Drucksache 16/3080 10. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Situation der Universitätsklinik Mainz I Die Kleine Anfrage 2022 vom 15. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen bei meinem seit nunmehr acht Wochen andauernden Krankenhausaufenthalt in der Universitätsklinik in Frankfurt versuche ich Vergleiche mit der Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz zu ziehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Werden in Rheinland-Pfalz auch ausländische Pflegekräfte eingesetzt, die kaum Deutsch verstehen, wobei es zu Missverständ- nissen, z. B. bei der Verabreichung von Medikamenten, kommen kann? 2. Welche Auflagen und Hygienevorschriften gibt es in der Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz (DIN- bzw. ISO-Zertifizierungen etc.) und wie und durch wen wird deren Einhaltung kontrolliert? 3. Gibt es auf den Intensivstationen der Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz einen kostenlosen Imbiss und/bzw. Getränke für das diensthabende Personal? Wenn ja, in welcher Form? 4. Gibt es für die Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz auch eine Order bzw. Erwartungshaltung, um mit aller Gewalt Kosten ein- zusparen, die zwangsläufig zu Lasten des Personals und der Patienten gehen würden? 5. Gibt es einen Erfahrungsaustausch zwischen den Kliniken in Rheinland-Pfalz und Hessen mit dem Ziel, Kosten im Gesund- heitswesen einzusparen? 6. Gibt es in der Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz eine Anweisung, z. B. von der kaufmännischen Leitung, dass diensthabenden Ärzten lediglich nur eine Flasche Mineralwasser pro Tag aus dem Bestand der Klinik kostenlos zur Verfügung steht, sie ansonsten ihren Durst mit Leitungswasser stillen sollen, oder können die Ärzte in den Kliniken in Rheinland-Pfalz kostenlos auf Mineralwasser aus dem Klinikbestand zugreifen, ohne dafür gemaßregelt zu werden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Universitätsmedizin Mainz ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die verantwortliche und selbstständige Geschäftsführung obliegt dem Vorstand der Universitätsmedizin. Soweit die Anfragen des Abgeordneten Thomas Günther den Zuständigkeitsbereich des Vorstands der Universitätsmedizin betreffen, hat der Vorstand die Fragen beantwortet. Zu Frage 1: In den letzten Jahren ist in Rheinland-Pfalz der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflege gestiegen. Um das Fachkräftepotenzial im Inland zu stärken und zu heben, wurden eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen ergriffen. Daneben werden die Bemühungen intensiviert, ausländische Fachkräfte für rheinland-pfälzische Einrichtungen anzuwerben. Auch die Universitätsmedizin Mainz hat Pflegekräfte aus dem Ausland angeworben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3080 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Überprüfung der Sprachkompetenz ausländischer Pflegekräfte findet zusätzlich zum allgemeinen Anerkennungsverfahren der Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse statt. In Rheinland-Pfalz ist hierfür das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Die Kenntnisse der deutschen Fachsprache, die eine ausländische Krankenpflegekraft in Rheinland-Pfalz beherrschen soll, liegen auf Niveau B 2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“ (GER). Vor dem Hintergrund der zu beachtenden Patientensicherheit wird dieses Niveau als Zugang zum Arbeitsmarkt für Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz bislang vorausgesetzt. Die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nachzuweisen. Ausreichende Deutschkenntnisse liegen vor, wenn bei anerkannten Sprachinstituten die Prüfung „Deutsch B 2“ bestanden wurde und dies mit der Vorlage des entsprechenden Sprachzertifikats nachgewiesen werden kann, wenn die Schulbildung an einer deutschen allgemeinen Schule außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums abgeschlossen wurde, wenn Teile der Aus- oder Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im deutschsprachigen Raum absolviert wurden und die betreffende Schule dies bestätigt, wenn die Eignungs- oder Kenntnisprüfung des Anerkennungsverfahrens bestanden beziehungsweise der entsprechende Anpassungslehrgang erfolgreich absolviert wurde oder wenn mittels geeigneter Dokumente anderweitig Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B 2 nachgewiesen werden können. Mit Hilfe der vorgenannten Maßnahmen sollen ausreichende Sprachkenntnisse ausländischer Pflegekräfte sichergestellt werden. Die Universitätsmedizin hat für ihre Pflegekräfte aus dem Ausland ein strukturiertes Einarbeitungs- und Integrationsprogramm entwickelt , zu dem auch Sprachkurse gehören. Mit der Umsetzung des Konzepts verbindet sich der Einsatz eines Integrationsbeauftragten , der den Pflegekräften bei der Organisation ihrer Einreise nach Deutschland und der Vorbereitung des Beschäftigungsverhältnisses behilflich ist; dies umfasst auch eine Vermittlung von Sprachkursen im Herkunftsland und hier vor Ort. Zu Frage 2: Die Krankenhaushygiene ist als zentrale Einrichtung dem Medizinischen Vorstand der Universitätsmedizin zugeordnet; sie verfügt über Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin, ausgebildete Hygienefachkräfte und medizinisch-technisches Personal für die Labordiagnostik. Sie führt Hygienevisiten, Schulungen und Kontrollen durch. Sie erstattet dem Vorstand jährlich Bericht über ihre Aktivitäten und legt statistische Auswertungen vor. Der Hygieneplan der Universitätsmedizin ist betriebsintern im Intranet verfügbar. Im Hygieneplan sind die zuständigen Ansprechpartner gelistet sowie themenbezogen die jeweils zu beachtenden Vorschriften für allgemeine, bereichs-, erreger- und medizinproduktebezogene Hygiene zusammengefasst. Der Hygieneplan ist als Leitfaden mit konkreten Handlungsanweisungen gestaltet . Als wesentliche hygienerelevante Vorschriften sind zu nennen: das Infektionsschutzgesetz, die Medizinhygieneverordnung, die Medizinproduktebetreiberverordnung, die Trinkwasserverordnung und das Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherung für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen. Mittlerweile ist die überwiegende Zahl der Kliniken der Universitätsmedizin Mainz nach DIN EN ISO zertifiziert. Mit dem Zertifikat wird auch bestätigt, dass die jeweiligen Anforderungen hinsichtlich der Hygiene erfüllt sind. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Landesregierung angesichts der Häufigkeit nosokomialer Infektionen und der wachsenden und komplexen Problemstellungen bei deren Bekämpfung die Landesverordnung vom 17. Februar 2012 über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erließ. In dieser Verordnung sind die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen geregelt und die hygienischen Anforderungen an den Bau, die Ausstattung und den Betrieb der medizinischen Einrichtungen festgelegt. Sie soll über die bereits existierenden fachlichen Empfehlungen hinaus die Einhaltung der Hygiene und den sachgerechten Umgang mit Antibiotika und resistenten Erregern durch eine rechtsverbindliche Regelung sicherstellen. Ihr liegen insbesondere die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) am Robert Koch-Institut zugrunde, die gemäß Infektionsschutzgesetz den Stand der medizinischen Wissenschaft darstellen. Gemäß § 23 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes überträgt die Verordnung den Leitungen der stationären Einrichtungen die zentrale Verantwortung für die Hygiene, auch, um die Bedeutung eines hohen Hygienestandards für die Behandlungsqualität der Einrichtungen zu betonen. Die Kontrolle der Einhaltung der Hygiene ist Aufgabe des Hygienefachpersonals unter Federführung der Leitung der Einrichtung. Die infektionshygienische Überwachung der Einrichtungen obliegt den kommunalen Gesundheitsämtern gemäß dem Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, die ihre Arbeit als Auftragsangelegenheit wahrnehmen. Zu den Fragen 3 und 6: Das Personal der Universitätsmedizin, auch das der Intensivstationen, hat keinen tarifvertraglichen Anspruch auf kostenlosen Imbiss oder Getränke; für beamtete Ärzte gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Es gibt auch keine interne Regelung, wonach dies als übertarifliche Leistung zugestanden wäre. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3080 Zu Frage 4: Die Universitätsmedizin Mainz ist – wie viele andere Unikliniken in Deutschland auch – in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Deswegen hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, darunter auch den Abbau von Personal, um den Personalaufbau der vergangenen Jahre maßvoll zurückzuführen. Es geht also nicht um eine „Order bzw. Erwartungshaltung“. Entsprechend hat die Landesregierung dem Wissenschaftsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am 31. Oktober 2013 berichtet. Zu Frage 5: Die Universitätsmedizin Mainz ist Mitglied im Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und partizipiert dadurch am bundesweiten Erfahrungsaustausch, der durch regelmäßige Treffen, Rundschreiben sowie durch zahlreiche informelle Kontakte stattfindet. Das Universitätsklinikum Frankfurt ist ebenfalls Mitglied. Mit dem Ziel der Einsparung von Sachkosten haben 13 deutsche Universitätsklinika in 2012 die Einkaufsgemeinschaft EK-UNICO mit Sitz in Münster/Westfalen gegründet. Die Universitätsmedizin Mainz ist Mitglied; sie gehörte bereits ab 2002 dem Rechtsvorgänger dieser Einkaufsgemeinschaft an. Auch das Universitätsklinikum Frankfurt gehörte zu den Gründungsmitgliedern der EK-UNICO. Daneben hat die Universitätsmedizin Mainz zahlreiche und vielfältige Kooperationsbeziehungen mit Krankenhäusern der Region. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin 3