Drucksache 16/3018 28. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Künftige Nutzung von Facebook durch Lehrerinnen und Lehrer Die Kleine Anfrage 2003 vom 7. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung ihre jüngste Regelung zur Nutzung von Facebook durch Lehrerinnen und Lehrer? 2. Welche Handlungen sind Lehrerinnen und Lehrern zukünftig auf Facebook untersagt? 3. Welche Verbindlichkeit haben diese Regelungen? 4. Plant die Landesregierung weitere Klarstellungen im Zusammenhang mit neuen Medien an Schulen, um Cybermobbing und neue Möglichkeiten des Leistungsbetrugs zu vermeiden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Schulaufsichtsbehörde hat eine Zunahme disziplinarrechtlicher Verstöße in Zusammenhang mit dem Auftreten von Lehrkräften im Internet – insbesondere auch in sozialen Netzwerken wie Facebook – festgestellt. Auffallend war, dass Lehrkräfte durch allzu sorglosen Umgang mit diesen Netzwerken gezeigt haben, dass sie den vom Schulgesetz geforderten verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zwischen Lehrkräften und Schülerinnen bzw. Schülern nicht beachtet haben. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat daher in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein Ergänzungskapitel „Datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Verwendung von facebook im Schulbereich“ zum Handbuch „Schule. Medien. Recht. – Ein juristischer Wegweiser zum Einsatz digitaler Medien in der Schule“ erstellt. Gleichzeitig wurde ein Merkblatt verfasst, das allen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften über die Schulleitungen ausgehändigt wurde. In diesem Merkblatt werden die Folgerungen, die sich aus der juristischen Bewertung der Sachlage ergeben, dargestellt . Es dient in erster Linie dazu, die Lehrkräfte für die Probleme zu sensibilisieren, die namentlich in Bezug auf Datenschutzfragen entstehen, wenn Facebook in schulischen Zusammenhängen genutzt wird. Die Landesregierung handelt mit dieser Bekanntmachung auch aus ihrer Fürsorgepflicht den Lehrkräften gegenüber. Zu Frage 2: Facebook darf nicht für unterrichtliche Zwecke und in anderen schulischen Zusammenhängen verwendet werden. Zur schulischen Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern steht den rheinland-pfälzischen Schulen u. a. das Lernmanagementsystem „lernen online“ kostenfrei zur Verfügung. Diese Plattform trennt zwischen dienstlichen (schulischen) und privaten Inhalten und gewährleistet die Datensicherheit durch die Verwendung landeseigener Server. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3018 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die private Nutzung von Facebook bleibt Lehrkräften selbstverständlich freigestellt. Sie sind dabei gehalten, stets das schulrechtliche Gebot eines verantwortungsvollen Umgangs mit Nähe und Distanz gegenüber den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern zu beachten. Zu Frage 3: Die Regelungen sind für die Lehrkräfte verbindlich. Zu Frage 4: Die Förderung der Medienkompetenz aller an Schule Beteiligten ist der Landesregierung ein großes Anliegen. Seit 2007 werden vielfältige Maßnahmen in dem erfolgreichen Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ gebündelt. Cybermobbing wird beispielsweise in der Fortbildung von Lehrkräften zu Jugendmedienschutzberaterinnen und -beratern sowie im Rahmen der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Medienscouts thematisiert. 1) Sowohl die Jugendmedienschutzberaterinnen und -berater als auch die Medienscouts leisten in ihren Schulen Aufklärungs- und Präventivarbeit und stehen dort als Ansprechpartner zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1648 der Abgeordneten Martin Brandl und Guido Ernst (Drucksache 16/2511) verwiesen. Das Urheberrecht ist ebenfalls Pflichtbestandteil sowohl in der Jugendmedienschutz-Fortbildung als auch in der Medienscoutausbildung . 2) Zusätzlich wird die Thematik auch in dem Handbuch „Schule. Medien. Recht.“ in Kapitel 3.7 „Umgang mit Plagiaten“ ausführlich behandelt. Weitere Handreichungen sind derzeit nicht geplant. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär 1) Vgl. Broschüre „Was tun bei Cybermobbing?“ der EU-Initiative „klicksafe“. 2) Vgl. z. B. Broschüre „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt“ der EU-Initiative „klicksafe“.