Drucksache 16/3227 28. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Strahlenspür- und Verstrahlungsmessgeräte bei der rheinland-pfälzischen Feuerwehr Die Kleine Anfrage 2073 vom 3. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Wie auch die Feuerwehren in anderen Ländern verfügen die rheinland-pfälzischen Feuerwehren über ABC-Züge. Solche ABC-Züge verfügen über mehrere Strahlenspür- und Verstrahlungsmessgeräte. Mit diesen Geräten werden von den Feuerwehrleuten regelmäßig Übungen durchgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Über wie viele ABC-Züge verfügen die rheinland-pfälzischen Feuerwehren? 2. Über wie viele Strahlenspür- und Verstrahlungsmessgeräte verfügt ein ABC-Zug? 3. Wie viele Übungen werden pro Jahr mit den Strahlenspür- und Verstrahlungsmessgeräten durchgeführt? 4. Wird bei den Übungen durch die Messgeräte radioaktive Niedrigstrahlung freigesetzt? 5. Wenn ja, sind die Landesregierung Studien bekannt, die auf eine Gesundheitsschädigung durch radioaktive Niedrigstrahlung hin- weisen? Wenn ja, welche Sicherheitsvorkehrungen trifft die Landesregierung, um die Feuerwehrleute vor Gesundheitsschädigungen zu schützen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Januar 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Gemäß Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz sind entsprechend den in den Gemeinden vorhandenen Gefahrenrisiken durch die zuständigen Aufgabenträger Feuerwehrfacheinheiten zu bilden, unter anderem auch für den Bereich des ABC-Schutzes. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit können die Aufgabenträger Fahrzeuge und Ausrüstung gebietsübergreifend vorhalten , das heißt zwei oder mehrere Aufgabenträger verfügen jeweils über eigene Gefahrstoffeinheiten, die bei Bedarf zu einem kompletten Gefahrstoffzug zusammengefasst werden können. Die Stationierungsorte für Fahrzeuge und Ausrüstung sind von den in der Feuerwehrverordnung festgelegten Einsatzzeiten abhängig. Zu Frage 1: Gemäß den o. a. Ausführungen stellen alle 36 Landkreise und kreisfreien Städte (kommunale Aufgabenträger) in Rheinland-Pfalz Gefahrstoffzüge auf, um radiologische und nukleare Gefahren je nach Umfang der Gefahrenlage zu bekämpfen. Zu Frage 2: Die Teileinheiten des Gefahrstoffzuges verfügen über Dosiswarngeräte, Dosisleistungsmessgeräte und Kontaminationsnachweisgeräte . Hierbei wird unterschieden zwischen der persönlichen und der sonstigen Sonderausrüstung. Die Anzahl der Messgeräte pro Gefahrstoffzug hängt von den örtlichen Faktoren wie z. B. der Größe des Kreisgebietes ab. Ein Gefahrstoffzug verfügt durchschnittlich über etwa 60 Messgeräte im Strahlenschutz. Darüber hinaus verfügt das Land über acht bundeseigene ABC-Erkundungskraftfahrzeuge , die für Messen und Spüren von Radioaktivität eingesetzt werden können und in der Regel in die Gefahrstoff - züge integriert sind. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Februar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3227 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Übungen der Gefahrstoffzüge und ihrer Teileinheiten werden von den kommunalen Aufgabenträgern selbstständig durchgeführt . Jährlich ist mindestens eine Übung des Gefahrstoffzuges durchzuführen. Zusätzlich finden Übungen der Teileinheiten statt. Neben diesen Ausbildungsveranstaltungen auf örtlicher Ebene (Standortausbildung) und an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz werden jährlich für Messeinheiten der Feuerwehr, die Messaufgaben in der Umgebung kerntechnischer Anlagen in Rheinland-Pfalz wahrnehmen, in der Regel drei Funk- und Messübungen durchgeführt. Zu den Fragen 4 und 5: Die bei den Übungen verwendeten Messgeräte setzen keine radioaktive Niedrigstrahlung frei. Roger Lewentz Staatsminister