Drucksache 16/3236 29. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Rheinland-Pfalz: Beitrag für die dezentrale Stromversorgung im Rahmen der Energiewende Die Kleine Anfrage 2074 vom 8. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Als energieeffziente Technologie ist die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) heute allgemein anerkannt. Durch die gleichzeitige Bereitstellung von Wärme und Strom führt KWK zu einer effizienten Primärenergieausnutzung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 mindestens 25 % der in Deutschland benötigten Strommenge in KWK zu erzeugen. In Rheinland-Pfalz wurde das KWK-Ziel der Bundesregierung für das Jahr 2020 bereits heute übertroffen. Mit einem Anteil der KWK an der Gesamtstromerzeugung von circa 53 % gehört Rheinland-Pfalz zur Spitzengruppe innerhalb der deutschen Flächenländer . Ein weiterer Ausbau ist gerade im Hinblick auf eine dezentrale Energiewende sinnvoll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welchen Anteil leistete die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der rheinland-pfälzischen Gesamtstromerzeugung sowie am Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz im Jahr 2011? 2. Wie viele und welche KWK-Anlagen über 1 MW Leistung sind der Landesregierung in Rheinland-Pfalz bekannt (Standorte und Leistung)? 3. Wie schätzt die Landesregierung die künftigen Rahmenbedingungen für den Bestand und den Ausbau von KWK in Rheinland- Pfalz ein, die sich durch den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ergeben? 4. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung durch bzw. plant die Landesregierung, um den weiteren Ausbau von KWK in Rheinland-Pfalz zu fördern? 5. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um speziell den dezentralen Ausbau von Wärmenetzen zu fördern? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Januar 2014 wie folgt beantwortet: Die Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz, wie auch im gesamten Bundesgebiet, ist mit einem erheblichen Ausbau der fluktuierenden regenerativen Stromerzeugung aus Wind und Sonne verbunden. Durch den zunehmenden Anteil an dargebotsabhängiger Stromerzeugung muss das zukünftige Energie versorgungssystem wesentlich stärker flexibilisiert werden, um die Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Wirtschaft zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen. Der weitere Ausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis regenerativer Energiequellen sowie Erdgas in Kombination mit Wärmespeichern und Nahwärmenetzen kann und muss dazu einen wichtigen Beitrag leisten, da KWK-Anlagen – im Vergleich zu konventionellen Großkraftwerken – über einen höheren Leistungsbereich wesentlich flexibler steuerbar sind. KWK-Technologien stellen bereits heute eine in einem zukünftigen, regenerativen Energieversorgungssystem notwendige Verknüpfungsoptionen von Strom-, Gas- und Wärmeversorgung dar. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Februar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3236 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Entsprechend den Angaben des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz lag der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der rheinland-pfälzischen Gesamtstromerzeugung (Bruttostromerzeugung) im Jahr 2011 bei 52,9 %. Bezogen auf den gesamten Stromverbrauch des Landes (Bruttostromverbrauch) betrug der Anteil der KWK 30,1 %. Zu Frage 2: Nach Angaben des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz erzeugten im Jahr 2011 insgesamt 39 KWK-Anlagen ab einer elektrischen Engpassleistung von 1 MW in Rheinland-Pfalz ca. 8,7 TWh Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung. Bei den Anlagen handelt es sich um Stromerzeugungsanlagen der allgemeinen Versorgung sowie um Industriebetriebe, teilweise mit mehreren Kraftwerken. Die Standorte und die Leistung der einzelnen Anlagen können aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Zu Frage 3: Die im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags enthaltenen Ausführungen zu den zukünftigen Rahmenbedingungen für den Bestand und den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung sind insgesamt als wenig ambitioniert zu bewerten. So bekennt sich die neue Bundesregierung im o. g. Koalitionsvertrag lediglich zu dem bisherigen Ausbauziel von 25 % Anteil der KWK an der Stromerzeugung und sichert eine Besserstellung der KWK gegenüber konventionellen Heizsystemen zu, die bei einer sachgerechten Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in deutsches Recht ohnehin notwendig wäre. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer noch zu erstellenden Potenzialanalyse sollen in 2014 die im Kraft-Wärme-KopplungsGesetz (KWKG) formulierten Rahmen bedingungen überprüft und angepasst werden. Das vom Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapier des BMWi zur Reform des EEG sieht zukünftig für die Eigenstromerzeugung durch neue KWK-Anlagen einen Beitrag zur Grundfinanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energie im Stromsektor in Höhe von 70 % der EEG-Umlage vor. Für KWK-Bestandsanlagen soll die Begünstigung des Jahres 2013 in Höhe der EEG-Umlage von 5,28 Cent/kWh festgeschrieben werden. Die von der Bundesregierung geplanten Einschnitte bei der Befreiung der Eigenstromerzeugung aus KWK-Anlagen von der EEGUmlage beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit von KWK-Bestandsanlagen und gefährden in erheblichem Maße Neuinvestitionen in diese Hocheffizienztechnologie. Die anstehenden Novellierungen von KWKG und EEG werden daher von der rheinland-pfälzischen Landesregierung konstruktiv begleitet werden, um die günstigen Rahmenbedingungen für die Hocheffizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung zu erhalten und neue Impulse für deren weiteren Ausbau zu setzen. Zu Frage 4: Im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung informiert und berät seit 2010 die EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) und seit 1. Juli 2012 die rheinland-pfälzische Landesenergieagentur Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zum wirtschaftlich vorteilhaften Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Die Informations- und Erstberatungsangebote umfassen dabei u. a. grundlegende Ausführungen zur KWK-Technik (regenerativ oder konventionell), Fragen zu Förderungen und Vergütungen im Zusammenhang mit KWK-Technologien sowie die Darstellung von typischen Problemstellungen bei der Auslegung des KWKG. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Energieeffizienz in Unternehmen“ von EOR/Landesenergieagentur können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen seit 2010 über die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KWKAnlagen informieren. Seit 2011 werden von der EOR/Landesenergieagentur Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) sowie mit dem Verband „Haus und Grund“ jährlich branchenspezifische Workshops zu den Einsatzmöglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung im Gastgewerbe sowie in der Wohnungswirtschaft durchgeführt. Die zahlreichen Informations- und Erstberatungsangebote der Landesenergieagentur Rheinland-Pfalz werden im Jahr 2014 weiter ausgebaut werden. So ist beispielsweise geplant, Faktenpapiere zu typischen Einsatzbereichen der KWK, aber auch zu den zukünftigen Möglichkeiten einer Integration von KWK-Anlagen in intelligente Netzstrukturen oder virtuelle Kraftwerke zu erstellen. Aufgrund der positiven Resonanz seitens der Fachverbände und der teilnehmenden Unternehmen werden die branchenspezifischen Veranstaltungsreihen zur KWK auch in 2014 fortgesetzt und um zusätzliche Branchen erweitert. Zu Frage 5: Die Förderung von Nah- und Fernwärmenetzen stellt bereits seit Jahren einen wichtigen Schwerpunkt der Energie- und Klimaschutzpolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung dar. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3236 Seit Mitte 2009 fördert das Land im Rahmen des Programms „Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der erneuerbaren Energien“ (Zinszuschussprogramm) u. a. auch Investitionen in den Ausbau von Wärmenetzen in Form eines Zinszuschusses zu den Investitionsaufwendungen. Im Rahmen des Zinszuschussprogramms konnten bislang 42 Einzelprojekte zum Bau neuer Nahwärmenetze im Land finanziell unterstützt werden. Allein im Jahr 2013 wurden vom MWKEL für 20 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 5,1 Mio. € Förderzusagen in einer Höhe von zusammen 630 000 € gegeben. Eveline Lemke Staatsministerin 3