Drucksache 16/3072 10. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Äußerungen des Landtagsabgeordneten Mertes im Zusammenhang mit dem Fusionsgesetz Treis-Karden Die Kleine Anfrage 2024 vom 17. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Landesgesetzes über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden ist in § 11 Abs. 3 geregelt, dass die beiden Landkreise Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück eine schriftliche Vereinbarung zum mit der Gebietsänderung verbundenen anteiligen Personalübergang sowie finanziellen Ausgleich der Verbindlichkeiten und Forderungen treffen sollen. Der Landkreis Cochem-Zell hat auf dieser Grundlage Berechnungen durchgeführt und die nach seiner Ansicht erforderliche finanzielle Größenordnung für den Personal- und Vermögensübergang ermittelt. In der Rhein-Zeitung vom 16. November 2013 wertet Landtagsabgeordneter Mertes die Berechnungen als „Raubzug der Moselaner“. Er führt weiter aus: „Es hatte ja den Anschein, dass die drei Dörfer auf einen Sklavenmarkt geführt werden, wo Höchstpreise erzielt werden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Bewertung des Landtagsabgeordneten über die Cochem-Zeller Berechnungen als „Raubzug“? 2. Wie steht die Landesregierung zu den Vergleichen unter Bezugnahmen auf das Mittelalter mit Blick auf die noch anstehenden Vereinbarungsgespräche: Hält sie diese für inhaltlich begründet und hilfreich zur Erzielung einer Lösung? 3. Hält die Landesregierung die Berechnungen des Landkreises Cochem-Zell im Grundsatz für sachlich ermittelt und damit für ei- ne mögliche Verhandlungsgrundlage? 4. Stehen die gesetzlich geregelten Zuweisungen an die Verbandsgemeinden als Ersatz für die Hochzeitsprämie in einem Zusammen- hang mit dem zu treffenden Ausgleich zwischen den Landkreisen? 5. Welche zusätzlichen Einnahmen erzielt der Rhein-Hunsrück-Kreis durch die Eingliederung der Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen aus Kreisumlagen, Schlüsselzuweisungen und Investitionsschlüsselzuweisungen in den nächsten fünf bzw. sieben Jahren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: § 11 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden sieht vor, dass der Landkreis Cochem-Zell und der Rhein-Hunsrück-Kreis eine schriftliche Vereinbarung zum mit der Gebietsänderung verbundenen antei ligen Übergang von Bediensteten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs empfängern, Verbindlichkeiten und Forderungen des Landkreises Cochem-Zell auf den Rhein-Hunsrück-Kreis sowie zu finanziellen Ausgleichsleistungen zwischen den beiden kommunalen Gebietskörperschaften anstelle eines solchen Übergangs treffen. Nach § 11 Abs. 5 Satz 2 des Landesgesetzes trifft die Aufsichts- und Dienstleistungs direktion die erforderlichen Entscheidungen, soweit die Vereinbarung bis zum 31. Januar 2014 nicht zustande gekommen ist. Im Hinblick auf die noch ausstehende Vereinbarung oder noch ausstehenden Ent scheidungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – anstelle einer Vereinbarung der Landkreise – be wertet die Landesregierung keine Forderung einschließlich deren Ermittlung für einen Ausgleich zwischen dem Rhein-Hunsrück-Kreis und dem Landkreis Cochem-Zell so wie keine Äußerung einer oder eines Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz. Für die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Cochem-Zell und dem Rhein-Hunsrück-Kreis oder die Entscheidungen der Aufsichts - und Dienstleistungsdirektion gibt der vom Landtag Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung am 6. November 2013 ange nommene Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/2959) Orientierungshilfen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3072 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: § 17 Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Gebietsänderung der Verbandsge meinde Treis-Karden regelt, dass das Land aus Anlass der Eingliederung der Orts gemeinden dieser Kommune in die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch und Kastellaun eine einwohnerbezogene Zuweisung von 1 053 800 Euro als Ersatz für eine sogenannte „Hochzeitsprämie“ gewährt. Wie sich aus § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes ergibt, gewährt das Land darüber hinaus den Verbandsgemein den Cochem und Kaisersesch Zuweisungen zur Reduzierung von Verbindlichkeiten. Diese Zuweisungen an die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch und Kastellaun stehen nicht im Kontext der mit der Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden einhergehenden Gebietsänderungen auf der Kreisebene und einem damit verbundenen anteiligen Übergang von Bediensteten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, Verbindlichkeiten und Forderungen des Landkreises Cochem-Zell auf den Rhein-Hunsrück-Kreis sowie finanziellen Ausgleich zwischen den beiden Landkreisen anstelle eines derartigen Übergangs. Zu Frage 5: Die künftigen Erträge des Rhein-Hunsrück-Kreises aus den auf seine Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen entfallenden Kreisumlagen, Schlüsselzuweisungen und Investitionsschlüsselzuweisungen können nicht genau beziffert werden. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung des Landkreises Cochem-Zell haben sich seine Erträge aus den auf die Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen entfallenen Kreisumlagen 2011 auf 318 768 Euro und 2012 auf 351 003 Euro, Schlüsselzuweisungen B 1 2011 auf 31 455 Euro und 2012 auf 30 456 Euro, Schlüsselzuweisungen B 2 2011 auf 179 533 Euro und 2012 auf 170 948 Euro und Investitionsschlüsselzuweisungen 2011 auf 6 083 Euro und 2012 auf 8 263 Euro belaufen. Unter der Annahme dieser Beträge ergeben sich für den Rhein-Hunsrück-Kreis nach der Eingliederung der Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen zusätzliche Er träge aus den Kreisumlagen, Schlüsselzuweisungen und Investitionsschlüsselzuwei sungen von insgesamt rund 550 000 Euro in einem Jahr, rund 2 750 000 Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren und rund 3 850 000 Euro in einem Zeitraum von sieben Jahren. Roger Lewentz Staatsminister