Drucksache 16/3014 28. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kindertagesstätten und Kinderbetreuung in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld Die Kleine Anfrage 1985 vom 6. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betreuungsplätze wurden in den vergangenen fünf Jahren in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld geschaffen? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Betreuungssituation in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld? 3. Wie hoch waren die Gesamtinvestitionen bei den Einrichtungen (nach Einrichtungen getrennt)? 4. Welche Fördergelder von Bund, Land und Landkreisen sind bei der Schaffung von neuen U 3-Betreuungsplätzen in die einzel- nen Einrichtungen der beiden Landkreise geflossen – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Projekten? 5. Wie hoch sind die Mittel, die die jeweiligen Träger in den vergangenen fünf Jahren für die Schaffung neuer Betreuungsplätze in- vestiert haben – gegliedert nach den einzelnen Einrichtungen sowie insgesamt nach kommunalen, katholischen, evangelischen sowie freien Trägern? 6. Wie hoch ist insgesamt der Personalkostenanteil in den Kindertagesstätten der beiden Landkreise, den im vergangenen Jahr jeweils Land, Kreis und Träger getragen haben – bei den Trägern aufgeschlüsselt nach kommunalen, katholischen, evangelischen sowie freien Trägern? 7. Wie hoch waren im vergangenen Jahr die Einsparungen in den kommunalen Haushalten durch die kirchlichen und privaten Trägerschaften von Kindertagesstätten? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach der Betriebserlaubnisdatenbank des Landesjugendamts wurden in den vergangenen fünf Jahren – im Landkreis Birkenfeld 556 Betreuungsplätze für unter Dreijährige und – im Landkreis Bad Kreuznach 814 Betreuungsplätze für unter Dreijährige und eine Regelgruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen für über Dreijährige geschaffen und gefördert. Zu Frage 2: Die Versorgungsquote in den beiden Landkreisen lag am Stichtag 1. August 2013 mit 41,6 % (Bad Kreuznach) bzw. 39,2 % (Birken - feld) über dem Landesschnitt. Zu den Fragen 3, 4 und 5: Die entsprechenden Angaben befinden sich in den beigefügten Anlagen, aufgeteilt in die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld . Die Angaben zu den Gesamtinvestitionen erfolgen auf der Grundlage der dem Landesjugendamt vorliegenden Förderanträge. Bei allen Angaben wurden die Daten der Landkreise berücksichtigt. Eine Übersicht über die Eigenanteile der Träger gegliedert nach Trägertyp aus der Datenbank des Landesjugendamts liegt ebenfalls bei. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3014 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Die Jugendämter haben hierzu folgende Angaben aufgrund der vorgelegten Verwendungsnachweise 2012 gemacht: Kreis Bad Kreuznach: 2 Zu Frage 7: Kreis Bad Kreuznach: Das Jugendamt hat hierzu Folgendes ausgeführt: Nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) sind bestimmte Quoten für die Finanzierungsbeteiligungen festgesetzt. Nach Erbringung dieser Anteile von Land, Träger, Kommune und Eltern (bzw. seit Beitragsfreiheit der Erstattungen der Elternbeiträge durch das Land) ist der Landkreis für die Deckung der verbleibenden Personalkosten zuständig. Die Sitz- und Zuordnungsgemeinden haben entweder einen unmittelbaren Trägeranteil von 12,5 oder 15 % oder aber einen Kommunalanteil in gleicher Höhe zu leisten. Die durch die kirchlichen und privaten Träger erbrachten Personalkostenanteile führen demnach zu Einsparungen beim Träger der Jugendhilfe, nicht aber bei den Kommunen. Für 2012 betrug der Finanzierungsanteil freier Träger 610 834,47 € und dies entspricht der Einsparung bei den Ausgaben des Landkreises . Nicht zu unterschätzen seien laut Mitteilung des Jugendamts die administrativen Trägeraufgaben. Die freien und privaten Träger übernehmen Auswahl, Organisation und Vergütung von Personal sowie arbeitsrechtliche und abrechnungstechnische Aufgaben. Auch im Bereich der Sachkosten profitieren die Gemeinden bei Kitas in freier oder privater Trägerschaft. Die Bereitstellung, Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie gehört dabei genauso zu den Sachkosten wie die Ausstattung der Gruppen. Hierfür zahlen die Gemeinden budgetierte Sachkostenanteile. Die restlichen Kosten übernimmt der freie Träger. Die beiden letztgenannten Kosten (Personalorganisation und Sachkosten) können nicht beziffert werden. Kreis Birkenfeld: Das Jugendamt hat mitgeteilt, dass es in seinem Zuständigkeitsbereich neun kirchliche Kindertagesstätten gibt. Die kommunalen Träger von Kindertagesstätten zahlen, auch wenn sie selbst nicht Träger der Einrichtung sind, nach § 12 Abs. 6 KitaG eine Gemeindebeteiligung zu den Personalkosten in Höhe des kommunalen Trägeranteils an den Landkreis als Träger der Jugendhilfe. Somit wird eine Kommune, in der eine kirchliche Einrichtung betrieben wird, so gestellt, als wäre sie selbst Träger der betreffenden Kinder tagesstätte. Dies findet seine Begründung darin, dass die kommunalen Träger keine Besserstellung zu anderen kommunalen Trägern erfahren sollen, in deren Zuständigkeitsbereich keine oder eine geringe Anzahl kirchlicher Träger auftreten. Kreis Birkenfeld: Einrichtungen Personalkosten Anteil Land Anteil Kreis Trägeranteil Elternbeiträge kommunale Trägerschaft 6 947 545,34 € 2 171 613,20 € 3 205 973,74 € 892 639,27 € 760 316,02 € (23 Einrichtungen) katholische Trägerschaft 1 427 844,61 € 503 161,47 € 632 153,01 € 137 822,27 € 169 332,86 € (vier Einrichtungen) evangelische Trägerschaft 1 797 220,82 € 626 298,79 € 802 875,35 € 173 017,22 € 211 116,96 € (fünf Einrichtungen) private Trägerschaft 94 838,94 € 28 451,68 € 39 139,59 € 11 854,87 € 15 392,80 € (eine Einrichtung) Gesamt- Anteile personalkosten Elternbeiträge kommunale Träger katholische Träger evangelische Träger freie Träger 201 Gruppen Land und Landkreis -erstattungen 145 Gruppen 36 Gruppen 18 Gruppen 2 Gruppen 24 843 230,54 € 8 006 205,36 € 2 853 051,01 € 10 479 215,34 € 2 893 924,36 € 390 815,82 € 192 947,38 € 27 071,27 € Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3014 Da diese Gemeindebeteiligung von Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden an den Träger der Jugendhilfe gezahlt wird, verringert sich hierdurch der Anteil des Landkreises an den Personalkosten bei kirchlichen Einrichtungen mit weniger als 15 Ganztagsplätzen um 15 % von etwa 45 % auf etwa 30 % und bei kirchlichen Einrichtungen mit mindestens 15 Ganztagsplätzen um 12,5 % von etwa 45 % auf etwa 32,5 %. Absolute Zahlen für das Jahr 2012 liegen dem Kreis noch nicht vor, die Abschlagszahlungen für das Jahr 2012 beliefen sich auf insgesamt 339 673,50 €. Demnach ist für 2012 zunächst von einer Entlastung des Kreishaushaltes in Höhe von 339 673,50 € auszugehen . Für das Jahr 2011 beliefen sich die Einsparungen für den Landkreis Birkenfeld auf 382 976,90 €. Die Entlastung gehe mit einer Belastung der Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden einher, sodass eine Entlastung aller kommunalen Haushalte demnach also nicht erfolge. Irene Alt Staatsministerin 3 Drucksache 16/3014 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3014 5 Drucksache 16/3014 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6