Drucksache 16/3054 06. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Josefstollen in Wellen – Sicherheit und Öffentlichkeitsbeteiligung Die Kleine Anfrage 2016 vom 14. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung zur Genehmigung von Bergversatzstoffen (in den Josefstollen in Wellen) – Erdaushub sowie Gipskartonplatten – durch das Landesbergbauamt fragen wir die Landesregierung: 1. In welcher Form wird der Einbau des Bergversatzes (Erdaushub sowie Gipskartonplatten) kontrolliert und dokumentiert? 2. Welche Stelle/Labor prüft die einzubauenden Materialien auf Schadstofffreiheit bzw. das Einhalten von Grenzwerten? 3. Wie intensiv (Probenhäufigkeit) wird der Einbau des Bergversatzes kontrolliert? 4. Welche Maßnahmen muss das Unternehmen ergreifen, um eine langfristige Umweltgefährdung (z. B. über den Wasserpfad) zu vermeiden? 5. In welcher Form wurde und wird die betroffene Ortsgemeinde sowie die Öffentlichkeit über das geplante Einbringen von Berg- versatz in den „Wellener Stollen“ beteiligt und über die Ergebnisse informiert? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Der Einbau des Bergversatzes (Erdaushub sowie Gipskartonplatten) erfolgt nach den einschlägigen arbeitsschutz-, bodenschutz- und abfallrechtlichen Vorgaben. Eine Umweltgefährdung bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Nebenbestimmun gen der bergrechtlichen Zulassung durch den Unternehmer ist ausgeschlossen. Um die Einhaltung sicherzustellen, werden umfassende Kontrollen durchgeführt und dokumentiert. Die einzubauenden Materialien werden zunächst auf Veranlassung des Entsorgungs pflichtigen auf Schadstofffreiheit bzw. das Einhalten von Grenzwerten durch akkredi tierte Labore bereits an der Anfallstelle nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes kontrolliert. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die abfallrechtliche Deklaration des Abfalls mit der Zuordnung zu der entsprechenden Abfallart und Schlüsselnummer. Bei den Kontrollen im Bergwerksbetrieb ist zwischen der Eigenüberwachung durch den Unternehmer und der Fremdüberwachung durch von der Überwachungsbehörde anerkannte Institute zu unterscheiden. Für die Eigenüberwachung ist je Charge eine organoleptische und teilweise analytische Kontrolle und Dokumentation jeder Abfall lieferung vorgeschrieben, die anhand zu bildender Rückstellproben bei Bedarf wie derholt überprüft werden können. Zusätzlich hat je 20 000 m³ Versatzmaterial, min destens jedoch zwei Mal jährlich, eine Fremdüberwachung durch einen anerkannten Sachverständigen zu erfolgen. Hierbei werden Proben am Einbauort entnommen und analysiert, bei Bedarf Rückstellproben bewertet, die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Eigenüberwachung kontrolliert und in einem Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht ist dem LGB zur Kontrolle vorzulegen. Im Rahmen der Aufsicht führt das LGB selbst regelmäßige, unangemeldete Kontrollen zur Einhal tung der Überwachungsmaßgaben durch. Darüber hinaus wird die Grundwasserqualität in dem durch die zuständigen Berg- und Wasserbehörden festgelegten Messnetz kontrolliert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3054 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die betroffene Ortsgemeinde Wellen ist bereits seit 2009 über das Erfordernis des Bergversatzes sowie über das geplante Einbringen von Versatzmaterial in das Berg werk im Rahmen einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung mündlich informiert und am damaligen bergrechtlichen Betriebsplanverfahren über die grundsätzliche Zuläs sigkeit des Einbringens von Bergversatz beteiligt worden. Darüber hinaus wurde die Ortsgemeinde 2012 im bergrechtlichen Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebs planes beteiligt, der auf die o. g. Zulassung Bezug nimmt. Die Öffentlichkeit ist zuletzt durch den Unternehmer im Vorfeld des Vorhabens der Verwertung konkreter Versatz stoffe im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 6. August 2013 infor miert worden, an dem auch das LGB teilgenommen hat. Eveline Lemke Staatsministerin