Drucksache 16/3027 03. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Kampagne „Pestizide – hergestellt, um zu töten“ des BUND Die Kleine Anfrage 2013 vom 8. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Der BUND hat in einer aktuellen Kampagne mit drastischen Bildern gegen den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft geworben. Dort wurden Babys aus dem Flugzeug heraus besprüht und im Anschluss der Satz gezeigt: „Pestizide – hergestellt, um zu töten.“ Damit wird direkt assoziiert, dass Pflanzenschutzmittel zur Tötung von Kleinkindern führen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zu dem vom BUND verwandten Motiv zur Erreichung seiner Ziele? 2. Wie ist die Haltung der Landesregierung in Bezug auf die bewusste Verknüpfung von Pflanzenschutz und dem Tod von Klein- kindern? 3. In welchen Bereichen erhält der BUND öffentliche Mittel und mit welchen Auflagen darf er diese verwenden? 4. Wie hoch waren die Mittel in diesen einzelnen Bereichen innerhalb der letzten fünf Jahre? 5. Wie sieht die Landesregierung die Kampagne im Hinblick auf das Image der gesamten rheinland-pfälzischen Landwirtschaft? 6. Wie sieht die Landesregierung die Kampagne im Hinblick auf das Image der rheinland-pfälzischen Hersteller von Pflanzen- schutzmitteln? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hält den vom Bundesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. im Internet gezeigten Video-Clip mit dem Motiv der aus der Luft besprühten Kleinkinder für unangemessen und nicht Ziel führend, um die Problematik eines überzogenen, nicht sachgerechten Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu verdeutlichen. Daher begrüßt die Landesregierung die Entscheidung des BUND-Bundesverbandes, den umstrittenen Video-Clip aus dem Netz zu nehmen. Zu Frage 2: Pflanzenschutzmittel werden hergestellt, um, falls erforderlich, Schaderreger zu bekämpfen. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in Kulturpflanzenbeständen zur Vermeidung von Ertragsverlusten und zur Qualitätssicherung. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf Personen appliziert werden. Bei ihrer Anwendung ist die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen vorgeschrieben , um eine Kontamination mit Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden und eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verhindern . Eine bewusste Verknüpfung von Pflanzenschutzmittelherstellung, Pflanzenschutzmitteleinsätzen mit direkter Behandlung von Personen (Kleinkindern) und deren dadurch verursachtem Tod ist unangemessen und spiegelt keinesfalls die Situation im Pflanzenschutz in Deutschland wider. Allerdings können erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Anwendungen bestimmter Pflanzenschutzmittel mit Flugzeugen (direktes Besprühen von Personen und Wohngebieten), wie sie z. B. in Südamerika stattfindet, nicht ausgeschlossen werden. Besonders betroffen wären in solchen Fällen Kleinkinder. Auf ein Abstellen dieser unsachgemäßen Pflanzenschutzanwendungen muss weiterhin nachdrücklich hingearbeitet werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3027 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Der Bundesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. hat in den vergangenen fünf Jahren vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten keine öffentlichen Mittel erhalten. Zu den Fragen 5 und 6: Der Landesregierung sind zur Rezeption der BUND-Kampagne Veröffentlichungen und Kommentare aus der Presse bekannt, die sich überwiegend kritisch mit der Art der Darstellung im Video-Clip auseinandersetzen. Informationen über eine Auswirkung auf das Image der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft bzw. der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln aus Rheinland-Pfalz liegen nicht vor. Der Video-Clip war nur während einer relativ kurzen Zeitspanne im Internet zugänglich. Daher ist zu vermuten, dass er allenfalls eine geringe öffentliche Wirkung entfalten konnte. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär