Drucksache 16/3074 10. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen und Zuweisungen an kreisfreie Städte Die Kleine Anfrage 2026 vom 19. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Mit dem geänderten Landesfinanzausgleichsgesetz wird die finanzielle Situation der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz deutlich verbessert. Die Ausschüttung der Zensusergebnisse bewirkte eine Entlastung im laufenden Jahr 2013. Für die kommenden Jahre sind durch höhere Zuweisungen weitere Einnahmeverbesserungen erwartbar. Auch die Steuereinnahmen für die kommunale Ebene weisen deutlich nach oben, sodass sich hierdurch weitere Entlastungen für die Finanzsituation der Kommunen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Schlüsselzuweisungen an die einzelnen kreisfreien Städte im Jahr 2012 und im Jahr 2013? 2. Wie hoch waren die Zuweisungen gemäß § 34 f des Landesfinanzausgleichsgesetzes an die einzelnen kreisfreien Städte im Jahr 2013? 3. Wie hoch werden die Schlüsselzuweisungen an die einzelnen kreisfreien Städte im Jahr 2014 und im Jahr 2015 voraussichtlich sein? 4. Wie hoch waren die geschätzten originären Steuereinnahmen der Kommunen in Rheinland-Pfalz nach der regionalisierten Steu- erschätzung vom November 2012, Mai 2013 und November 2013 für das Jahr 2014? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Angaben für das Jahr 2012 finden sich in der als Anlage beigefügten Tabelle in Spalte 1, die Angaben für das Jahr 2013 in Spalte 2. Zu Frage 2: Die Angaben finden sich in der als Anlage beigefügten Tabelle in Spalte 3. Zu Frage 3: Schlüsselzuweisungen des Jahres 2014 Die endgültige Höhe der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2014 wird für die einzelnen kreisfreien Städte voraussichtlich im Juli 2014 festgesetzt werden. Bis dahin wird das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz die erforderlichen Daten erhoben, geprüft und verarbeitet haben. Eine erste Prüfung der erhobenen Daten erfolgt zunächst im Statistischen Landesamt, das sodann die körperschaftsweise zusammengestellten Daten an die kommunalen Gebietskörperschaften mit der Bitte um dortige Prüfung übersendet. In der Vergangenheit haben sich im Einzelfall durchaus Abweichungen in den von den kommunalen Gebietskörperschaften gemeldeten Daten und daraus folgende Korrekturen ergeben. Aktuell liegen beispielsweise für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2014 die Daten für die Steuerkraftmesszahlen des Zeitraums 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 nahezu vollständig vor; sie sind allerdings noch nicht geprüft. Es fehlen derzeit noch die Angaben von ca. 50 Gemeinden; in diesen Fällen wurden Vorjahresdaten als Rechenbasis herangezogen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3074 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Schlüsselzuweisungen des Jahres 2015 Die Schlüsselzuweisungen B 2 des Jahres 2015 hängen ganz wesentlich von der Steuerkraftmesszahl ab, die für den Zeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 festgestellt werden wird. Über die Steuerentwicklung der einzelnen Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2014 ist heute eine verlässliche Voraussage naturgemäß nicht möglich; bei einzelnen Städten oder Gemeinden können sich etwa durch Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen an einzelne oder wenige Unternehmen oder Unternehmensneugründungen oder -verlagerungen gravierende Veränderungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum und damit mehr oder weniger Schlüsselzuweisungen B 2 als im Jahr 2014 ergeben. Vergleichbares gilt beispielsweise für die Einwohnerzahlen; der Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Jahre 2015 werden gem. § 29 Abs. 1 LFAG die – heute naturgemäß noch unbekannten – Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2014 zugrunde gelegt. Für die fiktive Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2015 wurden für die beigefügte Tabelle deshalb die gleichen (unveränderten) Daten wie für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2014 zugrunde gelegt. Lediglich die landesweit für das Jahr 2015 nach dem Entwurf des Landeshaushaltsplans der Landesregierung zur Verfügung stehende Schlüsselmasse wurde erhöht. Im Hinblick auf die Schlüsselzuweisungen einer einzelnen kreisfreien Stadt ist zudem die Wechselwirkung zwischen den einzelnen Schlüsselzuweisungsarten zu beachten. Von der Schlüsselmasse gem. § 7 Nr. 1 LFAG wird zunächst die landesweite Summe der Schlüsselzuweisungen C gem. § 9 a Abs. 1 LFAG sowie gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 LFAG die landesweite Summe der Schlüsselzuweisungen B 1 abgezogen. Sodann wird gem. § 8 Abs. 1 LFAG die landesweite Summe der Schlüsselzuweisungen A vorweg abgezogen. Gleiches gilt für die im Landeshaushaltsplan festgesetzte Summe der landesweiten Investitionsschlüsselzuweisungen. Der aus der Schlüsselmasse so verbleibende Betrag steht schließlich für die Schlüsselzuweisungen B 2 zur Verfügung. Da aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse, etwa aus der Steuerschätzung vom November 2013, zwar im Landesdurchschnitt mit einem Anstieg der Steuerkraftmesszahlen zu rechnen ist, sich für die einzelnen Gemeinden aber durchaus Zu- oder Abnahmen gegenüber dem Vorjahr ergeben können, lässt sich die landesweite Summe der Schlüsselzuweisungen A nicht vorausberechnen und damit auch nicht die landesweite Summe der Schlüsselzuweisungen B 2. Zudem ist es nicht möglich, den bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen A zugrunde zu legenden sog. Schwellenwert (§ 8 Abs. 2 LFAG) für das Jahr 2015 in Euro zu berechnen. So ist der Durchschnitt der maßgeblichen drei Zeiträume nicht bekannt, weil der letzte Zeitraum in die Zeit vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 fällt. In der Folge kann auch nicht berechnet werden, wie hoch der Betrag ist, der 77 v. H. des Durchschnittswertes entspricht. Die Berechnung der nachfolgend für das Jahr 2015 ausgewiesenen Schlüsselzuweisungen erfolgt deshalb auf der vorläufigen Datengrundlage für den Finanzausgleich 2014 – bei den Schlüsselzuweisungen A mit dem Schwellenwert von 83 v. H. (2014) anstelle des Schwellenwertes von 77 v. H. (2015) – und es wäre sehr überraschend, wenn eine kreisfreie Stadt im Jahr 2015 den ausgewiesenen Schlüsselzuweisungsbetrag auch tatsächlich erhalten würde. Gleichwohl wird in der Summe der kreisfreien Städte der Anstieg der Schlüsselzuweisungen deutlich, der sich – im Gegensatz zu den Einzelwerten – vergleichsweise verlässlich berechnen lässt. Dies vorausgeschickt, finden sich die Angaben für das Jahr 2014 in der als Anlage beigefügten Tabelle in Spalte 5, die Angaben für das Jahr 2015 in Spalte 6. Zu Frage 4: Die geschätzten originären Steuereinnahmen der Kommunen 2014 insgesamt – mit Gewerbesteuer netto – betragen nach der Steuerschätzung vom – Oktober 2012 3 851 Mio. Euro, – Mai 2013 3 895 Mio. Euro und vom – November 2013 3 905 Mio. Euro. Zum Vergleich: Nach der Steuerschätzung vom November 2013 betragen die geschätzten originären Steuereinnahmen der Kommunen 2013 insgesamt – mit Gewerbesteuer netto – 3 761 Mio. Euro, sodass nach derzeitigem Stand für das Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 Steuermehreinnahmen in Höhe von 144 Mio. Euro geschätzt werden. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3074 3 Anlage