Drucksache 16/3161 18. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Wiedereinführung eines Wirtschafts- und Verwaltungsreferendariats in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2046 vom 26. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Bis zum Jahr 1996 konnten Absolventen eines Hochschulstudiums der Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften in Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Wirtschaftsreferendariats die Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erwerben. Die Zahl der Wirtschaftsreferendare nahm aufgrund der schlechten Stellensituation in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung immer weiter ab, sodass das Wirtschaftsreferendariat eingestellt wurde. Obwohl die Nachfrage an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung seit dem Jahr 1996 erheblich gestiegen ist, gibt es aktuell keine Aktivitäten der Landesregierung für die Wiedereinführung eines Wirtschafts- und Verwaltungsreferendariats. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst zunehmen. Um genügend qualifizierte Beschäftigte, die zugleich gezielt auf die spezifischen rheinlandpfälzischen Anforderungen vorbereitet sind, zur Verfügung zu haben, muss im Rahmen der strategischen Personalentwicklung bereits heute entsprechend qualifiziertes Nachwuchspersonal eingestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Einstellungen in das vierte Einstiegsamt erfolgten von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Hochschulabschluss in den Jahren 2011, 2012 und 2013, die nach einer hauptberuflichen Tätigkeit von drei Jahren und sechs Monaten von der Privat - wirtschaft in die rheinland-pfälzische Landesverwaltung wechselten? 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass man mit einem Bruttogehalt in Höhe von 3 271,06 Euro (Entgeltgruppe 13, Stufe 1), qualifiziertes Personal gewinnen kann, obwohl in der Privatwirtschaft Berufseinsteigern, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, in der Regel ein höheres Gehalt bezahlt wird? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit aufgrund der demografischen Entwicklung genügend qualifiziertes Personal in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung zur Verfügung steht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit Inkrafttreten des neuen Landesbeamtengesetzes (LBG) und der novellierten Laufbahnverordnung (LbVO) zum 1. Juli 2012 wurde das Beamtenrecht umfassend reformiert. Das neue Laufbahnrecht setzt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Entwicklung der Beamtinnen und Beamten und damit auch für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Insbesondere erfolgten Erweiterungen in den Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Laufbahnen. Um eine bessere Durchlässigkeit zwischen privater Wirtschaft und Verwaltung zu gewährleisten, wurde die Neuerung in das Gesetz aufgenommen, dass neben dem Vorbereitungsdienst ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer darauf aufbauenden hauptberuflichen mehrjährigen Tätigkeit den Zugang zum vierten Einstiegsamt ermöglicht. Die Qualifizierung durch eine hauptberufliche Tätigkeit war zuvor Wesensmerkmal der bisherigen Laufbahnen besonderer Fachrichtungen, für die es keinen Vorbereitungsdienst gab. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3161 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode § 15 Abs. 5 LBG sieht nunmehr vor, dass für den Zugang zum vierten Einstiegsamt mindestens erforderlich sind 1. als Bildungsvoraussetzung ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium und 2. als sonstige Voraussetzung a) eine hauptberufliche Tätigkeit oder b) ein mit einer Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 Laufbahnverordnung (LbVO) muss die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit im vierten Einstiegsamt mindestens drei Jahre und sechs Monate betragen. Diese hauptberufliche Tätigkeit kann innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübt worden sein. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den Jahren 2011, 2012 und 2013 sind keine Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst mit Einstellung unmittelbar im vierten Einstiegsamt verbeamtet worden. Regelmäßig erfolgt eine Einstellung im Beschäftigtenverhältnis. Zu Frage 2: Mit dem am 1. November 2006 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurden die Einkommens - und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Länderbereich für Angestellte und Arbeiter erstmals einheitlich geregelt. Die Erfordernisse eines modernen, flexiblen, bedarfsgerechten und transparenten Tarifrechts wurden durch die Tarifvertragsparteien nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen u.a. dadurch erreicht, dass Tätigkeits- und leistungsfremde Aspekte wie familienbezogene Entgeltbestandteile im TV-L nicht mehr vereinbart wurden. Das Entgelt ist nicht mehr vom Lebensalter der Beschäftigten abhängig, sondern knüpft an den Grad der Ausbildung und Befähigung sowie an den Aspekt der Betriebszugehörigkeit an. Zwischenzeitlich wurde die Höhe der Entgelte in diversen Lohnrunden, zuletzt mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum TV-L vom 9. März 2013, der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Ab dem 1. Januar 2014 beträgt das Entgelt der Entgeltgruppe E 13 Stufe 1 3 367,56 Euro. Im Rahmen der tariflichen Bestimmungen des § 16 TV-L, insbesondere durch die Anrechnung von Zeiten einschlägiger Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 3 TV-L, oder die Anrechnung förderlicher Zeiten nach der Regelung des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L, kann Entgelt aus einer höheren Stufe gezahlt werden. Zu Frage 3: Der Landesregierung ist die Problematik der Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst – sowohl bezüglich tariflich Beschäftigter, als auch bezüglich der Beamtinnen und Beamten – bekannt. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig und entziehen sich daher einer pauschalierenden Betrachtung. Insbesondere die immer wieder auftretende Argumentation, dass das Vergütungsniveau der freien Wirtschaft deutlich höher sei als im gesamten öffentlichen Dienst, ist in dieser Pauschalität nicht zutreffend. Sicherlich gibt es Spitzenpositionen der freien Wirtschaft, die eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung bieten, für den Großteil der Beschäftigten gilt dies jedoch nicht. Vielmehr hat sich gezeigt, dass die positiven Aspekte des öffentlichen Dienstes oftmals nicht hinreichend wahrgenommen werden. Deshalb wurde in der gemeinsamen Sitzung des Ministerrats mit der Landesleitung des dbb Rheinland-Pfalz am 11. Mai 2010 die Einrichtung einer Kreativ-AG, bestehend aus Vertretern der Staatskanzlei und aller Ressorts, unter Einbeziehung des dbb und des DGB beschlossen, die unter Federführung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur den Auftrag hat, Möglichkeiten zu erarbeiten, um im Hinblick auf die demografische Entwicklung den Nachwuchs im öffentlichen Dienst zu sichern. Prioritär soll eine Karrierehomepage der Landesverwaltung umgesetzt werden. Die strategischen Ziele dieser web-basierten Informationsplattform sind die Verbesserung des Wettbewerbs um die besten Köpfe vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, die Darstellung des Landes Rheinland-Pfalz als attraktiver Arbeitgeber und die Verbesserung des Images der Landesverwaltung. Dabei soll die Darstellung des Angebots an Ausbildungsstellen und aller zu besetzenden Funktionen im öffentlichen Dienst des Landes unter Einbindung der landeseinheitlichen Personalverwaltungssoftware IPEMA zentralisiert und perspektivisch ein Online-Bewerbungsverfahren eingerichtet werden. Die Landesregierung sieht auch in einer familienfreundlichen Personalpolitik einen wichtigen Wettbewerbsfaktor und Standortvorteil . Sie hat daher einen Schwerpunkt im Bereich „familienfreundliche Personalpolitik in der Landesregierung“ gesetzt und eine Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik in den Ministerien, der Staatskanzlei, der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union und der Landtagsverwaltung auf den Weg gebracht. Der öffentliche Dienst bietet u. a. gerade im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zahlreiche Möglichkeiten, die in der Privatwirtschaft nur bedingt verfügbar sind. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär