Drucksache 16/3081 10. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Situation der Universitätsklinik Mainz II Die Kleine Anfrage 2023 vom 15. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen bei meinem seit nunmehr acht Wochen andauernden Krankenhausaufenthalt in der Universitätsklinik in Frankfurt versuche ich Vergleiche mit der Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz zu ziehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der durchschnittliche Tagessatz, der einem Caterer für das Frühstück, das Mittagessen und das Abendbrot inkl. Getränke zur Verpflegung der Patienten zur Verfügung steht? 2. Gibt es DIN-Richtlinien bzw. Zertifizierungen bezüglich der Reinigung der Patientenzimmer und wenn ja, wie und von wem wird deren Einhaltung überwacht und kontrolliert? 3. Gibt es für das Pflegepersonal und für die behandelnden Ärzte Protection-Programme, in denen geregelt ist, wie und was un- ternommen werden muss (z. B. Hände desinfizieren), bevor eine Versorgung der Patienten vorgenommen werden darf? Wenn ja, wie und von wem wird deren Einhaltung überwacht? 4. In der Universitätsklinik Frankfurt kommen zur Versorgung auf 24 frisch operierte Patienten eine Pflegekraft, eine Schwesternschülerin und ein(e) Praktikant/Praktikantin. Wie sieht die Personalstärke in diesem Zusammenhang in der rheinland-pfälzischen Universitätsklinik aus? 5. Wie lange muss eine Station im Durchschnitt darauf warten, um ein aus medizinischer Sicht veraltetes Gerät (z. B. Ultraschallgerät ) ausgetauscht zu bekommen? 6. Die kaufmännische Leitung der Universitätsklinik Frankfurt hat im Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Berger ein Programm beschlossen, mit dem weitere 40 % der Kosten eingespart werden sollen. Gibt es solche Überlegungen und Kooperationen auch bei der Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz? Wenn ja, mit welchen Unternehmensberatern? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Universitätsmedizin Mainz ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die verantwortliche und selbstständige Geschäftsführung obliegt dem Vorstand der Universitätsmedizin. Soweit die Anfragen des Abgeordneten Thomas Günther den Zuständigkeitsbereich des Vorstands der Universitätsmedizin betreffen, hat der Vorstand die Fragen beantwortet. Zu Frage 1: Die Universitätsmedizin Mainz hat keinen Caterer mit der Patientenverpflegung beauftragt, sondern verfügt über eine eigene Betriebsküche , in der die Speisen zubereitet werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3081 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Die Reinigung der Patientenzimmer ist in der Universitätsmedizin Mainz fremdvergeben. Eine Auftragsvergabe erfolgt nur an solche Unternehmen, die bezüglich der Reinigung der Patientenzimmer folgende Anforderungen gemäß Ausschreibungsbedingungen erfüllen: – Zertifikat nach DIN EN ISO, – Verwendung eines elektronischen Qualitätssicherungssystems, das auch der Universitätsmedizin zugänglich gemacht wird, – regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen des eingesetzten Personals, – Einhaltung des Hygieneplans der Universitätsmedizin, – Einhaltung der Brandschutzordnung der Universitätsmedizin (basierend auf Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Landesbauordnung , Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, anerkannte Regeln der Technik gemäß DIN und VDE etc.), – Einhaltung der sicherheitstechnischen Betriebsanweisungen der Universitätsmedizin (basierend auf Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz , Betriebssicherheitsverordnung, Biostoffverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, Mutterschutzgesetz, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung, Technische Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin etc.). Das beauftragte Unternehmen muss ein Objekt-Tagebuch führen, in dem die durchgeführten Arbeiten dokumentiert werden. Die Hauswirtschaftsleitungen der Universitätsmedizin kontrollieren die Arbeit des Reinigungsunternehmens. Des Weiteren ist ein Reklamationsmanagement eingerichtet, das dem Stationspersonal ermöglicht, etwaige Mängel stichwortartig direkt an die zuständige Hauswirtschaftsleitung zu melden, die ihrerseits die Stabsstelle Sicherheitstechnik beteiligt, wenn es um die Einhaltung sicherheits - technischer Bestimmungen geht. Der Vorstand der Universitätsmedizin hat erstmals in 2007 eine Händedesinfektionskampagne durchgeführt, wobei die Beschäftigten z. B. durch Merkblätter, Plakate und Informationsveranstaltungen in der richtigen Anwendung der Händedesinfektion angeleitet wurden. Solche Informationen wurden seither mehrfach wiederholt. Die Universitätsmedizin nimmt damit am Projekt „Saubere Hände“ des Robert Koch-Instituts teil. Außerdem sind die Anleitungen zur Händedesinfektion jederzeit im Hygieneplan nachlesbar . Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen regelt und die hygienischen Anforderungen an den Bau, die Ausstattung und den Betrieb der medizinischen Einrichtungen festlegt. Sie soll über die bereits existierenden fachlichen Empfehlungen hinaus die Einhaltung der Hygiene und den sachgerechten Umgang mit Antibiotika und resistenten Erregern durch eine rechtsverbindliche Regelung sicherstellen. Ihr liegen insbesondere die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) am Robert Koch-Institut zugrunde , die gem. Infektionsschutzgesetz den Stand der medizinischen Wissenschaft darstellen. Daraus ergeben sich auch die hygienischen Erfordernisse für die Patientenzimmer. Das Infektionsschutzgesetz schreibt den Krankenhäusern die Erstellung von Hygieneplänen vor, die unter anderem alle relevanten Maßnahmen zur Verhütung nosokomialer Infektionen bei Patientenkontakt beinhalten müssen. § 12 der Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen verpflichtet die Leitung einer medizinischen Einrichtung sicherzustellen, dass das in der Einrichtung tätige Personal zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die in den Hygieneplänen festgelegten innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene informiert und durch Dienstanweisung zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet wird. Beschäftigte von Fremd- oder Vertragsfirmen sowie sonstige in der medizinischen Einrichtung tätige Personen sind in vergleichbar geeigneter Weise zu informieren und zu verpflichten. Es gibt zahlreiche Programme, die die Schulung des Personals in Hygienefragen unterstützen. Dazu ist zum Beispiel das Projekt „Saubere Hände“ des Robert Koch-Instituts zu zählen, das sich insbesondere mit dem Thema Händehygiene auseinandersetzt und an dem die Universitätsmedizin neben vielen anderen rheinland-pfälzischen Krankenhäusern teilnimmt. Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz hat im Auftrag der Landesregierung ebenfalls ein E-learning-Programm zu diesem Thema entwickelt, das allen rheinland-pfälzischen Krankenhäusern kostenlos zur Verfügung steht. Gemäß § 23 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes überträgt die Verordnung den Leitungen der stationären Einrichtungen die zentrale Verantwortung für die Hygiene, auch, um die Bedeutung eines hohen Hygienestandards für die Behandlungsqualität der Einrichtungen zu betonen. Die Kontrolle der Einhaltung der Hygiene ist Aufgabe des Hygienefachpersonals unter Federführung der Leitung der Einrichtung. Die infektionshygienische Überwachung der Einrichtungen obliegt den kommunalen Gesundheitsämtern gemäß dem Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, die ihre Arbeit als Auftragsangelegenheit wahrnehmen. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3081 Zu Frage 4: Die Fragestellung lässt nicht erkennen, auf welchen Betriebsbereich die angegebene Personalrelation bezogen ist (z. B. Aufwachraum, Intensivstation, Normalstationen der chirurgischen operativen Fächer) und ob die gesamte Personalausstattung des Betriebsbereiches gemeint ist oder nur die personelle Besetzung einer Schicht (Früh-, Spät-, Nachtdienst). In der Universitätsmedizin Mainz gibt es keine Pflegepersonal-Patienten-Relation, die auch nur annähernd in der für Frankfurt angegebenen Größenordnung läge. Um Vergleichbares miteinander vergleichen zu können, müsste die Fragestellung spezifiziert werden . Zu Frage 5: Die Nutzungsdauer der Ultraschallgeräte ist je nach Fachgebiet und Zeitumfang der täglichen Nutzung sehr unterschiedlich. Als Durchschnittswert kann ca. fünf Jahre angegeben werden. Mitunter ist das Gerät weit über diesen Zeitraum hinaus verwendbar, wenn wesentliche Komponenten wie z. B. Sonden durch neue auf dem aktuellen Stand der Technik ersetzt werden. Zu Frage 6: Aktuell hat die Universitätsmedizin keine Aufträge zur Unternehmensberatung vergeben. Der Vorstand erstellt die Wirtschaftspläne und Maßnahmenkataloge in Eigenarbeit. In zurückliegenden Jahren wurden Konzepte zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit zum Teil mit Unterstützung von Unternehmensberatern entwickelt. Beauftragt waren Roland Berger (2003), Lischke Consulting Hamburg (2004), McKinsey (2006) und KPMG (2011). In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin 3