Drucksache 16/3169 20. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Behindertenausweisen Die Kleine Anfrage 2053 vom 6. Dezember 2013 hat folgenden Wortlaut: Derzeit soll es nach Aussage von Betroffenen bei der Ausgabe von Behindertenausweisen in der Stadt Mainz zu Verzögerungen von bis zu zehn Monaten kommen. Ursächlich dafür sei eine vom Ministerium zu verantwortenden EDV-Umstellung, die die Arbeit im Landesamt erschwert, denn alle Daten müssten per Hand übertragen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von den Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Behinder- tenausweisen, die bei acht bis zehn Monaten liegen sollen? 2. Wie erklärt die Landesregierung diese Verzögerungen bzw. wer ist dafür verantwortlich? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Verzögerungen für Menschen mit Behinderung nicht zu verantworten sind? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Möglichkeiten gibt es, kurzfristig Abhilfe zu schaffen? 5. Ist die Landesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Bearbeitungszeit verkürzt wird? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge auf Feststellung einer Behinderung gegenwärtig zwischen fünf und sechs Monaten. Darüber hinausgehende Erledigungszeiten können in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Ursache hierfür sind vor allem Schwierigkeiten, von den behandelnden Ärzten und Kliniken die für die Feststellung der Behinderung erforderlichen medizinischen Unterlagen zeitnah zu erhalten. Zu 2.: Mittlerweile sind in jedem Jahr etwa 100 000 Feststellungsverfahren durchzuführen. Aufgrund der steigenden Verfahren war es notwendig, das bisher eingesetzte Großrechnerverfahren durch ein neues, zeitgemäßes EDV-Verfahren (Schweb.NET) abzulösen. Die dadurch notwendigen Umstellungsarbeiten führen in der Umstellungsphase vorüber - gehend zu längeren Bearbeitungszeiten. Hinzu kommt, dass im letzten Jahr die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, ab dem 1. Januar 2013 die Schwerbehindertenausweise in einem neuen Format (Scheckkartenformat) auszustellen. Im Interesse der Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber wurde diese Umstellung auch ab 1. Januar 2013 umgesetzt. Neben Rheinland-Pfalz haben dies nur noch zwei weitere Bundesländer getan. Zwischenzeitlich wurden bereits über 40 000 neue Ausweise ausgegeben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3169 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es im Interesse einer bürgernahen Aufgabenerledigung geboten ist, alle Maßnahmen zu ergreifen, um auch in Zukunft die Ansprüche der antragsberechtigten Menschen zeitnah und rechtssicher bearbeiten zu können. Hierzu war es unumgänglich, das neue EDV-Verfahren einzuführen. Diese Umstellung sowie die Einführung des neuen Ausweisformats führen vorübergehend zu einem Mehraufwand und sind mit einer Weiterentwicklung der Versorgungsverwaltung verbunden . Zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge waren vor diesem Hintergrund nicht zu vermeiden. Zu 4.: Das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung hat befristet insgesamt zehn zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Feststellungsverfahren eingesetzt. Zu 5.: Die Umstellungen werden voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres umgesetzt sein, dann werden auch die bisherigen Bearbeitungszeiten wieder erreicht werden. Alexander Schweitzer Staatsminister