Drucksache 16/3179 06. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Umstellung auf Gruppenhaltung II Die Kleine Anfrage 2057 vom 6. Dezember 2013 hat folgenden Wortlaut: Zum 1. Januar 2013 ist die Übergangsfrist zur Umsetzung der Gruppenhaltung bei Sauen gemäß Richtlinie 2008/120 EG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen europaweit abgelaufen. Zur Umsetzung der Anforderungen wurden seitens der Europäischen Union die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Anzahl der Betriebe zu benennen, die zum Stichtag die Umsetzung nicht realisiert haben. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Ist die Umstellung auf Gruppenhaltung in Rheinland-Pfalz abgeschlossen? Wenn nein, zu wie viel Prozent ist die Umstellung abgeschlossen? 2. Wie hat sich nach Meinung der Landesregierung die Umstellung auf die Gruppenhaltung auf die Struktur der Schweinehaltung in Rheinland-Pfalz ausgewirkt? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen und will sie künftig noch ergreifen, um die Umstellung zu unter- stützen und zu fördern? 4. Wie viele Schweinehalter haben ihre Schweinehaltung wegen der Verordnung aufgegeben? 5. Wie schlüsselt sich die Anzahl derer, welche die Schweinehaltung aufgegeben haben, auf die einzelnen Jahre auf, bei einer Dar- stellung des Zeitraums 2000 bis heute? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Umstellung auf die Gruppenhaltung in Rheinland-Pfalz ist abgeschlossen. Zu Frage 2: Der Rückgang des Schweinebestandes in Rheinland-Pfalz ist primär auf die ökonomisch suboptimalen Betriebsgrößen- und Vermarktungsstrukturen zurückzuführen. Die seit Jahren rückläufige Tendenz betrifft alle Nutzungsrichtungen (Zucht, Mast und gemischte Betriebe). Zu Frage 3: Investitionen in die Schweineerzeugung können im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung mit Zuschüssen (max. 200 000 EUR) unterstützt werden. Die Fördersätze belaufen sich in Prozent der förderfähigen Investitionskosten auf – 15 v. H. für Investitionen in die Schweinehaltung, – 25 v. H. für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsverfahren bei Erfüllung erhöhter baulicher Anforderungen, – 30 v. H. für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsverfahren bei Erfüllung erhöhter baulicher Anforderungen und zu- sätzlicher Aufstallung auf Stroh. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3179 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Ob und inwieweit sich die Änderungen der Tierschutz-Nutz tierhaltungsverordnung ausgewirkt haben, lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht ableiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu Frage 5: Die Entwicklung der Anzahl der Schweinehalter lässt sich nach den vorliegenden Daten des Statischen Bundes- bzw. Landesamtes Rheinland-Pfalz wie folgt darstellen: Betriebe der Schweinehaltung in Rheinland-Pfalz Jahr Mastschweine Zuchtsauen 2001 2 278 888 2003 1 850 720 2005 1 600 600 2007 1 279 514 2011 300 200 2012 300 200 2013 300 200 Die Zahl der rheinland-pfälzischen Mastschweinehalter sank gegenüber dem Jahr 2001 um rund 87 Prozent auf den aktuellen Stand von 300 Tierhaltern; der Rückgang im Bereich der Zuchtsauen beläuft sich auf 77 Prozent auf 200 Zuchtsauenhalter. Aufgrund der Anhebung der Erhebungsgrenzen auf Betriebe mit mehr als 50 Schweinen oder mehr als zehn Zuchtsauen ist die Vergleichbarkeit der Schweinebestände ab 2010 zu den Vorerhebungen eingeschränkt. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär