuana 1 g Amphetamin 1,2 g Amphetamin 1,5 g Haschisch Trier 1 g Haschisch 1 g Haschisch 1 g Marihuana JVA Wittlich 1 g Haschisch 2 g Opiate (?) Amphetamin < 1 g Amphetamin 4 Tabl. Ecstasy JSA Wittlich 9,2 g Haschisch 0,2 g Haschisch Zweibrücken 1,4 g Heroin < 1 g Amphetamin 12,5 T. Subutex 71 ¼ T. Subutex 2,4 g Subutex 9,1 g Spice 3,2 g Marihuana 10 g Heroin 18,7 g Amphetamin ¼ T. Ecstasy 1,4 g Haschisch 19,1 g Haschisch 0,2 g Kokain 0,7 g Kokain JAA Worms 4 g Haschisch 7 g Haschisch 2 g Heroin 2013 2012 (bis 31. Oktober) Justizvollzugsanstalt Menge Art Menge Art Diez 3,14 g Kokain 4,15 g Haschisch 14 g Haschisch 2 Tabl. Subutex Frankenthal 0,2 g Heroin (?) Haschisch (?) Amphetamin 0,49 g Amphetamin 0,1 g Kokain 1 Tabl. Subutex (?) Subutexpulver 0,32 g Marihuana Koblenz 0,06 g Amphetamin 0,24 g Amphetamin 0,31 g Marihuana 1 Tabl. Ecstasy 1 Tabl. Subutex Ludwigshafen – – – – Rohrbach 4,1 g Amphetamine 3,1 g Amphetamine 2,9 g Haschisch 3,3 g Haschisch 27 Tabl. Subutex 1,6 g Kokain 0,1 g Kokain Drucksache 16/3011 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 5 Anmerkung: (?): die genauen Mengen sind nicht mehr feststellbar. In der JVA Frankenthal wurden mehr als die aufgeführten Suchtmittel beschlagnahmt. Da die Anstalt in einigen Fällen jedoch keine Rückmeldung über die Art und Menge des sichergestellten rauschgiftverdächtigen Materials erhalten hat, sind konkrete Angaben in diesen Fällen nicht möglich. Es handelt sich um insgesamt fünf Funde im Jahr 2008, vier Funde im Jahr 2009, elf Funde im Jahr 2010, sieben Funde im Jahr 2011, zwei Funde im Jahr 2012 und fünf Funde im Jahr 2013. Zu Frage 5: Neben den Hilfsangeboten aus dem medizinischen Bereich und aus dem Bereich der Drogenberatung werden Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Zur Unterbindung des Einschleusens von Drogen in Justizvollzugseinrichtungen werden die Außenkontakte der Inhaftierten (Lockerungen, Besuch, Schriftverkehr) besonders überwacht, darüber hinaus werden Urinkontrollen auf illegale Drogen und Alkoholkontrollen durchgeführt. Weiterhin werden die Hafträume durchsucht. Eine intensive Kontrolle aller Hafträume der Justizvollzugseinrichtungen erfolgt für die Inhaftierten unvermutet und in unregelmäßigen Abständen, jedoch innerhalb eines festgelegten Mindestzeitraums. Drogenabhängige werden verstärkt kontrolliert. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei positiven Urinkontrollen im Vollzugsverlauf, bei konkreter Gefahr der Drogenübergabe und anderem, werden Besuche unter Benutzung von Trennscheiben angeordnet, um die Übergabe von Drogen zu verhindern. Eine ständige Arbeitsgruppe aus Sicherheitsfachleuten der Anstalten unter Leitung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz fasst regelmäßig alle Erkenntnisse zusammen und entwickelt Gegenstrategien. Über die beschriebene „instrumentelle“ Sicherheit hinaus wird im hiesigen Geschäftsbereich viel Wert auf die sogenannte soziale Sicherheit gelegt, die eng mit dem Sinn und den Zielen eines humanen Strafvollzugs verbunden ist und die aus dem konkreten Umgang mit den Inhaftierten erwächst. In rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen werden Drogenspürhunde nach wie vor eingesetzt. Aufgrund der guten Kontakte zur Polizei können sehr flexibel und in ausreichender Anzahl Drogenhunde für Einsätze angefordert werden. Die notwendige Effizienz beim Einsatz der Hunde, also auch der gewünschte Abschreckungseffekt, könnte beim Einsatz justizeigener Hunde nicht besser sein. Der Einsatz wäre aber deutlich personal- und kostenaufwendiger. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3011 2013 2012 (bis 31. Oktober) Justizvollzugsanstalt Menge Art Menge Art JSA Schifferstadt 1,1 g Marihuana 0,7 g Marihuana 0,2 g Haschisch 0,3 g Haschisch 2,4 g Spice Trier 1 g Haschisch 1 g Haschisch 1 g Marihuana JVA Wittlich < 1 g Amphetamin (?) Haschisch 7 Tabl. Ecstasy < 1 g Haschisch 0,15 g Opiate 1 St. Joint < 1 g Haschisch JSA Wittlich 0,9 g Marihuana – – Zweibrücken 10,1 g Marihuana 30,3 g Amphetamin 11,1 g Amphetamin 0,5 ml Methadon 58 Tabl. Subutex 2 St. LSD Trips < 0,1 g Subutex 0,4 g Heroin 9,7 g Haschisch 0,6 g Haschisch < 0,1 g Spice 20 Tabl. Subutex 0,6 g Kokain 5 g Spice 0,2 g Bubrenorphin 1 Tabl. Seruquel 0,4 g Heroin 2 Tabl. Ecstasy JAA Worms – – 4 g Haschisch 6 Zu Frage 6: Soweit Erkenntnisse aus anderen Ländern vorliegen, sind Kosten in folgender Höhe anzusetzen: – für die Anschaffung, Ausbildung und Ausrüstung eines Hundes ca. 10 000 EUR, – für die laufenden jährlichen Kosten (Tierarzt, Qualifizierung, Prüfung) ca. 1 500 EUR, – für die Personalkosten der Hundeführerin oder des Hundeführers – soweit diese dem 2. Einstiegsamt angehören – 46 673 EUR pro Jahr (Quelle: Personalkostenverrechnungssätze des Ministeriums der Finanzen, durchschnittliche Personalkosten 2. Einstiegsamt ). Da die Hunde ca. neun Jahre eingesetzt werden können, belaufen sich die jährlichen Kosten auf ca. 49 284 EUR pro Hund und Hundeführerin oder Hundeführer, zuzüglich der Kosten, die für die Hunde anfallen, wenn diese nicht mehr als Rauschgiftspürhunde eingesetzt werden können. In Vertretung: Beate Reich Staatssekretärin Drucksache 16/3011 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode