Drucksache 16/3032 zu Drucksache 16/2857 03. 12. 2013 A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2857 – Zukunft des Flughafens Frankfurt-Hahn Die Große Anfrage vom 4. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Entwicklung von Fracht- und Passagierflug an Regionalflughäfen 1. Welche Entwicklung haben Passagier- und Frachtflug am Flughafen Hahn in den vergangenen drei Jahren und bis Oktober 2013 genommen? 2. In welchem Verhältnis steht diese Entwicklung zu den Prognosen über den Flugbetrieb, die von der Landesregierung bzw. der FFHG in den Jahren seit 2000 zugrunde gelegt wurden? 3. Welche Prognosen für die Entwicklung des Passagier- und Frachtflugs in Deutschland legt die Flughafen-Gesellschaft bzw. ihr Aufsichtsrat ihrem Sanierungskonzept zugrunde? 4. Welche Arbeitsgruppen haben das Konzept „Rethage“ erarbeitet, welche speziellen Aufträge und Ziele hatten die einzelnen Arbeitsgruppen und wo waren diese unter welcher fachlicher Leitung angesiedelt? 5. Welche Zukunft hat nach Einschätzung der Flughafen Hahn GmbH und der Landesregierung das Geschäftsmodell der sog. Billigfluglinien wie Ryanair und anderen? 6. Welche zusätzlichen Marktsegmente und Fluggesellschaften des Passagierflugs können oder sollen nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung akquiriert werden? 7. Welche Marktsegmente des Frachtflugs kann oder soll nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung der Flughafen Frankfurt-Hahn bedienen und verstärkt akquirieren? 8. Welche Entwicklung erwarten die FFHG und die Landesregierung in der Anzahl der Regionalflughäfen und ihrer Auslastung a) in Deutschland und b) in besonderer Weise in Rheinland-Pfalz? 9. Welche Position im Reigen der Regionalflughäfen in Deutschland und in der Nachbarschaft Deutschlands, insbesondere im Westen, soll der Flughafen Hahn nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung erreichen oder einnehmen? 10. Welche Chancen einer Kooperation mit dem Flughafen Frankfurt/Main oder anderen Flughäfen sehen die FFHG und die Landesregierung? 11. Welche Entwicklung der Passagier- und Frachtzahlen in den kommenden Jahren erwarten die FFHG und die Landesregierung an den einzelnen rheinland-pfälzischen Flughäfen bzw. Landeplätzen? 12. Welche Preise und Gebühren für die Fluggesellschaften sind im Wettbewerb der Regionalflughäfen nach Einschätzung der für die Landesregierung wie für bzw. in der FFHG in 2012 und 2013 erstellten Gutachten am Markt durchsetzbar? 13. Welcher Rahmen von Preisen und Gebühren für die Fluggesellschaften ist mit Blick auf das Wettbewerbsrecht der EU nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung einzuhalten ? Verbesserungen der Kostenstrukturen des Flughafenbetriebs 14. Welche Gutachten, mit welchem Auftrag, von wem beauftragt und ausgeführt und mit welchen Kosten verbunden, wurden nach Januar 2009 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn erstellt oder befinden sich derzeit in der Erstellung? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3032 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 15. Welche Einnahmen im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb (Parkgebühren, Gastronomie , Einzelhandel etc.) lassen sich nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung neben den Gebühren für die Fluggesellschaften in welchem Umfang verbessern und am Markt durchsetzen? 16. Wie soll der Personalbedarf und der Personaleinsatz künftig nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung optimiert werden? 17. Nach veröffentlichtem Vorschlag des Geschäftsführers Rethage könnte das Gehalt eines Geschäftsführers am Flughafen eingespart werden. Welche und für welche Dauer geltende Konzeption verfolgt die Landesregierung für die Geschäftsführung am Flughafen Hahn? 18. Welche Finanzmittel und/oder Sonstiges stehen für welchen Zeitraum welchem Geschäftsführer seit Februar 2013 sowie der nunmehr neu berufenen Geschäftsführung zu? 19. Welche einzelnen der über 40 im „Rethagekonzept“ genannten Kostenfaktoren können verbessert werden? 20. Welche finanziellen Mittel, für welches Umweltprojekt wird seit 2009 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Flughafens Hahn von wem geleistet und in welchem Wirtschafts - plan abgerechnet und wie dargestellt? 21. Wie hoch ist die derzeitige jährliche finanzielle Belastung a) durch die Waldpflege und b) im Zusammenhang von Fledermausprojekten, welche dem Flughafen in Rechnung gestellt werden? 22. Durch welche Weise, Form, Dritte wird die Überwachung dieser „Umweltleistungen“ gewährleistet ? 23. Welche Formen der Kooperation, der Arbeitsteilung sollten nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung mit dem Landesbetrieb Mobilität angestrebt werden und welche Modelle werden derzeit noch verfolgt? 24. Welche Funktionen soll dabei der LBM übernehmen? 25. Wie begründet sich dafür nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung die besondere Kompetenz des LBM für diese Funktionen? 26. Welcher personelle, sachliche und finanzielle Aufwand entsteht dadurch für den LBM? 27. Wie erfolgt die Finanzierung dieser Leistungen des LBM vor dem Hintergrund, dass der LBM seine Personal- und Verwaltungskosten im zweistelligen Millionenbereich durch Kredite finanzieren muss? Flächennutzung am Flughafen Hahn 28. Wie groß ist die Fläche im Besitz des Flughafens? 29. Welche Flächen werden wie genutzt? 30. Welche Flächenerweiterungen oder Arrondierungen sind nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung möglich? 31. Welches Nutzungskonzept wird von der FFHG und der Landesregierung für die Flächen angestrebt, die nicht für den Betrieb des Flughafens selbst benötigt werden? 32. Welche Rolle für die Gesamtertragslage des Flughafens sollen diese Flächen spielen? 33. Sollen die nicht fliegerisch genutzten Flächen insgesamt in einem oder schrittweise verkauft werden oder wird eine Nutzung in einem Geschäftsmodell angestrebt, das wem dauerhafte Erträge erbringt? 34. Mit welcher Unternehmensstruktur am Flughafen soll das nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung erfolgen? 35. Welche Rolle soll nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung künftig die Entwicklungsgesellschaft Hahn übernehmen? 36. Welche finanziellen Mittel sind seit Gründung der Entwicklungsgesellschaft aus welchem Haushaltstitel mit welcher Begründung der Gesellschaft zugeflossen? 37. Welche Mittel, in welcher Höhe sind den privaten Beteiligungen zu welchem Zweck und für welchen Zeitraum zugeflossen? 38. Welche Ausbaupläne, mit welchem derzeit planbaren Kostenvolumen hat die Entwicklungsgesellschaft kürzlich der Öffentlichkeit präsentiert und welchen Inhalt hat die Gesamtplanung ? 39. Welche Haushaltsmittel werden derzeit für welche Maßnahme der Entwicklungsgesellschaft eingeplant? 40. Soll nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung der Landesbetrieb Liegenschaftsund Baubetreuung (LBB) bestimmte Aufgaben bei Nutzung der nicht fliegerisch genutzten Teile des Flughafengeländes übernehmen und wenn ja, welche? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3032 41. Welche Kompetenz hierfür sehen die Landesregierung und die FFHG beim LBB? 42. Welche Kosten können nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung bei einem entsprechenden Engagement des LBB für den Landesbetrieb und den Landeshaushalt entstehen ? 43. Wie sollen diese Kosten finanziert werden? 44. Welche Möglichkeiten der gewerblichen Entwicklung der nicht fliegerisch genutzten Flächen durch einen privatwirtschaftlichen Investor oder Flächenentwickler wurden oder werden durch die FFHG oder die Landesregierung geprüft oder angestrebt? Private Kapitalanleger und Struktur der Flughafengesellschaft 45. Welche konkreten Bemühungen durch die FFHG und die Landesregierung haben bisher stattgefunden, nach dem Rückzug der Fraport AG neue private Anteilseigner für den Flughafen zu finden? 46. Welche Ergebnisse hatten diese Bemühungen und welche Erkenntnisse sind daraus nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung zu ziehen? 47. Welche Anteile will die Landesregierung bei einem Engagement neuer privater Investoren für das Land bzw. die öffentliche Hand mit welchen Überlegungen behalten? 48. Kommt für das Land eine vollständige Privatisierung in Betracht? 49. Welche Rolle sollen oder können nach Einschätzung der Landesregierung bzw. der FFHG private Anteilseigner für den Flugbetrieb und die Nutzung der nicht fliegerisch genutzten Flächen und für den Betrieb des Flughafens spielen? 50. Welche Bereitschaft möglicher privater Investoren besteht nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung, welche Anteile der öffentlichen Hand zu akzeptieren? 51. In welcher Höhe erscheint ein Einsatz privaten Kapitals am Flughafen Hahn nach Ansicht der Landesregierung erforderlich und/oder wünschenswert? 52. Welche Struktur der Flughafengesellschaft kann oder soll sich nach Überlegungen der FFHG und der Landesregierung beim Engagement privater Investoren und bei gemischter fliegerischer und sonstiger gewerblicher Nutzung des Flughafenareals entwickeln? 53. Welche Kosten für den künftigen Verlustausgleich der FFHG, einen möglichen Immobilienerwerb durch das Land oder Landesbetriebe und das Engagement von Landesbetrieben für den laufenden Betrieb am Flughafen Hahn können nach Einschätzung der Landesregierung aus den schon in der Presse bekannt gewordenen drei Modellen für die Struktur am Flughafen Hahn und die zahlreichen Einzelmaßnahmen des Sanierungskonzepts der FFHGGeschäftsführung für den Landeshaushalt entstehen? Handlungsmöglichkeiten des Landes im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechtes 54. Welches Engagement für Investitionen am Flughafen Hahn mit Landesmitteln ist nach Einschätzung der Landesregierung EU-rechtlich möglich? 55. Welches Engagement für welche Investitionen ist für die wirtschaftliche Entwicklung mit Landesunterstützung nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung erforderlich oder sinnvoll? 56. Welches Engagement des Landes für den laufenden Betrieb am Flughafen Hahn und den Ausgleich von Defiziten ist nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung in den kommenden Jahren absehbar oder erforderlich? 57. Wie erfolgt die Abstimmung mit der EU-Kommission über Beihilfen des Landes für den Flughafen in einer zeitlichen Abfolge, mit welchen Begründungen und mit welchen Größen ordnungen für dieses und die beiden folgenden Jahre? 58. Welche konkreten Abstimmungen mit der EU-Kommission liegen seit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts im Frühjahr 2013 der Landesregierung in schriftlicher Form vor und wie ist deren Inhalt? 59. Welche Beihilfen für den Flughafen Hahn wird die Landesregierung für das Jahr 2014 anmelden und mit welchen Sanierungsschritten in 2014 und Folgejahren wird diese Beihilfe begründet werden? 60. Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Beihilfe des Landes für den Flughafen Hahn für das Jahr 2014 benannt und begründet werden? 61. Wie hoch sind die Mittel insgesamt, die das Land, Landesbetriebe und Gesellschaften im Landesbesitz seit der Aufgabe der US Airbase Hahn für den Flughafen Hahn zum Zwecke der Erschließung, von Investitionen, für die Deckung von Defiziten, für Gutachten, für die Unterstützung des laufenden Betriebes, aufgeschlüsselt nach Verwendungsbereichen, aufgewandt hat? 3 Drucksache 16/3032 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben der Chefin der Staatskanzlei vom 3. Dezember 2013 – wie folgt beantwortet: 4 Vorbemerkung: Der Flughafen Frankfurt-Hahn ist unbestritten eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte des Landes. Mit der Umwandlung des ehemaligen Militärflughafens verfolgt die Landesregierung grundlegende verkehrs-, struktur- und arbeitsmarktpolitische Ziele in der strukturschwachen Hunsrückregion und weit darüber hinaus. Die Flughäfen in Rheinland-Pfalz spielen auch für die touristische Entwicklung eine wichtige Rolle. Die wirtschaftliche Situation der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) ist wesentlich durch die hohen Infrastrukturinvestitionen in der Vergangenheit und durch Konversionslasten geprägt. Noch heute nach rund 20 Jahren ist die ehemalige militärische Nutzung deutlich erkennbar. Die FFHG hat die Investitionen nahezu ausschließlich über Kredite und teilweise über Kapitalmaßnahmen der Gesellschafter finanziert. Dementsprechend werden Ergebnis und Liquidität der FFHG durch hohe Abschreibungen sowie Zins- und Tilgungsverpflichtungen belastet. Die wirtschaftliche Entwicklung der FFHG wird zudem vielfach durch äußere Faktoren wie Marktentwicklungen und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen beeinflusst. Die beschriebene Situation wird insbesondere überlagert von Beschlüssen der Europäischen Kommission zu förmlichen Beihilfeprüfverfahren sowie den erst im Juli 2013 von der Europäischen Kommission vorgestellten Entwurf der neuen Flughafenleitlinien, die den Rahmen für künftige Flughafenfinanzierungen vorgeben sollen. Die Landesregierung bereitet intensiv die Neuausrichtung des Flughafens vor. Sie betrifft sowohl die Hebung von Optimierungspotenzialen in der Gesellschaft als auch strukturelle Veränderungen im Hinblick auf die neuen Flughafenleitlinien und die angestrebte Einbeziehung Privater im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens. Der Neuausrichtungsprozess erfolgt in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Die Bedeutung des Flughafens Frankfurt-Hahn und die Komplexität des Neuausrichtungsprozesses machen einen sensiblen Umgang mit Informationen in der Öffentlichkeit notwendig. Die Antworten zu einzelnen Fragen dieser Großen Anfrage unterliegen daher der Vertraulichkeit. Dies betrifft insbesondere konkrete Aussagen zu Markterwartungen, Planungen, Absichten, Stärken bzw. Schwächen der Gesellschaft, gezogenen Schlüssen und konkreten Handlungsalternativen sowie Planungsszenarien, Verhandlungsziele usw. Im Hinblick auf die Vertraulichkeit ist selbst nach strengen Maßstäben ein Ausgleich zwischen den Regelungen des Gesellschaftsrechts einerseits und den verfassungsrechtlich verankerten Kontrollrechten des Parlaments andererseits zu suchen. Entsprechend hat eine Abwägung stattzufinden zwischen dem Interesse der Gesellschaft an Vertraulichkeit, wie es in den gesellschaftsrechtlichen Normen seinen Ausdruck gefunden hat, und dem Interesse des Parlaments an einer möglichst umfassenden Unterrichtung auch der Öffentlichkeit. Auch bei dieser Abwägung gibt es Konstellationen, in denen die Einstufung von Informationen als vertraulich erforderlich ist. Schwerwiegende Wettbewerbsnachteile für Landesunternehmen dürfen nicht einfach in Kauf genommen werden. Es bestünde die Gefahr, dass die öffentlich gemachten, internen Informationen von anderen Marktteilnehmern missbraucht werden könnten. Hinzu kommt die begründete Gefahr, dass im Zuge des derzeit sich in Vorbereitung befindenden Ausschreibungsverfahrens das Ausschreibungsergebnis zu Lasten des Landes als Hauptgesellschafter der FFHG beeinflusst werden könnte. Damit würde im Ergebnis eine weitergehende Veröffentlichung zu einer Gefährdung von Landesvermögen führen. Eine Beantwortung ist im Rahmen dieser Großen Anfrage insoweit zur Abwendung der damit verbundenen Nachteile für die Interessen der beteiligten Landesgesellschaften und des Landes bei einzelnen Fragen nicht möglich. Dies betrifft die Antworten zu den Fragen 3, 6, 7, 11 und 15. Wenn dies gewünscht wird, bin ich gerne bereit, diese Angaben in vertraulicher Sitzung des Innenausschusses zu machen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Große Anfrage 16/2857 zur Zukunft des Flughafens Frankfurt-Hahn im Wesentlichen nach den Informationen der FFHG wie folgt: Entwicklung von Fracht- und Passagierflug an Regionalflughäfen 1. Welche Entwicklung haben Passagier- und Frachtflug am Flughafen Frankfurt-Hahn in den vergangenen drei Jahren und bis Oktober  2013 genommen? Die Flugbewegungen haben sich in dem fraglichen Zeitraum wie folgt entwickelt: Zeitraum 2010 2011 2012 2013 (bis Sept. 2013) Passage 25 562 20 701 19 652 14 622 Fracht 5 407 6 235 4 533 2 579 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3032 Die Daten für den Monat Oktober 2013 lagen im Zeitpunkt der Abfrage bei der FFHG noch nicht vollständig vor. 2. In welchem Verhältnis steht diese Entwicklung zu den Prognosen über den Flugbetrieb, die von der Landesregierung bzw. der FFHG in den Jahren seit 2000 zugrunde gelegt wurden? In der Vergangenheit wurden Prognosen durch die Geschäftsführung der FFHG laufend fortgeschrieben, die jeweils die aktuellen Marktentwicklungen berücksichtigt haben. Aufgrund der hohen Marktbezogenheit des Flughafengeschäfts und der starken konjunkturbedingten Marktschwankungen, nicht zuletzt aufgrund der Luftverkehrsabgabe, konnten die Prognosen nicht in allen Fällen erreicht werden. Dies gilt insbesondere für die sehr optimistischen Erwartungen in den Anfängen des zivilen Luftverkehrs am Flughafen Frankfurt-Hahn. 3. Welche Prognosen für die Entwicklung des Passagier- und Frachtflugs in Deutschland legt die Flughafen-Gesellschaft bzw. ihr Aufsichtsrat  ihrem Sanierungskonzept zugrunde? Prognosen für das Verkehrsaufkommen im Passagier- und im Frachtbereich sind naturgemäß mit hohen Unsicherheiten verbunden . Die Erwartungen des Flughafens für die kommenden Jahre, die dem Konzept zur Neuausrichtung zugrunde liegen, sind vertraulich , da sie Rückschlüsse auf die künftige wirtschaftliche Ausrichtung des Flughafens erlauben (vgl. Vorbemerkung). 4. Welche Arbeitsgruppen haben das Konzept „Rethage“ erarbeitet, welche speziellen Aufträge und Ziele hatten die einzelnen Arbeitsgruppen  und wo waren diese unter welcher fachlicher Leitung angesiedelt? Die Neuausrichtung der FFHG ist gesellschaftsintern beim Controlling angesiedelt. Das Controlling befindet sich im Bereich des kaufmännischen Geschäftsführers Herrn Dr. Rethage. Die übergeordnete Aufgabe lautete: Erarbeitung von Vorschlägen zur Ergebnisverbesserung auf der Erlös- und Kostenseite und Prüfung der Organisation und der Betriebsabläufe. Jede Abteilung der FFHG hat ihren spezifischen Beitrag geleistet. Diese Beiträge werden in die Wirtschafts- und Liquiditätspläne der Gesellschaft einfließen , die den zuständigen Gesellschaftsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 5. Welche Zukunft hat nach Einschätzung der Flughafen Hahn GmbH und der Landesregierung das Geschäftsmodell der sog. Billigfluglinien  wie Ryanair und anderen? Nach Einschätzung der FFHG war und ist das Geschäftsmodell der Low-Cost-Fluggesellschaften bzw. der sogenannten „Billigfluglinien “ in Europa einem kontinuierlichen Wandel unterworfen, dem sich die Fluggesellschaften versuchen anzupassen. Auch wenn das Marktwachstum in Europa deutlich geringer ist als in früheren Jahren, so kann realistisch nicht mit einem erheblichen Abflauen oder gar Ende dieses Segments insgesamt gerechnet werden. Es ist zu erwarten, dass nahezu der gesamte Europaverkehr zukünftig dem Low-Cost-Modell folgt, von daher ist davon auszugehen, dass Luftfahrtgesellschaften wie z. B. Ryanair und Easyjet auch zukünftig das Bild im Europaverkehr bestimmen werden. Die Einschätzung der FFHG erscheint auch aus Sicht der Landesregierung plausibel. 6. Welche zusätzlichen Marktsegmente und Fluggesellschaften des Passagierflugs können oder sollen nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung akquiriert werden? 7. Welche Marktsegmente des Frachtflugs kann oder soll nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung der Flughafen Frankfurt -Hahn bedienen und verstärkt akquirieren? Die Fragen 6 und 7 betreffen strategische Überlegungen zur weiteren Entwicklung des Passage- und Frachtverkehrs, insbesondere die künftigen Akquiseschwerpunkte. Diese Angaben sind vertraulich (vgl. Vorbemerkung). 8. Welche Entwicklung erwarten die FFHG und die Landesregierung in der Anzahl der Regionalflughafen und ihrer Auslastung a) in Deutschland und b) in besonderer Weise in Rheinland-Pfalz? In Deutschland gibt es heute 16, mehrheitlich in öffentlichem Besitz befindliche Regionalflughäfen, die alle unter einem wirtschaftlichen Druck stehen. Häufig reichen die betrieblichen Einnahmen von Regionalflughäfen nicht aus, um die hohen Investitionskosten erwirtschaften zu können. Zudem unterliegen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie insbesondere Marktentwicklungen , einem stetigen Wandel. Dies gilt auch für den rechtlichen Rahmen, den die Europäische Kommission aktuell mit den neuen Flughafenleitlinien aufstellt. Wie sich andere Flughäfen auf die neuen Entwicklungen einstellen werden, kann heute nicht sicher vorhergesagt werden. Entsprechende Überlegungen werden auch arbeits- und strukturpolitische Ziele in häufig strukturschwachen Regionen sowie die volkwirtschaftlichen Effekte berücksichtigen müssen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich zu den beiden Flughafenstandorten Frankfurt-Hahn und Zweibrücken bekannt. 5 Zeitraum 2010 2011 2012 2013 (bis Sept. 2013) Passage (PAX) 3 491 934 2 894 363 2 791 185 2 084 435 Fracht (in to) 228 826 286 416 207 520 117 905 Das Verkehrsaufkommen hat sich in dem fraglichen Zeitraum wie folgt entwickelt: Drucksache 16/3032 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 9. Welche Position im Reigen der Regionalflughäfen in Deutschland und in der Nachbarschaft Deutschlands, insbesondere im Westen, soll der Flughafen Hahn nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung erreichen oder einnehmen? Der Flughafen Frankfurt-Hahn unterscheidet sich im Vergleich mit vielen anderen Regionalflughäfen durch sein hybrides Geschäftsmodell , nämlich der Positionierung sowohl im Passage- als auch im Frachtbereich. Ungeachtet des nicht unerheblichen Fracht- und Passagierrückgangs sind die Voraussetzungen für ein künftiges Wachstum gegeben. Neben der räumlichen Nähe und der sehr guten Verkehrsanbindung an drei Metropolregionen kommt hinzu, dass ein Regionalflughafen wie der Flughafen Hahn ein erhebliches Entwicklungs- und Entlastungspotenzial für die großen Verkehrsknotenpunkte hat. Vor diesem Hintergrund sind die FFHG und die Landesregierung zuversichtlich, dass der Flughafen Frankfurt-Hahn auch in Zukunft seine Position behauptet. 10. Welche Chancen einer Kooperation mit dem Flughafen Frankfurt/Main oder anderen Flughäfen sehen die FFHG und die Landesregierung ? Auf operativer Ebene kooperieren alle Flughäfen miteinander. So erbringt z. B. der Flughafen Frankfurt-Hahn Ausbildungsleistun - gen für andere Flughäfen. Auch der Austausch von Spezialgerät erfolgt regelmäßig. Im Zusammenhang mit dem Einkauf gibt es Kooperationen insbesondere im Bereich der Enteisungsmittel. Mit Blick darauf, dass alle Flughäfen aufgrund des angespannten Marktumfelds intensiv darum bemüht sind, das eigene Verkehrsaufkommen zu halten und zu steigern, erscheinen Kooperationen diesbezüglich derzeit ambitioniert. 11. Welche Entwicklung der Passagier- und Frachtzahlen in den kommenden Jahren erwarten die FFHG und die Landesregierung an den einzelnen rheinland-pfälzischen Flughäfen bzw. Landeplätzen? Der Landesregierung liegen keine konkreten Informationen über Verkehrsprognosen in den kommenden Jahren bei rheinlandpfälzischen Landeplätzen ohne Beteiligung des Landes vor. Die Flugbewegungen in den vergangenen Jahren werden durch das Statistische Landesamt veröffentlicht (http://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/berichte/H3013_201200_1j_L.pdf). Hinsichtlich der Verkehrsprognosen an den Flughäfen Frankfurt-Hahn und Zweibrücken wird darauf verwiesen, dass die Erwartungen künftiger Verkehrsentwicklungen vertraulich sind, da sie Rückschlüsse auf die künftige wirtschaftliche Ausrichtung des jeweiligen Flughafens erlauben. Im Übrigen wird auch verwiesen auf die Beantwortung zu Frage 3 (vgl. Vorbemerkung). 12. Welche Preise und Gebühren für die Fluggesellschaften sind im Wettbewerb der Regionalflughäfen nach Einschätzung der für die Landesregierung  wie für bzw. in der FFHG in 2012 und 2013 erstellten Gutachten am Markt durchsetzbar? Die Frage der Durchsetzbarkeit kann pauschal nicht beantwortet werden und ist abhängig vom Leistungsumfang, von der jeweiligen Marktsituation und von intensiven Verhandlungen der FFHG im Einzelfall. Entsprechende Untersuchungen können hierfür nur Anhaltspunkte liefern. 13. Welcher Rahmen von Preisen und Gebühren für die Fluggesellschaften ist mit Blick auf das Wettbewerbsrecht der EU nach Einschätzung  der FFHG und der Landesregierung einzuhalten? Die Europäische Kommission erstellt derzeit die neuen Flughafenleitlinien, die den Rahmen für die künftige Finanzierung von Flughäfen vorgeben werden. Wann diese Flughafenleitlinien in Kraft treten und wie die Regelungen genau aussehen werden, kann heute noch nicht abschließend vorhergesagt werden. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens hat die Landesregierung umfangreich Stellung genommen. Die aktuellen Entwürfe knüpfen die Finanzierungsmodalitäten unter anderem an die Größe des jeweiligen Flughafens . Danach müssen die operativen Kosten nach einer vorgesehenen Übergangszeit durch operative Einnahmen gedeckt werden können. Daneben wird eine Finanzierung von Investitionen mit staatlichen Mitteln in bestimmtem Umfang je nach Größe des jeweiligen Flughafens möglich sein. Auch dies wird Einfluss auf die künftige Gestaltung von Entgeltordnungen haben. 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3032 Verbesserungen der Kostenstrukturen des Flughafenbetriebs 14. Welche Gutachten, mit welchem Auftrag, von wem beauftragt und ausgeführt und mit welchen Kosten verbunden, wurden nach  Januar 2009 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn erstellt oder befinden sich derzeit in der Erstellung ? Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn erfolgten zur Verbesserung der Kostenstrukturen des Flughafenbetriebs folgende Untersuchungen: 7 Die genannten Aufträge wurden zuletzt bereits auch in der Beantwortung der Großen Anfrage 16/2532 (Drucksache 16/2698) aufgeführt . Die Kostenangaben wurden nochmals auf den Stand 31. Oktober 2013 fortgeschrieben. 15. Welche Einnahmen im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb (Parkgebühren, Gastronomie, Einzelhandel etc.) lassen sich nach Einschätzung  der FFHG und der Landesregierung neben den Gebühren für die Fluggesellschaften in welchem Umfang verbessern und am Markt durchsetzen? Die derzeitigen Jahreseinnahmen in der Parkierung lassen sich nach Einschätzung der Geschäftsführung der FFHG abhängig von der Passagierentwicklung und unter Beachtung der Reaktion der Kunden steigern. Die Konzessionsabgabe bei den Pächtern im Terminal ist umsatzabhängig. Wenn die Passagierzahlen steigen, erhöhen sich der Umsatz und die Einnahmen für die FFHG entsprechend . Die Einschätzung der Potenziale und deren Umsetzung obliegen der Geschäftsführung der FFHG. Diese ist vertraulich , da sie Rückschlüsse auf unternehmensstrategische Überlegungen zulässt (vgl. Vorbemerkung). 16. Wie soll der Personalbedarf und der Personaleinsatz künftig nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung optimiert werden? Optimierungen erreicht man mit den einschlägigen betriebswirtschaftlichen Instrumentarien wie Stellenbemessungsverfahren und Prozessuntersuchungen sowie einer Aufgabenkritik. Gegenstand der Untersuchung zur Neuausrichtung der FFHG durch die Geschäftsführung sind auch entsprechende Maßnahmen zur Optimierung des Personaleinsatzes. Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen im August und September 2013 zu den Vorschlägen der FFHG mit der Geschäftsführung beraten. Eine Umsetzung in die Wirtschaftsplanung für 2014 wird Tagesordnungspunkt in der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2013 sein. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen wird abhängig sein von dem Neuausrichtungsprozess insgesamt. 17. Nach veröffentlichtem Vorschlag des Geschäftsführers Rethage könnte das Gehalt eines Geschäftsführers am Flughafen eingespart werden . Welche und für welche Dauer geltende Konzeption verfolgt die Landesregierung für die Geschäftsführung am Flughafen Hahn? Die Landesregierung bereitet derzeit ein Ausschreibungsverfahren zur Einbeziehung Privater vor. Die künftige Besetzung der Geschäftsführung wird auch in Abhängigkeit von dem Ausschreibungsergebnis zu treffen sein. Im Rahmen des laufenden komplexen Neuausrichtungsprozesses wird die jetzige Besetzung mit zwei Geschäftsführern als erforderlich angesehen. Auftragsgegenstand Auftragnehmer Auftraggeber Kosten in Euro Anmerkungen Analyse des Businessplans der Pricewaterhouse Ministerium 256 349,97 Flughafen Frankfurt Hahn Coopers AG (PwC), des Innern, GmbH und Einschätzung Wirtschaftsprüfungs- für Sport und von Entwicklungsmöglich- gesellschaft, Frankfurt Infrastruktur keiten Betriebswirtschaftliche und Pricewaterhouse Ministerium 1 569 209,89 Abgeschlossene Besteuerrechtliche Beratung so- Coopers AG (PwC), des Innern, ratungsleistungen, wie Begleitung des Umstruk- Wirtschaftsprüfungs- für Sport und u. a. auch zu dem in turierungsprozesses Flughafen gesellschaft, Frankfurt Infrastruktur der Frage aufgeworHahn fenen Thema Entwicklung eines nachhaltigen A. T. Kearny GmbH, Ministerium 93 415,00 Flughafenkonzepts für den Düsseldorf für Wirtschaft, Flughafen Hahn Klimaschutz, Energie und Landesplanung Transaktionsberatung Flughafen KPMG AG, Wirtschafts- Ministerium 493 850,00 Laufende BeratungsHahn (Markterkundung und prüfungsgesellschaft, des Innern, leistungen, u. a. auch Ausschreibung) Frankfurt für Sport und zu dem in der Frage Infrastruktur aufgeworfenen Thema Betriebswirtschaftliche Beratung KPMG AG, Wirtschafts- Ministerium 214 472,45 Laufende Beratungsbei der Zwischenfinanzierung prüfungsgesellschaft, des Innern, leistungen, u. a. auch des Flughafens Hahn und Neu- Frankfurt für Sport und zu dem in der Frage ausrichtung Infrastruktur aufgeworfenen Thema Drucksache 16/3032 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18. Welche Finanzmittel und/oder Sonstiges stehen für welchen Zeitraum welchem Geschäftsführer seit Februar 2013 sowie der nunmehr neu berufenen Geschäftsführung zu? Grundlage für das Handeln der Geschäftsführung bildet der beschlossene Wirtschaftsplan für das Jahr 2013. Dieser wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 23. April 2013 beraten und durch die am gleichen Tag durchgeführte Gesellschafterversammlung beschlossen . Eine interne explizite Trennung bzw. Zuordnung von Einnahmen oder Budgets auf die Personen der Geschäftsführer erfolgt nicht. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 befindet sich in Aufstellung. 19. Welche einzelnen der über 40 im „Rethagekonzept“ genannten Kostenfaktoren können verbessert werden? In der Untersuchung zur Neuausrichtung der FFHG wurden diejenigen Positionen identifiziert, die nach Auffassung der Geschäftsführung zu einer Verbesserung der Kostensituation führen können. Untersuchungen zu einzelnen Punkten laufen derzeit noch. Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen im August und September 2013 zu den Vorschlägen der FFHG mit der Geschäftsführung beraten. Eine Umsetzung in die Wirtschaftsplanung für 2014 wird Tagesordnungspunkt in der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2013 sein. 20. Welche finanziellen Mittel, für welches Umweltprojekt werden seit 2009 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Flughafens Hahn von wem geleistet und in welchem Wirtschaftsplan abgerechnet und wie dargestellt? Die FFHG hat im Zeitraum seit 2009 rund 4 Mio. Euro in Separierungsanlagen und das große Speicherbecken investiert, um die Abwasserqualität zu verbessern. Investitionen werden in den jeweiligen Jahresabschlüssen bilanziert. 21. Wie hoch ist die derzeitige jährliche finanzielle Belastung a) durch die Waldpflege und b) im Zusammenhang von Fledermausprojekten , welche dem Flughafen in Rechnung gestellt werden? Die finanzielle Belastung in 2013 stellt sich wie folgt dar: a) Im Bereich der Waldpflege fallen ca. 5 000 Euro an internen Kosten der FFHG sowie ca. 17 000 Euro für Ausgleichs- und Kompen - sationsmaßnahmen im Rahmen der Planfeststellung zur Start-/Landebahn-Verlängerung an. b) Im Zusammenhang mit Fledermausprojekten gibt es derzeit keine finanziellen Belastungen, da das Fledermausmonitoring-Programm aus der Planfeststellung Start-/Landebahn-Verlängerung in 2010 abgeschlossen worden ist. 22. Durch welche Weise, Form, Dritte, wird die Überwachung dieser „Umweltleistungen“ gewährleistet? Die „Umweltleistungen“ werden im Rahmen des Revierdienstes durch das Forstamt Simmern begleitet und überwacht 23. Welche Formen der Kooperation, der Arbeitsteilung sollten nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung mit dem Landesbetrieb  Mobilität angestrebt werden und welche Modelle werden derzeit noch verfolgt? 24. Welche Funktionen soll dabei der LBM übernehmen? 25. Wie begründet sich dafür nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung die besondere Kompetenz des LBM für diese Funktionen ? 26. Welcher personelle, sachliche und finanzielle Aufwand entsteht dadurch für den LBM? 27. Wie erfolgt die Finanzierung dieser Leistungen des LBM vor dem Hintergrund, dass der LBM seine Personal- und Verwaltungskosten im zweistelligen Millionenbereich durch Kredite finanzieren muss? Eine Kooperation zwischen der FFHG und dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) eröffnete dem Grunde nach Einsparpotenziale durch Synergieeffekte. Entsprechende betriebswirtschaftliche Berechnungen waren auch Gegenstand der Untersuchungen der FFHG zur Neuausrichtung. Eine diesbezügliche Kooperation wirft jedoch eine Reihe beihilferechtlicher Fragen auf. Nach vertiefenden Gesprächen mit der Europäischen Kommission wurde von diesem Vorhaben daher zunächst Abstand genommen. Auch die in der Vergangenheit diskutierte Variante, in der der LBM die luftseitige Infrastruktur übernehmen sollte, wurde, wie bereits vor einiger Zeit in der Öffentlichkeit mitgeteilt, aus beihilferechtlichen Gründen nicht weiterverfolgt. 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3032 Flächennutzung am Flughafen Hahn 28. Wie groß ist die Fläche im Besitz des Flughafens? Die Fläche des Flughafenareals beträgt insgesamt ca. 550 ha. 29. Welche Flächen werden wie genutzt? Für die luftseitige Infrastruktur wie Start- und Landebahn, Rollwege, Vorfelder, Tanklager etc. werden ca. 340 ha genutzt. Weitere Flächen unterliegen folgenden Nutzungen: Golfgelände: ca. 323 000,00 m² Parkflächen ohne Parkhaus: ca. 185 200,00 m² Logistikhallen ohne Erbpacht: ca. 17 721,00 m² Bürogebäude: ca. 11 600,00 m² Unterkünfte: ca. 5 400,00 m² Schulungsräume: ca. 3 000,00 m² Eigengenutzte Gebäude: ca. 7 800,00 m² Lager: ca. 3 650,00 m² Werkstatt/Technik: ca. 1 650,00 m² Die restlichen Flächen bzw. Grundstücke sind derzeit ungenutzt. 30. Welche Flächenerweiterungen oder Arrondierungen sind nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung möglich? Aktuell besteht nach Mitteilung der FFHG keine Notwendigkeit an Flächenerweiterungen oder Arrondierungen. 31. Welches Nutzungskonzept wird von der FFHG und der Landesregierung für die Flächen angestrebt, die nicht für den Betrieb des Flughafens  selbst benötigt werden? Die EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH (EGH) hat für die gesamte Landseite des Flughafens einen Masterplan aufgestellt, der von den Aufsichtsgremien der FFHG und der EGH intensiv diskutiert wurde. Gegenstand dieses Masterplans ist ein differenziertes Nutzungskonzept für einzelne Flächen der für den Flugbetrieb nicht betriebsnotwendigen Grundstücke. Im Nordosten des Flughafengebiets sehen die Planungen der EGH das Gewerbegebiet Cargo-Nord mit einer Fläche von rund 30 Hektar vor, für das sich zurzeit ein Bebauungsplan im Aufstellungsverfahren befindet. Im sogenannten 300er-Bereich ist danach ebenfalls ein Gewerbegebiet vorgesehen. In Nachbarschaft der Fachhochschule der Polizei erscheinen mittel- bis langfristig Ausbildungs - und Qualifikationseinrichtungen denkbar. 32. Welche Rolle für die Gesamtertragslage des Flughafens sollen diese Flächen spielen? Insbesondere die nicht für den Flugbetrieb notwendigen Grundstücke auf der Landseite sind überwiegend mit Gebäuden aus der ehemaligen militärischen Nutzung belastet. Durch ihre unmittelbare Nähe zur Flughafeninfrastruktur und die Lage an der B 50 haben die Grundstücke aber ein hohes wirtschaftliches Potenzial. Sie bieten sich als Gewerbe- und Bürostandorte an. Allerdings wird die Beseitigung der ehemals militärisch genutzten Gebäude noch einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand beanspruchen . Mit Blick auf die geschilderte Historie bleibt insoweit vor allem die öffentliche Hand gefordert, die Grundstücke entsprechend vorzubereiten und einer neuen Nutzung zuzuführen. 33. Sollen die nicht fliegerisch genutzten Flächen insgesamt in einem oder schrittweise verkauft werden oder wird eine Nutzung in einem Geschäftsmodell angestrebt, das wem dauerhafte Erträge erbringt? 34. Mit welcher Unternehmensstruktur am Flughafen soll das nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung erfolgen? 35. Welche Rolle soll nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung künftig die Entwicklungsgesellschaft Hahn übernehmen? Im Rahmen des Neuausrichtungsprozesses ist ein Baustein, den Flugbetrieb von den landseitigen Konversionslasten zu trennen. Der genaue Weg befindet sich noch in Prüfung und ist Gegenstand der laufenden Gespräche mit der Europäischen Kommission. Die konkrete Ausgestaltung dieses Bausteins und damit eine etwaige Rolle der EGH werden auch vom Ergebnis dieses Kommunikationsprozesses abhängig zu machen sein. 9 Drucksache 16/3032 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 36. Welche finanziellen Mittel sind seit Gründung der Entwicklungsgesellschaft aus welchem Haushaltstitel mit welcher Begründung der Gesellschaft zugeflossen? Seit ihrer Gründung hat das Land Rheinland-Pfalz bis zum 31. Oktober 2013 folgende Zahlungen an die EGH geleistet: 10 Jahr Haushaltstitel Begründung Beträge in Euro 2009 Kapitel 20 75 Titel 883 15 Stammeinlage 150 000,00 2009 Kapitel 08 77 Titel 883 72 Zahlung in die Kapitalrücklage für 2009 2 500 000,00 (Anteil Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau) 2009 Kapitel 20 75 Titel 883 15 Verlustausgleich 2009 733 480,77 2010 Kapitel 20 75 Titel 883 15 Zahlung in die Kapitalrücklage für 2009 2 500 000,00 (Anteil Ministerium des Innern und für Sport) 2010 Kapitel 08 75 Titel 892 02 Zahlung in die Kapitalrücklage für 2010 2 500 000,00 (Anteil Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau) 2010 Kapitel 20 75 Titel 883 15 Zahlung in die Kapitalrücklage für 2010 2 500 000,00 (Anteil Ministerium des Innern und für Sport) 2010 Kapitel 08 75 Titel 686 31 Verlustausgleich 2010 865 201,08 2011 Kapitel 20 06 Titel 684 15 Förderung für nicht durch Einnahmen ausgeglichene Auf- 596 000,00 wendungen, die der EGH hinsichtlich der Grundstücke am Flughafen Frankfurt-Hahn im Geschäftsjahr 2011 entstehen 2012 Kapitel 03 75 Titel 683 01 Verlustausgleich 2012 771 000,00 (Höchstbetrag, vorbehaltlich Endabrechnung) 37. Welche Mittel, in welcher Höhe sind den privaten Beteiligungen zu welchem Zweck und für welchen Zeitraum zugeflossen? Die EGH hat sich an der LPB-Hahn Solar GmbH (LPB) beteiligt, die am Standort Hahn einen Solarpark errichtet hat und betreibt. Die Beteiligung der EGH am Stammkapital der LPB liegt bei 5 000 Euro. Der Betrag wurde am 9. Januar 2012 bezahlt. 38. Welche Ausbaupläne, mit welchem derzeit planbaren Kostenvolumen hat die Entwicklungsgesellschaft kürzlich der Öffentlichkeit präsentiert und welchen Inhalt hat die Gesamtplanung? In den Überlegungen der EGH spielt die Entwicklung des Gewerbegebiets Cargo-Nord eine entscheidende Rolle. Für einzelne Erschließungsmaßnahmen (wie beispielsweise Bau von Straßen, Entwässerung, weitere Leitungsinfrastruktur, Terrassierungsmaßnahmen und Abbrüche von militärischen Hinterlassenschaften) liegen lediglich erste Kostenschätzungen vor. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 31 bis 35 verwiesen. 39. Welche Haushaltsmittel werden derzeit für welche Maßnahme der Entwicklungsgesellschaft eingeplant? Für die Abdeckung etwaiger Verluste der EGH sind in der Regierungsvorlage zum Doppelhaushalt 2014/2015 Mittel in Kapitel 20 06 vorgesehen. Für etwaige Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen am Hahn können Mittel aus Kapitel 03 75 und aus Städte - baufördermittel zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 31 bis 35 verwiesen. 40. Soll nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) bestimmte Aufgaben  bei Nutzung der nicht fliegerisch genutzten Teile des Flughafengeländes übernehmen und wenn ja, welche? Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) ist in den oben in der Beantwortung der Fragen 31 bis 35 geschilderten Prüfungen ein denkbarer Übernehmer nicht betriebsnotwendiger landseitiger Flächen. 41. Welche Kompetenz hierfür sehen die Landesregierung und die FFHG beim LBB? Beim LBB wären einschlägige Fachkompetenzen gebündelt. Überdies verfügt der LBB über Erfahrung mit der Verwertung und Vermarktung von Grundstücken sowie der Grundstücksverwaltung. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3032 42. Welche Kosten können nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung bei einem entsprechenden Engagement des LBB für den Landesbetrieb und den Landeshaushalt entstehen? 43. Wie sollen diese Kosten finanziert werden? Endgültige Aussagen zur Höhe von Kosten und deren Finanzierung können erst mit Abschluss der in der Beantwortung der Fragen 31 bis 35 geschilderten Prüfungen getroffen werden. 44. Welche Möglichkeiten der gewerblichen Entwicklung der nicht fliegerisch genutzten Flächen durch einen privatwirtschaftlichen Investor  oder Flächenentwickler wurden oder werden durch die FFHG oder die Landesregierung geprüft oder angestrebt? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 31 bis 35 verwiesen. Private Kapitalanleger und Struktur der Flughafengesellschaft 45. Welche konkreten Bemühungen durch die FFHG und die Landesregierung haben bisher stattgefunden, nach dem Rückzug der Fraport  AG neue private Anteilseigner für den Flughafen zu finden? 46. Welche Ergebnisse hatten diese Bemühungen und welche Erkenntnisse sind daraus nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung  zu ziehen? Seit Übernahme der Gesellschaftsanteile der Fraport AG an der FFHG durch das Land Rheinland-Pfalz gab es mehrere Gespräche mit potenziellen Interessenten. Aufgrund der laufenden Beihilfeverfahren und der Gespräche mit der Europäischen Kommission hat sich die Landesregierung entschieden, die Investorensuche im Rahmen eines förmlichen Verfahrens durchzuführen. Diese Entscheidung führte zu einer vorgeschalteten Markterkundung, die im Dezember 2012 im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlich wurde. Die Markterkundung hat gezeigt, dass die FFHG als relevanter Wettbewerber insbesondere im Frachtbereich wahrgenommen wird und der Markt ein erhebliches Entwicklungspotenzial im Cargo- und Non-Aviation-Bereich sieht. Aufgrund der laufenden Beihilfeverfahren bestand jedoch keine Bereitschaft der angesprochenen Investoren, durch eine vollständige oder teilweise Kapitalbeteiligung an der FFHG wirtschaftliches Risiko zu übernehmen. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse aus der Markterkundung und der laufenden Gespräche mit der Europäischen Kommission bereitet das Land derzeit parallel ein Ausschreibungsverfahren vor, mit dem voraussichtlich Anfang 2014 begonnen werden kann. 47. Welche Anteile will die Landesregierung bei einem Engagement neuer privater Investoren für das Land bzw. die öffentliche Hand mit welchen Überlegungen behalten? 48. Kommt für das Land eine vollständige Privatisierung in Betracht? 49. Welche Rolle sollen oder können nach Einschätzung der Landesregierung bzw. der FFHG private Anteilseigner für den Flugbetrieb und die Nutzung der nicht fliegerisch genutzten Flächen und für den Betrieb des Flughafens spielen? 50. Welche Bereitschaft möglicher privater Investoren besteht nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung, welche Anteile der öffentlichen Hand zu akzeptieren? 51. In welcher Höhe erscheint ein Einsatz privaten Kapitals am Flughafen Hahn nach Ansicht der Landesregierung erforderlich und/oder wünschenswert? 52. Welche Struktur der Flughafengesellschaft kann oder soll sich nach Überlegungen der FFHG und der Landesregierung beim Engagement  privater Investoren und bei gemischter fliegerischer und sonstiger gewerblicher Nutzung des Flughafenareals entwickeln? Das Land Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich auch für eine vollständige Privatisierung des Flughafens offen. Entscheidend dabei ist unter anderem, dass auch in Folge einer Privatisierung die strukturpolitischen Erwägungen hinreichend gewahrt bleiben. Das Interesse der Landesregierung ist perspektivisch darauf gerichtet, die unternehmerische Verantwortung möglichst weitgehend zu übertragen . Die Rolle und die Aufgaben eines Privaten im Einzelnen sowie die weiteren Details werden Gegenstand künftiger Vertragsverhandlungen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens sein müssen. Dies gilt insbesondere auch für den etwaigen Einsatz privaten Kapitals. 53. Welche Kosten für den künftigen Verlustausgleich der FFHG, einen möglichen Immobilienerwerb durch das Land oder Landesbetriebe  und das Engagement von Landesbetrieben für den laufenden Betrieb am Flughafen Hahn können nach Einschätzung der Landesregierung  aus den schon in der Presse bekannt gewordenen drei Modellen für die Struktur am Flughafen Hahn und die zahlreichen Einzelmaßnahmen des Sanierungskonzepts der FFHG-Geschäftsführung für den Landeshaushalt entstehen? Die Europäische Kommission erstellt derzeit die neuen Flughafenleitlinien, die den Rahmen für die künftige Finanzierung von Flughäfen vorgeben werden. Wann diese Flughafenleitlinien in Kraft treten und wie die Regelungen genau aussehen werden, kann heute noch nicht abschließend vorhergesagt werden. Aus diesem Grund sind konkrete Aussagen spekulativ. 11 Drucksache 16/3032 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies gilt insbesondere für den Rahmen für etwaige künftige Verlustausgleiche bei der FFHG. Insoweit sind vorsorglich in der Regierungsvorlage zum Doppelhaushalt 2014/2015 Mittel für einen Defizitausgleich in 2015 in Höhe von 9,5 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinaus soll mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 47 Mio. Euro sichergestellt werden, dass im Rahmen der strategischen Neuausrichtung erforderlichenfalls anfänglich eine degressiv gestaffelte Teilfinanzierung der Infrastrukturkosten erfolgen kann. Ergänzend wird auf die entsprechenden Erläuterungen in der Regierungsvorlage verwiesen. Wie in der Beantwortung der Fragen 33 bis 35 ausgeführt, ist ein Baustein des Neuausrichtungsprozesses, den Flugbetrieb von den landseitigen Konversionslasten zu trennen. Der genaue Weg befindet sich noch in Prüfung und ist Gegenstand der laufenden Gespräche mit der Europäischen Kommission. Haushalterisch soll unter anderem für den Fall Vorsorge getroffen werden, dass eine Übernahme der nicht betriebsnotwendigen landseitigen Grundstücke durch das Land zum Verkehrswert und eine Befreiung von den Investitionslasten erfolgen könnte. Dies erfolgt in der Weise, dass insbesondere eine Verrechnung der Kaufpreisforderung gegen die Rückzahlungsforderungen des Landes aus der Inanspruchnahme des mittlerweile in den Haushalt überführten LiquipoolKontos ermöglicht werden soll. Die für den Landeshauhalt mit einer etwaigen Übertragung verbundenen künftigen Kosten sollen im Rahmen der in der Regierungsvorlage zum Doppelhaushalt 2014/2015 enthaltenen Ansätze bzw. Wirtschaftspläne gedeckt werden . Ein weitergehendes Engagement von Landesbetrieben für den Flughafenbetrieb ist derzeit nicht vorgesehen. Handlungsmöglichkeiten des Landes im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechtes 54. Welches Engagement für Investitionen am Flughafen Hahn mit Landesmitteln ist nach Einschätzung der Landesregierung EU-rechtlich  möglich? Wie in der Beantwortung der Frage 13 ausgeführt, erstellt die Europäische Kommission derzeit die neuen Flughafenleitlinien, die den Rahmen für die künftige Finanzierung von Flughäfen vorgeben werden. Die aktuellen Entwürfe sehen im Hinblick auf Investi - tionen vor, dass eine entsprechende Finanzierung mit staatlichen Mitteln in bestimmtem Umfang je nach Größe des jeweiligen Flughafens möglich ist. Für einen Flughafen in der Größenordnung des Flughafens Frankfurt-Hahn könnten aus Sicht des Europäischen Beihilferechts nach dem jetzigen Entwurf entsprechende Investitionen bis zu höchstens 50 % staatlich bezuschusst werden. 55. Welches Engagement für welche Investitionen ist für die wirtschaftliche Entwicklung mit Landesunterstützung nach Einschätzung der FFHG und der Landesregierung erforderlich oder sinnvoll? Die Investitions- und Wirtschaftsplanung der FFHG wird derzeit erarbeitet und in der Dezembersitzung dem Aufsichtsrat vorgestellt . Der laufende Neuausrichtungsprozess und das Ergebnis des angestrebten Ausschreibungsverfahrens werden in der Zukunft berücksichtigt werden müssen. 56. Welches Engagement des Landes für den laufenden Betrieb am Flughafen Hahn und den Ausgleich von Defiziten ist nach Auffassung der FFHG und der Landesregierung in den kommenden Jahren absehbar oder erforderlich? Hinsichtlich etwaiger Verlustausgleiche für den Betrieb des Flughafens Frankfurt-Hahn wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Der laufende Neuausrichtungsprozess und das Ergebnis des angestrebten Ausschreibungsverfahrens werden in der Zukunft berücksichtigt werden müssen. 57. Wie erfolgt die Abstimmung mit der EU-Kommission über Beihilfen des Landes für den Flughafen in einer zeitlichen Abfolge, mit welchen Begründungen und mit welchen Größenordnungen für dieses und die beiden folgenden Jahre? 58. Welche konkreten Abstimmungen mit der EU-Kommission liegen seit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts im Frühjahr 2013 der Landesregierung in schriftlicher Form vor und wie ist deren Inhalt? 59. Welche Beihilfen für den Flughafen Hahn wird die Landesregierung für das Jahr 2014 anmelden und mit welchen Sanierungsschritten  in 2014 und Folgejahren wird diese Beihilfe begründet werden? 60. Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Beihilfe des Landes für den Flughafen Hahn für das Jahr 2014 benannt und begründet werden? In 2013 ist mit dem Gesellschafterdarlehen auf der Grundlage des Nachtragshaushalts 2013 in Höhe von bis zu 82,9 Mio. Euro die Liquidität der FFHG gesichert worden, um den Prozess der Neuausrichtung durchführen zu können. Die Europäische Kommission teilte in Textform am 10. April 2013 die Einschätzung der Landesregierung, dass der für das Gesellschafterdarlehen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der FFHG vereinbarte Zinssatz marktüblich sei. Der Neuausrichtungsprozess und die beiden Beihilfeverfahren sind Gegenstand laufender Gespräche mit der Europäischen Kommission . Ob, in welchem Umfang und in welchem Verfahren künftig Maßnahmen auch im Rahmen des Neuausrichtungsprozesses anzumelden sind, wird vornehmlich durch die erwarteten Flughafenleitlinien der Europäischen Kommission bestimmt werden. Vor dem Hintergrund der Verschuldungssituation der FFHG, der beiden laufenden Beihilfeprüfverfahren sowie der Erkenntnisse aus der Markterkundung haben externe Berater verschiedene Modelle zur strategischen Neuausrichtung der FFHG geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung verfolgt die Landesregierung in den Gesprächen mit der Europäischen Kommission derzeit im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Verkauf des nicht für den Flughafenbetrieb notwendigen (Immobilien-)Vermögens der FFHG zum Verkehrswert und damit Befreiung von Konversionslasten; Beschränkung der beihilferechtlichen Rückforderungsrisiken der FFHG 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3032 durch Beendigung der Beihilfeprüfverfahren; Entlastung der FFHG von Tilgungs- und Zinslasten aus der darlehensweisen Finanzierung der Flughafeninfrastruktur; Einbindung eines privaten Partners in den Betrieb des Flughafens Frankfurt-Hahn durch euro pa - weite Ausschreibung zum Verkauf der Geschäftsanteile an der FFHG, alternativ zur Vergabe eines Betriebsüberlassungsvertrages. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat mittlerweile vorgeschlagen, im Doppelhaushalt 2014/2015 vorsorglich die haushaltstechnischen Möglichkeiten zu schaffen, um die oben genannten Maßnahmen durchführen zu können. Entsprechende Maßnahmen stünden unter dem Vorbehalt der Abstimmung mit der Europäischen Kommission. 61. Wie hoch sind die Mittel insgesamt, die das Land, Landesbetriebe und Gesellschaften im Landesbesitz seit der Aufgabe der US Airbase  Hahn für den Flughafen Hahn zum Zwecke der Erschließung, von Investitionen, für die Deckung von Defiziten, für Gutachten, für die Unterstützung des laufenden Betriebes, aufgeschlüsselt nach Verwendungsbereichen, aufgewandt hat? Die Fragestellung betrifft einen sehr langen Zeitraum. Die US Airbase wurde im Jahre 1993 aufgegeben. Seitdem gab es viele grundlegende , auch strukturelle Veränderungen, gesellschaftsrechtliche Änderungen und unterschiedliche Ressortzuständigkeiten. Zudem konnten die ermittelten Ausgaben nicht immer genau den in der Fragestellung aufgezählten Verwendungsbereichen zugeordnet werden. Insbesondere war bei der Zusammenstellung eine Trennung von Sanierungs-, Erschließungs- und Investitionskosten nicht möglich, da diese untrennbar miteinander verbunden sind. Auch sind hierin teilweise Kosten für projektbezogene Gutachten enthalten . Gleiches gilt für die Auszahlung von Mitteln der Städtebauförderung an den Zweckverband Flughafen Hahn. Auch eine Differenzierung zwischen Gutachterkosten und sonstigen Beraterkosten war nicht möglich. Insoweit enthalten die angegebenen Summen zum Verwendungsbereich Gutachten zu einem großen Teil unter anderem auch entsprechende Kosten für sonstige Beratungstätigkeiten , da diese teilweise einen gutachterlichen Charakter haben können, und auch Verfahrenskosten. Hinsichtlich der Gutachterkosten wird zudem auf die Antworten zu Frage 14 und zu Großen und Kleinen Anfragen aus jüngster Zeit, zuletzt zur Großen Anfrage 16/2532 (Drucksache 16/2698), verwiesen. Nicht erfasst sind Maßnahmen in einem lediglich mittelbaren Zusam - menhang mit dem Flughafen Hahn, etwa einzelbetriebliche Förderung von Drittunternehmen am Standort oder in der Region, Maßnahmen der allgemeinen Verkehrsinfrastruktur, die Landespolizeischule, das MOEZ usw. Die Antwort auf die Frage ist vor diesem Hintergrund zwangsläufig mit entsprechenden Unsicherheiten und Ungenauigkeiten verbunden . Eine Abfrage der in Betracht kommenden Stellen hat nachfolgendes Bild ergeben. Seit Aufgabe der US Airbase Hahn bis zum 31. Oktober 2013 haben Land, Landesbetriebe und Gesellschaften im Landesbesitz (ohne Aufwendungen der Gesellschaften am Flughafen Hahn mit Landesbeteiligung, siehe unten) für den Flughafen Hahn insgesamt folgende Mittel aufgewandt: Insgesamt geht es für den fraglichen Zeitraum, inklusive Darlehen an die FFHG und Zahlungen im Zusammenhang mit der EGH (vgl. oben Frage 36), um eine Gesamtsumme von rund 272,5 Mio. Euro, wovon etwa 85,8 Mio. Euro investiven Maßnahmen zugeordnet werden konnten (einschließlich entsprechender Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen, Städtebauförderung [inklusive Bundesmittel], Aufwand des LBM für den Straßenerwerb 2012/2013 sowie Zahlungen in das Stammkapital und in die Kapitalrücklagen bei den Gesellschaften FFHG und EGH). Rund 14,1 Mio. Euro von der Gesamtsumme entfielen auf Defizitausgleiche und 7,8 Mio. Euro auf Gutachter-/Beraterkosten. Etwa 50,2 Mio. Euro können den sonstigen Unterstützungsmaßnahmen für den Flughafen Hahn zugeordnet werden (insbesondere Fördermaßnahmen bei Sicherheitskosten seit 1993, inklusive der Förde - rung entsprechender investiver Maßnahmen). Nicht den angegebenen Verwendungsbereichen direkt zuzuordnen waren etwa 17,8 Mio. Euro von der angegebenen Gesamtsumme insbesondere für Marketingmaßnahmen zum Zwecke der Tourismusförderung und Zahlungen im Zusammenhang mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (inklusive Mittel des Europäischen Sozialfonds). In der Gesamt summe sind auch 96,8 Mio. Euro für Darlehen an die FFHG zum Stichtag 31. Oktober 2013 enthalten (Auszahlungen im Rahmen des Gesellschafterdarlehens, Darlehen der ISB, Darlehen des Liquiditätspools des Landes). Die Gesellschaften FFHG und EGH, an denen das Land beteiligt ist, haben seit ihrem Bestehen bis zum 31. Oktober 2013 ihrerseits für den Flughafen Hahn insgesamt folgende Mittel in den aufgeführten Verwendungsbereichen aufgewandt, die auch aus den oben genannten Landesmitteln finanziert worden sind: Insgesamt geht es insoweit für den fraglichen Zeitraum um eine Gesamtsumme von rund 313,6 Mio. Euro, wovon etwa 303 Mio. Euro für investive Maßnahmen verwendet worden sind (einschließlich entsprechender Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen). Diese Summe basiert auf den Jahresabschlüssen der FFHG und der EGH für das Geschäftsjahr 2012. Die Investitionssumme bezüglich der FFHG beinhaltet nach Einschätzung der Geschäftsführung, auch unter Berücksichtigung der seit 1993 durchgeführten Gesellschaftsgründungen und der Verschmelzung von Gesellschaften und von Zu- und Abgängen, den Wert, welcher letztlich die durch die FFHG am Standort Flughafen Hahn getätigte Investition darstellt. Eine differenzierte Auswertung des Anlagevermögens ist in Bezug auf Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen nicht darstellbar, da diese Maßnahmen Teilprojekte von Investitionsprojekten waren, welche letztlich im Anlagevermögen kumuliert als Vermögensgegenstand erfasst und bilanziert wurden. Die Investitionssumme bezüglich der EGH enthält auch Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und für die Beteiligung an einer Gesellschaft. Für Defizitausgleiche bei Tochtergesellschaften sind in der Gesamtsumme rund 3,3 Mio. Euro und für Gutachter - und Beraterkosten (einschließlich Kosten für Unternehmens-, Steuerberatung; bezüglich FFHG bis einschließlich August 2013) rund 7,3 Mio. Euro enthalten. Roger Lewentz Staatsminister 13