Drucksache 16/3019 28. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Erhebung der Gewerbesteuer Die Kleine Anfrage 2002 vom 7. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Änderungen beim Verfahren der Erhebung der Gewerbesteuer erwägt oder beabsichtigt die Landesregierung? 2. Welche Probleme hat es in den vergangenen fünf Jahren bei welchen Stellen bei der Er hebung der Gewerbesteuer in Rheinland- Pfalz gegeben? 3. Welcher personelle und sachliche Mehraufwand wäre erforderlich, um die Erhebung der Gewerbesteuer bei der Finanzverwal- tung des Landes zu konzentrieren? 4. Welche personellen und sachlichen Veränderungen wurden bei den für die Erhebung der Gewerbesteuer zuständigen Stellen der Finanzverwaltung des Landes in den vergangenen fünf Jahren vorgenommen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung prüft derzeit die Möglichkeit, die Festsetzungs-, Erhebungs- und Beitreibungszuständigkeit für die Gewerbesteuer von den Kommunen auf die Finanzämter zu übertragen. Zu Frage 2: Konkrete Erhebungen liegen hierzu nicht vor. Einzelfälle belegen allerdings, dass das derzeitige zweistufige Gewerbesteuerverfahren durch die vielfältigen Schnittstellen zwischen Kommunal- und Steuerverwaltung fehleranfällig ist. Zu Frage 3: Die Detailermittlungen zum personellen und sachlichen Verwaltungsaufwand sind Gegenstand der derzeitigen Projektarbeit. Ersten Schätzungen zufolge führt die Übernahme der Festsetzungs-, Erhebungs- und Beitreibungszuständigkeiten zu einem personellen Mehraufwand in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern zwischen 20 und 60 Arbeitskräften. Zu Frage 4: Im Zuge der bundesweiten Vereinheitlichung der steuerlichen Automationsprogramme musste im Jahr 2008 das ausschließlich im Land Rheinland-Pfalz praktizierte Listen- und Datenübermittlungsverfahren zur Vollständigkeitskontrolle der GewerbesteuerMessbescheide eingestellt werden. Um dem Informationsbedürfnis der Kommunen Rechnung zu tragen, wird die Oberfinanzdirektion Koblenz voraussichtlich ab April 2014 auf Anforderung die Daten der Gewerbesteuer-Mitteilungen den jeweiligen Gemeinden elektronisch zur Verfügung stellen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode