Drucksache 16/302 08. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Haltung der Landesregierung zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen Die Kleine Anfrage 207 vom 18. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Wie sich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Justiz- und Verbraucherschutz erneut gezeigt hat, tritt Verbraucherschutzminister Hartloff für die alsbaldige Einführung eines bestimmten Modells auch in Rheinland-Pfalz ein, das die Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen transparent machen soll (Hygieneampel). Davon befürchtet Wirtschaftsministerin Lemke prangerähnliche Wirkungen und ist deshalb für ein anderes Modell („Smiley“-Symbol). Ich frage die Landesregierung: 1. Tritt die Landesregierung entsprechend der Forderung des Verbraucherschutzministers für die rasche Einführung der soge- nannten Hygieneampel auch in Rheinland-Pfalz ein oder favorisiert sie das Modell, für das sich Wirtschaftsministerin Lemke ausgesprochen hat? 2. Inwieweit sind die zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz angesichts der vorhandenen Belastung der Lebensmittelkontrolleure darauf vorbereitet und in der Lage, die mit verstärkten Kontrollaufgaben verbundenen zusätzlichen Arbeiten durchzuführen? 3. Inwieweit kann insbesondere ein kostenneutraler Vollzug sichergestellt werden? 4. Inwieweit kann insbesondere ein einheitlicher Prüfungsvollzug durch Definition hygienerelevanter Prüfungspunkte sicherge- stellt und dokumentiert werden? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. August 2011 wie folgt beantwortet: Im Zusammenhang mit der wachsenden Sensibilität der Bevölkerung für Fragen der Hygiene im Lebensmittelsektor hat sich die Verbraucherschutzkonferenz mit der Frage der Transparentmachung von Kontrollergebnissen befasst. In diesem Zusammenhang wurde auch das in Dänemark bereits zur Anwendung kommende sogenannte Smiley-Modell in die Überlegungen einbezogen. Da die Kontrollergebnisse möglichst neutral und sachlich dargestellt werden sollten, hat sich die Verbraucherschutzkonferenz in ihrer Sondersitzung am 19. Mai 2011 für ein Transparenzsystem ausgesprochen, bei dem das Ergebnis einer Kontrolle in Gestalt eines drei Farben umfassenden „Barometers“ abgebildet werden soll. Dieses Modell wird in den Medien ungenau als „Hygiene-Ampel“ bezeichnet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung tritt für eine rasche Einführung eines Transparenzsystems im Bereich der Lebensmittelüberwachung ein, mit dem die Ergebnisse der Betriebskontrollen für die Verbraucher transparent gemacht werden sollen. Wirtschaftsministerin Lemke hat sich – wie bereits beim Rechtsausschuss am 9. August 2011 unter TOP 12 ausgeführt – nicht für ein anderes Modell ausgesprochen , auch wenn sie sich im Zusammenhang mit dem Transparenzsystem die Verwendung eines anderen Symbols vorstellen könnte. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/302 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Ob und welcher zusätzliche Aufwand für das in der Lebensmittelüberwachung tätige Kontrollpersonal entsteht, hängt im Wesentlichen von der Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen ab. Die Gesetzgebungskompetenz für diese Materie steht dem Bund zu. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Zu Frage 3: Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat im September 2010 beschlossen, dass bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Systems „insbesondere die Aspekte Kostenneutralität und geringer Aufwand für die Überwachungsbehörden zu berücksichtigen sind“. Diese Formulierung geht auf einen rheinland-pfälzischen Antrag zurück. Entscheidend wird es auf die genaue Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen ankommen. Eine verbesserte Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben infolge der Transparentmachung von Kontrollergebnissen lässt trotz eines mit Systemeinführung stets verbundenen Aufwands eine Reduzierung der Kontrollfrequenz erwarten. Zu Frage 4: In Rheinland-Pfalz wurde 2007 ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem zur Durchführung der Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung verbindlich eingeführt. Damit wird eine einheitliche Verfahrensweise bei den Kontrollen einschließlich der Dokumentation beschrieben und deren Einhaltung bei regelmäßigen Audits überprüft. In einem entsprechenden Leitfaden werden die Punkte aufgeführt, die in einem Lebensmittelbetrieb in der Regel zu überprüfen sind. Die Beurteilung der Betriebe erfolgt zudem nach einheitlichen Kriterien gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb). Diese Beurteilung soll Grundlage für das von der Verbraucherschutzministerkonferenz vorgeschlagene Transparenzsystem sein. Jochen Hartloff Staatsminister