Drucksache 16/3170 20. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Bewilligungen zur Förderung von Investitionen in Kindertagesstätten (U 3) Die Kleine Anfrage 2052 vom 2. Dezember 2013 hat folgenden Wortlaut: Die CDU-Landtagsfraktion behauptet in mehreren Pressemitteilungen, dass der Kita-Ausbau in Rheinland-Pfalz ins Stocken geraten sei. Seit über einem halben Jahr würde die Landesregierung keine Zuschüsse mehr für den Kita-Ausbau bewilligen. Nach Aussagen der CDU hänge dies mit der geplanten Neufassung von Richtlinien für die Förderung von Investitionen in Kindertagesstätten zusammen. Familienministerin Irene Alt wies dies als falsche Behauptung zurück. Darüber hinaus entgegnet das Familienministerium , dass die millionenschweren Förderungen in den vergangenen Monaten stets weitergeflossen seien. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Sind seit Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2013 Bewilligungen auf Anträge zur Förderung von Investitionen in Kinder- tagesstätten (U 3) ausgesprochen worden (wenn ja, wie viele und für welche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz)? 2. Wenn seit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts Bewilligungen für den U 3-Ausbau stattgefunden haben, wie viele Plätze für unter Dreijährige entstehen dadurch? 3. Wie viele Anträge sind seit Verabschiedung des Nachtragshaushalts abgelehnt worden und aus welchen Gründen? 4. Ab wann werden die neuen Förderrichtlinien für die Bewilligungen in Rheinland-Pfalz gelten? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Unter Zugrundelegung der Daten des Landesjugendamtes wurden insgesamt 272 Bewilligungen auf Anträge zur Förderung von Investitionen in Kindertagesstätten (U 3) ausgesprochen und damit 52 802 046,58 € für U 3-Maßnahmen bewilligt. Die betreffenden Einrichtungen sind aus der Anlage ersichtlich. Zu Frage 2: Durch die Bewilligungen entstehen 3 462 U 3-Plätze. Zu Frage 3: Es wurden keine Anträge abgelehnt. Zu Frage 4: Die neue Verwaltungsvorschrift über die „Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014‘ sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagestätten“ wird ab 1. Januar 2014 gelten. Irene Alt Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3170 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Anlage Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3170 3 Drucksache 16/3170 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3170 5 Drucksache 16/3170 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3170 7 Drucksache 16/3170 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8