Drucksache 16/306 08. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Arnold Schmitt und Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten Aussetzung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms Die Kleine Anfrage 208 vom 18. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Wie die Landesregierung mitgeteilt hat, muss das Agrarinvestitionsförderungsprogramm der Landesregierung aufgrund des Auslaufens der Fördermittel ausgesetzt werden. Die Ankündigung der Aussetzung ist von der Bauern- und Winzerschaft in RheinlandPfalz mit Überraschung und Bedauern zur Kenntnis genommen worden. Es wird befürchtet, dass in den kommenden Monaten kaum zusätzliche Investitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben durchgesetzt werden können. Außerdem werden negative Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt befürchtet. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat die Aussetzung für laufende und für künftige Investitionen und Förderanträge? 2. Mit wie vielen Förderanträgen wäre nach den bisherigen Erfahrungen für den Rest des Jahres ohne Aussetzung der Förderung zu rechnen gewesen? 3. Mit welchem Antragsvolumen wäre für den Rest des Jahres ohne Aussetzen der Förderung zu rechnen gewesen? 4. Welches Bruttoinvestitionsvolumen wird durch die Agrarinvestitionsförderung ausgelöst (pro Euro Förderung)? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. September 2011 wie folgt beantwortet: Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) wurden zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben in 2010 Fördermittel in Höhe von ca. 18,2 Mio. € (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen) bereitgestellt. In 2011 wurde das AFP in zwei Schritten um insgesamt rund 9 Mio. € auf ca. 27,3 Mio. € erhöht. In einem ersten Schritt im Mai 2011 erfolgt gegenüber 2010 eine Erhöhung um ca. 5,5 Mio. €, im Juni wurden in einem zweiten Schritt die Fördermittel nochmals um ca. 3,5 Mio. € angehoben. Nach dieser mehrmaligen Mittelaufstockung wurde zum 10. August 2011 das Förderprogramm befristet ausgesetzt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Arnold Schmitt und Christine Schneider (CDU) wie folgt: Zu Frage 1: Alle in diesem Jahr bis zum 10. August 2011 vollständig vorliegenden AFP-Anträge erhalten, sofern alle anderen Voraussetzungen vorliegen, eine Bewilligung oder zumindest die Genehmigung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn. Für diese Anträge gelten die bisherigen Förderkonditionen weiter. So sollen Härtefälle vermieden werden. Für künftige Investitionen bzw. neue Förderanträge gilt, dass die Wiederaufnahme der AFP-Förderung wieder zugelassen wird, wenn durch den Doppelhaushalt 2012/2013 für das AFP wieder ein Bewilligungsspielraum besteht. Dies wird voraussichtlich nicht vor Mitte 2012 sein (Freigabe Landeshaushalt und Zuweisung der GAK-Mittel durch den Bund). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/306 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Eine genaue Abschätzung darüber, mit wie vielen Förderanträgen und mit welchem Antragsvolumen vom 10. August 2011 bis zum Jahresende zu rechnen gewesen wäre, ist nicht zu treffen. Im Jahr 2010 wurden ca. 227 reine AFP-Anträge vorgelegt. Unterstellt man eine gleichmäßige monatliche Verteilung, so wäre mit etwa 70 weiteren Anträgen und einem Mehrbedarf in Höhe von 4 Mio. € bis zum Jahresende zu rechnen gewesen. Zu Frage 4: Aufgrund verschiedener Untersuchungen und der vorhandenen Monitoring- und Evaluierungsdaten wird davon ausgegangen, dass mit einem Euro etwa das Vier- bis Fünffache an Investitionen ausgelöst wird. Ulrike Höfken Staatsministerin