Drucksache 16/307 08. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Margit Mohr und Marcel Hürter (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Mögliche Umweltbelastungen durch einen Betrieb bei Ramstein Die Kleine Anfrage 206 vom 18. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Ein Bauschuttunternehmen bzw. Recyclinghof mit einer Steinbrecheranlage in der Nähe von zwei Wohngebieten zwischen Steinwenden -Weltersbach und Ramstein-Miesenbach steht in der Kritik von Anwohnern. Diese haben sich über eine deutliche Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung sowohl in den Abend- und Nachtstunden als auch an Wochenenden mehrfach beschwert und sich in dieser Sache auch an den Bürgerbeauftragten gewandt. Da in unmittelbarer Nähe des Betriebsgeländes auch ein renaturierter Bach, der Moorbach, fließt, befürchten die Anwohner auch mögliche Umweltbelastungen in diese Richtung. Die lokale Presse hat über die bestehende Problematik berichtet. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Betrieb des betreffenden Bauschuttunternehmens an dieser Stelle genehmigt ist? 2. Ist es richtig, dass sich im Bereich der Betriebsfläche eine ehemalige gemischte Mülldeponie der amerikanischen Streitkräfte be- findet? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob diese Deponie kartiert und bewertet ist? 4. Hält die Landesregierung den Betrieb eines derartigen Bauschuttunternehmens in unmittelbarer Nähe bzw. auf der Fläche einer ehemaligen Mülldeponie wie auch in der Nähe von Wohngebieten für umweltverträglich? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die betroffene Anlage des in der Kleinen Anfrage erwähnten Unternehmens wurde im Jahr 2001 von der Kreisverwaltung Kaiserslautern immissionsschutzrechtlich genehmigt. Im Rahmen der Überwachung wurde später jedoch festgestellt, dass beim Anlagenbetrieb auch von der Genehmigung nicht erfasste Grundstücke genutzt werden. Zur Legalisierung der zusätzlichen Nutzung ist eine Änderungsgenehmigung erforderlich, die insbesondere aufgrund bauplanungsrechtlicher Hindernisse noch nicht vorliegt. Daher prüft die Kreisverwaltung Kaiserslautern derzeit, ob eine Untersagung des ungenehmigten Betriebs angezeigt ist. Zu den Fragen 2 und 3: Nach Kenntnis der Landesregierung befindet sich das Gelände des angesprochenen Unternehmens auf einer Altablagerung, auf der neben Bauschutt, Erdaushub und Siedlungsabfällen auch Abfälle der amerikanischen Streitkräfte abgelagert wurden. Diese Altablagerung ist im Bodenschutzkataster erfasst und im Rahmen der Erfassungsbewertung als altlastverdächtig eingestuft worden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/307 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: In jedem einzelnen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz muss die Frage der Umweltverträglichkeit des Vorhabens geprüft und beantwortet werden. Dies erfolgt unter Mitwirkung aller durch das Vorhaben berührten Fachbehörden. Durch die integrierte Betrachtung der Belange des Immissionsschutzes, des Wasser-, Abfall- und Bodenschutzrechts sowie weiterer vom Vorhaben betroffener Rechtsgebiete wird ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt gewährleistet. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Andererseits besteht bei der Erfüllung aller Genehmigungsvoraussetzungen aber auch ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung . Sofern deshalb bei der Genehmigung das Vorliegen aller Voraussetzungen bejaht wird, ist diese auch unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit nicht zu beanstanden. Eveline Lemke Staatsministerin