Drucksache 16/3245 04. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Horst Gies (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Schließung der Ahr-Thermen in der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Die Kleine Anfrage 2080 vom 10. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Wie der Presse (General-Anzeiger und Rhein-Zeitung vom 9. Januar 2014) zu entnehmen war, beabsichtigt der derzeitige Vorstand der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr nicht nur die Schließung der Ahr-Thermen, die er bereits zum 1. Januar 2014 vollzogen hat, sondern auch den Abriss des Thermalbads. Da auch das Land Rheinland-Pfalz den sogenannten „Bademantelgang“ zwischen Steigenberger Kurhotel und Ahr-Thermen mitfinanziert hat, frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Höhe und wann hat das Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse für investive Maßnahmen an den „Ahr-Thermen“ bezu- schusst? 2. Hat sich der Vorstand der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr in irgendeiner Art und Weise mit der Landesregierung mit Blick auf die geflossenen Fördergelder bezüglich der Schließung und eines evtl. Rückbaus des Bades abgestimmt? 3. Plant die Landesregierung eine Rückforderung der Zuschüsse, die hier in großem Umfang an die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr- Ahrweiler geflossen sind? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. Januar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Bescheid vom 26. Juli 2005 wurde der Ahr-Thermen Bad Neuenahr GmbH & Co. KG auf der Grundlage der „Richtlinie über die Förderung der rheinland-pfälzischen Heilbäder und Kurorte zur Standortsicherung und Qualitätssicherung“ ein Zuschuss von 88 981€ zum Zweck der Erweiterung der Sauna bewilligt. Mit Datum vom 23. März 2007 erging ein weiterer Förderbescheid an die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr über 2 229 801 € für die Errichtung eines Verbindungsgangs zwischen Ahr-Therme und Sinfonie der Sinne (sogenannter Bademantelgang). Zu Frage 2: Im Dezember 2013 hatte der Vorstand der Aktiengesellschaft telefonisch mit der Fachabteilung meines Ministeriums Kontakt aufgenommen und darüber informiert, dass – soweit nicht alsbald ein Interessent für den Betrieb des Bades gefunden werde – eine Schließung des Badebetriebes zum 31. Dezember 2013 im Raum stehe. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass für den Fall einer Schließung der Ahr-Thermen seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung die Rückforderung insbesondere der für den Bademantelgang geflossenen Fördermittel geprüft werden müsse. Zu Frage 3: Nachdem am 31. Dezember 2013 der Badebetrieb in den Ahr-Thermen eingestellt wurde, besteht die Möglichkeit, dass der Zweck der Förderung vom 23. März 2007 nicht mehr erfüllt wird. Deshalb wurde der Vorstand der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung mit förmlichem Anhörungsschreiben vom 8. Januar 2014 gemäß § 28 VwVfG im Hinblick auf die Prüfung einer eventuell erforderlichen Rückforderung um Auskunft über den Sachstand und die Planungen zur zukünftigen Nutzung der Ahr-Thermen gebeten. Auf der Grundlage der im Rahmen der Anhörung erhaltenen Informationen wird anschließend geprüft und entschieden werden, ob und in welchem Umfang eine Rückforderung zu erfolgen hat. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Februar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Eveline Lemke Staatsministerin