Drucksache 16/3151 16. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausstattung der Straßenmeistereien Die Kleine Anfrage 2043 vom 25. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern plant die Landesregierung Mittelkürzungen bei den Straßenmeistereien? 2. Inwiefern sind die südpfälzische Masterstraßenmeisterei und die südpfälzischen Straßenmeistereien von Kürzungen bei Personal und Ersatzbeschaffungen betroffen? 3. Wie soll künftig bei Notfällen – starker Schneefall, sog. Blitzeis, u. a. – verfahren werden? 4. Wie werden Überstunden bei Mitarbeitern der Straßenmeistereien künftig gehandhabt? 5. Inwiefern rechnet die Landesregierung mit Einschränkungen im Winterdienst aufgrund von Sparmaßnahmen oder geänderten Verfahrensweisen? 6. Ist aus Sicht der Landesregierung damit Verkehrssicherheit gewährleistet? 7. Inwiefern verfolgt die Landesregierung Pläne, die Verantwortung oder Kosten für den Winterdienst auf andere Träger zu verlagern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind bei den Straßenmeistereien insgesamt keine Kürzungen bei den Mitteln für Material- und Sachaufwand sowie bei den Investitionen für Fahrzeuge und Geräte vorgesehen. Das Budget für Hochbaumaßnahmen an den Straßenmeistereigehöften wurde zur Finanzierung von Sondermaßnahmen erhöht. Zur Umsetzung der sogenannten Schuldenbremse führt der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) zukünftig landesweit und damit auch bei den südpfälzischen Straßenmeistereien eine bestandsdatenorientierte Personalbemessung durch. Das Personalsoll wird hierbei exakt auf den notwendigen Leistungs - umfang der Straßenmeisterei abgestimmt und stellt daher eine sachgerechte Art der Personalzuweisung dar. Ein genaues Ergebnis liegt hierzu noch nicht vor. Zu den Fragen 3, 5 und 6: Es sind keine Änderungen bei der Qualität und der Organisation des Winterdienstes geplant. Insofern sind auch für die genannten Fälle keine Einschränkungen gegenüber bisherigen Vorgehensweisen und der Verkehrssicherheit zu erwarten. Zu Frage 4: Bei den Mitarbeitern im Straßenunterhaltungsdienst der Straßenmeistereien tritt keine Veränderung in der Handhabung von Überstunden ein. Zu Frage 7: Der Winterdienst wird wie bisher vom LBM durchgeführt. Erst seit der am 16. Oktober 2013 in Kraft getretenen Änderung des § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz (LStrG) ist der LBM formal für die Winterdienstleistungen in Ortsdurchfahrten zuständig. Zudem wurde geregelt, dass der LBM hierfür fortan eine Kostenerstattung aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs erhält. Für die Gemeinden besteht die Möglichkeit, die Schneeräumung und das Bestreuen der Fahrbahnen auf Antrag selbst zu übernehmen. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Januar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode