Drucksache 16/3075 10. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ÖPNV in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2035 vom 19. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Derzeit arbeitet der Landkreis Neuwied an dem neuen Kreis-Nahverkehrsplan (ÖPNV). Ende November 2013 sollen alle Unterlagen an die zu beteiligenden Institutionen versendet werden und es soll eine sechswöchige Anhörfrist eingeräumt werden. Der 1. Beigeordnete des Landkreises befürchtet: „Ohne finanzielle Landeshilfe drohen Wünsche auf der Strecke zu bleiben.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Zuständigkeiten haben hier das Land Rheinland-Pfalz, der Kreis Neuwied und die Stadt Neuwied in Bezug auf die Planung? 2. Welche Zuständigkeiten haben hier das Land Rheinland-Pfalz, der Kreis Neuwied und die Stadt Neuwied in Bezug auf die Finan- zierung? 3. In welcher Höhe hat das Land Rheinland-Pfalz sich in den letzten fünf Jahren an den Kosten für den ÖPNV im Kreis Neuwied und der Stadt Neuwied beteiligt? 4. Wie hoch war davon der Anteil an der Schülerbeförderung seitens des Landes Rheinland-Pfalz? 5. Wie bewertet die Landesregierung die zukünftige Entwicklung des ÖPNV in Stadt und Kreis Neuwied in Bezug auf die demogra- fische Entwicklung? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung einer Fernbushaltestelle an der A 3/Ausfahrt Neuwied? 7. Welche Chancen sieht die Landesregierung in einer besseren Anbindung des Kreises Neuwied an den ICE-Bahnhof Montabaur durch den ÖPNV? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nach §§ 4 und 5 des Landes-Nahverkehrsgesetzes (NVG) obliegt die Planung, Gestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs den kreisfreien Städten und den Landkreisen als freie Selbstverwaltungsaufgabe. Jeder dieser Aufgabenträger stellt gem. § 8 NVG einen Nahverkehrsplan mit Zielen und Rahmenvorgaben für die Entwicklung des ÖPNV auf. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgaben auf Basis des Nahverkehrsgesetzes finanziell. Zu Frage 3: Da Neuwied keine kreisfreie Stadt ist, fällt die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft in die Zuständigkeit des Landkreises. Landesseitig wurden Zuweisungen gem. § 10 Abs. 1 NVG für die Nahverkehrsplanung wie folgt in den Jahren 2009 bis 2013 geleistet: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Kreis Neuwied 197 536,32 Euro 200 581,70 Euro 203 695,52 Euro 204 928,89 Euro 205 813,32 Euro Darüber hinaus werden Verkehrsleistungen im Verkehrsverbund Rhein-Mosel, in den der ÖPNV des Kreises Neuwied integriert ist, vom Land mit rund 1,5 Mio. Euro jährlich gefördert (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 NVG). Drucksache 16/3075 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Jahr 2014 wird der Kreis Neuwied aufgrund einer Änderung von § 15 LFAG voraussichtlich 9 420 570 Euro erhalten. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die Landeszuweisungen einschließlich der Mehrbelastungsausgleiche nach dem Landesgesetz zur Änderung der Schulstruktur vom 22. Dezember 2008, dem Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung und zur weiteren Umsetzung der Lehrerbildungsreform vom 31. Januar 2012 sowie der LVO über die Höhe der Einkommensgrenzen bei der Schülerbeförderung vom 18. Mai 2009. Eine Trennung der Zuweisungen nach der Schülerbeförderung und der Beförderung von Kindern zu Kindergärten ist nicht möglich. Darüber hinaus leistet das Land direkt an die Verkehrsunternehmen als Ausgleich für vergünstigte Schülerfahrkarten landesweit zurzeit jährlich rund 42 Mio. Euro. Eine Aufgliederung auf den Kreis Neuwied würde hier Geschäftsgeheimnisse berühren. Zu Frage 5: Nach Angaben des Statistischen Landesamtes ergibt sich für den Kreis Neuwied in der aktuellen Prognose ein Rückgang der Zahl der unter 20-Jährigen bis zum Jahr 2030 um 22,3 Prozent, was etwa im Landesschnitt liegt. Die Landesregierung hat gemeinsam mit dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord, den Verkehrsverbünden Rhein-Mosel und Region Trier das Planungsprojekt „ÖPNV-Konzept RLP Nord“ auf den Weg gebracht. Dabei werden alle in diesen Verbundgebieten liegenden regionalen und lokalen Buslinien wirtschaftlich bewertet, überplant und ein Konzept für ein neues Netz entwickelt. Bei diesen Arbeiten fließen die Daten zur demografischen Entwicklung mit ein; die Planungsarbeiten laufen noch. Der Landkreis Neuwied entscheidet als lokaler Aufgabenträger darüber, inwieweit das vorgeschlagene Konzept bzw. Elemente davon in die lokale Nahverkehrsplanung übernommen werden. Zu Frage 6: Auf der Schienen-Schnellfahrstrecke Köln – Frankfurt bestehen hervorragende ICE-Anbindungen zu den beiden Zentren. Die Einrichtung einer parallelen Fernbuslinie über die BAB 3 darf vorhandene SPNV-Verbindungen mit 60 Minuten Reisezeit zwischen zwei Haltestellen nicht konkurrieren (§ 42 a Personenbeförderungsgesetz). Auf die Einrichtung einer Fernbushaltestelle hat die Landesregierung im Übrigen keinen Einfluss. Zu Frage 7: In dem laufenden Planungsprojekt „ÖPNV-Konzept RLP Nord“ werden auch im Kreis Neuwied alle Buslinien wirtschaftlich bewertet , überplant und ein Konzept für ein neues Netz entwickelt. Im Falle von Effizienzsteigerungen wäre eine Ausweitung des Angebots grundsätzlich denkbar. Innerhalb des Konzepts wird auch geprüft, wie die Anbindung der Region an den ICE-Bahnhof Montabaur optimiert werden kann. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Roger Lewentz Staatsminister Zu Frage 4: Das Land zahlt an den Kreis Neuwied – unabhängig von den in der Antwort zu Frage 3 genannten Werten – Ausgleichsleistungen für die Schülerbeförderung in beträchtlicher Höhe. Der Kreis Neuwied hat zum Ausgleich der ihm durch die Schülerbeförderung nach § 69 des Schulgesetzes (SchulG) und § 33 des Privatschulgesetzes sowie durch die Beförderung von Kindern zu Kindergärten nach § 11 des Kindertagesstättengesetzes (KTagStG RP) entstehenden Kosten gemäß § 15 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) pauschale Zuweisungen wie folgt in den Jahren 2009 bis 2013 erhalten: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Kreis Neuwied 4 880 711 Euro 5 193 755 Euro 5 314 884 Euro 5 758 875 Euro 6 397 288 Euro