Drucksache 16/3181 08. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Hochwasserentschädigung Die Kleine Anfrage 2058 vom 10. Dezember 2013 hat folgenden Wortlaut: Die außergewöhnlich hohen Niederschläge im Mai auf wassergesättigte Böden verursachten durch Hochwasser auf landwirtschaftlichen Flächen auch in Rheinland-Pfalz Schäden. Löblicherweise versprach die Landesregierung hochwassergeschädigten Landwirten schnelle, unbürokratische Hilfe. Diese Hilfszusage wurde bis dato nicht eingelöst. In anderen Bundesländern sind schon Mittel an die Geschädigten geflossen. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge wurden genau eingereicht? Wie verteilen sich die einzelnen Anträge auf die Landkreise? 2. Zu welchem konkreten Zeitpunkt ist die Auszahlung der Hochwasserhilfe geplant? 3. Hatte die Bearbeitung der gestellten Hochwasseranträge in den Dienststellen erste Priorität? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurde, nachdem die hohe Anzahl der Hilfsanträge bekannt war, das Bearbeitungspersonal aufgestockt? Wenn nein, warum nicht? 5. Die Anträge sind für viele Landwirte unverständlich. Wird vor der Aussendung ein Pretest durchgeführt (Stichwort: Bürger- verständliche Amtssprache, Bsp. HHL-Antrag – Frage 4/4)? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Hilfestellung bietet das Ministerium Hochwasserentschädigungsantragsstellern an, die mit der korrekten Bearbeitung des „unbürokratischen Verfahrens“ überfordert sind? Kann diese Hilfe zeitnah (innerhalb der vorgegebenen Ausschlussfristen) in Anspruch genommen werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es liegen 233 Schadensmeldungen vor. Dabei wurden 10 402 geschädigte Flurstücke gemeldet. Bisher (Stand 17. Dezember 2013) wurden in 132 Fällen Anträge vorgelegt. Eine Vorlage der Anträge ist bis zum 31. Dezember 2013 möglich. Nachfolgend wird die Aufteilung der Schadensmeldungen auf die Landkreise dargestellt: Landkreis Ahrweiler: 1 Meldung Landkreis Bad Kreuznach: 1 Meldung Landkreis Mayen-Koblenz: 1 Meldung Landkreis Bitburg-Prüm: 1 Meldung Landkreis Alzey-Worms: 23 Meldungen Landkreis Bad Dürkheim: 3 Meldungen Landkreis Germersheim: 61 Meldungen Landkreis Kusel: 2 Meldungen Landkreis Südliche Weinstraße: 2 Meldungen Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3181 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: 68 Meldungen Landkreis Mainz-Bingen: 26 Meldungen Stadt Frankenthal: 11 Meldungen Stadt Kaiserslautern: 6 Meldungen Stadt Mainz: 2 Meldungen Stadt Neustadt/Weinstraße: 1 Meldung Stadt Speyer: 6 Meldungen Stadt Worms: 18 Meldungen. Zu Frage 2: Ein konkreter Zeitpunkt der Auszahlung der Hochwasserhilfen steht noch nicht fest. Die Vorlage der Anträge ist bis zum 31. Dezember 2013 möglich. Es ist davon auszugehen, dass eine Auszahlung nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im 1. Quartal 2014 erfolgen wird. Zu Frage 3: Der Bearbeitung der Anträge auf Hochwasserhilfen wird hohe Priorität beigemessen. Frage 4: Eine Aufstockung des Personals erfolgte nicht. Die Übertragung der Abwicklung der Hochwasserhilfen wurde unmittelbar nach der Entscheidung, eine solche Hilfe anzubieten, auf das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel übertragen. Das DLR ist landesweit zuständig für die Durchführung verschiedener Fördermaßnahmen. Dort wurden auch in der Vergangenheit die sogenannten Liquiditätshilfemaßnahmen abgewickelt. Damit ist gewährleistet, dass die Hilfsmaßnahme durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt wird. Die erforderliche und sehr arbeitsaufwendige Prüfung der vorgelegten Schadensmeldungen wurde dem ebenfalls beim DLR Mosel angesiedelten Agrarprüfdienst übertragen, der über das entsprechend qualifizierte Personal verfügt. Frage 5: Ein Pretest wurde nicht durchgeführt. Die verwendeten Antragsvordrucke orientieren sich zu wesentlichen Teilen an bereits vorhandenen Vordrucken aus anderen Förderprogrammen. Insofern dürften solche Antragsvordrucke den Landwirten nicht unbekannt sein. Teilweise mussten auch Formulierungen aus den Rechtsgrundlagen für die Schadenshilfe in den Antrag aufgenommen werden (insbesondere Hinweise der Rahmenrichtlinie des Bundes zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen und widrige Witterungsverhältnisse verursachte Schäden in der Landwirtschaft vom 6. Juni 2013 in der jeweils geltenden Fassung, genehmigt durch die Europäische Kommission am 27. Juni 2013 – SA.36787). Frage 6: Personen, die einen Antrag gestellt haben, können sich bei Bedarf jederzeit mit den mit den Hochwasserhilfen befassten Dienststellen in Verbindung setzen und Hilfe nachfragen. Es ist Ziel der Landesregierung, Anfragen schnell zu beantworten, sodass dadurch keine Ausschlussfristen greifen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anfragen rechtzeitig den Dienststellen vorgelegt werden. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär