Drucksache 16/3141 12. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anna Neuhof (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Tierversuche am Fachbereich Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie der Universität Kaiserslautern – II Die Kleine Anfrage 2034 vom 19. November 2013 hat folgenden Wortlaut: In Rheinland-Pfalz werden unter anderem am Fachbereich Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie der Universität Kaiserslautern Tierversuche durchgeführt. Zu dem Themenkomplex Tierversuche gehört auch die Frage, was mit den Tieren geschieht, nachdem die Versuche an ihnen beendet wurden. Viele Wissenschaftler und Tierschützer setzen sich dafür ein, dass Alternativverfahren wie zum Beispiel „Reagenzglastests“ oder Computersimulationen anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was geschah in den letzten fünf Jahren konkret mit den Tieren, nachdem die Versuche an ihnen beendet waren? Wie viele Tiere wurden nach den Versuchen weitervermittelt? 2. Wann ist eine Tötung der Tiere nach den Versuchen erforderlich und wie erfolgt diese? 3. Aus welchen Geldern (und in welcher Höhe) wurden die tierexperimentellen Forschungsprojekte am Fachbereich für Lebens- mittelchemie und Umwelttoxikologie in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahren, finanziert? 4. Welche Anreize gibt es, um eine tierversuchsfreie Forschung zu fördern? 5. An welchen weiteren Forschungseinrichtungen im Land werden genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Tier- versuche durchgeführt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Technische Universität Kaiserslautern hat keinen Fachbereich Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie; nachfolgende Angaben beziehen sich auf den Lehrbereich Lebensmittelchemie und Toxikologie an der Technischen Universität Kaiserslautern bzw. die Technische Universität Kaiserslautern insgesamt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Die im Lehrbereich Lebensmittelchemie und Toxikologie der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführten Versuche endeten mit der Tötung der Tiere. Zu Frage 2: Die Erforderlichkeit der Tötung wird im Genehmigungsverfahren geprüft. Eine Tötung ist aus versuchsbedingten Gründen immer dann erforderlich, wenn Organ- oder Gewebsentnahmen, die über geringfügige Eingriffe wie Blutentnahmen oder Hautbiopsien hinausgehen, zur weiteren Untersuchung aufbereitet werden müssen. Die Tötung in den Tierversuchen des Lehrbereichs Lebensmittelchemie und Toxikologie der Technischen Universität Kaiserslautern erfolgt schmerzlos unter Narkose mit Isofluran. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3141 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, Tierversuche weiter zu reduzieren. Seit dem Jahr 1992 fördert das Land Rheinland-Pfalz Forschungsprojekte, die das Ziel haben, Ersatzmethoden zum Tierversuch zu entwickeln. Die Förderung der Projekte erfolgt nach positiver Bewertung durch die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ergänzungsund Ersatzmethoden zum Tierversuch (ZEBET) des Bundesinstituts für Risikobewertung (BFR). Anträge der Johannes GutenbergUniversität Mainz und der Technischen Universität Kaiserslautern wurden gefördert. Das Land Rheinland-Pfalz fördert zudem mit einem Forschungspreis die Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche sowohl in der wissenschaftlichen Forschung als auch in der Lehre. 2008 ging dieser Preis an die Universitätsmedizin Mainz. An den Forschungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz werden zahlreiche Anstrengungen unternommen, tierversuchsfreie Möglichkeiten zur Untersuchung grundlegender und medizinisch relevanter Fragestellungen zu nutzen. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Universitätsmedizin Mainz sind dabei bspw. mit zahlreichen Arbeitsgruppen im Bereich der biomedizinischen Forschung sehr erfolgreich. Dokumentiert ist dies in der umfänglichen Nutzung von hochauflösenden bildgebenden Verfahren zu nichtinvasiven Untersuchungen von Menschen und Tieren oder in der Etablierung von Biobanken menschlicher Gewebe, von deren Untersuchung man sich z. B. ein besseres Verständnis von Krankheitsursachen verspricht. Im Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie werden beispielsweise dreidimensionale Modelle menschlicher Zellkulturen genutzt, um den Einfluss von verschiedenen Wachstumsfaktoren oder Botenstoffen des Immunsystems auf verletzungsbedingte Gelenkversteifungen zu untersuchen. An der Technischen Universität Kaiserslautern werden nach Maßgabe der Möglichkeiten alle Ersatz- und Ergänzungsmethoden in Erwägung gezogen und angewandt. Arbeiten im Bereich der Lebensmittelchemie und Toxikologie erproben den Ersatz von Tierversuchen bspw. durch Verwendung der Organe von Schlachttieren. Gute Erfahrungen hat die Universitätsmedizin Mainz im Bereich der Förderung tierversuchsfreier Forschung mit dem Förderprogramm der auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1986 initiierten Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (SET-Stiftung http://www.stiftung-set.de/home.html). Die bei der Stiftung SET beantragten Projekte werden mit großer Sorgfalt von einem wissenschaftlichen Beirat begutachtet, ausgewählt und nach dem Abschluss evaluiert. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für Tierversuche ist zu begründen, warum die jeweilige Fragestellung nicht durch alternative Methoden oder Verfahren beantwortet werden kann, und Tierversuche nur dort durchgeführt werden, wo sie unerlässlich sind. Die Forschungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz handeln im Rahmen ihrer Autonomie und aufgrund der garantierten Freiheit von Forschung (und Lehre) bzw. im Rahmen ihrer spezifischen satzungsgemäßen Aufgaben verantwortlich. Zu Frage 5: Genehmigungspflichtige, gesetzlich vorgeschriebene oder anzeigepflichtige Tierversuche werden an folgenden Forschungseinrichtungen durchgeführt: Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Universitätsmedizin Mainz, Technische Universität Kaiserslautern, Universität Trier, Universität Koblenz-Landau, Fachhochschule Bingen, Fachhochschule Kaiserslautern, TRON-Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gGmbH, Institut für Molekulare Biologie Mainz gGmbH. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin Zu Frage 3: Im Lehrbereich Lebensmittelchemie und Toxikologie wurden folgende Projekte im Rahmen mehrjähriger Förderungen durchgeführt , im Rahmen derer Fördermittel auch für Tierversuche eingesetzt wurden: EU-Projekt „Assessing the Stiftung Innovation RLP Ein Forschungsprojekt des Toxicity an Hazard of „Metabolomics zur Unter- „Institute for Scientific non-dioxin-like suchung des Stoffwechsels Information on Coffee“, PCBs Present in Food“ von endogenen Aromaten“ La Tour de Peilz (CH) 2006 50 812 € 2007 67 550 € 2008 67 550 € 2009 67 550 € 2010 16 938 € 2011 75 051 € 2012 95 000 € 2013 19 949 € Summe 270 400 € 190 000 € 197 580 € 197 580 €