Drucksache 16/3231 29. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Beratung bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum II Die Kleine Anfrage 2079 vom 8. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) führen im Rahmen ihres Auftrags auch Beratungen für die Landwirtschaft sowie den Wein- und Obstbau durch. Diese Beratungen betreffen in vielen Bereichen die öffentlichen Güter und öffentliche Anliegen , sie leisten aber auch produktionstechnische wie betriebsspezifische Beratung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Anteil der Beratungen des DLR im Bereich der betriebsspezifischen und wie hoch in der produktionstechni- schen Beratung im Gegensatz zu den Beratungsleistungen, die ein öffentliches Interesse betreffen? 2. Wie hoch sind die Ausgaben für die oben genannten jeweiligen Bereiche? 3. Aus welchen Mitteln werden die Beratungsleistungen jeweils finanziert? 4. In welchen Bereichen werden Gebühren von den Beratenen erhoben und wie stellt sich die Landesregierung dies zukünftig vor? 5. Welchen Effekt wird nach Ansicht der Landesregierung die Erhebung von Gebühren für die zukünftige Nachfrage nach Bera- tungsleistungen in den einzelnen Bereichen haben? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 28. Januar 2014 wie folgt beantwortet: Das Land bietet über die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Beratungsleistungen an. Die DLR beraten zu den Themenfeldern Ernährung, Tierhaltung, Pflanzenbau, Grünland, Nachwachsende Rohstoffe, Bienen und Imkerei, Weinbau und Oeno - logie sowie Obst- und Gemüsebau. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2079 des Abgeordneten Arnold Schmidt (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: An den DLR sind in den vorstehend genannten Themenfeldern noch etwa 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitszeitanteilen mit Beratungsaufgaben betraut. Diese Zahl entspricht derzeit etwa 95 Arbeitskräften (AK als Vollzeitäquivalente ohne Zeitanteile für Prüfdienst, Fort- und Weiterbildung, Schule, Versuchswesen und Forschung). Davon erbringen etwa 30 AK Dienstleistungen für Dritte, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, wie z. B. für Ernährungsberatung und -bildung, die Gartenakademie, die Naturschutz- und Streuobstberatung, die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und für Bienen zucht und Imkerei. Die verbleibenden 65 AK werden in der Beratung der agrarwirtschaftlichen Unternehmen eingesetzt. In 2012 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gemeinsam mit den DLR den Anteil der Beratung für agrarwirtschaftliche Unternehmen, der im überwiegend bzw. ausschließlich öffentlichen Interesse liegt, analysiert und geschätzt. Danach ergibt sich, dass etwa 70 Prozent des Beratungspersonals, was rund 45 AK entspricht, Leistungen erbringt, die im öffentlichen Interesse liegen bzw. 20 AK Dienstleis - tungen erbringt, die im überwiegenden oder ausschließlichen einzelbetrieblichen Interesse liegen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Februar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3231 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Bei unterstellten durchschnittlichen Personalkosten *) je Jahr und Zahlfall (AK) von etwa 61 000 € ergibt sich rechnerisch ein jährlicher Personalaufwand für die Beratung agrarwirtschaftlicher Betriebe im öffentlichen Interesse in Höhe von ca. 2,75 Mio. € (45 x 61 000 €) bzw. im einzelbetrieblichen Interesse in Höhe von ca. 1,22 Mio. € (20 x 61 000 €). Zu Frage 3: Die Beratungsleistungen werden aus dem Landeshaushalt finanziert. Zu Frage 4: Die Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung (besonderes Gebührenverzeichnis) regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Agrarverwaltung. In 2013 wurden für Seminare und Lehrveranstaltungen rund 300 000 € vereinnahmt. Der Landesrechnungshof hat in den Prüfungsmitteilungen zur Prüfung der landwirtschaftlichen Beratung gefordert, dass Beratungsleistungen der DLR nicht länger unentgeltlich durch die DLR angeboten werden. Dieser Forderung ist die Rechnungsprüfungskommission des Landtags beigetreten. Die Landesregierung hat zugesagt zu prüfen, ob künftig für Beratungsleistungen, die überwiegend im einzelbetrieblichen Interesse liegen, Gebühren erhoben werden. Frage 5: Als Effekte werden erwartet, dass neben den vom Landesrechnungshof geforderten Einsparungen sich das Beratungsangebot stärker an der Nachfrage orientiert und den Wünschen der Klientel noch besser gerecht wird, der Einsatz von Beratungspersonal effizienter wird, eine Sicherung und Weiterentwicklung der ganzheitlichen Beratung stattfindet, ein Finanzierungsbeitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Beratung erwirtschaftet wird und eine klarere Abgrenzung zu anderen Beratungsanbietern möglich wird. Ulrike Höfken Staatsministerin *) Mittelwert Personalkostenverrechnungssätze Beamte und Angestellt RLP für 2013.