Drucksache 16/3061 zu Drucksache 16/2852 03. 12. 2013 A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2852 – Situation der Polizei in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage vom 2. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Allgemeine Personalsituation 1. Wie ist die durchschnittliche, tatsächliche (reale) Verfügungsstärke zum Stichtag 1. Oktober 2013 der rheinland-pfälzischen Polizeidienststellen insgesamt sowie aufgeteilt nach – Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie – nach Polizeiwachen, Polizeiinspektionen, Polizeidirektionen, Verwaltung in den Polizeipräsidien , Kriminalinspektionen und Kriminaldirektionen, der Bereitschaftspolizei an den jeweiligen Standorten, des Landeskriminalamtes, Landespolizeischule/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, und des Wasserschutzpolizeiamtes und dessen jeweiligen Dienststellen, der Autobahnpolizei in den jeweiligen Dienststellen sowie der Polizei-Hubschrauberstaffel im Jahr 2013 im Vergleich zu den jeweiligen stellenplanmäßigen Soll- und Ist-Stärken? Aus der Aufzählung soll auch hervorgehen, wie viele Beamtinnen und Beamte tatsächlich im Wechselschichtdienst eingesetzt sind. Mitgezählt werden sollen nur Beamtinnen und Beamte, die tatsächlich in der jeweiligen Dienststelle im Berichtszeitraum dem Dienststellenleiter zur Verrichtung des Dienstes in dieser Dienststelle zur Verfügung standen. Wie viele davon sind eingeschränkt dienstfähig und wie viele davon können keinen Außendienst machen? Die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die wegen Beurlaubung und dauernder Dienstunfähigkeit nicht einsatzfähig sind, soll getrennt aufgeführt werden. Aus der Aufstellung soll auch die Entwicklung der Zahlen in den vergangenen fünf Jahren hervorgehen. 2. Nach welchen Kriterien errechnet sich die Sollstärke? Wie hat sich die Sollstärke bei den in Frage Nr. 1 genannten Dienststellen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 3. Nach welchem Schlüssel werden die Personalzuweisungen an die einzelnen Dienststellen vorgenommen, sind Änderungen vorgesehen und wenn ja: mit welcher Begründung? 4. Inwieweit finden die Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik Berücksichtigung in der Personalzumessung? 5. Wie viele unterschiedliche Schichtdienstsysteme gibt es bei der Polizei Rheinland-Pfalz? 6. Gibt es bzgl. der Schichtdienstsysteme eine Rahmendienstanweisung, an der diese ausgerichtet sein müssen, oder sind die Systeme aus der Mitarbeiterschaft heraus entwickelt worden? 7. Welche gesundheitsfördernden Elemente wurden in den Schichtdienstsystemen berücksichtigt ? Welche Belastungsausgleiche werden sichergestellt bzw. gewährleistet? Welche Präventivmaßnahmen werden angeboten? Wie viele Dienstsportstunden wurden 2012 geleistet , wie viele davon in der Freizeit? Ist es im regulären Dienst noch möglich, Dienstsport zu leisten, ohne dass die reguläre Dienstgruppe verstärkt werden muss? 8. Werden die Schichtdienstsysteme unter Berücksichtigung einer dienststellen- und persönlichkeitsbezogenen Belastungsbeurteilung entwickelt? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: Welche Belastungsparameter werden hier zugrunde gelegt? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 9. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den vergangenen zehn Jahren aus dem Wechselschichtdienst umgesetzt und mit anderen Aufgaben betraut worden, ohne dass sie für den Wechselschichtdienst nicht mehr einsatzfähig waren? Inwieweit wurden sie durch andere Beamtinnen und Beamte ersetzt, in welchen Funktionen wurden sie umgesetzt? 10. Für welche neuen Herausforderungen mussten seit dem Jahr 2008 Polizeibeamte eingesetzt werden (neue Polizeidienststellen, Leitstellen, Stäbe, Führungsgruppen, Sonderkommissionen , Arbeitsgemeinschaften, Verkehrssicherheitsarbeit etc.)? 11. Wann wurden diese neuen Aufgaben jeweils begründet, wie lange haben sie angedauert, sind sie eine Dauereinrichtung und wie viel Personal ist eingesetzt? Welche Auswirkungen hatte der Personalbedarf auf den Wechselschichtdienst und den Bezirks- und Kriminaldienst in den einzelnen Dienststellen? 12. Wie hoch war die Zahl der unvorhersehbaren Abgänge (vorzeitigen Abgänge) in den Jahren 2008 bis 2013 jährlich und erwartet die Landesregierung durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Polizeikräfte hierbei eine Veränderung in diesem bzw. den kommenden Jahren bis zum Jahr 2025? 13. Wie hoch wird die Zahl der Abgänge in den nächsten zehn Jahren sein (einschließlich der unvorhersehbaren bzw. vorzeitigen Abgänge)? 14. Welchen Personalbestand (unterschieden in Vollzeitäquivalenten und Personen) hält die Landesregierung bei der Polizei für die nächsten zwanzig Jahre für notwendig? Haben sich insoweit Veränderungen zu den Zahlen aus dem Beschluss des Landtags vom 3. April 2003 – Drucksache 14/2791 – ergeben? 15. Welche Neueinstellungen sind erforderlich, um diesen Personalbestand zu erreichen (bitte aufgeteilt nach Jahren bis zum Jahr 2025)? 16. Wo und nach welchem Modell wird die flexible Arbeitszeit durchgeführt und welche Erfahrungen wurden damit gemacht (bitte aufschlüsseln nach Tagesdienst bzw. Wechselschichtdienst )? 17. Wie wurden die seit dem Jahr 1991 beschlossenen Angestelltenprogramme im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei jeweils umgesetzt und wie viele Angestellte und Arbeiter sind derzeit beschäftigt (bitte aufgeteilt auf die in Frage 1 genannten Polizeidienststellen angeben )? Wie haben sich die Zahlen seit 1991 entwickelt? Wie viele gehen bis 2016 in Rente und bekommen die Dienststellen dafür Ersatz? 18. Wie viele Frauen bekleiden bei der Polizei Führungspositionen (bitte aufgeschlüsselt nach gehobenem/höherem Dienst und Angestellten)? 19. Wie viele Frauen befinden sich derzeit im Mutterschutz? Wie viele Frauen und Männer befinden sich in Elternzeit? Wurden die Beamtinnen und Beamten bei ihren Dienststellen für die Zeit der Abwesenheit ersetzt bzw. wie viele wurden nicht ersetzt? 20. Wie viele Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte gehen einem genehmigten Zweitjob nach? Altersstruktur, Dienstunfähigkeit 21. Wie hoch ist das jeweilige Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten insgesamt sowie aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt? Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung angesichts der Anhebung der Altersgrenze in § 208 des Landebeamtengesetzes in den kommenden 15 Jahren? 22. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten im Wechselschichtdienst insgesamt sowie aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt? 23. Wie hat sich die Zahl der dienstunfähigen sowie der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen)? 24. Wie groß war der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2012 insgesamt sowie aufgeteilt nach Altersstufen (z. B. in Zehnjahresschritten) absolut wie prozentual? 25. Wie hat sich der Krankenstand in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Wie haben sich die Krankenstände, aufgeschlüsselt nach Kurzzeiterkrankungen und Langzeiterkrankungen , in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 26. Welche Auswirkungen auf den Krankenstand bzw. auf die Zahl der dienstunfähigen und eingeschränkt dienstfähigen Beamten erwartet die Landesregierung durch die Anhebung der Altersgrenze in § 208 des Landesbeamtengesetzes? Überstunden, besondere Belastungen 27. Wie viele Überstunden sind im Jahr 2012 (inklusive der Vorträge aus den Vorjahren) insgesamt sowie aufgeteilt nach Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie aufgeteilt nach Polizeiwachen , Polizeiinspektionen, Polizeidirektionen, Verwaltung in den Polizeipräsidien, Kriminalinspektionen und Kriminaldirektionen, der Bereitschaftspolizei an den jeweiligen 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Standorten, des Landeskriminalamtes, Landespolizeischule/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, und des Wasserschutzpolizeiamtes und dessen jeweiligen Dienststellen, der Zentralstelle für Polizeitechnik, der Autobahnpolizei in den jeweiligen Dienststellen sowie der Polizei-Hubschrauberstaffel zu verzeichnen? Wie viele Überstunden sind im Vergleich im Jahr 2011 angefallen und, falls es hier große Abweichungen gab, aus welchem Grund? 28. Was plant die Landesregierung, um die angefallenen Überstunden abzubauen bzw. auszugleichen ? Wie soll der Anfall von Überstunden in der Zukunft gesenkt werden? 29. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Wechselwirkung von Überstunden zu Krankenstand und „Stimmung“ innerhalb der Polizei? 30. Wie hoch sind die Belastungen der Polizei (Einsatzstunden, Verletzungen etc.) durch Einsätze bei Fußballspielen, aufgeteilt nach den einzelnen Ligen? 31. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für diese Einsätze? 32. Verfolgt die Landesregierung ihre ursprünglichen Pläne bezüglich einer Beteiligung der Fußballvereine an Polizeieinsätzen im Rahmen der Einführung eines „Eventeuros“ weiter? 33. Wie hoch waren die Belastungen der Polizei durch Einsätze bei Großveranstaltungen bzw. Demonstrationen (z. B. Nature One, Rock am Ring, 1.-Mai-Kundgebungen, rechts- bzw. linksextremistische Demonstrationen usw.) in den vergangenen fünf Jahren? Gewalt gegen Polizisten 34. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten gegen Polizisten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 35. Was unternimmt die Landesregierung, um der Gewalt gegen Polizisten zu begegnen? 36. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften zu einer effektiveren Ahndung von Gewalt gegen Polizisten führen würden? Verschiedenes 37. Wie weit sind die maximalen Anfahrtswege im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Polizeidienststellen in Rheinland-Pfalz (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Dienststellen)? 38. Kann gewährleistet werden, dass während des Wechselschichtdienstes jede Polizeidienststelle des Landes ständig mit mindestens zwei Beamtinnen/Beamten besetzt ist? Wie oft kommt es vor, dass bei einem Einsatz nur noch eine Polizeibeamtin/ein Polizeibeamter auf der Polizeiinspektion/Wache zurückbleibt? 39. Inwieweit lässt die personelle Situation bei der Polizei auch präventives Engagement, bspw. in Schulen, zu? 3 Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben der Chefin der Staatskanzlei vom 9. Dezember 2013 – wie folgt beantwortet: Allgemeine Personalsituation 1. Wie ist die durchschnittliche, tatsächliche (reale) Verfügungsstärke zum Stichtag 1. Oktober 2013 der rheinland-pfälzischen Polizeidienststellen  insgesamt sowie aufgeteilt nach – Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie – nach Polizeiwachen, Polizeiinspektionen, Polizeidirektionen, Verwaltung in den Polizeipräsidien, Kriminalinspektionen und Kri- minaldirektionen, der Bereitschaftspolizei an den jeweiligen Standorten, des Landeskriminalamtes, Landespolizeischule/ Fachhochschule  für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, und des Wasserschutzpolizeiamtes und dessen jeweiligen Dienststellen, der Autobahnpolizei in den jeweiligen Dienststellen sowie der Polizei-Hubschrauberstaffel im Jahr 2013 im Vergleich zu den jeweiligen  stellenplanmäßigen Soll- und Ist-Stärken? Aus der Aufzählung soll auch hervorgehen, wie viele Beamtinnen und Beamte tatsächlich im Wechselschichtdienst eingesetzt sind.  Mitgezählt werden sollen nur Beamtinnen und Beamte, die tatsächlich in der jeweiligen Dienststelle im Berichtszeitraum dem Dienststellenleiter  zur Verrichtung des Dienstes in dieser Dienststelle zur Verfügung standen. Wie viele davon sind eingeschränkt dienstfähig  und wie viele davon können keinen Außendienst machen? Die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die wegen Beurlaubung und dauernder Dienstunfähigkeit nicht einsatzfähig sind, soll getrennt  aufgeführt werden. Aus der Aufstellung soll auch die Entwicklung der Zahlen in den vergangenen fünf Jahren hervorgehen. Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Mitteilung der Polizeibehörden und -einrichtungen stellt sich die Personalsituation in den Jahren 2008 bis zum 1. Oktober 2013 wie folgt dar: (S = Schutzpolizei, K = Kriminalpolizei) 4 2008: Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen PP Koblenz Sollstärke S 1 679,00 1 736,80 1 657,80 1 128 105 K 368,00 406,78 391,78 17 0 Gesamt 2 047,00 2 143,58 2 049,58 1 145 105 Orientierungsstärke S 1 705,92 K 400,05 Gesamt 2 105,97 PP Mainz Sollstärke S 1 062,00 1 033,25 980,50 746 46 K 316,00 295,75 281,50 13 1 Gesamt 1 378,00 1 329,00 1 262,00 759 47 Orientierungsstärke S 1 025,70 K 284,90 Gesamt 1 310,60 PP Rheinpfalz Sollstärke S 1 337,50 1 261,22 1 182,96 931 10 K 316,00 272,55 257,55 1 0 Gesamt 1 653,50 1 533,77 1 440,51 932 10 Orientierungsstärke S 1 251,76 K 315,86 Gesamt 1 567,62 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen PP Trier Sollstärke S 868,00 870,93 867,50 652 103 K 235,00 208,54 200,39 12 0 Gesamt 1 103,00 1 079,47 1 067,89 664 103 Orientierungsstärke S 846,70 K 213,16 Gesamt 1 059,86 PP Westpfalz Sollstärke S 753,75 794,91 815,31 577 85 K 218,00 190,71 196,24 0 0 Gesamt 971,75 985,62 1 011,55 577 85 Orientierungsstärke S 710,96 K 188,83 Gesamt 899,79 Bereitschaftspolizei Sollstärke S 1 341,00 1 193,77 883,77 0 0 K 0,00 0,00 0,00 0 0 Gesamt 1 341,00 1 193,77 883,77 0 0 Landeskriminalamt Sollstärke S 0,00 0,00 0,00 0 0 K 294,00 284,50 279,50 11 0 Gesamt 294,00 284,50 279,50 11 0 Landespolizeischule Sollstärke S 148,00 114,80 117,80 0 0 K 27,00 33,00 36,00 0 0 Gesamt 175,00 147,80 153,80 0 0 5 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Wasserschutzpolizei Sollstärke S 207,00 203,85 180,00 163 2 K 0,00 0,00 0,00 0 0 Gesamt 207,00 203,85 180,00 163 2 Zentralstelle für Polizeitechnik Sollstärke S 78,00 49,76 58,88 1 0 K 0,00 2,65 5,65 0 0 Gesamt 78,00 52,41 64,53 1 0 ISIM Sollstärke S 24,00 24,00 24,00 13 0 K 8,00 8,00 8,00 2 0 Gesamt 32,00 32,00 32,00 15 0 Gesamt Sollstärke S 7 498,25 7 283,29 6 768,52 4 211 351 K 1 782,00 1 702,48 1 656,60 56 1 Gesamt 9 280,25 8 985,77 8 425,12 4 267 352 Orientierungsstärke S 5 541,04 K 1 402,80 Gesamt 6 943,84 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 2009: Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen PP Koblenz Sollstärke S 1 661,00 1 748,43 1 674,68 1 177 72 K 380,00 420,48 398,48 15 0 Gesamt 2 041,00 2 168,90 2 073,15 1 192 72 Orientierungsstärke S 1 686,93 K 408,02 Gesamt 2 094,95 PP Mainz Sollstärke S 1 044,00 1 037,75 987,75 763 44 K 344,00 315,25 285,00 11 2 Gesamt 1 388,00 1 353,00 1 272,75 774 46 Orientierungsstärke S 1 025,70 K 284,90 Gesamt 1 310,60 PP Rheinpfalz Sollstärke S 1 319,50 1 265,84 1 217,07 924 5 K 334,00 302,88 293,58 1 0 Gesamt 1 653,50 1 568,72 1 510,64 925 5 Orientierungsstärke S 1 234,56 K 321,53 Gesamt 1 556,09 PP Trier Sollstärke S 850,00 878,58 865,49 649 97 K 244,00 215,48 200,91 12 0 Gesamt 1 094,00 1 094,06 1 066,40 661 97 7 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Orientierungsstärke S 839,32 K 218,84 Gesamt 1 058,16 PP Westpfalz Sollstärke S 735,75 780,85 792,90 559 75 K 225,00 197,46 201,24 14 0 Gesamt 960,75 978,31 994,14 573 75 Orientierungsstärke S 698,53 K 191,30 Gesamt 889,83 Bereitschaftspolizei Sollstärke S 1 452,00 1 240,38 893,38 0 0 K Gesamt 1 452,00 1 240,38 893,38 0 0 Landeskriminalamt Sollstärke S K 292,00 283,00 267,00 10 0 Gesamt 292,00 283,00 267,00 10 0 Landespolizeischule Sollstärke S 147,00 114,80 118,30 0 0 K 27,00 32,50 36,00 0 0 Gesamt 174,00 147,30 154,30 0 0 Wasserschutzpolizei Sollstärke S 207,00 201,90 182,00 165 2 K Gesamt 207,00 201,90 182,00 165 2 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Zentralstelle für Polizeitechnik Sollstärke S 78,00 48,40 60,50 1 0 K 0,00 2,65 8,65 0 0 Gesamt 78,00 51,05 69,15 1 0 ISIM Sollstärke S 32,00 32,00 32,00 14 0 K 10,00 10,00 10,00 1 0 Gesamt 42,00 42,00 42,00 15 0 Gesamt Sollstärke S 7 526,25 7 348,93 6 824,06 4 252 295 K 1 856,00 1 779,69 1 700,85 64 2 Gesamt 9 382,25 9 128,62 8 524,91 4 316 297 Orientierungsstärke S 5 485,04 K 1 424,59 Gesamt 6 909,63 2010: Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen PP Koblenz Sollstärke S 1 657,00 1 719,79 1 692,79 1 264 72 K 384,00 406,15 391,15 16 0 Gesamt 2 041,00 2 125,94 2 083,94 1 280 72 9 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Orientierungsstärke S 1 681,90 K 407,14 Gesamt 2 089,04 PP Mainz Sollstärke S 1 041,00 990,00 977,00 754 50 K 348,00 306,75 291,50 14 2 Gesamt 1 389,00 1 296,75 1 268,50 768 52 Orientierungsstärke S 1 030,57 K 288,61 Gesamt 1 319,18 PP Rheinpfalz Sollstärke S 1 315,50 1 259,18 1 235,36 924 18 K 338,00 306,90 300,15 1 1 Gesamt 1 653,50 1 566,08 1 535,51 925 19 Orientierungsstärke S 1 223,17 K 318,30 Gesamt 1 541,47 PP Trier Sollstärke S 846,00 881,51 879,24 654 105 K 248,00 212,06 204,78 11 0 Gesamt 1 094,00 1 093,57 1 084,02 665 105 Orientierungsstärke S 834,03 K 222,39 Gesamt 1 056,42 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen PP Westpfalz Sollstärke S 729,75 772,65 799,15 551 77 K 229,00 196,26 193,89 0 0 Gesamt 958,75 968,91 993,04 551 77 Orientierungsstärke S 691,69 K 200,73 Gesamt 892,42 Bereitschaftspolizei Sollstärke S 1 350,00 1 289,22 976,72 0 0 K Gesamt 1 350,00 1 289,22 976,72 0 0 Landeskriminalamt Sollstärke S K 292,00 285,75 274,75 11 0 Gesamt 292,00 285,75 274,75 11 0 Landespolizeischule Sollstärke S 147,00 114,50 115,50 0 0 K 27,00 30,00 32,00 0 0 Gesamt 174,00 144,50 147,50 0 0 Wasserschutzpolizei Sollstärke S 207,00 203,35 187,00 170 2 K Gesamt 207,00 203,35 187,00 170 2 11 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Zentralstelle für Polizeitechnik Sollstärke S 78,00 46,25 58,75 1 0 K 0,00 3,70 13,70 0 0 Gesamt 78,00 49,95 72,45 1 0 ISIM Sollstärke S 30,00 30,00 30,00 15 0 K 14,00 14,00 14,00 0 0 Gesamt 44,00 44,00 44,00 15 0 Gesamt Sollstärke S 7 401,25 7 306,45 6 951,51 4 333 324 K 1 880,00 1 761,57 1 715,92 53 3 Gesamt 9 281,25 9 068,02 8 667,42 4 386 327 Orientierungsstärke S 5 461,36 K 1 437,17 Gesamt 6 898,53 2011: Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen PP Koblenz Sollstärke S 1 653,00 1 713,34 1 702,34 1 292 57 K 384,00 418,43 405,43 17 0 Gesamt 2 037,00 2 131,76 2 107,76 1 309 57 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Orientierungsstärke S 1 675,62 K 418,34 Gesamt 2 093,96 PP Mainz Sollstärke S 1 041,00 965,50 977,75 723 53 K 348,00 291,75 299,25 16 2 Gesamt 1 389,00 1 257,25 1 277,00 739 55 Orientierungsstärke S 1 043,21 K 285,93 Gesamt 1 329,14 PP Rheinpfalz Sollstärke S 1 312,75 1 256,26 1 273,53 790 18 K 338,00 313,59 298,34 1 0 Gesamt 1 650,75 1 569,84 1 571,87 791 18 Orientierungsstärke S 1 223,16 K 318,30 Gesamt 1 541,46 PP Trier Sollstärke S 846,00 868,41 895,69 660 96 K 248,00 222,72 214,34 12 0 Gesamt 1 094,00 1 091,13 1 110,03 672 96 Orientierungsstärke S 826,76 K 223,49 Gesamt 1 050,25 13 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen PP Westpfalz Sollstärke S 725,75 751,04 744,65 528 80 K 229,00 201,23 192,73 14 0 Gesamt 954,75 952,26 937,38 542 80 Orientierungsstärke S 695,64 K 205,13 Gesamt 900,77 Bereitschaftspolizei Sollstärke S 1 450,00 1 276,44 958,44 0 0 K Gesamt 1 450,00 1 276,44 958,44 0 0 Landeskriminalamt Sollstärke S K 292,00 270,25 256,25 10 0 Gesamt 292,00 270,25 256,25 10 0 Landespolizeischule Sollstärke S 147,00 110,25 112,25 0 0 K 27,00 31,00 31,00 0 0 Gesamt 174,00 141,25 143,25 0 0 Wasserschutzpolizei Sollstärke S 207,00 198,10 186,00 169 0 K Gesamt 207,00 198,10 186,00 169 0 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Zentralstelle für Polizeitechnik Sollstärke S 71,00 47,70 55,70 1 0 K 0,00 3,70 7,70 0 0 Gesamt 71,00 51,40 63,40 1 0 ISIM Sollstärke S 31,00 31,00 31,00 15 0 K 15,00 15,00 15,00 0 0 Gesamt 46,00 46,00 46,00 15 0 Gesamt Sollstärke S 7 484,50 7 218,03 6 937,35 4 178 304 K 1 881,00 1 767,66 1 720,03 70 2 Gesamt 9 365,50 8 985,69 8 657,38 4 248 306 Orientierungsstärke S 5 464,39 K 1 451,19 Gesamt 6 915,58 2012: PP Koblenz Sollstärke S 1 653,00 1 727,35 1 690,35 1 236 54 K 384,00 409,78 393,53 15 0 Gesamt 2 037,00 2 137,13 2 083,88 1 251 54 Orientierungsstärke S 1 674,13 K 415,02 Gesamt 2 089,15 15 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen PP Mainz Sollstärke S 1 041,00 1 019,25 1 035,25 747 50 K 348,00 283,25 263,00 18 2 Gesamt 1 389,00 1 302,50 1 298,25 765 52 Orientierungsstärke S 1 038,18 K 295,72 Gesamt 1 333,90 PP Rheinpfalz Sollstärke S 1 309,75 1 242,68 1 214,16 968 34 K 338,00 305,54 297,19 1 0 Gesamt 1 647,75 1 548,22 1 511,34 969 34 Orientierungsstärke S 1 214,78 K 320,06 Gesamt 1 534,84 PP Trier Sollstärke S 841,00 852,59 852,78 645 95 K 248,00 227,98 223,98 14 0 Gesamt 1 089,00 1 080,57 1 076,76 659 95 Orientierungsstärke S 826,76 K 223,49 Gesamt 1 050,25 PP Westpfalz Sollstärke S 725,75 732,38 751,15 528 71 K 229,00 185,85 180,35 13 0 Gesamt 954,75 918,23 931,50 541 71 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Orientierungsstärke S 695,64 K 205,13 Gesamt 900,77 Bereitschaftspolizei Sollstärke S 1 386,00 1 287,30 986,15 0 0 K Gesamt 1 386,00 1 287,30 986,15 0 0 Landeskriminalamt Sollstärke S K 292,00 273,25 257,25 10 0 Gesamt 292,00 273,25 257,25 10 0 Landespolizeischule Sollstärke S 146,00 106,90 103,40 0 0 K 28,00 31,00 32,00 0 0 Gesamt 174,00 137,90 135,40 0 0 Wasserschutzpolizei Sollstärke S 207,00 196,00 181,00 165 1 K Gesamt 207,00 196,00 181,00 165 1 Zentralstelle für Polizeitechnik Sollstärke S 95,00 55,50 46,50 7 0 K 0,00 0,00 7,00 0 0 Gesamt 95,00 55,50 53,50 7 0 17 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen ISIM Sollstärke S 31,00 31,00 31,00 15 0 K 12,00 12,00 12,00 0 0 Gesamt 43,00 43,00 43,00 15 0 Gesamt Sollstärke S 7 435,50 7 250,95 6 891,74 4 310 305 K 1 879,00 1 728,64 1 666,29 71 2 Gesamt 9 314,50 8 979,59 8 558,03 4 381 307 Orientierungsstärke S 5 449,49 K 1 459,42 Gesamt 6 908,91 1. Oktober 2013: PP Koblenz Sollstärke S 1 703,00 1 721,23 1 715,73 1 279 44 K 384,00 393,17 383,17 17 0 Gesamt 2 087,00 2 114,40 2 098,90 1 296 44 Orientierungsstärke S 1 656,98 K 412,86 Gesamt 2 069,84 PP Mainz Sollstärke S 1 005,00 1 053,25 1 077,75 778 49 K 348,00 291,50 273,50 28 3 Gesamt 1 353,00 1 344,75 1 351,25 806 52 Orientierungsstärke S 1 051,70 K 301,05 Gesamt 1 352,75 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen PP Rheinpfalz Sollstärke S 1 233,75 1 246,00 1 225,63 975 25 K 338,00 297,55 284,55 0 0 Gesamt 1 571,75 1 543,55 1 510,18 975 25 Orientierungsstärke S 1 214,68 K 296,12 Gesamt 1 510,80 PP Trier Sollstärke S 888,00 854,08 859,08 620 93 K 248,00 219,67 212,67 14 0 Gesamt 1 136,00 1 073,75 1 071,75 634 93 Orientierungsstärke S 830,06 K 225,91 Gesamt 1 055,97 PP Westpfalz Sollstärke S 740,75 744,94 761,05 553 26 K 229,00 196,10 190,10 14 0 Gesamt 969,75 941,04 951,15 567 26 Orientierungsstärke S 709,20 K 201,13 Gesamt 910,33 Bereitschaftspolizei Sollstärke S 1 382,00 1 333,13 1 002,89 0 0 K Gesamt 1 382,00 1 333,13 1 002,89 0 0 19 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Landeskriminalamt Sollstärke S K 292,00 282,75 261,75 11 0 Gesamt 292,00 282,75 261,75 11 0 Landespolizeischule Sollstärke S 146,00 112,60 117,10 0 0 K 28,00 35,00 35,00 0 0 Gesamt 174,00 147,60 152,10 0 0 Wasserschutzpolizei Sollstärke S 207,00 184,60 176,00 159 3 K Gesamt 207,00 184,60 176,00 159 3 Zentralstelle für Polizeitechnik Sollstärke S 95,00 50,85 51,85 6 0 K 0,00 4,80 6,80 0 0 Gesamt 95,00 55,65 58,65 6 0 ISIM Sollstärke S 31,00 28,50 28,50 15 0 K 12,00 12,00 12,00 0 0 Gesamt 43,00 40,50 40,50 15 0 Gesamt Sollstärke S 7 431,50 7 329,17 7 015,58 4 385 240 K 1 879,00 1 732,54 1 659,54 84 3 Gesamt 9 310,50 9 061,71 8 675,12 4 469 243 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ Soll-/Orientie- Iststärke Verfügungs- Anzahl der Polizistin- Anzahl der Polizis- -einrichtung rungsstärke bzw. Ein- nen und Polizisten im tinnen und Polizisten, satzstärke Wechselschichtdienst die wegen Beurlau- (WSD) einschließlich bung, längerfristiger der Polizeikräfte, die Abwesenheit (ein Monat zur Unterstützung und mehr), Elternzeit des WSD zur und dienstunfähiger Verfügung stehen Erkrankung nicht zur Verfügung stehen Orientierungsstärke S 5 462,62 K 1 437,07 Gesamt 6 899,69 21 Die Entwicklung der Personalsituation bei den Polizeiinspektionen, Polizeiwachen, Polizeiautobahnstationen, Wasserschutzpolizeistationen und sonstigen Organisationseinheiten kann der Anlage 1 entnommen werden. Anmerkungen zu den Begriffen „Sollstärke“, „Orientierungsstärke“, „Iststärke“ sowie „Verfügungs- bzw. Einsatzstärke“: Sollstärke: Die Sollstärke wird bestimmt durch die vom Haushaltsgesetzgeber festgelegte Anzahl der im Stellenplan veranschlagten Planstellen (für Beamtinnen und Beamten) und Stellen (für Beschäftigte) der Polizeibehörden und -einrichtungen. Sie umfasst daher die Anzahl der besetzbaren (besetzte und unbesetzte) Planstellen bzw. Stellen und bildet die Grundlage der Stellenplanbewirtschaftung (Einstellungen/Beförderungen usw.), den Gestaltungsrahmen der Exekutive. Allerdings ist der Begriff der Sollstärke im Polizeibereich weniger gebräuchlich, da keine klassische Personalbedarfsberechnung stattfindet , sondern das vorhandene Personal nach belastungsorientierten Bemessungszahlen (siehe unten – Orientierungsstärke) auf die einzelnen Dienststellen verteilt wird. Orientierungsstärke: Die Orientierungsstärke ist ein Zielwert, der nur für die Polizeipräsidien gilt. Er basiert auf den Berechnungen der Arbeitsgruppe „Personalzumessungsmodell“ (PZM) und trägt dem Belastungsgrad der jeweiligen Dienststelle Rechnung. Die Orientierungsstärke wird nach Zeitfaktoren und sogenannten „harten Daten“ jährlich neu berechnet. Sie kann über oder unter der Sollstärke liegen. Iststärke: Die Iststärke ist eine variable Größe; sie hat alle Bediensteten zu erfassen, die den Dienststellen stellenplanmäßig zugeordnet sind und infolgedessen auch auf einer Plan-/Stelle geführt werden. Die Iststärke liegt in der Regel unter der Soll-/Orientierungsstärke. Beamtinnen und Beamte, die wegen längerfristiger Abwesenheit ohne Besoldung auf einer Leerstelle geführt werden, zählen nicht zum „Personal-Ist“. Das „Personal-Ist“ wird nach Arbeitszeitanteilen (Vollzeitäquivalenten [VZÄ] – siehe unten) bemessen. Verfügungs- bzw. Einsatzstärke: Die Verfügungs- bzw. Einsatzstärke (veraltet: tatsächliche Einsatzstärke) ist wie die Iststärke eine variable Größe. Sie erfasst alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen Einsatz herangezogen werden können und kann nach Kopfzahlen oder nach Arbeitszeitanteilen (VZÄ) bemessen werden. Bei der Bemessung nach Kopfzahlen werden Teilzeitkräfte voll mitgezählt; bei der Bemessung nach Arbeitszeitanteilen werden Teilzeitkräfte lediglich im Umfang ihrer festgelegten Arbeitszeit zugeordnet. Vollzeitäquivalent (VZÄ): Ein VZÄ ist keine Stärke als solche, sondern eine Kennzahl. Sie drückt den Zeitwert aus, den eine Vollzeit-Arbeitskraft (Vollzeit = 100 Prozent Beschäftigungsgrad) innerhalb eines vergleichbaren Zeitraums (Tag, Woche, Monat, Jahr) erbringt. Ein Zusammenschluss von Einsatzkräften (Schichtstärke/Zugstärke/Dienststellenstärke) setzt sich oft aus personellen Ressourcen mit unterschiedlichem Beschäftigungsgrad zusammen. Um die zeitliche Arbeitsleistung der Gruppe auszudrücken, gelangt der Vergleichswert VZÄ zur Anwendung. Zwei Kräfte mit je 50 Prozent Beschäftigungsgrad ergeben die Arbeitsleistung von einer VZÄ. Der Ausdruck VZÄ bildet somit eine etablierte und standardisierte Vergleichsgröße. Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2. Nach welchen Kriterien errechnet sich die Sollstärke? Wie hat sich die Sollstärke bei den in Frage 1 genannten Dienststellen in den letzten fünf Jahren ent-wickelt? Ausgehend von der in den Anmerkungen in der Antwort zur Frage 1 erläuterten Sollstärke stellt die Orientierungsstärke die maßgebliche Bezugsgröße hinsichtlich der personellen Ausstattung der Polizeipräsidien dar. Die Arbeitsgruppe „Personalzumessungsmodell “ (AG PZM) berechnet alljährlich, wie das vorhandene Personal bei den Polizeipräsidien möglichst gerecht und ausgewogen , bezogen auf die jeweilige Arbeitsbelastung, verteilt werden könnte. Das Verfahren beruht auf den statistischen Werten des jeweiligen Vorjahres und basiert bei der Schutzpolizei hauptsächlich auf der Verkehrsunfallstatistik sowie auf der Polizeilichen Kriminalstatistik unter Berücksichtigung von Zeitfaktoren; bei der Kriminalpolizei sind überwiegend die jeweiligen Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik die maßgebenden Indikatoren. Für weitere Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Für den Wechselschichtdienst wird der Personalbedarf nach einer im Jahr 2001 unter Berücksichtigung eines Gutachtens der Wirtschaftsberatungs -AG Düsseldorf (WIBERA) entwickelten Methode „Vierundzwanzig plus x“ berechnet. Danach sind zur Gewährleistung einer ganzjährigen Rund-um-die Uhr-Besetzung einer Funktionsstelle sechs Personalstellen erforderlich. Daraus folgt, dass für die am niedrigsten belastete Polizeiinspektion bzw. Polizeiautobahnstation der Personalkörper für den Wechselschichtdienst mit vier mal sechs Beamtinnen oder Beamten zu bemessen ist. Ansatzweise gleich erfolgen auch die Berechnungen für die Polizeiwachen. Für die übrigen Polizeibehörden und -einrichtungen erfolgt die Festsetzung der Sollstärke nach kritischer Bewertung des jeweiligen Aufgabenvolumens und den insgesamt im Haushaltsplan für Schutz- und Kriminalpolizei von dem Landesgesetzgeber bereitgestellten Planstellen. Bei der Bereitschaftspolizei ist als zusätzliche Besonderheit zu beachten, dass eine personelle Mindeststärke gemäß dem Verwaltungsabkommen mit dem Bund vorzuhalten ist. Neue Stellen, insbesondere im Tarifbereich, werden grundsätzlich nach Schwerpunktbereichen wie z. B. zur Optimierung der Verbrechensbekämpfung landesweit zugewiesen. Die Entwicklung der Soll-/Orientierungsstärke von Schutz- (S) und Kriminalpolizei (K) stellt sich für die Jahre 2008 bis 2013 wie folgt dar: Polizeibehörde/ 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -einrichtung PP Koblenz Soll S 1 679,00 1 661,00 1 657,00 1 653,00 1 653,00 1 703,00 K 368,00 380,00 384,00 384,00 384,00 384,00 Gesamt 2 047,00 2 041,00 2 041,00 2 037,00 2 037,00 2 087,00 Orientierung S 1 705,92 1 686,93 1 681,90 1 675,62 1 674,13 1 656,98 K 400,05 408,02 407,14 418,34 415,02 412,86 Gesamt 2 105,97 2 094,95 2 089,04 2 093,96 2 089,15 2 069,84 PP Mainz Soll S 1 062,00 1 044,00 1 041,00 1 041,00 1 041,00 1 005,00 K 316,00 344,00 348,00 348,00 348,00 348,00 Gesamt 1 378,00 1 388,00 1 389,00 1 389,00 1 389,00 1 353,00 Orientierung S 1 025,70 1 025,70 1 030,57 1 043,21 1 038,18 1 051,70 K 284,90 284,90 288,61 285,93 295,72 301,05 Gesamt 1 310,60 1 310,60 1 319,18 1 329,14 1 333,90 1 352,75 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -einrichtung PP Rheinpfalz Soll S 1 337,50 1 319,50 1 315,50 1 312,75 1 309,75 1 233,75 K 316,00 334,00 338,00 338,00 338,00 338,00 Gesamt 1 653,50 1 653,50 1 653,50 1 650,75 1 647,75 1 571,75 Orientierung S 1 251,76 1 234,56 1 223,17 1 223,16 1 214,78 1 197,24 K 315,86 321,53 318,30 318,30 320,06 296,12 Gesamt 1 567,62 1 556,09 1 541,47 1 541,46 1 534,84 1 493,36 PP Trier Soll S 868,00 850,00 846,00 846,00 841,00 888,00 K 235,00 244,00 248,00 248,00 248,00 248,00 Gesamt 1 103,00 1 094,00 1 094,00 1 094,00 1 089,00 1 136,00 Orientierung S 846,70 839,32 834,03 826,76 826,76 831,06 K 213,16 218,84 222,39 223,49 223,49 225,91 Gesamt 1 059,86 1 058,16 1 056,42 1 050,25 1 050,25 1 056,97 PP Westpfalz Soll S 753,75 735,75 729,75 725,75 725,75 740,75 K 218,00 225,00 229,00 229,00 229,00 229,00 Gesamt 971,75 960,75 958,75 954,75 954,75 969,75 Orientierung S 710,96 698,53 691,69 695,64 695,64 709,20 K 188,83 191,30 200,73 205,13 205,13 201,13 Gesamt 899,79 889,83 892,42 900,77 900,77 910,33 Bereitschaftspolizei Soll S 1 341,00 1 452,00 1 350,00 1 450,00 1 386,00 1 331,00 K Gesamt 1 341,00 1 452,00 1 350,00 1 450,00 1 386,00 1 331,00 Landeskriminalamt Soll S K 294,00 292,00 292,00 292,00 292,00 292,00 Gesamt 294,00 292,00 292,00 292,00 292,00 292,00 LPS/ FHöV – FB Polizei – Soll S 148,00 147,00 147,00 147,00 146,00 146,00 K 27,00 27,00 27,00 27,00 28,00 28,00 Gesamt 175,00 174,00 174,00 174,00 174,00 174,00 Wasserschutzpolizeiamt Soll S 207,00 207,00 207,00 207,00 207,00 207,00 K Gesamt 207,00 207,00 207,00 207,00 207,00 207,00 23 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Polizeibehörde/ 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -einrichtung Zentralstelle für Polizeitechnik Soll S 78,00 78,00 78,00 71,00 95,00 95,00 K Gesamt 78,00 78,00 78,00 71,00 95,00 95,00 Lagezentrum + ISIM Pol.-Abt. Soll S 24,00 32,00 30,00 31,00 31,00 31,00 K 8,00 10,00 14,00 15,00 12,00 12,00 Gesamt 32,00 42,00 44,00 46,00 43,00 43,00 Gesamt Soll S 7 498,25 7 526,25 7 401,25 7 484,50 7 435,50 7 380,50 K 1 782,00 1 856,00 1 880,00 1 881,00 1 879,00 1 879,00 Gesamt 9 280,25 9 382,25 9 281,25 9 365,50 9 314,50 9 259,50 Orientierung S 5 541,04 5 485,04 5 461,36 5 464,39 5 449,49 5 446,18 K 1 402,80 1 424,59 1 437,17 1 451,19 1 459,42 1 437,07 Gesamt 6 943,84 6 909,63 6 898,53 6 915,58 6 908,91 6 883,25 Die Entwicklung der Soll-/Orientierungsstärke bei den Polizeiinspektionen, Polizeiwachen und sonstigen Organisationseinheiten kann der Anlage 2 entnommen werden. 3. Nach welchem Schlüssel werden die Personalzuweisungen an die einzelnen Dienststellen vorgenommen, sind Änderungen vorgesehen  und wenn ja, mit welcher Begründung? Die Personalzuweisungen für den Polizeieinzeldienst orientieren sich maßgeblich an den Empfehlungen der AG PZM. Dabei steht die Erreichung der durch die Arbeitsgruppe errechneten Orientierungsstärken bei allen Polizeipräsidien mit einem nahezu einheitlichen Deckungsgrad im Vordergrund. Daneben werden strukturelle Unterschiede wie der Anteil der eingeschränkt dienstfähigen Polizeibeamtinnen und -beamte, die unausgewogene Altersstruktur mit den sich für den Wechselschichtdienst ergebenden Folgen und die inhomogene Geschlechterstruktur bei der Personalzuweisung berücksichtigt. Insoweit wird auch weiterhin an der bisher praktizierten Personalzuweisung zu den Polizeipräsidien Trier und Westpfalz von jüngeren, für die Polizeipräsidien eingestellten Beamtinnen und Beamten sowie dienst- und lebensälteren Beamtinnen und Beamten festgehalten. Damit wird sowohl dienst- und lebensälteren Beamtinnen und Beamten eine heimatnahe Verwendung ermöglicht als auch ein Beitrag zur Verbesserung der inhomogenen Personalstrukturen geleistet . Auch in den kommenden Jahren wird dieses Verfahren zur Anwendung kommen, bis der Kreis der landesweit eingestellten , dienst- und lebensälteren Versetzungsbewerberinnen und -bewerber erschöpft ist. Bei der in die Zukunft gerichteten Personalzuweisung finden überdies die regulären Ruhestandsversetzungen und sonstigen Abgänge Berücksichtigung. Im Zuge der ständigen Anpassung des Systems zur Berechnung der Orientierungsstärken der AG PZM wurden in diesem Jahr erstmals die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zur Optimierung der Polizeiorganisation mit in die Berechnung einbezogen. Zudem wurden zum diesjährigen Versetzungstermin am 1. Oktober die Zumessungsberechnungen auf Vollzeitäquivalente umgestellt, um dem Faktor der familiär bedingten Personalausfälle stärker Rechnung zu tragen. Weitere Anpassungen sind zukünftig im Bereich der Kriminalpolizei beabsichtigt. Hier erarbeitet die AG PZM vor dem Hintergrund der im Zuge der Optimierung der Polizeiorganisation erfolgten Neustrukturierung der Kriminalpolizei derzeit eine Neuausrichtung der belastungsorientierten Personalverteilung. Für die übrigen Polizeibehörden und -einrichtungen erfolgen die Personalzuweisungen in erster Linie im Hinblick auf die Ruhestands - und unvorhergesehenen Abgänge, wobei der Personalbestand des Vorjahres die Basis für die erforderliche Personalzuweisung bildet. Die Höhe wird dabei durch den Deckungsgrad der Orientierungsstärken bei den Polizeipräsidien beeinflusst. 4. Inwieweit finden die Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik Berücksichtigung in der Personalzumessung? Die für die Personalzumessung bei den Polizeipräsidien maßgeblichen Orientierungsstärken werden auf Grundlage des jeweiligen Belastungsvolumens der Polizeidienststellen berechnet. Das konkrete Belastungsvolumen errechnet sich durch die Multiplikation von Fallzahlen mit den jeweiligen (Bearbeitungs-)Zeitfaktoren. 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Für den Bereich der Schutzpolizei zählen zu diesen Fallzahlen die nach Unfallkategorien differenzierten Verkehrsunfälle, die Verkehrsunfallfluchten sowie die abschließend bearbeiteten Delikte der Polizeilichen Kriminalstatistik (Straftatenobergruppen). Diese Pakete werden nach dem jeweils angenommenen Bearbeitungszeitaufwand berechnet, der auch die zeitlichen Aufwandsunterschiede zwischen Stadt- und Landinspektionen berücksichtigt. Nicht dazu gehören Verkehrsstraftaten. Für den Bereich der Kriminalpolizei werden ebenfalls die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Delikte (Straftatenobergruppen) sowie die Bearbeitung von Leichensachen und Vermisstenfällen mit entsprechenden Zeitfaktoren herangezogen. Durch die Nutzung von durchschnittlichen Mehrjahresbelastungen (Fünfjahreszeitraum) werden saisonale Schwankungen, auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik, ausgeglichen. 5. Wie viele unterschiedliche Schichtdienstsysteme gibt es bei der Polizei Rheinland-Pfalz? Innerhalb der Polizei Rheinland-Pfalz finden eine Vielzahl unterschiedlicher Schichtdienstmodelle Anwendung. Nahezu jede der 72 Polizeiinspektionen, 14 Polizeiwachen und acht Polizeiautobahnstationen praktiziert ein eigenes Modell. Teilweise unterscheiden sich die Schichtdienstmodelle nur in Detailfragen. Grundsätzlich sind die Polizeibeamtinnen und -beamten im Wechselschichtdienst in fünf Dienstgruppen organisiert, wobei der Dienst voll- oder teilflexibel gestaltet wird. Näheres zu den im polizeilichen Wechselschichtdienst praktizierten Arbeitszeitmodellen ergibt sich aus der Antwort zur Frage 16. 6. Gibt es bzgl. der Schichtdienstsysteme eine Rahmendienstanweisung, an der diese ausgerichtet sein müssen, oder sind die Systeme aus der Mitarbeiterschaft heraus entwickelt worden? Die jeweiligen Modelle werden zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Leitung der jeweiligen Polizeidienststelle und der jeweiligen Personalvertretung vereinbart. Eine übergeordnete Rahmendienstanweisung besteht nicht. Für jede schichtdienstverrichtende Dienststelle existiert eine entsprechende Dienstvereinbarung. 7. Welche gesundheitsfördernden Elemente wurden in den Schichtdienstsystemen berücksichtigt? Welche Belastungsausgleiche werden sichergestellt bzw. gewährleistet? Welche Präventivmaßnahmen werden angeboten? Wie viele Dienstsportstunden wurden 2012 geleistet , wie viele davon in der Freizeit? Ist es im regulären Dienst noch möglich, Dienstsport zu leisten, ohne dass die reguläre Dienstgruppe  verstärkt werden muss? Vor dem Hintergrund der Vielzahl differierender Schichtdienstmodelle sind auch die gesundheitsfördernden Elemente in den Schichtdienstsystemen unterschiedlich ausgeprägt. Ein Abgleich der Schichtdienstmodelle mit neuesten arbeits- und gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen zur Gestaltung der Schichtarbeit ist im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des Behördlichen Gesundheitsmanagements in der Polizei (BGM) eingeleitet. Bereits heute werden im Rahmen des BGM, das auf Basis des Rahmenkonzepts der Landesregierung „Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung“ aus dem Jahr 2006 seit mehreren Jahren in der rheinland-pfälzischen Polizei etabliert ist, u. a. speziell auf den Wechselschichtdienst ausgerichtete Präventionsmaßnahmen zum Belastungsausgleich und zur Förderung der Gesundheit von Beamtinnen und Beamten des Wechselschichtdienstes angeboten. Dazu zählen Fachvorträge, Workshops und Gesundheitszirkel zu gesundheitsrelevanten Themen des Wechselschichtdienstes, z. B. zum Schlaf- und Ernährungsverhalten, genauso wie das Seminar „Gesundheitsorientierte Stressbewältigung“ der Landespolizeischule. Im Rahmen des Dienstsports wurde der Anteil an Gesundheits - und Präventionssport ausgebaut. Seit dem 1. Juli 2012 werden die geleisteten Dienstsportstunden in dem integrierten polizeilichen Bildungsmanagementsystem „POLIZEI-ONLINE“ erfasst. Insofern können genaue Angaben lediglich über den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 gemacht werden. Danach wurden in diesem Zeitraum 50 117 Stunden Dienstsport geleistet. Dienstsport wird grundsätzlich im Dienst geleistet und ist insoweit auch Dienstzeit. Lediglich die Teilnahme an Dienstsportangeboten, die über die Vier-Stunden-Grenze pro Monat hinausgeht, wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Darüber hinaus wird die sportliche Betätigung in der Freizeit nicht erfasst. Bereits in der Vergangenheit war es erforderlich, bei Teilnahme am Dienstsport die Mindeststärken im Wechselschichtdienst einzuhalten . Insbesondere bei fest eingeplanten Überlappungszeiten oder sogenannten Tagesergänzungsdiensten war und ist es möglich , die Dienstsportteilnahme ohne Kräfteausgleich in den Dienstschichten zu realisieren. Ein Anteil von 70 Prozent der Dienstsportteilnehmerinnen und -teilnehmer aus dem Bereich der Schutzpolizei ist dem Wechselschichtdienst zuzuordnen. Der Anteil des Wechselschichtdienstes an der Gesamtpersonalstärke der Schutzpolizei entspricht rund 60 Prozent. 8. Werden die Schichtdienstsysteme unter Berücksichtigung einer dienststellen- und persönlichkeitsbezogenen Belastungsbeurteilung entwickelt ? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: Welche Belastungsparameter werden hier zugrunde gelegt? Die Schichtdienstsysteme berücksichtigen regelmäßig dienststellen- und persönlichkeitsbezogene Belastungsfaktoren. Zu den dienststellenbezogenen Belastungsfaktoren zählen insbesondere die Einsatzbelastung, zeitliche Aspekte (Wochentage) oder lagebezoge- 25 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode ne Komponenten wie Sondereinsätze und Volksfeste. Der persönlichkeitsbezogenen Belastungssituation wird u. a. durch die Flexibilisierung der Schichtdienstmodelle Rechnung getragen. 9. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den letzten zehn Jahren aus dem Wechselschichtdienst umgesetzt und mit anderen Aufgaben  betraut worden, ohne dass sie für den Wechselschichtdienst nicht mehr einsatzfähig waren? Inwieweit wurden sie durch andere Beamtinnen und Beamte ersetzt, in welche Funktionen wurden sie umgesetzt? In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 915 Beamtinnen und Beamte aus dem Wechselschichtdienst umgesetzt und mit anderen Aufgaben betraut, ohne dass sie für den Wechselschichtdienst nicht mehr einsatzfähig waren. Polizeibehörde/ -einrichtung 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 PP Koblenz 41 22 42 25 53 19 15 10 25 25 20 PP Mainz 9 21 24 17 25 12 18 15 17 10 12 PP Rheinpfalz 24 25 17 23 20 16 16 21 8 18 11 PP Trier 6 6 11 11 21 7 6 19 6 13 13 PP Westpfalz 4 6 9 6 12 5 12 18 11 9 13 Wasserschutzpolizeiamt 0 2 1 2 0 5 0 2 2 0 1 Gesamt 84 82 104 84 131 64 67 85 69 75 70 Umsetzungen aus dem Wechselschichtdienst werden regelmäßig im Rahmen des jährlichen Personalersatzes kompensiert. In begründeten Fällen kann aber auch eine interne Personalzuweisung aus anderen Funktionsbereichen der jeweiligen Dienststelle in Frage kommen. Die aus dem Wechselschichtdienst herausgelösten Beamtinnen und Beamten wurden insbesondere in den örtlichen Fahndungseinheiten, in Projektgruppen im Rahmen neuer Schwerpunktbildungen, aber auch im Bezirksdienst eingesetzt. 10. Für welche Herausforderungen mussten seit dem Jahr 2008 Polizeibeamte eingesetzt werden (neue Polizeidienststellen, Leitstellen, Sonderkommissionen, Arbeitsgemeinschaften, Verkehrssicherheitsarbeit etc.)? In nachfolgender Tabelle sind die aufgrund neuer Herausforderungen eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten ab dem Jahr 2008, gegliedert nach Polizeibehörden und -einrichtungen, aufgelistet. Bezeichnung/Name Zeitraum Dienststelle K S Gesamt davon: davon: WSD KBD (Spalte (Spalte Gesamt) Gesamt) PP Koblenz: Höhere Berufsfach- seit 2010 bestimmte 0,75 1,25 2 1 schule (HBFS) Dienststellen Geldscheinspürhund seit 2009 Diensthunde- 0,1 0,1 0,1 staffel (DHSt) Personenspürhund seit 2008 DHSt 1 1 1 Digitale Forensik (K 15) seit 2009 Kriminal- 2 3 5 5 direktion (KD) Koblenz Gemeinsames Sachge- seit 2012 Kriminal- 5 16,45 21,45 21,45 biet (GSG) Jugend – als inspektionen neue Aufgabe für die (KIen) Kriminalpolizei Bekämpfung der seit 2010 bestimmte 2,5 2,5 Rockerkriminalität Dienststellen 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Bezeichnung/Name Zeitraum Dienststelle K S Gesamt davon: davon: WSD KBD (Spalte (Spalte Gesamt) Gesamt) PP Koblenz: Umsetzung des Kon- seit 2009 Sachbereich 12, 7 7 6 zepts „Vorbeugendes alle KIen, Informationsaustausch- manche Polizeisystem zum Schutz vor inspektionen inhaftierten und ent- (PIen) lassenen Rückfalltätern“ (VISIER) Interkulturelle seit 2008 alle 1,5 1,5 0,5 1 Kompetenz PP Mainz: Umsetzung des seit 2008 bestimmte 4 0,5 4,5 0,5 Konzepts VISIER Dienststellen HBFS seit 2008 PP Mainz 2,05 2,05 Bekämpfung der seit 2010 bestimmte 1,7 0,7 2,4 0,3 Rockerkriminalität Dienststellen GSG Jugend im seit 2008 GSG Jugend 3 14 17 Haus des Jugendrechts (HdJR) Mainz Personenspürhund seit 2008 DHSt 1 1 1 PP Rheinpfalz: Bekämpfung der seit 2010 bestimmte Rockerkriminalität Dienststellen 3 3 HBFS seit 2008 bestimmte 1 1 2 1 (Innen- 1 Dienststellen dienst) Digitale Forensik seit 2012 Zentrale Krimi- 1 3 4 nalinspektion (ZKI), K15 GSG Jugend seit 2011 PI Landau 1 4,5 5,5 GSG Jugend seit 2011 PI Neustadt 1 3 4 Umsetzung des seit 2008 bestimmte 12 12 Konzepts VISIER Dienststellen PP Westpfalz: Jugendkriminalität/ seit 2009 HdJR 2 10 12 HdJR GSG Jugend seit 2011 Polizeidirektion 1 3 4 (PD) Pirmasens GSG Fahndung seit 2012 KI Pirmasens 2 3 5 3 Umsetzung des seit 2012 PD Pirmasens, 2 1 3 Konzepts VISIER KD K´lautern PP Trier: Umsetzung des seit 2010 bestimmte 3 1 4 0 0 Konzepts VISIER Dienststellen GSG Jugend/HdJR seit 2009 bestimmte 5 16 21 4 8 Dienststellen GSG Fahndung seit 2011 bestimmte 2 6 8 6 0 Dienststellen Personenspürhund seit 2008 DHSt 1 1 1 27 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bezeichnung/Name Zeitraum Dienststelle K S Gesamt davon: davon: WSD KBD (Spalte (Spalte Gesamt) Gesamt) Zentralstelle für Polizeitechnik: Projektgruppe 2006 – 2012 ZPT 2 14 16 0 Digitalfunk Autorisierte Stelle (AS) seit 2011 ZPT 2 20 22 6 Projektgruppe 2008 – 2010 ZPT 6 3 9 0 „Kompetenzzentrum Telekommunikationsüberwachung “ (TKÜ-CC); (Übergang zum LKA) Projektgruppe „Leit- 2013 bis ZPT 1 2 3 0 stellen Infrastruktur“ Ende 2016 (befindet sich derzeit (geplant) im Aufbau) – Personalzahlen Stand 01.10.13 Bereitschaftspolizei: Einrichtung einer 3. seit 2009 12. BereitschaftsBeweissicherungs - und polizeihundertFestnahmeeinheit schaft (BPH) 40 40 (BFE) unter Wegfall eines 4. Einsatzzuges Präsenzdienst (Wache) seit 2012 Bereitschafts- 7,8 7,8 polizei in Mainz, EnkenbachAlsenborn und WittlichWengerohr Schieß- und Einsatz- seit 2009 1. und 2. Bereit- 41 41 zentren schaftspolizei- abteilung (BPA) Personenspürhund seit 2011 Diensthundeaus- 1 1 bildungsstelle Landeskriminalamt: Beauftragter für die seit 2008 LKA 1 1 Sicherheit der Informationstechnologie Projektgruppe seit 2012 LKA 5 5 „Polizeilicher Informations - und Analyseverbund “ (PIAV) Sachgebiet „Kriminal- seit 2008 LKA 5 5 polizeiliche Recherche und Informationssystem – Täterorientierte Auswertung, Analyse und Lagedarstellung “ (KRISTAL) Umsetzung des seit 2009 LKA 8 8 Konzepts VISIER Dezernat „Cybercrime“ seit 2012 LKA 5 5 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Bezeichnung/Name Zeitraum Dienststelle K S Gesamt davon: davon: WSD KBD (Spalte (Spalte Gesamt) Gesamt) TKÜ-CC; seit 2009 LKA 21 21 forensische Information und Kommunikation Gemeinsames Extre- seit 2011 LKA 1 1 mismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ -terrorismus im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GETZ-R/GAR) Gemeinsames Extre- seit 2012 LKA 1 1 mismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Ausländerextremismus/ -terrorismus (außer Islamismus ) sowie des Staatsterrorismus und der Spionage/Profileration (GETZ-A/SP) Gemeinsames Extre- seit 2012 LKA 1 1 mismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Linksextremismus / -terrorismus (GETZ-L) 11. Wann wurden diese Aufgaben jeweils begründet, wie lange haben sie angedauert, sind sie eine Dauereinrichtung und wie viel Personal  ist eingesetzt? Welche Auswirkungen hatte der Personalbedarf auf den Wechselschichtdienst und den Bezirks- und Kriminaldienst in den einzelnen Dienststellen? Die erstmalige Wahrnehmung dieser Aufgaben, deren Dauer, das hierfür insgesamt eingesetzte Personal, die Einbeziehung des Wechselschichtdienstes sowie des Bezirks- und Kriminaldienstes ergeben sich aus der Übersicht zur Antwort zur Frage 10. 12. Wie hoch war die Zahl der unvorhersehbaren Abgänge (vorzeitige Abgänge) in den Jahren 2008 bis 2013 jährlich und erwartet die Landesregierung durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Polizeikräfte hierbei eine Veränderung in diesem bzw. den kommenden  Jahren bis 2025? Die Zahl der unvorhergesehenen Abgänge in den Jahren 2008 bis 2013 stellt sich nach Mitteilung der Polizeibehörden und -einrichtungen landesweit wie folgt dar: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 *) 56 57 86 72 43 62 *) Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2013. Mit der Änderung des § 208 Landesbeamtengesetz (LBG) Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2004 wurden neue Altersgrenzen für Polizeibeamtinnen und -beamte eingeführt. Die Altersgrenze für Beamte und Beamtinnen wurde im mittleren Dienst auf 62 Jahre, im gehobenen Dienst auf 63 Jahre und im höheren Dienst auf 65 Jahre angehoben. Für Beamtinnen und Beamte, die mindestens 25 Jahre in Funktionen des Wechselschichtdienstes (WSD), im Mobilen Einsatzkommando (MEK), im Spezialeinsatzkommando (SEK) oder in der Polizeihubschrauberstaffel (PHuSt) eingesetzt waren, galt weiterhin die bisherige Altersgrenze von 60 Jahren. Nach der Evaluation des § 208 LBG im Jahr 2009, zu deren Zweck die Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung (GAWO e.V) eine Untersuchung durchführte (sog. „Nachreiner Studie“), erfolgte zunächst zum 1. Ju- 29 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode li 2011 eine Anpassung des § 208 LBG und mit der Änderung des LBG vom 1. Juli 2012 eine Neuregelung der Altersgrenze der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in § 111 LBG. Die Altersgrenze für Polizeibeamtinnen und -beamte des dritten Einstiegsamtes (ehem. gehobener Dienst) liegt nunmehr bei 62 Jahren, für Polizeibeamtinnen und -beamte des vierten Einstiegsamtes (ehem. höherer Dienst) bei 64 Jahren. Für Polizeibeamtinnen und -beamte in Funktionen des WSD, MEK, SEK und PHuSt wurde eine gestaffelte Anrechnung von Mindestdienstzeiten von 20 bis 25 Jahren eingeführt. Die sog. „Nachreiner Studie“ kommt u. a. zu der Feststellung, dass überwiegend Polizeibeamtinnen und -beamte der Altersgruppe zwischen 50 und 59 Jahren unvorhergesehen aus dem Dienst ausscheiden. Daher ist kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Altersgrenzenregelung des § 111 LBG und der Anzahl der unvorhergesehenen Abgänge anzunehmen. 13. Wie hoch wird die Zahl der Abgänge in den nächsten zehn Jahren sein (einschließlich der unvorhersehbaren bzw. vorzeitigen Abgänge)? Vor dem Hintergrund der Entwicklung in den letzten fünf Kalenderjahren wird bei der Zahl der unvorhersehbaren Abgänge ein durchschnittliches Jahresmittel von 60 Polizeibeamtinnen und -beamten bei der Personalentwicklung berücksichtigt. Unter Einbeziehung dessen werden sich landesweit, auf Basis der Erhebungen der Polizeibehörden und -einrichtungen, voraussichtlich folgende Abgänge im Polizeidienst ergeben: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ruhestand 311 373 343 400 340 346 376 387 337 301 299 Jahresmittelwert für unvorhersehbare Abgänge 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 Insgesamt 371 433 403 460 400 406 436 447 397 361 359 14. Welchen Personalbestand (unterschieden in Vollzeitäquivalente und Personen) hält die Landesregierung bei der Polizei für die nächsten  zwanzig Jahre für notwendig? Haben sich insoweit Veränderungen zu den Zahlen aus dem Beschluss des Landtags vom 3. April 2003 – Drucksache 14/2791 – ergeben? Die im Bericht der Landesregierung zur Zukunft der Polizei Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2004 (Drucksache 14/2791) getroffene Prognose zum Personalbedarf bildet nach wie vor die Grundlage für die auch zukünftig für erforderlich zu erachtende Mindestpersonalstärke von rund 9 000 Polizeibeamtinnen und -beamten bzw. von rund 8 800 VZÄ. Dies hat auch der Landtag Rheinland -Pfalz zuletzt in seinem Beschluss vom 19. September 2013 (Drucksache 16/2715/2773) erneut zum Ausdruck gebracht. Durch die Berücksichtigung der VZÄ kann auch der Entwicklung familienbedingter Fehlzeiten Rechnung getragen werden. Allerdings kann sich im Hinblick auf die Langfristigkeit der Prognose zukünftig insbesondere bedingt durch einen Wandel der Kriminalitätsphänomene , alternative Schwerpunktsetzungen in der Präventionsarbeit oder organisatorische Veränderungen ein Anpassungsbedarf für den notwendigen Personalbestand ergeben. Ergänzend können nach Auffassung der Landesregierung auch zukünftig flankierende Maßnahmen wie Spezialisten- oder Beschäftigtenprogramme zur Entlastung von Polizeibeamtinnen und -beamten sowie zur Abdeckung spezieller Aufgabenbereiche in Betracht kommen. 15. Welche Neueinstellungen sind erforderlich, um diesen Personalbestand zu erreichen (bitte aufgeteilt nach Jahren bis 2025)? Ausgehend von dem Personalbestand zum Ende des Jahres 2013 werden auch in den Folgejahren mindestens 400 Nachwuchskräfte jährlich für erforderlich gehalten, um die in der Antwort auf Frage 14 als politisches Ziel der Landesregierung definierte Mindestpersonalstärke langfristig halten zu können. Die daraus resultierende Zahl der Neueinstellungen kann – bedingt durch die Höhe der Ausfallquote während der Ausbildung sowie die unvorhergesehenen sonstigen Abgänge – jährlich variieren, wird aber jeweils über 400 liegen. 16. Wo und nach welchem Modell wird die flexible Arbeitszeit durchgeführt und welche Erfahrungen wurden damit gemacht (bitte aufschlüsseln  nach Tagesdienst bzw. Wechselschichtdienst)? Bereits seit 1998 sind die Polizeibehörden und -einrichtungen angehalten, alle dienstlich gebotenen sowie rechtlich und tatsächlich möglichen Maßnahmen zur Erreichung eines ereignisorientierten Polizeieinsatzes zu prüfen. Dabei sollen auch im Hinblick auf eine erhöhte Arbeitszeitsouveränität die Möglichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten, weitestgehend Beachtung finden. 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Derzeit existiert eine Vielzahl von Dienstzeitmodellen mit unterschiedlichen Flexibilitätskomponenten, die neben den dienstlichen Interessen insbesondere auch die persönlichen Bedürfnisse der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie berücksichtigen. Die Planungshoheit der Arbeitszeitmodelle auf der Grundlage der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben obliegt dabei den Dienststellen, sodass die unterschiedlichen regionalen Besonderheiten ebenfalls in die Gestaltung der Arbeitszeitregelungen einbezogen werden können. Die Arbeitszeitregelungen des Tagesdienstes orientieren sich an § 12 Arbeitszeitver-ordnung (ArbZVO), wonach die Beamtinnen und Beamten die tägliche Arbeitszeit in bestimmten Grenzen (gleitende Arbeitszeit) selbst gestalten können. Auf der Grundlage von § 14 Absatz 2 ArbZVO wird in mehreren Arbeitszeitmodellen (beim Polizeipräsidium Mainz, der Landespolizeischule /Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Polizei- und der Zentralstelle für Polizeitechnik) eine weitergehende Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Verzicht auf die Festlegung von Kernzeiten durchgeführt. Im polizeilichen Wechselschichtdienst werden vollflexible, teilflexible und flexible, an die prognostizierte Einsatzbelastung angepasste , Arbeitszeitmodelle praktiziert. Die jeweiligen Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei in vielfältiger Weise in der konkreten Ausgestaltung, sodass mittlerweile eine Palette von unterschiedlichen Flexibilitätskomponenten vorhanden ist, die im Einzelnen nicht dargestellt werden können. Die Schichtdienstmodelle der Dienststellen der Polizeipräsidien sind in den Antworten zu den Kleinen Anfragen zu „Polizeistärke und Schichtenregelungen bei den Polizeiinspektionen und Polizeiwachen des Polizeipräsidiums Trier“ (Drucksache 16/1247) und „Polizeistärke und Schichtenregelungen bei den Dienststellen der Polizeipräsidien Mainz, Koblenz, Westpfalz und Rheinpfalz“ (Drucksache 16/1271) aufgeführt. Landesweit verfahren grundsätzlich alle Polizeidienststellen nach flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die Erfahrungen der Dienststellen sind durchweg positiv, wenngleich einige Modelle zeitintensive Vorplanungen erforderlich machen. Durch die dienststelleninterne Entwicklung der jeweiligen Modelle ist ein hoher Identifizierungsgrad der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter feststellbar. 17. Wie wurden die seit dem Jahr 1991 beschlossenen Angestelltensonderprogramme im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei jeweils umgesetzt und wie viele Angestellte und Arbeiter sind derzeit beschäftigt (bitte aufgeteilt auf die in Frage 1 genannten Polizeidienststellen  angeben)? Wie haben sich die Zahlen seit 1991 entwickelt? Wie viele gehen bis 2016 in Rente und bekommen die Dienststellen dafür Ersatz? Statistisch verwertbare Daten über Angestelltensonderprogramme in den 90er Jahren liegen den Polizeibehörden und -einrichtungen nicht mehr vor. Gleiches gilt für den Datenbestand vor dem Jahr 2002, um die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen seit 1991 darstellen zu können. Der Umsetzungsgrad der Angestelltensonderprogramme, der aktuelle Personalstand im Tarifbereich, die Entwicklung der besetzten Stellen sowie ein Überblick über die bis 2016 in Rente gehenden Tarifbeschäftigten kann den Anlagen 3 bis 5 entnommen werden . Nach Mitteilung der Polizeibehörden und -einrichtungen ist in den Jahren 2014 bis 2016 mit folgenden Renteneintritten zu rechnen : – 2014: 25 – 2015: 23 – 2016: 33 Im Hinblick auf diese Zahl der Verrentungen wurde bereits Vorsorge getroffen, indem im Doppelhaushalt 2012/2013 die Zahl der Auszubildendenstellen von ehemals 39 auf nunmehr 60 erhöht wurde. In der derzeitigen Regierungsvorlage des Haushaltsplans 2014/2015 ist diese Anzahl unverändert. 18. Wie viele Frauen bekleiden bei der Polizei Führungspositionen (bitte aufgeschlüsselt nach gehobenem/höherem Dienst und Angestellten )? In der Schutz- und Kriminalpolizei sowie in der Polizeiverwaltung nehmen gegenwärtig 84 Frauen eine Führungsposition wahr. Davon gehören 61 Frauen dem 3. Einstiegsamt (3. EA; ehemals gehobener Dienst) und 19 Frauen dem 4. Einstiegsamt (4. EA; ehemals höherer Dienst) an; vier Frauen sind Tarifbeschäftigte. 31 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Verteilung nach Polizeibehörden und -einrichtungen stellt sich wie folgt dar: Polizeibehörde/-einrichtung S, K, V Beschäftigte 3. EA 4. EA PP Koblenz 12 1 0 PP Mainz 11 4 1 PP Rheinpfalz 9 4 0 PP Trier 11 2 0 PP Westpfalz 7 0 1 Bereitschaftspolizei 6 2 Landeskriminalamt 1 5 1 LPS/FHöV – FB Polizei – 2 1 Wasserschutzpolizeiamt 1 Zentralstelle für Polizeitechnik 1 1 Gesamt 61 19 4 19. Wie viele Frauen befinden sich derzeit im Mutterschutz? Wie viele Frauen und Männer befinden sich in Elternzeit? Wurden die Beamtinnen  und Beamten bei ihren Dienststellen für die Zeit der Abwesenheit ersetzt bzw. wie viele wurden nicht ersetzt? Die Anzahl der Polizeibeamtinnen, die sich in Mutterschutz befinden, sowie die Anzahl der Polizeibeamtinnen und -beamten, die derzeit Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen, ergibt sich auf Basis der Angaben der Polizeibehörden und einrichtungen aus der nachfolgenden Übersicht: Polizeibehörde/ Polizei- Polizeibeamtinnen und -einrichtung beamtinnen -beamte in Elternzeit in Mutterschutz ohne Teilzeitbeschäftigung Männer Frauen PP Koblenz 13 3 27 PP Mainz 7 10 24 PP Rheinpfalz 4 3 25 PP Trier 1 4 5 PP Westpfalz 1 2 6 Bereitschaftspolizei 7 2 2 Landeskriminalamt 2 3 6 Landespolizeischule/ FHöV – Fachbereich Polizei – 0 0 1 Wasserschutzpolizeiamt 0 1 2 Zentralstelle für Polizeitechnik 0 0 0 Gesamt 35 28 98 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Die Anzahl der Polizeikräfte, die derzeit Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen, ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: Polizeibehörde/ Polizeibeamtinnen und -beamte -einrichtung in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung Männer Frauen Gesamt PP Koblenz 1 34 35 PP Mainz 5 19 24 PP Rheinpfalz 2 31 33 PP Trier 1 11 12 PP Westpfalz 1 6 7 Bereitschaftspolizei 4 2 6 Landeskriminalamt 1 3 4 Landespolizeischule/ FHöV – Fachbereich Polizei – 0 2 2 Wasserschutzpolizeiamt 0 1 1 Zentralstelle für Polizeitechnik 0 1 1 Gesamt 15 110 125 Für personelle Ausfälle durch die Bewilligung von Elternzeit im Wechselschichtdienst der Polizeipräsidien wird bei der Bereitschaftspolizei ein Stellenpool vorgehalten. Gegenwärtig können bis zu 75 Personalausfälle wegen Elternzeit durch Ersatzgestellung in diesen Bereichen kompensiert werden. Daneben stehen regelmäßig Rotationskräfte aus der Bereitschaftspolizei jedem Polizeipräsidium zusätzlich zur Verstärkung des Polizeieinzeldienstes zur Verfügung. 20. Wie viele Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte gehen einem genehmigten Zweitjob nach? Die Landesregierung geht bei der Beantwortung davon aus, dass sich diese Frage auf beamtenrechtliche Nebentätigkeiten bezieht. Mit Stand vom 1. Oktober 2013 übten nach Mitteilung der Polizeibehörden und -einrichtungen insgesamt 888 Polizeibeamtinnen und -beamte eine genehmigte Nebentätigkeit aus. Altersstruktur, Dienstunfähigkeit 21. Wie hoch ist das jeweilige Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten insgesamt sowie aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt? Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung  angesichts der Anhebung der Altersgrenze in § 208 des Landesbeamtengesetzes in den kommenden 15 Jahren? Das Durchschnittsalter der Polizeibeamtinnen und -beamten insgesamt und dessen Entwicklung ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Dienststelle/ Organisationseinheit 2013 2012 2011 2010 2009 2008 PP Koblenz 44,73 45,96 45,68 46,07 45,79 45,53 PP Mainz 42,30 43,70 44,72 45,74 46,68 47,29 PP Rheinpfalz 43,40 43,90 43,80 43,40 43,90 43,40 PP Westpfalz 48,62 49,49 50,90 50,22 51,08 50,39 PP Trier 50,80 50,40 50,80 50,60 50,30 50,60 Zentralstelle für Polizeitechnik 50,00 49,00 50,00 49,00 48,00 47,00 Bereitschaftspolizei 36,00 36,30 36,60 36,60 36,50 36,60 LKA 41,84 41,83 42,43 43,87 42,41 41,00 LPS/FHöV – Fb Pol – 48,16 49,07 48,99 49,13 49,18 48,76 Wasserschutzpolizeiamt 45,76 45,40 45,56 45,33 44,88 44,14 Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur 52,46 49,92 49,40 49,24 49,92 49,14 Gesamt 45,82 45,91 46,26 46,29 46,24 45,80 33 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das jeweilige Durchschnittsalter der Polizeibeamtinnen und -beamten sowie dessen Entwicklung in den letzten fünf Jahren für die in Frage 1 aufgeführten Dienststellen ergibt sich aus den als Anlage 6 beigefügten Übersichten. Im Hinblick auf die besonderen Altersgrenzen für Polizeibeamtinnen und -beamte wird zunächst auf die Ausführungen zu Frage 12 verwiesen. Die in § 111 LBG normierten besonderen Altersgrenzen werden nach Einschätzung der Landesregierung in Verbindung mit den zumindest bis zum Jahre 2016 ansteigenden Ruhestandsabgängen sowie den hohen Neueinstellungen mittelfristig zu einer ausgewogeneren Altersstruktur im Polizeibereich führen. Hierbei dürfte sich auch das Durchschnittsalter leicht nach unten bewegen. Aufgrund der Unwägbarkeiten, insbesondere hinsichtlich des Alters unvorhersehbarer Abgänge sowie des tatsächlichen Alters von Neueinstellungen, das zwischen 18 und 31 Jahren liegen kann, sind genauere Voraussagen aber nicht möglich. 22. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten im Wechselschichtdienst insgesamt sowie aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt? Das Durchschnittsalter der Polizeibeamtinnen und -beamten im Wechselschichtdienst insgesamt und dessen Entwicklung ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Dienststelle/ Organisationseinheit 2013 2012 2011 2010 2009 2008 PP Koblenz 42,94 42,81 44,02 45,04 44,99 45,07 PP Mainz 36,87 38,67 39,47 40,66 41,80 42,41 PP Rheinpfalz 39,10 39,70 39,60 39,10 39,50 39,30 PP Westpfalz 46,77 48,97 48,37 49,39 48,25 48,92 PP Trier 49,30 48,40 48,50 47,90 48,20 47,00 Zentralstelle für Polizeitechnik 50,00 50,00 51,00 50,00 53,00 52,00 Wasserschutzpolizeiamt 44,81 44,43 44,26 44,42 43,94 43,40 Ministerium des Innern für Sport und Infrastruktur 52,33 51,00 42,68 49,73 50,85 46,30 Gesamt 45,91 46,29 45,71 46,58 46,82 46,28 Das jeweilige Durchschnittsalter der Polizeibeamtinnen und -beamten im Wechselschichtdienst sowie dessen Entwicklung in den letzten fünf Jahren für die in Frage 1 aufgeführten Dienststellen ergibt sich aus den als Anlage 7 beigefügten Übersichten. 23. Wie hat sich die Zahl der dienstunfähigen sowie der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen)? Die Anzahl der dienstunfähigen a) sowie der eingeschränkt dienstfähigen b) Polizeibeamtinnen und -beamten hat sich nach Mitteilung der Polizeibehörden und -einrichtungen in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Polizeibehörde/ 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -einrichtung a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) PP Koblenz 4 214 1 199 15 191 6 196 5 202 7 212 PP Mainz 5 91 7 83 9 88 6 95 3 102 3 106 PP Rheinpfalz 152 3 160 7 165 4 195 4 211 7 217 PP Westpfalz 3 185 193 2 206 6 209 3 207 5 192 PP Trier 2 189 5 195 7 204 2 200 6 203 4 215 Zentralstelle für Polizeitechnik 2 1 1 1 1 2 Bereitschaftspolizei 1 22 0 23 3 30 1 37 1 44 1 48 Landeskriminalamt 1 3 34 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Polizeibehörde/ 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -einrichtung a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) Landespolizeischule/ Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – FB Polizei – 1 3 2 1 Wasserschutzpolizeiamt 1 4 1 5 5 1 3 2 3 5 Gesamt 16 859 19 859 46 890 28 936 27 973 28 997 Die Verteilung der dienstunfähigen sowie der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten auf die Dienststellen und Organisationseinheiten kann der Anlage 8 entnommen werden. 24. Wie groß war der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2012 insgesamt sowie aufgeteilt nach Altersstufen (z. B. in Zehnjahresschritten ) absolut wie prozentual? Die Gesamtzahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2012 betrug 218 081. Dies entspricht einem durchschnittlichen Krankenstand pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter von 19,16 Fehltagen bzw. einer durchschnittlichen Fehlzeitquote von 7,66 Prozent. Eine Darstellung nach Altersstufen ist mangels entsprechender Erfassung durch die Polizeibehörden und -einrichtungen nicht möglich . 25. Wie hat sich der Krankenstand in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie haben sich die Krankenstände, aufgeschlüsselt nach Kurzzeiterkrankungen  und Langzeiterkrankungen, in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die Entwicklung des Krankenstandes in den letzten fünf Jahren ergibt sich aus den Anlagen 9 und 10. 26. Welche Auswirkungen auf den Krankenstand bzw. auf die Zahl der dienstunfähigen und eingeschränkt dienstfähigen Beamten erwartet  die Landesregierung durch die Anhebung der Altersgrenze in § 208 des Landesbeamtengesetzes? Die in der Antwort zu Frage 12 dargestellte generelle Absenkung der ursprünglichen Altersgrenzen des § 208 LBG (a. F.) sowie insbesondere die Staffelung der Altersgrenzen für die Polizeibeamtinnen und -beamten des Wechselschichtdienstes und der Spezialeinheiten sind Folge der mit wissenschaftlicher Begleitung erfolgten Evaluierung der bisherigen Bestimmungen. Im Rahmen dieser Evaluierung wurde u. a. die Aussage getroffen, dass die Anzahl der Fehltage (Krankentage) mit zunehmendem Lebensalter ansteigt. Korrelierend hierzu steigt auch mit zunehmendem Alter der Anteil der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten. Die Anhebung der Altersgrenze bedingt, dass eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamten länger im Dienst verbleiben. Vor diesem Hintergrund kann auch unter Berücksichtigung einer prognostizierten, leicht positiven Entwicklung des Durchschnittsalters (siehe Antwort zu Frage 21) ein Anstieg der Anzahl eingeschränkt dienstfähiger Beamtinnen und Beamten und der Anzahl der Fehltage nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine genaue Prognose ist jedoch nicht möglich, da u. a. die positiven Auswirkungen des im Jahr 2006 eingeführten und seitdem stetig ausgeweiteten und optimierten Behördlichen Gesundheitsmanagements erst nach und nach ihre volle Wirkung entfalten. Überstunden, besondere Belastungen 27. Wie viele Überstunden sind im Jahr 2012 (inklusive der Vorträge aus den Vorjahren) insgesamt sowie aufgeteilt nach Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie aufgeteilt nach Polizeiwachen, Polizeiinspektionen, Polizeidirektionen, Verwaltung in den Polizeipräsidien , Kriminalinspektionen und Kriminaldirektionen, der Bereitschaftspolizei an den jeweiligen Standorten, des Landeskriminalamtes , der Landespolizeischule/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, und des Wasserschutzpolizeiamtes und dessen jeweiligen Dienststellen, der Zentralstelle für Polizeitechnik, der Autobahnpolizei in den jeweiligen Dienststellen sowie der Polizei -Hubschrauberstaffel zu verzeichnen? Wie viele Überstunden sind im Vergleich im Jahr 2011 angefallen und, falls es hier große Abweichungen gab, aus welchem Grund? 35 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Angaben der Polizeibehörden und -einrichtungen waren am 31. Dezember 2012 folgende Mehrarbeitsstunden (Überstunden) inklusive der Vorträge aus Vorjahren zu verzeichnen: Polizeibehörde/ -einrichtung Schutzpolizei Kriminalpolizei Gesamt PP Koblenz 166 356 75 819 242 175 PP Mainz 200 504 59 724 261 978 PP Rheinpfalz 148 466 64 671 213 137 PP Westpfalz 133 141 72 378 205 519 PP Trier 100 465 51 077 158 556 Bereitschaftspolizei 378 713 0 378 713 Landeskriminalamt 0 97 072 97 072 Landespolizeischule/ Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Polizei – 25 357 7 820 33 177 Wasserschutzpolizeiamt 21 289 0 21 289 Zentralstelle für Polizeitechnik *) 245 0 245 Gesamt 1 174 536 428 561 1 611 861 *) Die Zentralstelle für Polizeitechnik (ZPT) führt ein Arbeitszeitmodell zur Arbeitszeitflexibilisierung durch. Die Grundlage hierzu bildet § 14 Absatz 2 ArbZVO. Danach sind Mehrarbeitsstunden zu vermeiden und kommen nur nach Ausschöpfung der bestehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten in Betracht. Auf dieser Grundlage liegen bei der ZPT keine Mehrarbeitsstunden im formalen Sinne vor. Die jeweiligen Arbeitssalden liegen im Einzelfall und auch in der Gesamtschau über den planmäßig zu erbringenden Stunden. Da diese jedoch der genannten Regelung im Arbeitszeitmodell unterliegen, ist eine buchungsmäßige Erfassung im klassischen Sinne von Mehrarbeitsstunden nicht möglich. Die Verteilung der in den Jahren 2012 und 2011 angefallenen Mehrarbeitsstunden auf die Dienststellen und Organisationseinheiten kann der Anlage 11 entnommen werden. Erhebliche Abweichungen zwischen den Jahren 2011 und 2012 lassen sich im Wesentlichen wie folgt begründen: 2011: Bei der Wasserschutzpolizei war die Havarie des Tankschiffes „Waldhof“ im Februar 2011 Grund für die hohe Anzahl von Mehrarbeitsstunden . Die Bereitschaftspolizei wurde verstärkt durch Einsätze in anderen Bundesländern in Anspruch genommen. Hierzu gehören beispielsweise die Einsätze beim Castor-Transport, der Papst-Besuch in Freiburg, die 1.-Mai-Kundgebung in Heilbronn. Seitens des PP Koblenz wird der Rückgang der Mehrarbeitsstunden im Wesentlichen mit dem Abstieg der TuS Koblenz aus der 3. Fußball-Bundesliga in die Regionalliga sowie mit personellen Veränderungen infolge der Auflösung der Polizeiautobahnstationen Kaisersesch und Fernthal begründet. 2012: Im Jahr 2012 sind nach Informationen des PP Trier Mehrarbeitsstunden für die dortigen Beamtinnen und Beamten durch die Heilig-Rock-Wallfahrt, Fußballeinsätze sowie mehrere NPD-Demonstrationen entstanden. 28. Was plant die Landesregierung, um die angefallenen Überstunden abzubauen bzw. auszugleichen? Wie soll der Anfall von Überstunden  in der Zukunft gesenkt werden? Entsprechend der Vereinbarung des „Runden Tisches“ sollen ein Freizeitausgleichskonto für bisher angefallene Mehrarbeit sowie ein neues Mehrarbeitskonto für künftig anfallende Mehrarbeit geschaffen werden. Das Freizeitausgleichskonto führt nur Ansprüche auf Dienstbefreiung; Beamtinnen und Beamte können diese Ansprüche durch Freizeitausgleich bis zu ihrem Ruhestand abbauen. Die Mehrarbeitsstunden sind in den letzten Jahren nur geringfügig angestiegen. Bzgl. genauerer Angaben wird auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage vom 16. Juli 2013 (Drucksache 16/2580) verwiesen. Für die Zukunft ist beabsichtigt, neu anfallende Mehrarbeitsstunden regelmäßig einer Prüfung zu unterziehen, um festzustellen, – in welchen Bereichen Mehrarbeit vornehmlich angefallen ist, – ob es notwendig ist, dem Entstehen weiterer Mehrarbeit in bestimmten Arbeitsbereichen entgegenzuwirken, – ob es notwendig ist, den Abbau von Mehrarbeit zu verstärken. 36 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Ferner ist beabsichtigt, den Ausnahmecharakter der Mehrarbeit z. B. in Beschulungsmaßnahmen in verstärktem Maße deutlich zu machen. Schließlich soll die Höhe der für den finanziellen Ausgleich der Mehrarbeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch für die Folgejahre unverändert fortgeschrieben werden. 29. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Wechselwirkung von Überstunden zu Krankenstand und „Stimmung“ innerhalb der Polizei? Weder die Polizeibehörden und -einrichtungen noch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur führen Statistiken, die durch Kenntnis der jeweiligen Art der Erkrankung konkrete Rückschlüsse auf eine Wechselwirkung von Überstunden und Krankenstand zulassen würden. Die Landesregierung verkennt aber nicht, dass die im ständigen Wandel begriffenen Herausforderungen die Polizeikräfte physisch und psychisch zunehmend bei ihrer täglichen, auch mit Mehrarbeit verbundenen Arbeit belasten und die „Stimmung“ beeinflussen . Polizeidienst war aber schon immer eine Tätigkeit, die besonderen gesundheitlichen Risiken und Belastungen ausgesetzt ist. Nicht ohne Grund müssen Bewerberinnen und Bewerber eine besondere Fitness und Gesundheit nachweisen, um für polizeidiensttauglich befunden zu werden. 30. Wie hoch sind die Belastungen der Polizei (Einsatzstunden, Verletzungen etc.) durch Einsätze bei Fußballspielen, aufgeteilt nach den einzelnen Ligen? Die Belastungen der Polizei durch Einsätze bei Fußballspielen (Einsatzstunden, verletzte Polizeibeamte) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Saison 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Einsatzstunden 65 990 99 486 80 677 70 045 80 407 1. Bundesliga – 24 578 61 994 51 036 32 268 2. Bundesliga 52 882 44 848 – – 27 620 3. Liga – – 14 594 – – Regionalliga 5 221 28 385 5 770 18 350 20 379 Oberliga 7 887 1 675 1 037 632 140 Verletzte Polizeibeamte 9 17 38 16 14 1. Bundesliga – 9 32 11 2 2. Bundesliga 9 7 – – 1 3. Liga – – – – – Regionalliga – 1 6 5 11 Oberliga – – – – – 31. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für diese Einsätze?  Unter Berücksichtigung der für interne Zwecke genutzten Personalkostenverrechnungssätze des Kalenderjahres 2013 ergeben sich im Zuge einer Vollkostenrechnung kalkulatorische Kosten in Höhe von rund 4,4 Mio. Euro (Verrechnungssatz 54,90 Euro bei 80 407 Einsatzstunden). 32. Verfolgt die Landesregierung ihre ursprünglichen Pläne bezüglich einer Beteiligung der Fußballvereine an Polizeieinsätzen im Rahmen  der Einführung eines „Eventeuros“ weiter? Die Thematik wurde von der Landesregierung als Tagesordnungspunkt für die 193. Sitzung der Innenminister und -senatoren (IMK) am 8. und 9. Dezember 2011 in Wiesbaden angemeldet und dort erörtert. Die Mehrheit der Innenminister/-senatoren stimmte dem Vorhaben nicht zu. Auch in der 196. Sitzung am 6. und 7. Dezember 2012 in Rostock wurde die Thematik „Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen“ erörtert. Dabei wurde beschlossen, dass bei nicht zufriedenstellender Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen und nicht ausreichender finanzieller Unterstützung der Fanarbeit die Frage nach der Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen in den Stadien erneut aufgegriffen wird. 37 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In der 197. Sitzung der IMK am 23. und 24. Mai 2013 in Hannover wurde unter TOP 30 „Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen“ folgende Vereinbarung getroffen bzw. den entsprechenden Zusagen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) zugestimmt. DFB und DFL – erhöhen ab der kommenden Saison das jährliche finanzielle Engagement um 7,2 Millionen Euro und – den Anteil an der gemeinsamen Finanzierung der Fanprojekte auf 50 Prozent, – verdoppeln die Investitionen für Präventionsmaßnahmen und – unterstützen ausgewählte Projekte im Bereich Prävention und Sicherheit mit einer noch zu vereinbarenden jährlichen Summe im unteren siebenstelligen Bereich. Der Vorsitzende des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit ist beauftragt, den Prozess der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen durch DFB und DFL zu begleiten und fortlaufend zu berichten. Vor diesem Hintergrund werden derzeit weitere Initiativen zurückgestellt. 33. Wie hoch waren die Belastungen der Polizei durch Einsätze bei Großveranstaltungen bzw. Demonstrationen (z. B. Nature One, Rock am Ring, 1. Mai-Kundgebungen, rechts- bzw. linksextremistische Demonstrationen usw.) in den vergangenen fünf Jahren? Die Polizei Rheinland-Pfalz erhebt Einsätze ab einer Anzahl von 20 eingesetzten Kräften. Nachfolgend sind die Einsatzfelder „Versammlungen “ und „Gefahrenlagen“ der vergangenen fünf Jahre dargestellt: Versammlungen 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl der Einsätze 35 84 65 62 69 Einsatzstunden 99 184 183 919 124 771 148 582 113 996 Gefahrenlagen 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl der Einsätze 191 239 227 213 232 Einsatzstunden 145 252 185 716 197 718 181 438 150 624 Gewalt gegen Polizisten 34. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten gegen Polizisten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Für die Jahre 2002 bis 2009 ist eine eindeutige Erhebung der Delikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht möglich. Von daher ist nachfolgend der Deliktschlüssel „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ ausgewertet . Hiervon umfasst sind die Straften: – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gegen – Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, – Gefangenenbefreiung und – Gefangenenmeuterei. Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Anzahl der Delikte 900 957 949 1 165 1 229 1 124 1 192 1 188 Eine differenzierte Darstellung von Straftaten, die sich gegen Polizeibeamtinnen und -beamte richten, ist grundsätzlich erst ab 2011 mit Einführung der erweiterten Opfererfassung zum 1. Januar 2011 möglich. Eine Ausnahme bildet der im Jahr 2010 bundesweit eingeführte Deliktschlüssel – Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte (§ 113 StGB). In der nachfolgenden Tabelle sind die entsprechenden Straftaten gegen das Leben, Körperverletzungsdelikte und Widerstandsdelikte zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten dargestellt: 38 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 k. A. = Keine Angaben (siehe hierzu die oben dargelegten Einschränkungen). 35. Was unternimmt die Landesregierung, um der Gewalt gegen Polizisten zu begegnen? Seit Jahren stellt das Thema „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte“ einen Arbeitsschwerpunkt des Ministeriums des Innern , für Sport und Infrastruktur und der Polizeibehörden und -einrichtungen dar. Zur Untersuchung der Thematik wurde die Arbeitsgruppe „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ eingerichtet. In dem Abschlussbericht wurden die vielfältigen Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung entsprechender Gewalttaten aufgezeigt . Hierzu gehören beispielsweise einsatzorganisatorische Veränderungen, Ausbildungsaspekte, Fortbildungsmaßnahmen sowie die Beschaffung entsprechender Schutzausstattung, Einsatzmittel und Bewaffnung. Themenschwerpunkte bilden derzeit die Optimierung der Teilnehmerquote an den Abwehr- und Zugriffstrainings sowie die Benennung und Qualifizierung von Eigensicherungsberatern bei den Polizeidienststellen. 36. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften zu einer effektiveren Ahndung von Gewalt gegen Polizisten führen würden? Nach Ansicht der Landesregierung besteht keine Notwendigkeit, flächendeckend Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften des Landes einzurichten. Die Ermittlungsverfahren zum Nachteil von Polizeibeamten werden bereits jetzt im Rahmen der bestehenden Strukturen sachgerecht, effektiv und mit der erforderlichen Sensibilität bearbeitet. 39 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Verschiedenes 37. Wie weit sind die maximalen Anfahrtswege im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Polizeidienststellen in Rheinland-Pfalz (bitte aufgeteilt  nach den einzelnen Dienststellen)? Nachfolgend sind die maximalen Anfahrtswege im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Polizeidienststellen aufgelistet. Dienststelle/ Organisationseinheit km Polizeipräsidium Koblenz PI Koblenz 1 11,0 PI Koblenz 2 37,0 PW Brodenbach 20,0 PI Andernach 16,0 PI Bendorf 10,0 PI Boppard 34,0 PI Lahnstein 10,0 PI Simmern 28,0 PW Hahn 4,0 PI Mayen 23,0 PI Bad Neuenahr-Ahrweiler 26,0 PI Adenau 24,0 PI Remagen 20,0 PI Cochem 29,0 PI Montabaur 26,0 PW Höhr-Grenzhausen 12,0 PI Bad Ems 20,0 PI Diez 23,0 PI St. Goarshausen 25,0 PI Hachenburg 19,0 PI Westerburg 24,0 PI Neuwied 11,0 PI Linz 13,0 PI Straßenhaus 31,0 PI Altenkirchen 17,0 PI Betzdorf 24,0 PW Wissen 11,0 PASt Emmelshausen 31,0 PASt Mendig 38,0 PASt Montabaur 46,0 PP Mainz PI Mainz 1 9,0 PI Mainz 2 11,0 PI Mainz 3 15,0 PI Ingelheim 15,0 PI Oppenheim 22,0 PI Kirchheimbolanden 25,0 40 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Dienststelle/ Organisationseinheit km PP Mainz PI Alzey 29,0 PW Wörrstadt 27,0 PI Bad Kreuznach 32,0 PI Bingen 28,0 PI Kirn 30,0 PASt Gau-Bickelheim 40,1 PASt Heidesheim 32,0 Polizeipräsidium Rheinpfalz PI Frankenthal 16,9 PW Maxdorf 9,5 PI Ludwigshafen 1 8,8 PI Ludwigshafen 2 7,8 PW Oggersheim 4,7 PI Schifferstadt 17,6 PI Speyer 16,0 PI Bad Bergzaben 19,0 PI Edenkoben 18,0 PI Germersheim 17,0 PI Landau 29,0 PW Annweiler 18,0 PI Wörth 14,0 PI Bad Dürkheim 16,0 PI Grünstadt 18,0 PI Haßloch 18,0 PI Neustadt 33,0 PASt Ruchhheim 30,0 PP Trier PI Baumholder 16,2 PI Birkenfeld 28,6 PI Hermeskeil 26,5 PI Idar-Oberstein 30,5 PI Morbach 25,2 PI Saarburg 31,0 PW Konz 11,0 PI Schweich 26,0 PI Trier 21,8 PW Innenstadt 2,0 PI Bernkastel-Kues 23,0 PI Bitburg 46,0 PI Daun 30,0 PW Gerolstein 20,0 PI Prüm 40,0 41 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dienststelle/ Organisationseinheit km PP Trier PI Wittlich 19,0 PI Zell 30,0 PW Traben-Trarbach 13,0 PASt Schweich 30,0 PP Westpfalz PI 1 Kaiserslautern 25,0 PI 2 Kaiserslautern 19,0 PI Kusel 25,0 PI Landstuhl 16,0 PI Lauterecken 22,9 PI Rockenhausen 21,0 PW Schönenberg-Kübelberg 10,0 PI Pirmasens 22,0 PI Zweibrücken 17,0 PI Dahn 32,6 PI Waldfischbach-Burgalben 25,0 38. Kann gewährleistet werden, dass während des Wechselschichtdienstes jede Polizeidienststelle des Landes ständig mit mindestens zwei Beamtinnen/Beamten besetzt ist? Wie oft kommt es vor, dass bei einem Einsatz nur noch eine Polizeibeamtin/ein Polizeibeamter auf der Polizeiinspektion/Wache zurückbleibt? Aus nachfolgender Tabelle ergibt sich, in wie vielen Einzelfällen im Jahr 2012 die Dienststellen nach Mitteilung der Polizeibehörden nur mit einer Polizeibeamtin bzw. einem Polizeibeamten besetzt waren: Dienststelle/ Organisationseinheit Anzahl Polizeipräsidium Koblenz PI Koblenz 1 0 PI Koblenz 2 0 PW Brodenbach 315 PI Andernach 0 PI Bendorf 293 PI Boppard 6 PI Lahnstein 16 PI Simmern 0 PW Hahn 0 Gesamt PD Koblenz 630 PI Mayen 0 PI Bad Neuenahr-Ahrweiler 148 PI Adenau 215 PI Remagen 0 PI Cochem 13 Gesamt PD Mayen 376 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Dienststelle/ Organisationseinheit Anzahl PI Montabaur 0 PW Höhr-Grenzhausen 250 PI Bad Ems 346 PI Diez 0 PI St. Goarshausen 181 PI Hachenburg 1 PI Westerburg 0 Gesamt PD Montabaur 778 PI Neuwied 0 PI Linz 31 PI Straßenhaus 0 PI Altenkirchen 0 PI Betzdorf 0 PW Wissen 313 Gesamt PD Neuwied 344 Gesamt PP Koblenz 2 128 PP Mainz PI Mainz 1 0 PI Mainz 2 0 PI Mainz 3 0 PI Ingelheim 123 PI Oppenheim 92 Gesamt PD Mainz 215 PI Worms 0 PI Kirchheimbolanden 71 PI Alzey 77 PW Wörrstadt 47 Gesamt PD Worms 195 PI Bad Kreuznach 0 PI Bingen 8 PI Kirn 11 Gesamt PD Bad Kreuznach 19 Gesamt PP Mainz 451 Polizeipräsidium Rheinpfalz PI Frankenthal 172 PW Maxdorf 21 PI Ludwigshafen 1 0 PI Ludwigshafen 2 0 PW Oggersheim 0 PI Schifferstadt 106 PI Speyer 0 Gesamt PD Ludwigshafen 299 43 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dienststelle/ Organisationseinheit Anzahl PI Bad Bergzaben 102 PI Edenkoben 153 PI Germersheim 151 PI Landau 263 PW Annweiler 57 PI Wörth 74 Gesamt PD Landau 800 PI Bad Dürkheim 0 PI Grünstadt 15 PI Haßloch 70 PI Neustadt 0 PASt Ruchheim 12 Gesamt PD Neustadt/W. 97 Gesamt PP Rheinpfalz 1 196 PP Trier PI Baumholder 200 PI Birkenfeld 365 PI Hermeskeil 90 PI Idar-Oberstein 100 PI Morbach 80 PI Saarburg 517 PW Konz 219 PI Schweich 234 PI Trier 0 PW Innenstadt 80 Gesamt PD Trier 1 885 PI Bernkastel-Kues 71 PI Bitburg 82 PI Daun 250 PW Gerolstein 365 PI Prüm 128 PI Wittlich 280 PI Zell 92 PW Traben-Trarbach 365 Gesamt PD Wittlich 251 Gesamt PP Trier 3 518 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 Dienststelle/ Organisationseinheit Anzahl PP Westpfalz PI 1 Kaiserslautern 0 PI 2 Kaiserslautern 0 PI Kusel 28 PI Landstuhl 2 PI Lauterecken 51 PI Rockenhausen 64 PAST Kaiserslautern 460 PW Schönenberg-Kübelberg 354 Gesamt PD Kaiserslautern 950 PI Pirmasens 132 PI Zweibrücken 150 PI Dahn 375 PI Waldfischbach-Burgalben 259 Gesamt PD Pirmasens 916 Gesamt PP Westpfalz 1 866 39. Inwieweit lässt die personelle Situation bei der Polizei auch präventives Engagement, bspw. in Schulen, zu? Die Landesregierung misst der polizeilichen Präventionsarbeit einen hohen Stellenwert bei. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur im Zuge der jüngsten Optimierung der Polizeiorganisation die „Rahmenkonzeption polizeiliche Prävention in Rheinland-Pfalz“ in Kraft gesetzt. Die polizeiliche Kriminal- und Verkehrsunfallprävention sind darin als Kernaufgaben definiert. In vielfältigen Themenfeldern wie der Verkehrsunfallprävention, der Verhinderung von Gewalt- und Sexualdelikten, der Aufklärung über Sucht- und Drogenkriminalität sowie über Gefahren im Umgang mit neuen Medien arbeitet die Polizei dabei eng und vertrauensvoll mit den Schulen zusammen. Die Polizei ergänzt aus fachlicher Sicht den Unterricht und vermittelt ihre Erfahrungen und Kenntnisse an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte. Beispielhaft wären hier zu nennen die praktische Radfahrausbildung durch polizeiliche Verkehrssicherheitsberaterinnen und berater in allen Grund- und Förderschulen, der Einsatz der Polizeipuppenbühne mit der Zielgruppe Vorschulkinder, die Fortführung des Projekts „Prävention im Team“ in den Themenbereichen Sucht- und Drogenprävention, Gewaltprävention und Prävention fremdenfeindlichen Verhaltens oder die Fortsetzung des vom Landeskriminalamt bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzten Projekts „Erlebnis, Aktion, Spaß und Informationen – EASI“ an zahlreichen Schulstandorten des Landes. 45 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlagen 46 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 47 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 48 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 49 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 50 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 51 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 52 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 53 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 54 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 55 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 56 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 57 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 58 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 59 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 60 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 61 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 62 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 63 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 64 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 65 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 66 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 67 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 68 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 69 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 70 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 71 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 72 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 73 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 74 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 75 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 76 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 77 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 78 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 79 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 80 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 81 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 82 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 83 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 84 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 85 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 86 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 87 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 88 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 89 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 90 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 91 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 92 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 93 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 94 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 95 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 96 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 97 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 98 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 99 Anlage 2 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 100 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 101 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 102 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 103 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 104 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 105 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 107 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 108 Anlage 3 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 109 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 110 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 111 Anlage 4 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 112 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 113 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 114 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 115 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 116 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 117 Anlage 5 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 118 Anlage 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 119 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 120 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 121 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 122 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 123 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 124 Anlage 7 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 125 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 126 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 127 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 128 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 129 Anlage 8 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 130 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 131 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 132 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 133 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 134 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 135 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 136 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 137 Anlage 9 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 138 Anlage 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 139 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 140 Anlage 11 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 141 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 142 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 143 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 144 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 145 Drucksache 16/3061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 146 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3061 147