Drucksache 16/3226 27. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Festsetzung Lärmschutzbereich um die Air Base Ramstein Die Kleine Anfrage 2069 vom 2. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Bei der Neufestsetzung der Lärmschutzbereiche um die Air Base Ramstein kam es wiederholt zu Verzögerungen. Die betroffenen Gemeinden warten dringend auf die Neufestsetzung, da erhebliche Änderungen und Auswirkungen auf die derzeitigen Möglichkeiten der Bauleitplanung in den betroffenen Gebieten erwartet werden. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Sachstand hinsichtlich der Neufestsetzungen der Lärmschutzzonen um die Air Base Ramstein? 2. Wie kam es zu den Verzögerungen und dem Änderungsbedarf in Gutachten- und Verordnungsentwürfen? 3. Welche Gemeinden sind nach derzeitigem Stand von Änderungen betroffen und wie wirken sich diese aus? 4. Inwieweit sind diese Gemeinden durch die Verzögerungen/Änderungen im Verfahren in der Fortentwicklung der Bauleitpla- nung in den betroffenen Gebieten eingeschränkt? 5. Ab wann können die betroffenen Gemeinden bauleitplanerische Verfahren einleiten, die die zu erwartenden Änderungen berück- sichtigen? 6. Wann ist mit einer Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Januar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach der Vorlage des abschließenden Datenerfassungssystems für den militärischen Flugplatz Ramstein wurde der neufestzusetzende Lärmschutzbereich berechnet und dargestellt. Derzeit läuft das Anhörungsverfahren zu dem Entwurf der entsprechenden Landesverordnung zur Neufestsetzung der Lärmschutzzonen. Zu Frage 2: Im Juli 2012 wurde das Anhörungsverfahren für den Entwurf einer Lärmschutzverordnung für den militärischen Flugplatz Ramstein erstmals eingeleitet. Die beteiligten Stellen wurden um Stellungnahme gebeten. Im Laufe des Verfahrens traten jedoch vom Amt für Flugsicherung bestätigte Unstimmigkeiten hinsichtlich statistischer Daten für das Datenerfassungssystem auf und wurden der Luftfahrtbehörde bekannt. Der auf Grundlage dieser Daten bereits erstellte Verordnungsentwurf wäre vor diesem Hintergrund rechtlich angreifbar gewesen. Das Verfahren musste daher nochmals begonnen und ein aktualisiertes Datenerfassungssystem erstellt werden. Zu Frage 3: Änderungen im Vergleich des festgesetzten Lärmschutzbereichs aus dem Jahr 1976, zuletzt geändert im Jahr 1983, mit dem neu festzusetzenden Lärmschutzbereich ergeben sich voraussichtlich für die Verbandsgemeinden Ramstein-Miesenbach, Landstuhl, Weiler bach und die Stadt Kaiserslautern. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Februar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3226 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Abgesehen von der hinzukommenden Nacht-Schutzzone ändern sich die maßgeblichen Lärmwerte. In der Schutzzone 1 war bisher ein äquivalenter Dauerschallpegel von mehr als 75 dB(A) und in der Schutzzone 2 von mehr als 67 dB(A) entscheidend. Nach dem novellierten Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist für den bestehenden militärischen Flugplatz ein äquivalenter Dauerschallpegel in der Tag-Schutzzone 1 von mindestens 68 dB (A), in der Tag-Schutzzone 2 von mindestens 63 dB(A) und in der Nacht-Schutzzone von mindestens 55 dB(A) maßgeblich. Zusätzlich ist für die Nacht-Schutzzone ein fluglärmbedingter Maximalpegel von mindestens sechsmal 57 dB(A) entscheidend. Bedingt durch die Prognose des Flugbetriebs im Jahr 2020 können den Gemeinden bei einer möglichen Reduktion der Schutzzonen infolge der Neufestsetzung Gebiete zur Bauleitplanung zur Verfügung stehen, für die bisher Bauverbote bestehen. Zu den Fragen 4 und 5: Die aus dem bisherigen Lärmschutzbereich zur Vermeidung von künftigen Fluglärmkonflikten resultierenden Bauverbote gelten bis – zum Außerkrafttreten der Verordnung aus dem Jahr 1976 – einen Tag nach Verkündung der neuen Landesverordnung. Solange der neu festzusetzende Lärmschutzbereich nicht feststeht, ist die Einleitung bauplanerischer Verfahren nicht ratsam. Zu Frage 6: Von einigen betroffenen Gemeinden ist eine Verlängerung der Stellungnahmefrist bis Mitte Juli dieses Jahres beantragt worden; hierüber ist jedoch noch nicht entschieden worden. Die Landesregierung strebt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens eine baldmöglichste Neufestsetzung des Lärmschutzbereiches an. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär