Drucksache 16/3150 16. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau A 643 III Die Kleine Anfrage 2037 vom 21. November 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Folge der sehr aufschlussreichen Antworten Drucksachen 16/2981 und 16/2984 ergeben sich weitere grundsätzliche Fragen: 1. Wenn für die Umsetzung der Szenarien 2 und 3 ÖPNV-Potenzialstudie bisher jegliche Planungen fehlen und auch keine Mach- barkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorliegen sowie keine Sonderförderprogramme geplant sind, wie lässt sich die Fragestellung des Gutachtens überhaupt rechtfertigen beziehungsweise warum wurde auf der Grundlage völlig realitätsferner Annahmen ein Gutachten erstellt? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Aussagekraft des Gutachtens als gering einzustufen ist? Wenn nein, warum nicht? 3. Ist es zutreffend, dass bei der Berechnung der 4+2-Variante der Regelquerschnitt 29,5 zugrunde liegt und bei 6+2 der RQ 33? Wenn nicht, welche Grundlage haben die Berechnungen unter Berücksichtigung von Sonderquerschnitten? 4. Eröffnet eine dauerhafte Temporeduzierung auf 100 km/h die Option, die Spurbreite einer Fahrspur auf 2,50 m oder 3 m zu reduzieren und die Breite des Mittelstreifens weiter zu verringern bzw. welche Voraussetzung müssten für die Reduzierung der Spurbreite vorliegen? 5. Wenn sich der Flächenverbrauch im Vergleich 4+2 und 6+2 um („überschläglich“) 7 000 m2 erhöht, welche Alternativen gibt es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren? 6. Wenn sich das Verkehrsaufkommen aufgrund der erhöhten Leistungsfähigkeit der Autobahn auf hessischer Seite nach dem Ausbau erhöht, wie lässt sich ein Ausbau 4+2 auf rheinland-pfälzischer Seite rechtfertigen und sind erneute Engpässe nicht bereits heute absehbar? 7. Wie könnte eine „Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigung“ von naturschutzrechtlich geschützten Flächen im Mainzer Sand aussehen und welche „Kompensationsmaßnahmen“ wären grundsätzlich möglich? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Gutachten wurde nicht auf Basis realitätsferner Annahmen erstellt. Vielmehr wurde gestuft untersucht, mit welchen Maßnahmen im ÖPNV sich eine Verlagerungswirkung erzielen lässt. Szenario 1 setzt dabei die bereits laufenden oder konkret geplanten Projekte um. Szenario 2 enthält überwiegend Maßnahmen, für die bereits Planungen oder konkrete Ideen vorliegen, für die aber zumeist noch keine Entscheidung zur Umsetzung gefallen sind. In dem weitestgehenden Szenario 3 sind die Maßnahmen zusammengefasst , die aus heutiger Sicht eher langfristig in Betracht kommen könnten, wobei es Ziel ist aufzuzeigen, welche maximale Entlastungswirkung bei entsprechenden verkehrspolitischen Entscheidungen aus heutiger Sicht möglich wären. Zu Frage 2: Nein. Die Studie belegt, dass der ÖPNV entwicklungsfähig ist und Potenzial bietet, Verkehrsverlagerungen im Zuge gezielter und benannter Infrastrukturmaßnahmen zu erreichen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3150 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Für die 6+2-Ausbauplanungen wurde ein Sonderquerschnitt zugrunde gelegt, der abweichend von einem Regelquerschnitt (RQ) 36 gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) über eine reduzierte Breite von 35,60 m verfügt. Hintergrund ist das Anliegen, dem naturschutzfachlichen und -rechtlichen Stellenwert des Mainzer Sandes in der Form Rechnung zu tragen, dass bei allen Querschnitten eine insbesondere unter Verkehrssicherheitsaspekten vertretbare Minimierung der Abmessungen vorgenommen wird. Bei diesem Querschnitt wurde die Breite des Mittelstreifens von 4,00 m auf 3,00 m reduziert. Die Bankette bzw. der seitliche Sicherheitsraum zu festen Einbauten neben der Fahrbahn (Stützwand bzw. Lärmschutzwand) wurde aus Verkehrssicherheitsgründen von 1,50 m auf 1,80 m verbreitert. Der bei den bisherigen Planungen zugrunde gelegte 4+2-Ausbauquerschnitt weist eine Gesamtbreite von 30,60 m auf. Der Breitenunterschied ergibt sich hierbei durch den Verzicht auf die beiden 2,50 m breiten Seitenstreifen. Zu Frage 4: Eine weitere Unterschreitung einer Minimalspurbreite von 3,50 m ist bei einem Ausbau der A 643 aufgrund der zu gewährleistenden Verkehrssicherheit – insbesondere bei einem Neubau – richtlinienkonform nicht möglich. Zu Frage 5: Derzeit werden keine Möglichkeiten für eine weitere Reduzierung des Flächenverbrauchs gesehen. Zu Frage 6: Im Rahmen der Überlegungen für einen Ausbau der rheinland-pfälzischen A 643 hat eine Abwägung des Natur- und Landschaftsschutzes zur Leistungsfähigkeit stattgefunden. Auf der Basis dieser Abwägung wurde durch die Wahl eines 4+2-Ausbaus eine praktikable Variante für die A 643 aufgezeigt. Zu Frage 7: Für den Bereich des Mainzer Sandes sind neben den grundsätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung der allgemeinen baubedingten Beeinträchtigungen (z. B. Oberbodenabtrag mit separater Zwischenlagerung, Errichtung von Schutzzäunen) als mögliche Kompensationsmaßnahmen zu nennen: – Anlage von Kleingehölzen, Steinhaufen und Totholz zur Erhöhung des Strukturreichtums, – Entwicklung naturnaher Biotopstrukturen auf Straßenneben- und rekultivierten Bauflächen durch gelenkte Sukzession, – Entwicklung Trockenrasenkomplex, – Entwicklung Trockenrasenkomplex nach Geländemodellierung, – Entwicklung Magerweide, – Entwicklung Streuobstwiese, – Umwandlung Erwerbsobstanlage in Streuobstwiese, – Entnahme und Ausbringung von Diasporen der Sand-Silberscharte, – Schaffung von Ausbreitungsmöglichkeiten für die Sand-Silberscharte und andere Arten. Roger Lewentz Staatsminister