Drucksache 16/3142 12. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Sammlung Rau im Arp Museum Bahnhof Rolandseck Die Kleine Anfrage 2047 vom 27. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Laut einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 29. Oktober 2008 wurde am 29. Oktober 2008 ein Leihvertrag zwischen der Landesstiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck, UNICEF-Deutschland und dem Nachlasspfleger des Kunstsammlers Dr. Gustav Rau geschlossen. Eine von Dr. Rau festgelegte „Kernsammlung“ soll dem Arp-Museum bis zum Jahr 2026 zur Verfügung gestellt werden. Nach neuen Medienberichten soll nun allerdings ein Werk aus dieser Kernsammlung freihändig verkauft worden sein. Hierbei soll es sich um das Bild „Die Algerierin“ von Jean-Baptiste Camille Corot handeln. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass das Bild „Die Algerierin“ Bestandteil der sogenannten Kernsammlung war? 2. Wenn ja: Trifft es zu, dass das Bild inzwischen verkauft wurde und seit wann ist der Landesregierung dieser Verkauf bekannt? 3. Falls das Bild freihändig verkauft wurde: Was waren nach Kenntnis der Landesregierung die Gründe dafür, dass der Verkauf freihändig erfolgte? 4. Haben Mitglieder der Landesregierung/ihre ständigen Vertreterinnen und Vertreter/Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lan- des bzw. Arp Museum Bahnhof Rolandseck einem Verkauf zugestimmt? 5. Wurde die Vereinbarung zwischen der Landesstiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck, UNICEF-Deutschland und dem Nach- lasspfleger des Kunstsammlers Dr. Gustav Rau aufgelöst, nach der die sogenannte Kernsammlung dem Arp-Museum bis zum Jahr 2026 erhalten bleiben sollte? 6. Sind weitere Verkäufe aus der sogenannten Kernsammlung erfolgt bzw. beabsichtigt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja. Zu Frage 2: Ja, das Gemälde wurde vom Leihgeber freihändig im Frühherbst 2013 verkauft. Dem Leihnehmer wurde die Verkaufsabsicht vom Leihgeber am 15. Juli 2013 telefonisch und durch ein Kündigungsschreiben vom 22. Juli 2013 mitgeteilt. Zu Frage 3: Nach hier vorliegenden Informationen lag das Angebot für dieses Gemälde weit über den gängigen Marktpreisen. Zu Frage 4: Nein. Hierzu besteht auch keine Veranlassung, da weder aus dem Leihvertrag mit der UNICEF-Stiftung noch aus der Satzung der Landes-Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck ein solches Recht abgeleitet werden kann. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3142 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Nein. Jedoch enthält der Leihvertrag vom 29. Oktober 2008 eine Öffnungsklausel, die eine „jederzeitige Kündigung aus wichtigem Grund“ zulässt, wenn der Leihvertrag aus „… wirtschaftlichen Gründen für eine der Parteien nicht mehr zumutbar ist“. Von dieser Klausel hat UNICEF für das Gemälde „Die Algerierin“ Gebrauch gemacht. Die Zahl der Kunstwerke der Kernsammlung Rau, über die das Arp Museum Bahnhof Rolandseck heute verfügt, ist höher als bei Vertragsabschluss: Hatte das Museum ursprünglich 105 Werke, so sind es seit 2013 151 Werke aus der Kernsammlung. Zu Frage 6: Von weiteren Verkaufsabsichten ist dem Leihnehmer nichts bekannt. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär