Drucksache 16/3149 16. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Projekt Tempo 30 Die Kleine Anfrage 2039 vom 22. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden nehmen mit welchen Straßen am Pilotprojekt zur Geschwindigkeitsbeschränkung oder Lkw-Nachtfahr- verbot auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen teil? 2. Welche Gemeinden und Strecken, die am Pilotprojekt teilnehmen wollten, wurden nicht berücksichtigt? 3. Wie ist die Auswahl der Gemeinden bzw. Strecken erfolgt? 4. Inwiefern können noch weitere Gemeinden teilnehmen? 5. Wann wird das Pilotprojekt abgeschlossen sein? 6. Welche konkreten Ziele verfolgt da Pilotprojekt? 7. Wann rechnet die Landesregierung mit konkreten Maßnahmen, die aus diesem Pilotprojekt resultieren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Derzeit nehmen Kandel (Rheinstraße) und Herxheimweyher (Hauptstraße) an Pilotprojekten zu Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf Hauptverkehrsstraßen teil. Modellversuche zu nächtlichen Lkw-Fahrverboten werden derzeit nicht durchgeführt. Außerdem haben die Städte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Speyer und Trier Interesse bekundet, dass ihre straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen als modellhafte Pilotprojekte durch Befragungen sowie Messungen des Landes begleitet werden. Die Städte selbst entscheiden darüber, an welchen Straßen die Maßnahmen erfolgen. Die Landesregierung ist mit diesen Städten im Gespräch, um die Durchführung zu koordinieren. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten ist derzeit vorgesehen, in insgesamt sieben Kommunen modellhafte Projekte durchzuführen und die Erfahrungen auszuwerten. Ablehnungen sind bisher nicht erfolgt. Zu den Fragen 5 und 7: Es ist Ziel der Landesregierung, die Pilotprojekte bis Ende 2014 abzuschließen. Konkrete Maßnahmen sind dann auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einzuleiten. Zu Frage 6: Die Landesregierung beabsichtigt, mit den Modellversuchen Erfahrungen zu sammeln, um die Kommunen bei ihren Entscheidungen über die Anordnung innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen z. B. im Rahmen von Lärmaktionsplänen zu stärken. Die Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3149 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode aus den Pilotprojekten gewonnenen Erkenntnisse sollen die Rechtssicherheit der Entscheidungen der Kommunen erhöhen. In diesem Zusammenhang wird das Land eine Handlungsanweisung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren bei der rechtssicheren Anordnung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen für die Kommunen erarbeiten. Roger Lewentz Staatsminister