Drucksache 16/3230 29. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Steillagenförderung I Die Kleine Anfrage 2070 vom 6. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird auch der Bereich Steillagenweinbau an die gesunkenen Mittel und die neuen Anforderungen der Programme anzupassen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird die Landesregierung die Steillagenförderung für die nächste Förderperiode ausgestalten? 2. Welche Bedingungen werden derzeit seitens der Landesregierung an die Förderung der Steillagen gestellt? 3. Welche weiteren Bedingungen gedenkt die Landesregierung für die nächste Förderperiode zusätzlich zu stellen? 4. Welchen Stellenwert wird zukünftig der Bereich der Mauersanierung im Steillagenweinbau für die Landesregierung haben? 5. Wie steht die Landesregierung zukünftig zu weiteren Fördermaßnahmen zu Gunsten des Steillagenweinbaus, wie der Unter- stützung zur Entwicklung eines Traubenvollernters? 6. Wie sieht die Landesregierung die Chancen, auch Mittel aus anderen Bereichen, wie den Kompensationsmaßnahmen nach BNatSchG, für den Steillagenweinbau einzusetzen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 28. Januar 2014 wie folgt beantwortet: Die Erhaltung des landschaftsprägenden Steil- und Steilstlagenweinbaus ist ein wesentliches Ziel der rheinland-pfälzischen Landesagrarpolitik . Dieser wird seit Jahren durch ein Maßnahmenbündel verschiedener Förderangebote unterstützt, insbesondere bestehend aus Bodenordnung, Mauersanierung, Umstrukturierung, Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität wie z. B. Direktzugsysteme oder Einschienenbahnen und Investitionen in der Kellerwirtschaft. Des Weiteren besteht ein Angebot an Agrarumweltmaßnahmen, zu denen u. a. die Förderung des ökologischen Weinbaus und der umweltschonenden Rebflächenbewirtschaftung in Steil- und Steilstlagen gehört. Im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen werden die erhöhten Kosten bzw. die Ertragseinbußen infolge spezifischer Umweltauflagen ausgeglichen und nicht die erhöhten Bewirtschaftungskosten gegenüber Flachlagen . Letzteres schließt das EU-Recht bei den Agrarumweltmaßnahmen aus. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung beabsichtigt die vorgenannten bewährten Maßnahmen in der neuen Förderperiode fortzusetzen. Zu Frage 2: Die Bedingungen für die einzelnen Fördermaßnahmen ergeben sich aus den jeweiligen Fördervorschriften, wie z. B. den Grundsätzen zur Förderung der umweltschonenden Steil- und Steilstlagenförderung in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Programm zur Förderung extensiver Erzeugungspraktiken im Agrarbereich aus Gründen des Umweltschutzes und des Landschaftserhaltes (Programm Agrar-Umwelt-Lands chaft – PAULa) vom 25. März 2009. Diese sind zu umfangreich, um sie im Rahmen einer Kleinen Anfrage darzustellen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Februar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3230 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Keine. Zu Frage 4: Der Erhalt und die Sanierung innerhalb und außerhalb von Bodenordnungsverfahren werden auch weiterhin einen hohen Stellenwert haben. Eine umfassende Sanierung der in den Gebieten mit Steillagenweinbau vorhandenen Mauern ist allerdings mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln nicht finanzierbar. Zu Frage 5: Das Bestreben der Landesregierung, die Förderung der Steillagen in das nationale Stützungsprogramm zur Umsetzung der Gemeinsamen Marktordnung im Sektor Wein (GMO-Wein) zu integrieren, konnte auf EU-Ebene leider nicht durchgesetzt werden. Aktuell unterstützt die Landesregierung die Einbeziehung des Weinbaus in die Betriebsprämienregelung und geht davon aus, dass der Bund dies bei der nationalen Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik vorsieht. Damit würden auch die Steil- und Steilstlagenrebflächen mit den EU-Direktzahlungen bedacht. Auch in Zukunft besteht weiterhin die Bereitschaft, Mechanisierungssysteme wie z. B. die Entwicklung eines Traubenvollernters zu unterstützen, mit dem Ziel die Arbeitsproduktivität zu verbessern. Zu Frage 6: Naturschutzrechtlich verpflichtende Kompensationsmaßnahmen oder spezielle Artenschutzmaßnahmen werden regelmäßig auch im Rahmen von Weinbergsflurbereinigungen, somit auch im Steillagenweinbau, durchgeführt. Hierzu gehören die Wiederherstellung und Freistellung von Trockenmauern sowie der Einbau von Gabionen als Ergänzung des Lebensraumangebots und zur Optimierung der Biotopvernetzung. Voraussetzung einer Kompensation ist immer eine naturschutzfachliche Aufwertung, die im Fachbeitrag Naturschutz dezidiert darzulegen ist. Für die betreffenden Maßnahmen und Flächen ist zudem eine dauerhafte rechtliche Sicherung und Unterhaltung zu gewährleisten. In diesem Sinn konnten auch bereits Kompensationsverpflichtungen Dritter umgesetzt werden (z. B. Weinbergsflurbereinigung Gundersheim-Höllenbrand). Ulrike Höfken Staatsministerin