Drucksache 16/3120 11. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen für den Raum Hermeskeil/Hochwald Die Kleine Anfrage 2031 vom 18. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Mit Datum vom 4. November 2013 hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit Wirkung zum 1. Dezember 2013 die Ärzte in der Hochwaldregion/Bereich Hermeskeil der Bereitschaftsdienstzentrale Birkenfeld zugeordnet. Folglich soll damit einhergehend der bisher dezentral organisierte Bereitschaftsdienstbereich Hermeskeil/Reinsfeld/Beuren aufgelöst werden. Bisher hatten sich hier etwa 20 Ärzte an Mittwochnachmittagen und Wochenenden in ihren eigenen Praxen mit dem Bereitschaftdienst abgewechselt und der jeweils diensthabende Arzt tätigte auch während seiner Dienstzeit Hausbesuche bei bettlägerigen Patienten. Die jetzt vorgesehene Neuregelung des Bereitschaftsdienstes führt zu heftiger Kritik bei den betroffenen Ärzten sowie bei sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern in der Hochwaldregion, denen zukünftig zugemutet wird, bis zu 33 Kilometer zum Beispiel von Reinfeld bis nach Birkenfeld zurückzulegen, um ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hierbei wird in Kauf genommen, dass im Hochwaldraum im Winter witterungsbedingt mit erschwerten Verkehrsverhältnissen zu rechnen ist. Patienten aus Naurath und Bescheid werden zukünftig gezwungen, die Bereitschaftsdienstzentrale beim Mutterhaus in Trier aufzusuchen. Heftigste Kritik wird an der jetzt geplanten Neuregelung vor dem Hintergrund geübt, dass der bisher praktizierte Bereitschaftsdienst dort bestens funktionierte und jetzt ohne akute Not und einen nachvollziehbaren Grund zerschlagen werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. War die Landesregierung über die jetzt vorgesehene Neuregelung des Bereitschaftsdienstes informiert (wenn ja, seit wann)? 2. Wie ist die Haltung der Landesregierung hinsichtlich dieser Neuregelung und wie bewertet sie bzw. teilt sie die Kritik vieler be- troffener Bürgerinnen und Bürger sowie Ärzte an dieser geplanten Änderung des bisherigen Bereitschaftsdienstes im Raum Hochwald , bei der es den Betroffenen unter Umständen zugemutet wird, Wegestrecken von bis zu 33 Kilometern zurückzulegen, um ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können? 3. Teilt die Landesregierung die heftige Kritik, dass ein bisher gut funktionierendes Bereitschaftsdienstsystem abwechselnd in einzelnen Arztpraxen, ohne erkennbare akute Not, durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz zerschlagen wird, um durch eine aus Sicht vieler Betroffener unzumutbare Regelung ersetzt zu werden? 4. Wie viele ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen sind in Rheinland-Pfalz zwischenzeitlich eingerichtet und wo? 5. Teilt die Landesregierung die ebenfalls geäußerten Befürchtungen, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst bei der neu geplanten Bereitschaftsdienstzentrale in Birkenfeld in Anspruch genommen haben, ebenfalls nochmals lange Wegestrecken in Kauf nehmen müssen, um dort verordnete Medikamente bei einer diensthabenden Apotheke in Empfang nehmen zu können, und hält sie dies für zumutbar? 6. Wie beurteilt die Landesregierung weiterhin die geäußerte Kritik, dass, entgegen früherer Äußerungen und von der Kassenärztlichen Vereinigung als Ziel formuliert, von einer Einrichtung einer BDZ im Krankenhaus Hermeskeil nicht mehr gesprochen wird, obwohl dies für die Bürgerinnen und Bürger im Hermeskeiler-/Hochwaldraum sicherlich eine bessere Lösung dargestellt hätte als ein Einrichtung im weit entfernten Birkenfeld? 7. Welche Schritte kann bzw. will die Landesregierung unternehmen, um dem berechtigten Bedürfnis und der Forderung, vor allem der älteren Bürgerinnen und Bürger im ländlich geprägten Hochwaldraum, in dem teilweise öffentliche Verkehrsverbindungen sehr dürftig vorgehalten werden, nach einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung an Mittwochnachmittagen und am Wochenende, wie bisher erfolgreich praktiziert, beziehungsweise im Krankenhaus im Hermeskeil eingerichtet, gerecht zu werden? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3120 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist gemäß § 75 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst auch die ambulante Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten, den sogenannten Bereitschaftsdienst . Am 2. September 2009 hat die von der Vertragsärzteschaft gewählte Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland -Pfalz eine neue Bereitschaftsdienstordnung beschlossen. Diese sieht unter anderem vor, dass in Regionen, in denen bisher noch kollegiale Vertretungsregelungen und somit keine Bereitschaftsdienstzentralen bestehen, der Bereitschaftsdienst Schritt für Schritt auf eine Versorgung durch Bereitschaftsdienstzentralen in der Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz umgestellt wird und auf diese Weise eine einheitliche Struktur in ganz Rheinland-Pfalz entsteht. Die von einer solchen Umstrukturierung betroffenen Regionen werden entweder durch neu zu gründende Bereitschaftsdienstzentralen versorgt oder an bereits bestehende angegliedert. § 15 Abs. 2 der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sieht vor, dass die flächendeckende Einrichtung und Versorgung mit Bereitschaftsdienstzentralen zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein soll. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Homepage umfangreiche Informationen zum Thema ärztlicher Bereitschaftsdienst eingestellt. Zu 2. und 3.: Im ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Patientinnen und Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung akuter Gesundheitsstörungen, die keinen Aufschub bis zur nächsten Sprechstunde eines niedergelassenen Arztes erlauben . Der Bereitschaftsdienst ist strikt abzugrenzen vom Rettungsdienst. Letzterer wird bei akuten lebensbedrohlichen Zuständen unter der Nummer 112 angefordert und stellt die Versorgung bei schweren Unfällen oder lebensbedrohlichen medizinische Notfällen sicher, bei denen sofortige Hilfe benötigt wird. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat festgelegt, dass die in der Bereitschaftsdienstzentrale diensthabenden Ärztinnen beziehungsweise Ärzte unter Berücksichtigung der regionalen Infrastruktur in angemessener Zeit und in zumutbarer Entfernung für den Patienten erreichbar sein müssen. Es gibt allerdings keine Verpflichtung der Patienten, sich an eine bestimmte Bereitschaftsdienstzentrale wenden zu müssen, das heißt, alle Patienten sind in der Wahl der von ihnen aufgesuchten Bereitschaftsdienstzentrale grundsätzlich frei. Für die Patienten bietet das System der Bereitschaftsdienstzentralen einen festen Anlaufpunkt ohne die beim System der kollegialen Vertretungsringe erforderliche und unter Umständen zeitaufwendige Suche nach der aktuell diensthabenden Praxis. Da die Bereitschaftsdienstzentralen in der Regel in unmittelbarer Nähe zu einem Krankenhaus angesiedelt sind, ermöglicht dies im Bedarfsfall auch die Nutzung von beispielsweise Großgeräten des jeweiligen Krankenhauses, über die eine niedergelassene Praxis im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes in kollegialer Vertretung nicht verfügt. Für die Patienten besonders bedeutsam ist, dass alle Bereitschaftsdienstzentralen auch medizinisch notwendige Hausbesuche durchführen . Es ist daher nicht zwingend, dass Patientinnen und Patienten die Bereitschaftsdienstzentrale aufsuchen, sie können bei der Bereitschaftsdienstzentrale auch telefonisch einen Hausbesuch anfordern oder erbitten. Zu diesem Zweck sind die Bereitschaftsdienstzentralen in der Regel mit zwei Ärztinnen beziehungsweise Ärzten besetzt, von denen eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt Hausbesuche absolviert. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz verweist darauf, dass die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnort und nächstgelegener Bereitschaftsdienstzentrale rund acht Kilometer betrage. In ländlichen Regionen, wie zum Beispiel Hunsrück, Eifel oder Westerwald, seien allerdings längere Anfahrtswege zur Bereitschaftsdienstzentrale beziehungsweise von der Bereitschaftsdienstzentrale zu einem Hausbesuch nicht zu vermeiden. In den genannten Regionen betrage daher die Durchschnittsentfernung zwischen Wohnort und nächstgelegener Bereitschaftsdienstzentrale zwischen zehn und 14 Kilometern und die maximale Entfernung über 30 Kilometer. Eine engere Abdeckung mit Bereitschaftsdienstzentralen sei wirtschaftlich nicht darstellbar, sondern würde angesichts der zu erwartenden geringen Auslastung der dortigen 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3120 Bereitschaftsdienstzentralen mit Patientinnen und Patienten zu drastischen Mehrkosten im Bereitschaftsdienst führen, die von den rheinland-pfälzischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten nur durch eine Erhöhung der von allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten zu zahlenden monatlichen Umlage aufgefangen werden könnten. Die Landesregierung befürwortet den von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eingeschlagenen Weg zu einer einheitlichen Bereitschaftsdienststruktur in ganz Rheinland-Pfalz. Sie teilt die von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz für die Notwendigkeit der Umstrukturierung angeführten Gründe. Auch in vielen Teilen von Rheinland-Pfalz werden in den nächsten Jahren voraussichtlich weniger niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, um einen Bereitschaftsdienst in kollegialer Verantwortung sicherzustellen. Dies wird auch Auswirkungen haben auf die Regionen, in denen der von den Ärztinnen und Ärzte vor Ort dezentral organisierte Bereitschaftsdienst bislang noch reibungslos funktioniert. Auch dort ist davon auszugehen, dass ohne eine Bereitschaftsdienstzentralen-Struktur immer weniger Ärzte in absehbarer Zeit immer mehr Bereitschaftsdienste absolvieren müssten, um den Sicherstellungsauftrag gegenüber der Bevölkerung zu erfüllen. Hinzu kommt, dass die Entlastung der Vertragsärzteschaft von Wochenend- und Bereitschaftsdiensten mittlerweile eines der Hauptkriterien für die Wahl des Niederlassungsortes darstellt. Junge Ärztinnen und Ärzte sind heute vielfach nicht mehr bereit, die Belastungen eines kollegialen Bereitschaftsdienstes an zahlreichen Wochenenden im Jahr zu akzeptieren. Sie bevorzugen eine Niederlassung in Regionen, in denen der Bereitschaftsdienst durch Bereitschaftsdienstzentralen sichergestellt wird und sich Beruf und Familie leichter vereinbaren lassen. Vor dem Hintergrund einer langfristigen Sicherung der ärztlichen Versorgung ist die flächendeckende Einrichtung von Bereitschaftsdienstzentralen durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz eine sinnvolle und notwendige Maßnahme, um auch zukünftig die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen. Die Landesregierung hat daher die Einrichtung von Bereitschaftsdienstzentralen durch die Kassenärztliche Vereinigung RheinlandPfalz unterstützt. Die Einrichtung von Bereitschaftsdienstzentralen an Krankenhäusern ist unter anderem auch Teil des Masterplans zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat allerdings gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wiederholt darum gebeten, frühzeitig das Gespräch mit den örtlichen und regionalen Gebietskörperschaften zu suchen, die von der Umstrukturierung betroffen sein werden, und die Motive und Beweggründe der Kassenärztlichen Vereinigung offen zu kommunizieren sowie ausdrücklich auf die Möglichkeit der Hausbesuche hinzuweisen. Aus welchen Gründen dies im Raum Hochwald möglicherweise unterblieben ist oder aber entsprechende Informationen und Gesprächsangebote der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nicht alle Adressaten erreicht haben, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Zu 4.: Anzahl und Standorte der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Zu 5.: In der Region Birkenfeld sind die beteiligten Apotheken in einen sogenannten 13er-Turnus eingebunden, das heißt, jede Apotheke absolviert ca. 28 Nacht- und Notdienste im Jahr. In der Region Hermeskeil sind darüber hinaus von der zuständigen Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz im Wechselrhythmus Zusatzdienste eingerichtet worden, damit an Sonntagen immer eine der dort ansässigen Apotheken diensthabend ist. Die in der Region Hermeskeil ansässigen Apotheken verrichten pro Jahr somit ca. 45 Nachtund Notdienste. Damit ist die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch bei einer geringen Apothekendichte in ländlichen Regionen wie Birkenfeld, Neurath, Hermeskeil und Beuren durchgehend gewährleistet. Die Landesapothekerkammer beabsichtigt nicht, diese flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten zu verändern . Die Notdienstverteilung berücksichtigt einerseits die für die Notdienstregelung in Betracht kommenden Apotheken genauso wie die Entfernung zwischen den diensthabenden Apotheken, damit Patienten ausreichend und ohne die Zurücklegung langer Wegstecken mit Medikamenten versorgt werden können. Die Arzneimittelversorgung im Nacht- und Notdienst stellt eine eigenständige Säule in der Gesundheitsversorgung in RheinlandPfalz dar und ist nicht an bestehende oder geplante ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen gebunden. Diensthabende Apotheken werden darüber hinaus von den Patienten unabhängig von Ärzten und Bereitschaftsdienstzentralen als erste Anlaufstelle für Kauf und Beratung von und über Arzneimittel genutzt, die im Wege der Selbstmedikation benötigt werden. Zu 6.: Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, dass es auf Fachebene der Kassenärztlichen Vereinigung Überlegun - gen zur Einrichtung einer Bereitschaftsdienstzentrale am Krankenhaus Hermeskeil gegeben habe. 3 Drucksache 16/3120 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Letztlich habe sich die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz aber im Sinne einer ausgeglichenen Kapazitätsverteilung zwischen der Einwohnerzahl des Versorgungsgebietes und der Anzahl der für den Dienst notwendigen Ärztinnen und Ärzte für die Zuordnung der Bürgerinnen und Bürger der Region Hermeskeil zur Bereitschaftsdienstzentrale Birkenfeld entschieden. Die Landesregierung muss auch in dieser Frage den Gestaltungsspielraum der ärztlichen Selbstverwaltung respektieren und kann weder in grundsätzlichen Organisationsfragen des Bereitschaftsdienstes noch bei Standort- oder Zuordnungsfragen Einfluss auf Entscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nehmen. Zu 7.: Die Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes gehört zum Kernbereich der vertragsärztlichen Selbstverwaltung. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz handelt hier eigenverantwortlich und hat einen weiten Gestaltungsspielraum. Die Landesregierung als Rechtsaufsichtsbehörde kann keine fachlichen Vorgaben machen, sie könnte lediglich Rechtsverstöße beanstanden, die aber nicht erkennbar sind. Das Land hat somit keine Möglichkeit, die Einrichtung beispielsweise einer weiteren Bereitschaftsdienstzentrale in Hermeskeil rechtsaufsichtlich zu erzwingen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat aber versichert, dass sie regelhaft den Zuschnitt der Bereitschaftsdienstbereiche überprüfen werde. Dabei erfolge auch eine Analyse der Inanspruchnahme durch die Patientinnen und Patienten. Bereits im kommenden Jahr sei eine Prüfung und Beurteilung der bestehenden Gebietsaufteilung der Bereitschaftsdienstzentralen vorgesehen. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz werde tätig, falls sich in einzelnen Regionen eine veränderte Beurteilung der Situation und Handlungsbedarf für eine Gebietsumstrukturierung ergeben sollte. Alexander Schweitzer Staatsminister 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3120 Anlage Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz (Stand: 27. November 2013) 5 BDZ c/o Krankenhaus Straße PLZ, Ort 1 Altenkirchen (ab 1. Dez. 2013) DRK Krankenhaus Leuzbacher Weg 21 57610 Altenkirchen 2 Alzey DRK Krankenhaus Kreuznacher Straße 7-9 55232 Alzey 3 Andernach Sankt Nikolaus Stiftshospital Ernestus-Platz 1 56626 Andernach 4 Bad Bergzabern Klinik Bad-Bergzabern Danzinger Straße 25 76887 Bad-Bergzabern 5 Bad Dürkheim Evangelisches Krankenhaus Dr.-Kaufmann-Straße 2 67098 Bad Dürkheim 6 Bad Kreuznach Kreuznacher Diakonie Ringstraße 64 55543 Bad Kreuznach 7 Bad Neuenahr-Ahrweiler Marienhaus Kliniken GmbH Dahlienweg 1 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Krankenhaus Maria Hilf 8 Bingen Heilig-Geist-Hospital Bingen Kapuziner Straße 19 55411 Bingen 9 Birkenfeld Schneewiesenstraße 20 55765 Birkenfeld 10 Bitburg Marienhaus Klinikum Eifel, Standort Bitburg Krankenhausstraße 1 54634 Bitburg 11 Cochem Marienhauskrankenhaus Cochem Avallonstraße 32 56812 Cochem 12 Daun Krankenhaus Maria-Hilf Maria-Hilf-Straße 2 54550 Daun 13 Dernbach Herz-Jesu-Krankenhaus Südring 8 56428 Dernbach 14 Frankenthal Stadtklinik Frankenthal Elsa-Brandström-Straße 1 67227 Frankenthal 15 Germersheim Asklepios Südpfalzklinik An Fronte Karl 2 76726 Germersheim 16 Gerolstein Sankt Elisabeth-Krankenhaus Aloys-Schneider-Straße 37 54568 Gerolstein 17 Grünstadt Kreiskrankenhaus Grünstadt Westring 55 67269 Grünstadt 18 Hachenburg DRK Krankenhaus Alte Frankfurter Straße 10 57627 Hachenburg (ab 1.Dez. 2013) 19 Idar-Oberstein Städtische Krankenanstalt Idar-Oberstein Dr. Ottmar-Kohler-Straße 2 55743 Idar-Oberstein 20 Ingelheim Diakonie Krankenhaus Turner Straße 23 55218 Ingelheim 21 Kaiserslautern Westpfalz-Klinikum Standort I Hellmut-Hartert-Straße 1 67655 Kaiserslautern 22 Kandel Kreiskrankenhaus Kandel Luitpoldstraße 14 76870 Kandel 23 Kirchen DRK Krankenhaus Bahnhofstraße 24 57548 Kirchen 24 Kirchheimbolanden Westpfalz-Klinikum Standort III Dannenfelser Straße 36 67292 Kirchheimbolanden 25 Koblenz Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenzer Straße 115 56073 Koblenz 26 Kusel Westpfalz-Klinikum Im Flur 1 66869 Kusel 28 Landau Klinik Landau Cornichonstraße 4 76829 Landau 29 Landstuhl Sankt Johannis Krankenhaus Nardinistraße 30 66849 Landstuhl 30 Laufersweiler Provinzialstraße 4 b 55487 Laufersweiler 31 Ludwigshafen (Umzug, Sankt Marien- u. Sankt Annastiftskranken- Steiermarkstraße 12 a 67067 Ludwigshafen ab 17. Dez. 2013) haus (auf dem Krankenhausgelände) 32 Mainz Sankt Vincenz-Krankenhaus An der Goldgrube 11 55131 Mainz 33 Mayen Sankt Elisabeth-Krankenhaus Siegfriedstraße 22 56727 Mayen 34 Meisenheim Glantal-Kliniken Meisenheim Betriebsteil II Hinter der Hofstadt 8 55590 Meisenheim (Städtisches Krankenhaus) 35 Montabaur Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur Koblenzer Straße 11-13 56410 Montabaur Brüderkrankenhaus Montabaur 36 Nastätten Stiftungsklinikum Mittelrhein Borngasse 14 56335 Nastätten Drucksache 16/3120 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode BDZ c/o Krankenhaus Straße PLZ, Ort 37 Neustadt Krankenhaus Hetzelstift Stiftstraße 10 67434 Neustadt 38 Neuwied DRK Krankenhaus Marktstraße 104 56564 Neuwied (ab 1. Dez. 2013) 39 Pirmasens Städtisches Krankenhaus Pirmasens Pettenkofer Straße 15 66955 Pirmasens 40 Prüm Sankt Joseph Krankenhaus Prüm Kalvarienberg 4 54595 Prüm 41 Rockenhausen Westpfalz-Klinikum Standort IV Krankenhausstraße 10 67806 Rockenhausen 42 Saarburg Kreiskrankenhaus Sankt Franziskus Graf-Siegfried-Straße 115 54439 Saarburg 43 Speyer Sankt Johannis Krankenhaus im Hilgardstraße 26 67346 Speyer Diakonissen-Stiftungskrankenhaus 44 Trier Klinikum Mutterhaus der Borro- Feldstraße 16 54290 Trier mäerinnen gGmbH 45 Wissen Sankt Antonius Krankenhaus Auf der Rahm 17 57537 Wissen 46 Wittlich Sankt Elisabeth Krankenhaus Koblenzer Straße 91 54516 Wittlich 47 Worms Klinikum Worms Gabriel-von-Seidel-Straße 81 67550 Worms 48 Zweibrücken Nardini Klinikum GmbH Kaiser Straße 14 66482 Zweibrücken 6 Quelle: Kassenärzliche Vereinigung Rheinland-Pfalz.