Drucksache 16/3025 28. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t der Chefin der Staatskanzlei Ernennungsschreiben der Ministerpräsidentin im Besetzungsverfahren für die Stelle für den Präsidenten/ die Präsidentin des Landgerichts Trier Die Kleine Anfrage 1983 vom 5. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Justizblatt 14/2012 war die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Landgerichts Trier ausgeschrieben. Am 24./25. August 2013 erschien unter dem Titel „Der Richter und sein Lenker“ im „Trierischen Volksfreund“ ein Artikel, in dem über „erhebliche Querelen“ in dem Besetzungsverfahren berichtet wurde. In dem Artikel wurde auch die Frage aufgeworfen, ob eine Konkurrentenklage drohe. Nach Auskunft des Ministers der Justiz und für Verbraucherschutz in der 27. Sitzung des Rechtsausschusses am 31. Oktober 2013 wird das Besetzungsverfahren nun teilweise wiederholt. Bevor diese Entscheidung gefallen sei, habe die Ministerpräsidentin das Ernennungsschreiben bereits dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zugeleitet. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. An welchem Tag hat die Ministerpräsidentin die Ernennungsurkunde unterschrieben und wann wurde das Ernennungsschrei- ben zugeleitet? 2. Falls dies nach dem Erscheinen des o. g. Zeitungsartikels in einer Trierer Zeitung geschehen ist: Hat die Ministerpräsidentin oder hat ein Angehöriger der Staatskanzlei vor Unterzeichnung der Ernennungsurkunde im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgefragt, ob dort die in dem Artikel beschriebenen Bedenken ausgeräumt wurden? 3. Wenn ja: Bei wem wurde nachgefragt (Funktion ausreichend) und wie lautete die Antwort? 4. Wenn nein: Warum nicht? Die Chefin der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. November 2013 wie folgt beantwortet: Gemäß Artikel 102 der Verfassung für Rheinland-Pfalz (LV) ernennt und entlässt die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident die Beamten und Richter des Landes, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. In den Fällen, in denen die Ministerpräsidentin das Ernennungsrecht selbst ausübt, wird das jeweilige Besetzungs-/Beförderungsverfahren durch die im Einzelfall zuständige Behörde (Ministerium bzw. Geschäftsbereich) geführt. Der zuständige Fachminister/die zuständige Fachministerin legt der Ministerpräsidentin den Ernennungsvorschlag vor. Nach Ausfertigung der Ernennungsunterlagen durch die Ministerpräsidentin wird die Ernennung in der Regel von der vorlegenden obersten Landesbehörde vollzogen, sobald alle hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Ernennungsurkunde für den Präsidenten des Landgerichts Trier wurde unter dem 4. September 2013 ausgefertigt. Die Übersendung an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (MJV) erfolgte am 6. September 2013. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Dezember 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3025 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 bis 4: Der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz hatte der Ministerpräsidentin einen Ernennungsvorschlag für den Dienstposten des Präsidenten/der Präsidentin des Landgerichts Trier unterbreitet. Die vom Minister vorgelegten Unterlagen enthielten die für die Bearbeitung relevanten Angaben. Auch vor dem Hintergrund des in der Kleinen Anfrage erwähnten Zeitungsartikels ergab sich keine andere Bewertung des Sachverhalts. Für Nachfragen beim MJV bestand daher kein Anlass. Jacqueline Kraege Staatssekretärin