Drucksache 16/3051 05. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anne Spiegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kommunale Integrationsbeauftrage in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2014 vom 13. November 2013 hat folgenden Wortlaut: In Rheinland-Pfalz leben knapp 750 000 Menschen mit Migrationshintergrund. Fast jede bzw. jeder Fünfte im Land ist somit entweder selbst nach Deutschland eingewandert oder Nachfahre von Eingewanderten. Menschen mit Migrationshintergrund haben häufig eine geringere schulische bzw. berufliche Qualifikation als die übrige Bevölkerung und sind in geringerem Maße am Erwerbsleben beteiligt. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von sprachlichen und bürokratischen Hürden bis hin zu Diskriminierung und kulturellen Missverständnissen. Gleichberechtigte Teilhabe für alle zu ermöglichen, ist daher eine existenzielle Aufgabe der Landesregierung. Migrantinnen und Migranten benötigen bei bestimmten Problemen Unterstützung und darüber hinaus Rechtssicherheit, Vertrauensschutz, individuelle Integrationsangebote sowie das Gefühl, in Rheinland-Pfalz willkommen zu sein. Damit dies gelingt, werden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene Integrationsbeauftrage eingesetzt, die Menschen mit Migrationshintergrund dabei unterstützen, bessere Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben zu erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Integrationsbeauftragte gibt es in Rheinland-Pfalz (bitte nach Kreisen und Kommunen sowie Geschlecht und Migrati- onshintergrund aufteilen)? 2. Wie gestalten sich der Stellenumfang und der Aufgabenzuschnitt der Integrationsbeauftragten (bitte für jede Kommune/jeden Kreis einzeln auflisten)? 3. Welche Personal- und Sachmittel in welchem Umfang stehen den Integrationsbeauftragten zur Verfügung (bitte für jede Kommune/jeden Kreis einzeln auflisten)? 4. Welche Aufgaben und Aktivitäten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Integrationsbeauftragten? Wie sieht die Arbeit der Integrationsbeauftragten in der Praxis aus? 5. Mit welchen Einrichtungen und/oder Vertretern/-innen arbeitet der/die Integrationsbeauftragte zusammen? 6. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Arbeit der Integrationsbeauftragten erfolgreich ist? Wenn ja, wie wird dieser Erfolg gemessen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Für die Beantwortung der Anfrage hat der Beauftragte für Migration und Integration des Landes Rheinland-Pfalz einen Befragungsbogen an die kommunalen Integrationsbeauftragten gesandt und um Antwort gebeten. Von den 32 kommunalen Integrations - oder Ausländerbeauftragten haben 15 an der Befragung teilgenommen. Die Ergebnisse haben wir als Tabelle im Anhang beigefügt . Zu Frage 1: Es gibt in Rheinland-Pfalz 32 kommunale Integrationsbeauftragte. Von den 15 Beauftragten, die an der Umfrage teilgenommen haben, sind zehn weiblich, acht von 15 haben einen Migrationshintergrund. Die Beantwortung der Fragen nach Migrationshintergrund und Geschlecht war freiwillig. Siehe auch beigefügte Tabelle. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3051 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Arbeit eines jeden Integrationsbeauftragten gestaltet sich unterschiedlich. Z. B. spielt es eine Rolle, ob es sich um ein Hauptamt oder Ehrenamt handelt. Von den 15 Beauftragten, die an der Umfrage teilgenommen haben, sind sieben ehrenamtlich, acht sind hauptamtlich . Zum Stellenumfang der Hauptamtlichen siehe beigefügte Tabelle, zum Aufgabenzuschnitt siehe Antwort auf Frage 4. Zu Frage 3: Die Angaben können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen. Zu Frage 4: Mehrheitlich wurden folgende Aufgaben und Aktivitäten genannt: Allgemeine(r) Ansprechpartner für Integrations- und Migrationsthemen , Netzwerkbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Initiierung von Projekten, Förderung der interkulturellen Öffnung und Gremienarbeit . Weniger häufig wurden folgende Aufgaben und Aktivitäten genannt: Flüchtlingsarbeit, Beratung anderer Organisationen, Ombudsfunktion, Bekämpfung von Diskriminierung, Organisation von Fachtagungen und Erarbeiten von Integrationskonzepten. Zu Frage 5: Mehrheitlich wurden folgende Kooperationspartner genannt: Integrationsbeirat, Migra tionsfachdienste, Ausländer- und Einbürgerungsbehörde und Migrantenorganisationen. Weniger häufig wurden die Landesregierung, Schulen und Bildungseinrichtungen, Initiativen, Nichtregierungsorganisationen und Jugendämter genannt. Zu Frage 6: Konkrete Erkenntnisse über den Erfolg der Arbeit der Integrationsbeauftragten liegen der Landesregierung nicht vor, da es keine geeigneten Indikatoren und Messinstrumente für solch eine Bewertung gibt. Wir haben die Beauftragten nach ihre eigenen Einschätzung befragt und einzelne Rückmeldungen erhalten. Z. B., dass in Fällen, in denen die Beauftragten in der Leitungsebene der Kommune angesiedelt sind, es gelungen sei, Integration als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung zu verankern. Im Allgemeinen scheint Konsens darüber zu herrschen, dass der Erfolg unmittelbar mit der Unterstützung der Verwaltungsspitze zusammenhängt. Des Weiteren teilten uns mehrere Beauftragte mit, dass sie personelle Verstärkung oder eine Etablierung der Stelle im Hauptamt wünschen. Irene Alt Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3051 3 Anlage