Drucksache 16/3012 27. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Abstimmung zum Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth II Die Kleine Anfrage 1981 vom 4. November 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1927, Drucksache 16/2904, antwortet die Landesregierung auf die Frage, inwiefern die Pläne für eine Ersatzbrücke mit Rheinland-Pfalz abgestimmt seien: „Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 20. September 2013 über seine Absicht informiert, zusätzlich zu der im Planfeststellungsverfahren befindlichen zweiten Rheinbrücke ein sechsstreifiges Ersatzbauwerk für die bestehende Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden.“ Die baden-württembergische Staatssekretärin Dr. Splett schreibt in Drucksache 15/4101: „Entsprechende informelle Gespräche fanden – auch auf Fachebene – bereits vor dem 20. September statt.“ Ich frage die Landesregierung: 1. An welchem Tag hat die Landesregierung erstmals von den Plänen Baden-Württembergs zur Anmeldung einer Ersatzbrücke beim Bundesverkehrswegeplan erfahren? 2. An welchen Terminen haben Frau Ministerpräsidentin Dreyer und Herr Ministerpräsident Kretschmann die Pläne Baden-Würt- tembergs zur Anmeldung einer Ersatzbrücke beim Bundesverkehrswegeplan diskutiert? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Pläne von Baden-Württemberg, eine Ersatzbrücke für die Rheinbrücke bei Wörth zum Bundesverkehrswegeplan anzumelden (diese Frage wurde in Drucksache 16/2904 nicht beantwortet)? 4. Stellt die Ersatzbrücke für die Landesregierung eine „leistungsfähige Rheinquerung“ dar (diese Frage wurde in Drucksache 16/2904 nicht beantwortet)? 5. Welche Untersuchungen gibt es zur technischen, rechtlichen und finanziellen Umsetzbarkeit einer Ersatzbrücke für die pfälzi- sche Seite? 6. Zu welchen Ergebnissen kommen diese? 7. Inwiefern hält die Landesregierung eine erfolgreiche Sanierung der bestehenden Rheinbrücke für umsetzbar? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Herr Ministerpräsident Kretschmann hat Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 12. September 2013 über die Pläne für die Anmeldung einer Ersatzbrücke informiert. Ein weiteres Gespräch dazu fand am 10. Oktober 2013 statt. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz am 20. September 2013 erstmals schriftlich über seine Absicht informiert, zusätzlich zu der im Planfeststellungsverfahren befindlichen zweiten Rheinbrücke ein sechsstreifiges Ersatzbauwerk für die bestehende Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden. Bereits vor dem 20. September fanden telefonische Gespräche auf Fachebene statt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3012 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die nördlich verlaufende Brückenlösung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet . Hierzu stimmt sich das Land Rheinland-Pfalz weiterhin eng mit dem Land Baden-Württemberg ab. Die Anmeldung der Ersatzbrücke zum Bundesverkehrswegeplan steht dem Land Baden-Württemberg frei, das Land Rheinland-Pfalz wird sich aber nicht für die Aufnahme der Ersatzbrücke in den Bundesverkehrswegeplan einsetzen. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu noch keine Planungen aus Baden-Württemberg vor, die eine solche Beurteilung ermöglichen würden. Zu den Fragen 5 und 6: Entsprechende aktuelle Untersuchungen liegen nicht vor, da hier noch keine konkretisierten Planungen für eine Ersatzbrücke vorliegen . Zu Frage 7: Die Federführung für eine Sanierung der vorhandenen Rheinbrücke bei Wörth liegt beim Land Baden-Württemberg. Nach den vorliegenden Informationen soll ein technisches Verfahren zur Umsetzbarkeit der Ersatzbrücke anhand eines Erprobungsbauwerks untersucht werden. Darüber hinaus liegt das Ergebnis einer von den baden-württembergischen Fachbehörden derzeit bearbeiteten Nachrechnung für die vorhandene Rheinbrücke noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund ist eine Beurteilung der Sanierungsmöglichkeiten und -verfahren der bestehenden Rheinbrücke noch nicht möglich. Roger Lewentz Staatsminister