Drucksache 16/3031 02. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Westwall II Die Kleine Anfrage 2006 vom 8. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kostenbedarfsermittlung war Gegenstand der Verhandlungen mit dem Bund? 2. Welcher Anteil des Stiftungsvermögens von 25 Mio. Euro wird dauerhaft angelegt – und wie? 3. Wie sollen die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen ausreichen, um 15 000 bis 20 000 Festungsbauwerke zu sichern, Gedenkstätten einzurichten, Wanderwege zu erschließen? 4. Wie viele der Bauwerke über/unter der Erde sind als „wertvolle Biotope“ einzuordnen, wie viele eignen sich z. B. als Ensemble für Gedenkstätten, historischen Erinnerungsweg und wie viele sind Altlastenverdachtsflächen (z. B. mit Filterstäuben verfüllte Stollen) und wie viele sind noch gar nicht erfasst bzw. klassifiziert? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Grundlage der Kostenermittlung waren die durchschnittlichen Aufwendungen des Bundes bei den bisherigen Sicherungsmaßnahmen an den Relikten des Westwalls. In einem in Auftrag gegebenen Gutachten ist die Fa. Deloitte Consulting GmbH zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ablösesumme von 25 Millionen Euro aus beiderseitiger Sicht als zielführend zu bewerten ist. In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben des Ministeriums der Finanzen an den Präsidenten des Landtags vom 14. Dezember 2012 hingewiesen , in dem weitere Einzelheiten zu der zwischen Bund und Land getroffenen Vereinbarung erläutert werden. Zu Frage 2: Über die Anlage des Stiftungsvermögens haben die nach der Stiftungssatzung zuständigen Stiftungsorgane zu gegebener Zeit zu befinden. Nach dem Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 (vgl. Kapitel 14 20 Titel 671 01 und Kapitel 20 02 Titel 698 01) ist vorgesehen, aus den Zahlungen des Bundes Teilbeträge für Vorweg-Sicherungsmaßnahmen zu verwenden. Zu Frage 3: Im Bereich der Westgrenze von Rheinland-Pfalz wurden als Teil des Westwalls rund 9 000 ehemalige Bunker und sonstige Anlagen von insgesamt ca. 20 000 Objekten entlang des gesamten Westwalls registriert. Der größte Teil dieser Anlagen wurde nach Kriegsende gesprengt und übererdet. Die noch verbliebenen Anlagen werden derzeit örtlich aufgenommen. Da in der Vergangenheit durch den Bund bereits erhebliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist aufgrund vorliegender Zwischenergebnisse der Objekterfassung von einem überschlägig ermittelten Sicherungsbedarf bei ca. 1 000 Bunkerruinen auszugehen. Zur Auskömmlichkeit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Einrichtung von Gedenkstätten, Wanderwegen sowie sonstigen Maßnahmen, die nicht unmittelbar der Sicherung der Anlagen dienen, dürfen aus Erträgen des Stiftungskapitals nicht finanziert werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3031 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Naturschutzfachliche Expertisen haben ergeben, dass nahezu jede der Westwallruinen ein Potenzial als Lebensstätte oder Vernetzungselement für Tiere und Pflanzen aufweist. Die Relikte des Westwalls unterliegen auch in allen erkennbaren Teilen den Bestimmungen des Denkmalschutzes. Die Einbindung von Anlagen in Gedenkstätten oder Erinnerungswege ist den örtlichen Initiativen, z. B. Kommunen, Vereinen oder Naturparkträgern, überlassen. Bei der Ausgestaltung wirken die für Naturschutz, Denkmalschutz und Politische Bildung zuständigen Fachverwaltungen mit. Stollen und unterirdische Anlagen, insbesondere Grubenbauten, die bergmännisch aufgefahren wurden, sind nicht Gegenstand der zwischen Bund und Land getroffenen Vereinbarung und verbleiben weiterhin im Eigentum des Bundes. Soweit Kampfmittelrückstände in den vom Land übernommenen Anlagen zu beseitigen sein sollten, werden die Kosten der Räumung vom Bund erstattet. Es liegen derzeit keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen, die im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung stehen, vor. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär