Drucksache 16/3243 04. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rotorbruch bei Windkraftanlage in Gerbach/Donnersbergkreis Die Kleine Anfrage 2083 vom 13. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Am Montag, dem 30. Dezember 2013 ist in Gerbach in den Abendstunden ein Rotorblatt einer Windkraftanlage vom Typ Enercon E-126 abgebrochen. Die Gründe für den Absturz des Rotorblattes konnten bisher nicht geklärt werden. Zurzeit untersuchen Experten des Herstellers der Windkraftanlage Enercon und Fachleute des Betreiberunternehmens Juwi an der Unfallstelle die Ursachen . Gleichzeitig werden Anlagen des gleichen Typus nach Angaben des Herstellers deutschlandweit überprüft. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie es zu dem Unfall in Gerbach kommen konnte? 2. Wie viele weitere Anlagen des Typs Enercon E-126 sind der Landesregierung in Rheinland-Pfalz bekannt und welche Konse- quenzen ergeben sich für diese nach dem Vorfall in Gerbach? 3. Wie schätzt die Landesregierung das Gefahrenpotenzial von Windkraftanlagen durch Rotorabrisse generell ein? 4. Wer ist für die Sicherheit von Windkraftanlagen verantwortlich und welche Kontrollmechanismen bestehen zu deren Über- prüfung? 5. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Vorfall in Gerbach? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 3. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach den der Landesregierung vorliegenden Kenntnissen wurde der Abriss des Rotors durch ein Versagen der Schraubverbindungen zwischen dem Blattlager des Rotorblatts und der Nabe verursacht. Warum dies der Fall war, wird derzeit durch einen Sachverständigen untersucht. Diese Untersuchung wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Zu Frage 2: Der Landesregierung sind weitere – aber nicht völlig identische – fünf Anlagen des Typs Enercon E-126 in Rheinland-Pfalz bekannt, die im Windpark Ellern (Rhein-Hunsrück-Kreis) betrieben werden. Bei diesen Anlagen wurden nach dem Vorfall in Gerbach Überprüfungen an den relevanten Schraubverbindungen vorgenommen. Von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als zuständige Überwachungsbehörde wurde vom Anlagenbetreiber eine Begutachtung durch einen Sachverständigen zu einer möglichen gleichartigen Gefährdung bei den Anlagen im Windpark Ellern verlangt . Nach Einschätzung des Sachverständigen „können akute Gefährdungen am Standort Ellern mit Sicherheit ausgeschlossen werden “. Darüber hinaus ist bei den Anlagen ein Überwachungssystem aktiv, welches mögliche Unregelmäßigkeiten an den Schraubverbindungen detektiert. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Schadensuntersuchung sieht die Landesregierung keinen weiteren Handlungsbedarf für die Anlagen im Windpark Ellern. Darüber hinaus wurde von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage Typ Enercon E-126 erteilt, von der jedoch bisher kein Gebrauch gemacht wurde. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Februar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3243 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Nach den bisherigen Erkenntnissen schätzt die Landesregierung das Risiko von Rotorabrissen und das damit in Verbindung stehende Gefahrenpotenzial als sehr gering ein. Zu Frage 4: Für die Sicherheit einer Windkraftanlage sind zunächst Hersteller und Betreiber selbst verantwortlich. Beim Inverkehrbringen einer Anlage erklärt der Hersteller die Konformität der Anlage mit allen einschlägigen europäischen Normen. Sollten sich nach Markt - einführung Mängel an dieser Bewertung ergeben, obliegt es der für den Sitz des Herstellers zuständigen Marktüberwachungsbehörde die in Bezug auf das Inverkehrbringen notwendigen Schritte einzuleiten. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Anlagenbetreibers, dauerhaft für die Betriebssicher heit einer errichteten Anlage zu sorgen. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind Nachweise zur Standsicherheit von Turm und Gründung nach der Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik zu erbringen, die auch Aspekte der Betriebssicherheit der Anlagen umfassen. Hierbei wird beispielsweise auch der Bedarf wiederkehrender Prüfungen von Bauteilen durch sachverständige Personen ermittelt. Zuständige Behörde für Belange der Betriebssicherheit von Windkraftanlagen sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Zu Frage 5: Nach dem Schadensfall in Gerbach war zunächst sicherzustellen, dass an anderen Anlagen dieses Typs in Rheinland-Pfalz keine akuten Gefährdungen bestehen. Diese können nach der vorliegenden Bewertung eines Sachverständigen nach derzeitigem Kenntnisstand mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Die weiteren Konsequenzen können sich erst nach Abschluss der Untersuchungen und Kenntnis über die tatsächliche Schadensursache ergeben. Dies wird nach Einschätzung des Sachverständigen noch einige Wochen dauern. Ulrike Höfken Staatsministerin